Beziehungen Schweiz/EU. Handlungsspielraum
- ShortId
-
02.3296
- Id
-
20023296
- Updated
-
10.04.2024 15:30
- Language
-
de
- Title
-
Beziehungen Schweiz/EU. Handlungsspielraum
- AdditionalIndexing
-
10;Europakompatibilität;Vertrag mit der EU;Beziehungen Schweiz-EU;Europäische Währungsunion;internationale Verhandlungen;bilaterales Abkommen;Beitritt zur Gemeinschaft;Angleichung der Rechtsvorschriften
- 1
-
- L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
- L05K1002020102, internationale Verhandlungen
- L04K09020301, Beitritt zur Gemeinschaft
- L04K09020206, Europakompatibilität
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L05K0903050301, Europäische Währungsunion
- L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat zwar das Ziel eines Beitrittes der Schweiz zur EU nicht aufgegeben, stützt aber zumindest seine kurz- bis mittelfristige Europapolitik auf den Abschluss neuer bilateraler Abkommen ab. Diese Strategie kann man auf den ersten Blick durchaus verstehen, scheint doch die Mehrheit der Schweizer Bürgerinnen und Bürger keinen raschen EU-Beitritt zu wünschen, wie das namentlich die Ablehnung der Initiative "Ja zu Europa!" am 4. März 2001 gezeigt hat. Etwas langfristiger gesehen kann aber diese Politik der kleinen Schritte nur fehlschlagen, und zwar aus folgenden Gründen:</p><p>- Aus rein wirtschaftlicher Sicht könnten sich die bilateralen Abkommen sehr rasch als überholt herausstellen, da mit ihnen zahlreiche neue Herausforderungen nicht bewältigt werden können. Zum Beispiel werden Investoren bald die Möglichkeit haben, ein "Gemeinschaftspatent" zu erwerben, das attraktiver als das bisherige europäische Patent ist; ein "einheitlicher europäischer Luftraum" wird geschaffen (Ziel ist, den europäischen Luftraum besser zu verwalten und die Folgen der zunehmenden Flugbewegungen in den Griff zu bekommen); die Wertpapiermärkte werden harmonisiert. </p><p>- Mit Ausnahme des Abkommens über die Personenfreizügigkeit regeln sowohl die bestehenden als auch die neuen bilateralen Abkommen keine der grossen Fragen, welche die europäische Integration aufwirft: Sozialpolitik, europäische Staatsbürgerschaft und Demokratie, einheitliche Währung, Agrarpolitik, gemeinsame Aussen- und Verteidigungspolitik, Wirtschaftspolitik usw.</p><p>- Ganz allgemein ist das europäische Umfeld ungünstig für die Schweiz, weil für die 15 EU-Mitgliedstaaten heute anderes Priorität hat, namentlich die Erweiterung der Union um die mittel- und osteuropäischen Länder und die Reform der europäischen Institutionen, die mit der Erweiterung fällig wird.</p><p>- Die Erweiterung der EU könnte unser Land vor ernste Probleme stellen: Das Europa der 15 wird von der Schweiz verlangen, dass sie den Grundsatz des freien Personenverkehrs auf die Staatsangehörigen der osteuropäischen Länder ausdehnt, sobald die Osterweiterung der EU vollzogen ist.</p><p>- Die Fortführung des europäischen Integrationsprozesses ist nicht immer einfach. Dennoch schreitet dieser Prozess unablässig voran, und der Rückstand der Schweiz, die daran nicht teilnimmt, wird immer grösser. Als Nichtbeitrittskandidat ist die Schweiz für die EU nicht von grossem Interesse; sie betrachtet uns als drittrangiges europäisches Land. Für einen Drittstaat wie die Schweiz bedeutet das konkret, dass es immer schwieriger sein wird, Konzessionen auf einem anderen Weg als demjenigen der Übernahme des Acquis communautaire zu bekommen. Die EU hält nämlich unter allen Umständen am Grundsatz fest, dass ein Drittstaat nicht besser behandelt werden darf als ein Mitgliedstaat.</p><p>Vermutlich schrieb Bundesrat Couchepin deshalb vor neun Monaten ("Le Monde" vom 8. September 2001): "Der Beitritt bleibt ein wünschenswertes und wahrscheinliches Ziel. Seine Verwirklichung wird von der Fähigkeit abhängen, den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern Antworten zu liefern."</p>
- <p>Der Bundesrat stimmt mit dem Interpellanten überein, dass die Beziehungen der Schweiz zur EU vor dem Hintergrund der bedeutenden Veränderungen innerhalb der EU - Einheitswährung, institutionelle Reformen, Erweiterung - den neuen Begebenheiten anzupassen sind. Der Bundesrat teilt auch die Einschätzung des Interpellanten, dass offensichtlich im Moment eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer einem raschen EU-Beitritt ablehnend gegenüber steht. Bei dieser Ausgangslage stellt die Ausgestaltung unserer Beziehungen zur EU eine permanente Herausforderung dar. Die bundesrätliche Politik zielt darauf ab, die Beziehungen zur EU auszubauen und zu vertiefen, damit sie der Bedeutung der Union als Wirtschaftspartner der Schweiz und ihrer Stellung in Europa angemessen sind.</p><p>Zu den einzelnen Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Zum einen nimmt durch die Erweiterung und die institutionellen Reformen die Bedeutung der EU als Partnerin der Schweiz zu. So werden beispielsweise die Aussenhandelsbeziehungen, welche die Schweiz derzeit bilateral mit jedem Beitrittskandidaten im Rahmen von Freihandelsabkommen geregelt hat, einer einzigen, mit der EU vereinbarten Lösung Platz machen. Mit der Erweiterung entsteht ein einheitlicher Markt von etwa 470 Millionen Personen. Zum anderen kann davon ausgegangen werden, dass die EU ihr noch höheres politisches und wirtschaftliches Gewicht nach erfolgter Erweiterung auch im Umgang mit Drittstaaten zum Ausdruck bringen wird. Dazu gehört, dass im Rahmen der EU erarbeitete Lösungen noch stärker zur Richtschnur für die vertragliche Regelung derselben Probleme im Verhältnis zu Drittstaaten genommen werden.</p><p>2. Mit dem Euro verfügen 12 der 15 Mitgliedsstaaten der EU über eine gemeinsame Zentralbank, eine einheitliche Währung und eine einheitliche Geldpolitik. Die Tatsache, dass sich sowohl die Europäische Zentralbank als auch die Schweizerische Nationalbank der Wahrung der Preisstabilität verschrieben haben und die konjunkturelle Entwicklung in beiden Wirtschaftsräumen insgesamt ähnlich verläuft, schlägt sich auch in einer ähnlichen Geldpolitik nieder. Daraus kann allerdings nicht geschlossen werden, dass sich der Handlungsspielraum gegenüber früher verkleinert hat. Die Schweizerische Nationalbank hat in der Vergangenheit mehrfach bewiesen, dass sie bei Bedarf eine von der Europäischen Zentralbank unabhängige Geldpolitik betreiben kann und will.</p><p>Etwas differenzierter präsentiert sich die Situation im Bereich der Finanzdienstleistungen. Seit einigen Jahren sind in der EU Bestrebungen im Gang, die Europäische Währungsunion durch einen einheitlichen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu ergänzen. In ihrem Aktionsplan für Finanzdienstleistungen hat sich die EU vorgenommen, für diesen Dienstleistungsbereich bis im Jahre 2005 einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen. Die in diesem Zusammenhang vorgenommenen Gesetzgebungsarbeiten bleiben für die Schweiz mit ihrem international vernetzten Finanzplatz nicht ohne Auswirkungen. Die einheitlichen europäischen Regeln können dazu führen, dass sich die Kosten von alternativen Lösungen erhöhen und dadurch ein gewisser Anpassungsdruck auf die Schweiz entsteht.</p><p>3. Wie der Bundesrat in seinem aussenpolitischen Bericht erläutert, strebt er längerfristig den Beitritt der Schweiz zur EU an. Gleichzeitig hat er aber darauf hingewiesen, dass die notwendigen Bedingungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zurzeit nicht erfüllt sind. Die Zusammenarbeit mit unserem wichtigsten Partner muss daher auf bilateralem Weg konsolidiert und verstärkt werden. Dies soll insbesondere durch den Abschluss weiterer bilateraler Verträge erfolgen, und zwar so, dass die weiteren europapolitischen Schritte nicht präjudiziert werden. Genauso wie bei den Verhandlungen über die Bilateralen I verhandelt die Schweiz daher im Rahmen der Bilateralen II mit der EU als Drittstaat. Konkret heisst das, dass mit dem Beschreiten des bilateralen Weges die bestmögliche Interessenwahrung unter den gegebenen Rahmenbedingungen sichergestellt werden soll.</p><p>4. Das bestehende Vertragsnetz wird im gegebenen Zeitpunkt auf die neuen Mitgliedstaaten ausgedehnt werden. Aufgrund des Bundesbeschlusses vom 8. Oktober 1999 wird das Personenfreizügigkeitsabkommen mit einem referendumsfähigen Bundesbeschluss erweitert werden können. Der Bundesrat wird sich auch in diesem Dossier allein vom Landesinteresse leiten lassen und die Verhandlungen als Drittstaat führen. Verhandlungsziel ist ein Regime mit angemessenen Übergangsfristen.</p><p>5. Mit seiner Stellungnahme zur Motion der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates, "Neue bilaterale Verhandlungen mit der EU. Paralleluntersuchungen über die Auswirkungen eines EU-Beitrittes", vom 14. Juni 2001, hat der Bundesrat bereits seine Absicht bekundet, die vom Interpellanten gewünschten Abklärungen vorzunehmen. In Teilbereichen sind diese Abklärungen auf Stufe Verwaltung bereits im Gange (beispielsweise in Sachen Föderalismus; Sozialgesetzgebung). Ein gewisser Reformbedarf ergibt sich auch aufgrund der Umsetzung der bestehenden und künftigen bilateralen Abkommen mit der EU.</p><p>6. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Schweiz als EU-Mitglied aufgrund ihrer Erfahrungen in Sachen Föderalismus, Subsidiarität und direkter Demokratie einen wertvollen Beitrag zur Diskussion über das Funktionieren der EU leisten könnte. Als Drittstaat mit nicht aktivem Beitrittsgesuch ist der Schweiz allerdings die Teilnahme am gegenwärtig laufenden Konvent über die Zukunft Europas verwehrt.</p><p>Mit der Annahme des Postulates Gross "Schweizerische Präsenz im Europäischen Konvent", vom 13. Dezember 2001, und des Postulates der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates, "Schweizerischer Beobachtersitz im Forum über die Zukunft Europas", vom 29. Januar 2002, hat der Bundesrat aber seinen Willen bekundet, auf entsprechende Anfragen aus EU-Kreisen die schweizerischen Erfahrungen in den genannten Bereichen zur Verfügung zu stellen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bezüglich der neuen bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) herrscht zurzeit eine gewisse Verunsicherung, besser gesagt: eine verunsichernde Ungewissheit. Genauso verunsichernd ist die Frage, wie sich der mögliche Abschluss von neuen bilateralen Abkommen mit der EU und ein Beitritt der Schweiz zur EU - das erklärte Ziel des Bundesrates - miteinander vereinbaren lassen.</p><p>Dies veranlasst uns dazu, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass sich im Rahmen der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU - insbesondere wegen der Erweiterung der EU und der Reform der europäischen Institutionen - der politische Handlungsspielraum unseres Landes erheblich verringert hat?</p><p>2. Ist er nicht der Ansicht, dass auch der wirtschaftliche und finanzielle Handlungsspielraum kleiner geworden ist, vor allem wegen der Einführung des Euro?</p><p>3. Ist er unter diesen Umständen nicht der Meinung, dass die Schweiz ihre Interessen besser durchsetzen könnte, wenn sie die neuen bilateralen Verhandlungen klar auf einen späteren EU-Beitritt ausrichten würde?</p><p>4. Würde die Schweiz mit einer unmissverständlichen Bekräftigung des Beitrittszieles nicht ihre Chancen verbessern, bei der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die Angehörigen der mittel- und osteuropäischen Länder, zum gegebenen Zeitpunkt angemessene Übergangsfristen durchzusetzen?</p><p>5. Sollte der Bundesrat für den Fall, dass die Schweiz mittel- oder langfristig der EU beitritt, nicht jetzt schon genau prüfen, welche internen Reformen (Steuerrecht, Volksrechte, Föderalismus, Sozialgesetzgebung usw.) im Hinblick auf einen Beitritt erforderlich sind?</p><p>6. Die Schweiz wird in bestimmten Bereichen von manchen europäischen Ländern als Vorbild betrachtet, z. B. in Sachen Föderalismus oder Verkehrspolitik. Ist der Bundesrat deshalb nicht der Meinung, dass man hervorheben sollte, was die Schweiz als Vollmitglied in die EU einbringen könnte?</p>
- Beziehungen Schweiz/EU. Handlungsspielraum
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat zwar das Ziel eines Beitrittes der Schweiz zur EU nicht aufgegeben, stützt aber zumindest seine kurz- bis mittelfristige Europapolitik auf den Abschluss neuer bilateraler Abkommen ab. Diese Strategie kann man auf den ersten Blick durchaus verstehen, scheint doch die Mehrheit der Schweizer Bürgerinnen und Bürger keinen raschen EU-Beitritt zu wünschen, wie das namentlich die Ablehnung der Initiative "Ja zu Europa!" am 4. März 2001 gezeigt hat. Etwas langfristiger gesehen kann aber diese Politik der kleinen Schritte nur fehlschlagen, und zwar aus folgenden Gründen:</p><p>- Aus rein wirtschaftlicher Sicht könnten sich die bilateralen Abkommen sehr rasch als überholt herausstellen, da mit ihnen zahlreiche neue Herausforderungen nicht bewältigt werden können. Zum Beispiel werden Investoren bald die Möglichkeit haben, ein "Gemeinschaftspatent" zu erwerben, das attraktiver als das bisherige europäische Patent ist; ein "einheitlicher europäischer Luftraum" wird geschaffen (Ziel ist, den europäischen Luftraum besser zu verwalten und die Folgen der zunehmenden Flugbewegungen in den Griff zu bekommen); die Wertpapiermärkte werden harmonisiert. </p><p>- Mit Ausnahme des Abkommens über die Personenfreizügigkeit regeln sowohl die bestehenden als auch die neuen bilateralen Abkommen keine der grossen Fragen, welche die europäische Integration aufwirft: Sozialpolitik, europäische Staatsbürgerschaft und Demokratie, einheitliche Währung, Agrarpolitik, gemeinsame Aussen- und Verteidigungspolitik, Wirtschaftspolitik usw.</p><p>- Ganz allgemein ist das europäische Umfeld ungünstig für die Schweiz, weil für die 15 EU-Mitgliedstaaten heute anderes Priorität hat, namentlich die Erweiterung der Union um die mittel- und osteuropäischen Länder und die Reform der europäischen Institutionen, die mit der Erweiterung fällig wird.</p><p>- Die Erweiterung der EU könnte unser Land vor ernste Probleme stellen: Das Europa der 15 wird von der Schweiz verlangen, dass sie den Grundsatz des freien Personenverkehrs auf die Staatsangehörigen der osteuropäischen Länder ausdehnt, sobald die Osterweiterung der EU vollzogen ist.</p><p>- Die Fortführung des europäischen Integrationsprozesses ist nicht immer einfach. Dennoch schreitet dieser Prozess unablässig voran, und der Rückstand der Schweiz, die daran nicht teilnimmt, wird immer grösser. Als Nichtbeitrittskandidat ist die Schweiz für die EU nicht von grossem Interesse; sie betrachtet uns als drittrangiges europäisches Land. Für einen Drittstaat wie die Schweiz bedeutet das konkret, dass es immer schwieriger sein wird, Konzessionen auf einem anderen Weg als demjenigen der Übernahme des Acquis communautaire zu bekommen. Die EU hält nämlich unter allen Umständen am Grundsatz fest, dass ein Drittstaat nicht besser behandelt werden darf als ein Mitgliedstaat.</p><p>Vermutlich schrieb Bundesrat Couchepin deshalb vor neun Monaten ("Le Monde" vom 8. September 2001): "Der Beitritt bleibt ein wünschenswertes und wahrscheinliches Ziel. Seine Verwirklichung wird von der Fähigkeit abhängen, den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern Antworten zu liefern."</p>
- <p>Der Bundesrat stimmt mit dem Interpellanten überein, dass die Beziehungen der Schweiz zur EU vor dem Hintergrund der bedeutenden Veränderungen innerhalb der EU - Einheitswährung, institutionelle Reformen, Erweiterung - den neuen Begebenheiten anzupassen sind. Der Bundesrat teilt auch die Einschätzung des Interpellanten, dass offensichtlich im Moment eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer einem raschen EU-Beitritt ablehnend gegenüber steht. Bei dieser Ausgangslage stellt die Ausgestaltung unserer Beziehungen zur EU eine permanente Herausforderung dar. Die bundesrätliche Politik zielt darauf ab, die Beziehungen zur EU auszubauen und zu vertiefen, damit sie der Bedeutung der Union als Wirtschaftspartner der Schweiz und ihrer Stellung in Europa angemessen sind.</p><p>Zu den einzelnen Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Zum einen nimmt durch die Erweiterung und die institutionellen Reformen die Bedeutung der EU als Partnerin der Schweiz zu. So werden beispielsweise die Aussenhandelsbeziehungen, welche die Schweiz derzeit bilateral mit jedem Beitrittskandidaten im Rahmen von Freihandelsabkommen geregelt hat, einer einzigen, mit der EU vereinbarten Lösung Platz machen. Mit der Erweiterung entsteht ein einheitlicher Markt von etwa 470 Millionen Personen. Zum anderen kann davon ausgegangen werden, dass die EU ihr noch höheres politisches und wirtschaftliches Gewicht nach erfolgter Erweiterung auch im Umgang mit Drittstaaten zum Ausdruck bringen wird. Dazu gehört, dass im Rahmen der EU erarbeitete Lösungen noch stärker zur Richtschnur für die vertragliche Regelung derselben Probleme im Verhältnis zu Drittstaaten genommen werden.</p><p>2. Mit dem Euro verfügen 12 der 15 Mitgliedsstaaten der EU über eine gemeinsame Zentralbank, eine einheitliche Währung und eine einheitliche Geldpolitik. Die Tatsache, dass sich sowohl die Europäische Zentralbank als auch die Schweizerische Nationalbank der Wahrung der Preisstabilität verschrieben haben und die konjunkturelle Entwicklung in beiden Wirtschaftsräumen insgesamt ähnlich verläuft, schlägt sich auch in einer ähnlichen Geldpolitik nieder. Daraus kann allerdings nicht geschlossen werden, dass sich der Handlungsspielraum gegenüber früher verkleinert hat. Die Schweizerische Nationalbank hat in der Vergangenheit mehrfach bewiesen, dass sie bei Bedarf eine von der Europäischen Zentralbank unabhängige Geldpolitik betreiben kann und will.</p><p>Etwas differenzierter präsentiert sich die Situation im Bereich der Finanzdienstleistungen. Seit einigen Jahren sind in der EU Bestrebungen im Gang, die Europäische Währungsunion durch einen einheitlichen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu ergänzen. In ihrem Aktionsplan für Finanzdienstleistungen hat sich die EU vorgenommen, für diesen Dienstleistungsbereich bis im Jahre 2005 einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen. Die in diesem Zusammenhang vorgenommenen Gesetzgebungsarbeiten bleiben für die Schweiz mit ihrem international vernetzten Finanzplatz nicht ohne Auswirkungen. Die einheitlichen europäischen Regeln können dazu führen, dass sich die Kosten von alternativen Lösungen erhöhen und dadurch ein gewisser Anpassungsdruck auf die Schweiz entsteht.</p><p>3. Wie der Bundesrat in seinem aussenpolitischen Bericht erläutert, strebt er längerfristig den Beitritt der Schweiz zur EU an. Gleichzeitig hat er aber darauf hingewiesen, dass die notwendigen Bedingungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zurzeit nicht erfüllt sind. Die Zusammenarbeit mit unserem wichtigsten Partner muss daher auf bilateralem Weg konsolidiert und verstärkt werden. Dies soll insbesondere durch den Abschluss weiterer bilateraler Verträge erfolgen, und zwar so, dass die weiteren europapolitischen Schritte nicht präjudiziert werden. Genauso wie bei den Verhandlungen über die Bilateralen I verhandelt die Schweiz daher im Rahmen der Bilateralen II mit der EU als Drittstaat. Konkret heisst das, dass mit dem Beschreiten des bilateralen Weges die bestmögliche Interessenwahrung unter den gegebenen Rahmenbedingungen sichergestellt werden soll.</p><p>4. Das bestehende Vertragsnetz wird im gegebenen Zeitpunkt auf die neuen Mitgliedstaaten ausgedehnt werden. Aufgrund des Bundesbeschlusses vom 8. Oktober 1999 wird das Personenfreizügigkeitsabkommen mit einem referendumsfähigen Bundesbeschluss erweitert werden können. Der Bundesrat wird sich auch in diesem Dossier allein vom Landesinteresse leiten lassen und die Verhandlungen als Drittstaat führen. Verhandlungsziel ist ein Regime mit angemessenen Übergangsfristen.</p><p>5. Mit seiner Stellungnahme zur Motion der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates, "Neue bilaterale Verhandlungen mit der EU. Paralleluntersuchungen über die Auswirkungen eines EU-Beitrittes", vom 14. Juni 2001, hat der Bundesrat bereits seine Absicht bekundet, die vom Interpellanten gewünschten Abklärungen vorzunehmen. In Teilbereichen sind diese Abklärungen auf Stufe Verwaltung bereits im Gange (beispielsweise in Sachen Föderalismus; Sozialgesetzgebung). Ein gewisser Reformbedarf ergibt sich auch aufgrund der Umsetzung der bestehenden und künftigen bilateralen Abkommen mit der EU.</p><p>6. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Schweiz als EU-Mitglied aufgrund ihrer Erfahrungen in Sachen Föderalismus, Subsidiarität und direkter Demokratie einen wertvollen Beitrag zur Diskussion über das Funktionieren der EU leisten könnte. Als Drittstaat mit nicht aktivem Beitrittsgesuch ist der Schweiz allerdings die Teilnahme am gegenwärtig laufenden Konvent über die Zukunft Europas verwehrt.</p><p>Mit der Annahme des Postulates Gross "Schweizerische Präsenz im Europäischen Konvent", vom 13. Dezember 2001, und des Postulates der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates, "Schweizerischer Beobachtersitz im Forum über die Zukunft Europas", vom 29. Januar 2002, hat der Bundesrat aber seinen Willen bekundet, auf entsprechende Anfragen aus EU-Kreisen die schweizerischen Erfahrungen in den genannten Bereichen zur Verfügung zu stellen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bezüglich der neuen bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) herrscht zurzeit eine gewisse Verunsicherung, besser gesagt: eine verunsichernde Ungewissheit. Genauso verunsichernd ist die Frage, wie sich der mögliche Abschluss von neuen bilateralen Abkommen mit der EU und ein Beitritt der Schweiz zur EU - das erklärte Ziel des Bundesrates - miteinander vereinbaren lassen.</p><p>Dies veranlasst uns dazu, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass sich im Rahmen der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU - insbesondere wegen der Erweiterung der EU und der Reform der europäischen Institutionen - der politische Handlungsspielraum unseres Landes erheblich verringert hat?</p><p>2. Ist er nicht der Ansicht, dass auch der wirtschaftliche und finanzielle Handlungsspielraum kleiner geworden ist, vor allem wegen der Einführung des Euro?</p><p>3. Ist er unter diesen Umständen nicht der Meinung, dass die Schweiz ihre Interessen besser durchsetzen könnte, wenn sie die neuen bilateralen Verhandlungen klar auf einen späteren EU-Beitritt ausrichten würde?</p><p>4. Würde die Schweiz mit einer unmissverständlichen Bekräftigung des Beitrittszieles nicht ihre Chancen verbessern, bei der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die Angehörigen der mittel- und osteuropäischen Länder, zum gegebenen Zeitpunkt angemessene Übergangsfristen durchzusetzen?</p><p>5. Sollte der Bundesrat für den Fall, dass die Schweiz mittel- oder langfristig der EU beitritt, nicht jetzt schon genau prüfen, welche internen Reformen (Steuerrecht, Volksrechte, Föderalismus, Sozialgesetzgebung usw.) im Hinblick auf einen Beitritt erforderlich sind?</p><p>6. Die Schweiz wird in bestimmten Bereichen von manchen europäischen Ländern als Vorbild betrachtet, z. B. in Sachen Föderalismus oder Verkehrspolitik. Ist der Bundesrat deshalb nicht der Meinung, dass man hervorheben sollte, was die Schweiz als Vollmitglied in die EU einbringen könnte?</p>
- Beziehungen Schweiz/EU. Handlungsspielraum
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