Waffenhandel
- ShortId
-
02.3307
- Id
-
20023307
- Updated
-
10.04.2024 07:47
- Language
-
de
- Title
-
Waffenhandel
- AdditionalIndexing
-
12;Waffenhandel;Feuerwaffe;Gesetz;Waffenbesitz
- 1
-
- L04K04020205, Waffenhandel
- L04K05010209, Waffenbesitz
- L05K0503010102, Gesetz
- L05K0402040202, Feuerwaffe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Auch der Bundesrat ist der Meinung, dass die Bestimmungen über den Waffenhandel zu verschärfen sind. Neben der Vereinheitlichung der Anwendung des Waffenrechtes ist daher die Neuregelung des Privathandels ein Schwerpunkt der laufenden Revision des Waffengesetzes (SR 514.54). Zudem soll der Datenaustausch zwischen dem Bundesamt für Polizei und der Militärverwaltung ermöglicht werden. Damit wird es möglich sein, die Abgabe von Armeewaffen an Personen zu verhindern, die beim Bundesamt für Polizei wegen Waffenmissbrauchs registriert sind. Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf des revidierten Waffengesetzes soll noch im September 2002 eröffnet werden.</p><p>Allerdings bietet auch ein verschärftes Waffenrecht nicht Gewähr, dass die erwähnten Vorkommnisse verhindert werden können, wie die Ereignisse in Erfurt und Nanterre zeigen. In Deutschland ist grundsätzlich jeder Erwerb einer Feuerwaffe bewilligungspflichtig. Für den Erwerb und den Besitz solcher Waffen ist ein Bedürfnisnachweis zu erbringen. In Frankreich ist der Privathandel mit Waffen gänzlich untersagt. Die Täter von Erfurt und Nanterre hatten die verwendeten Feuerwaffen legal erworben, erfüllten also die gesetzlichen Voraussetzungen. </p><p>Das letztjährige Massaker in Zug wurde mit einem Sturmgewehr verübt, wie es in der automatischen Ausführung auch in der Schweizer Armee Verwendung findet. Die Waffe wurde bei einem lizenzierten Waffenhändler legal erworben, stammte also nicht aus Armeebeständen. Was den Verkauf von Armeewaffen angeht, so werden bei den seit Oktober 2000 durch die so genannten Liquidationsshops abgewickelten Verkäufen an Privatpersonen Karabiner 31 veräussert. Bei diesen alten Gewehren handelt es sich um Einzelschusswaffen mit einem Gefährdungspotenzial, das nicht grösser ist als das anderer vergleichbarer Handfeuerwaffen. Der Verkauf von Armeewaffen an Privatpersonen untersteht der (zivilen) Waffengesetzgebung.</p><p>Zweifellos leisten aber strengere Vorschriften wie die in der Revision des Waffengesetzes vorgesehene Unterstellung des Privathandels von Waffen unter eine Bewilligungspflicht einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Waffenmissbrauch. Angesichts der oben dargestellten Sachverhalte erachtet der Bundesrat allerdings einen sofortigen Verkaufsstopp oder die Durchführung der Revision des Waffengesetzes im Dringlichkeitsverfahren als nicht opportun. Die öffentliche Diskussion über die Verschärfung des Waffengesetzes im Rahmen des geplanten Vernehmlassungsverfahrens dient nicht zuletzt auch der Sensibilisierung der Bevölkerung.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Schweiz wie auch in anderen Ländern werden immer häufiger grausame Morde mit Feuerwaffen, neuerdings aber vor allem mit Kriegswaffen begangen. Ist der Bundesrat angesichts dieser Tatsache nicht der Meinung, dass dringliche Massnahmen zu ergreifen sind, solange das Waffengesetz - das sich zusehends als offensichtlich zu locker erweist - noch nicht geändert worden ist?</p><p>Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass der Verkauf von Waffen aus Militärarsenalen an Privatpersonen sofort gestoppt und der Waffenhandel allgemein, besonders aber zwischen Privatpersonen, einer Bewilligungspflicht unterstellt werden sollte?</p>
- Waffenhandel
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Auch der Bundesrat ist der Meinung, dass die Bestimmungen über den Waffenhandel zu verschärfen sind. Neben der Vereinheitlichung der Anwendung des Waffenrechtes ist daher die Neuregelung des Privathandels ein Schwerpunkt der laufenden Revision des Waffengesetzes (SR 514.54). Zudem soll der Datenaustausch zwischen dem Bundesamt für Polizei und der Militärverwaltung ermöglicht werden. Damit wird es möglich sein, die Abgabe von Armeewaffen an Personen zu verhindern, die beim Bundesamt für Polizei wegen Waffenmissbrauchs registriert sind. Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf des revidierten Waffengesetzes soll noch im September 2002 eröffnet werden.</p><p>Allerdings bietet auch ein verschärftes Waffenrecht nicht Gewähr, dass die erwähnten Vorkommnisse verhindert werden können, wie die Ereignisse in Erfurt und Nanterre zeigen. In Deutschland ist grundsätzlich jeder Erwerb einer Feuerwaffe bewilligungspflichtig. Für den Erwerb und den Besitz solcher Waffen ist ein Bedürfnisnachweis zu erbringen. In Frankreich ist der Privathandel mit Waffen gänzlich untersagt. Die Täter von Erfurt und Nanterre hatten die verwendeten Feuerwaffen legal erworben, erfüllten also die gesetzlichen Voraussetzungen. </p><p>Das letztjährige Massaker in Zug wurde mit einem Sturmgewehr verübt, wie es in der automatischen Ausführung auch in der Schweizer Armee Verwendung findet. Die Waffe wurde bei einem lizenzierten Waffenhändler legal erworben, stammte also nicht aus Armeebeständen. Was den Verkauf von Armeewaffen angeht, so werden bei den seit Oktober 2000 durch die so genannten Liquidationsshops abgewickelten Verkäufen an Privatpersonen Karabiner 31 veräussert. Bei diesen alten Gewehren handelt es sich um Einzelschusswaffen mit einem Gefährdungspotenzial, das nicht grösser ist als das anderer vergleichbarer Handfeuerwaffen. Der Verkauf von Armeewaffen an Privatpersonen untersteht der (zivilen) Waffengesetzgebung.</p><p>Zweifellos leisten aber strengere Vorschriften wie die in der Revision des Waffengesetzes vorgesehene Unterstellung des Privathandels von Waffen unter eine Bewilligungspflicht einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Waffenmissbrauch. Angesichts der oben dargestellten Sachverhalte erachtet der Bundesrat allerdings einen sofortigen Verkaufsstopp oder die Durchführung der Revision des Waffengesetzes im Dringlichkeitsverfahren als nicht opportun. Die öffentliche Diskussion über die Verschärfung des Waffengesetzes im Rahmen des geplanten Vernehmlassungsverfahrens dient nicht zuletzt auch der Sensibilisierung der Bevölkerung.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Schweiz wie auch in anderen Ländern werden immer häufiger grausame Morde mit Feuerwaffen, neuerdings aber vor allem mit Kriegswaffen begangen. Ist der Bundesrat angesichts dieser Tatsache nicht der Meinung, dass dringliche Massnahmen zu ergreifen sind, solange das Waffengesetz - das sich zusehends als offensichtlich zu locker erweist - noch nicht geändert worden ist?</p><p>Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass der Verkauf von Waffen aus Militärarsenalen an Privatpersonen sofort gestoppt und der Waffenhandel allgemein, besonders aber zwischen Privatpersonen, einer Bewilligungspflicht unterstellt werden sollte?</p>
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