Unterstützung der Kommission für Menschenrechte

ShortId
02.3305
Id
20023305
Updated
10.04.2024 10:24
Language
de
Title
Unterstützung der Kommission für Menschenrechte
AdditionalIndexing
08;Kommission UNO;Charta der Menschenrechte;Schutz der Grundrechte;Menschenrechte;Finanzhilfe
1
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L04K05020204, Schutz der Grundrechte
  • L04K15040204, Kommission UNO
  • L04K05020202, Charta der Menschenrechte
  • L04K11020302, Finanzhilfe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Ausfall der nächtlichen Sitzungen während der Tagung der Menschenrechtskommission 2002 hat zu einer beträchtlichen Verkürzung der Redezeit aller Rednerinnen und Redner geführt - d. h. der Sonderberichterstatter, der Staatsvertreter sowie der Vertreter von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen. Der Uno-Generalsekretär schränkte die Redezeit im Zuge einer globalen Budgetkürzung ein, welche die Uno-Vollversammlung im Jahre 2001 beschlossen hatte. Ausser dem Sicherheitsrat sind alle Organe der Vereinten Nationen davon betroffen. Sie trifft somit nicht nur die Menschenrechtskommission, sondern auch andere Organe, die sich mit den prioritären Aufgaben der schweizerischen Aussenpolitik beschäftigen (z. B. die Kommission für nachhaltige Entwicklung).</p><p>Die Schweiz hat sich stets für eine strenge Finanzdisziplin im Rahmen des Uno-Systems ausgesprochen. Das hindert unser Land als künftiges Uno-Mitglied aber keineswegs daran, sich dafür einzusetzen, dass die Organe, welche die prioritären Ziele der schweizerischen Aussenpolitik - und dazu gehören die Menschenrechte - betreffen, über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihr Mandat optimal zu erfüllen.</p><p>Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten leistet übrigens für das Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte - und damit für verschiedene Mechanismen der Menschenrechtskommission - finanzielle Unterstützung. Die Politische Abteilung IV hat während des ersten Halbjahres 2002 die Sonderberichterstatterin für Menschenrechtsverteidiger mitfinanziert (25 000 Franken) sowie den freiwilligen Fonds für Folteropfer (80 000 Franken) und die Abteilung "Antidiskriminierung" des Hochkommissariats (50 000 Franken). Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit hat zudem ihren Beitrag an das Hochkommissariat für Menschenrechte 2002 auf knapp eine Million Franken erhöht (Beiträge an Fonds und bestimmte Programme) und sieht für die kommenden Jahre einen Beitrag in Höhe von 1,5 Millionen US-Dollar pro Jahr vor.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Schutz der Menschenrechte ist eines der Hauptziele der Politik des Bundesrates. Dies ist erfreulich, gerade weil unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Bürgerrechte und -freiheiten ein besonderes Anliegen sind.</p><p>Der Bund hat sich besonders dafür eingesetzt, dass das Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte in Genf bleibt, und hat zu diesem Zweck das renovierte Palais Wilson zur Verfügung gestellt.</p><p>Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Arbeit des Hochkommissariats stark von der Menschenrechtskommission abhängt, die zu den Berichten über die vielfältigen Menschenrechtsverletzungen in der ganzen Welt Stellung nehmen muss.</p><p>Wie sich bei der kürzlich abgeschlossenen Sitzungsperiode der Kommission gezeigt hat, ist diese in ihrer Tätigkeit immer mehr durch Budgetprobleme eingeschränkt, so dass die Dauer der Sitzungen wegen Personal- und insbesondere Dolmetschermangel reduziert werden musste. Als Folge davon wurde die Redezeit der Berichterstatter auf nur wenige Minuten verringert. Das ist völlig unzureichend, um Berichte zu erläutern, deren Erstellung oft viel Zeit beansprucht hat. Trotz dieser drastischen Verkürzung der Redezeit blieb die Kommission eine Woche im Rückstand mit ihrer Traktandenliste!</p><p>Diese höchst bedauerliche Lage veranlasst mich, den Bundesrat zu fragen, ob er aus den verfügbaren Krediten für die internationalen Organisationen einen Betrag auszusondern beabsichtigt. Dieser könnte ausschliesslich als Sonderbeitrag an die Kosten für die Organisation der Sitzungsperioden der Uno-Menschenrechtskommission verwendet werden, analog zu den Sonderbeiträgen des Bundes für die Durchführung von anderen internationalen Konferenzen. Dieses Vorgehen hat sich oft als effizienter erwiesen als Beiträge an die allgemeinen Betriebskosten bestimmter Organisationen.</p>
  • Unterstützung der Kommission für Menschenrechte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Ausfall der nächtlichen Sitzungen während der Tagung der Menschenrechtskommission 2002 hat zu einer beträchtlichen Verkürzung der Redezeit aller Rednerinnen und Redner geführt - d. h. der Sonderberichterstatter, der Staatsvertreter sowie der Vertreter von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen. Der Uno-Generalsekretär schränkte die Redezeit im Zuge einer globalen Budgetkürzung ein, welche die Uno-Vollversammlung im Jahre 2001 beschlossen hatte. Ausser dem Sicherheitsrat sind alle Organe der Vereinten Nationen davon betroffen. Sie trifft somit nicht nur die Menschenrechtskommission, sondern auch andere Organe, die sich mit den prioritären Aufgaben der schweizerischen Aussenpolitik beschäftigen (z. B. die Kommission für nachhaltige Entwicklung).</p><p>Die Schweiz hat sich stets für eine strenge Finanzdisziplin im Rahmen des Uno-Systems ausgesprochen. Das hindert unser Land als künftiges Uno-Mitglied aber keineswegs daran, sich dafür einzusetzen, dass die Organe, welche die prioritären Ziele der schweizerischen Aussenpolitik - und dazu gehören die Menschenrechte - betreffen, über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihr Mandat optimal zu erfüllen.</p><p>Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten leistet übrigens für das Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte - und damit für verschiedene Mechanismen der Menschenrechtskommission - finanzielle Unterstützung. Die Politische Abteilung IV hat während des ersten Halbjahres 2002 die Sonderberichterstatterin für Menschenrechtsverteidiger mitfinanziert (25 000 Franken) sowie den freiwilligen Fonds für Folteropfer (80 000 Franken) und die Abteilung "Antidiskriminierung" des Hochkommissariats (50 000 Franken). Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit hat zudem ihren Beitrag an das Hochkommissariat für Menschenrechte 2002 auf knapp eine Million Franken erhöht (Beiträge an Fonds und bestimmte Programme) und sieht für die kommenden Jahre einen Beitrag in Höhe von 1,5 Millionen US-Dollar pro Jahr vor.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Schutz der Menschenrechte ist eines der Hauptziele der Politik des Bundesrates. Dies ist erfreulich, gerade weil unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Bürgerrechte und -freiheiten ein besonderes Anliegen sind.</p><p>Der Bund hat sich besonders dafür eingesetzt, dass das Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte in Genf bleibt, und hat zu diesem Zweck das renovierte Palais Wilson zur Verfügung gestellt.</p><p>Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Arbeit des Hochkommissariats stark von der Menschenrechtskommission abhängt, die zu den Berichten über die vielfältigen Menschenrechtsverletzungen in der ganzen Welt Stellung nehmen muss.</p><p>Wie sich bei der kürzlich abgeschlossenen Sitzungsperiode der Kommission gezeigt hat, ist diese in ihrer Tätigkeit immer mehr durch Budgetprobleme eingeschränkt, so dass die Dauer der Sitzungen wegen Personal- und insbesondere Dolmetschermangel reduziert werden musste. Als Folge davon wurde die Redezeit der Berichterstatter auf nur wenige Minuten verringert. Das ist völlig unzureichend, um Berichte zu erläutern, deren Erstellung oft viel Zeit beansprucht hat. Trotz dieser drastischen Verkürzung der Redezeit blieb die Kommission eine Woche im Rückstand mit ihrer Traktandenliste!</p><p>Diese höchst bedauerliche Lage veranlasst mich, den Bundesrat zu fragen, ob er aus den verfügbaren Krediten für die internationalen Organisationen einen Betrag auszusondern beabsichtigt. Dieser könnte ausschliesslich als Sonderbeitrag an die Kosten für die Organisation der Sitzungsperioden der Uno-Menschenrechtskommission verwendet werden, analog zu den Sonderbeiträgen des Bundes für die Durchführung von anderen internationalen Konferenzen. Dieses Vorgehen hat sich oft als effizienter erwiesen als Beiträge an die allgemeinen Betriebskosten bestimmter Organisationen.</p>
    • Unterstützung der Kommission für Menschenrechte

Back to List