Werbung für das EMG und Gewerkschaften
- ShortId
-
02.3310
- Id
-
20023310
- Updated
-
10.04.2024 09:26
- Language
-
de
- Title
-
Werbung für das EMG und Gewerkschaften
- AdditionalIndexing
-
66;Elektrizitätsmarkt;Gewerkschaft;Abstimmungskampf-Kosten;UVEK;Bundesamt für Energie;Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf;Abstimmungskampf
- 1
-
- L05K0801020102, Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf
- L03K080407, UVEK
- L06K070204010203, Gewerkschaft
- L04K17030302, Elektrizitätsmarkt
- L05K0801020103, Abstimmungskampf-Kosten
- L04K08010201, Abstimmungskampf
- L04K08040701, Bundesamt für Energie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der zitierte Satz stammt aus dem Musterreferat und zwar in folgendem Zusammenhang: ".... Das EMG schützt sogar ausdrücklich die Arbeitnehmer der Strombranche. In wohl keinem Gesetz gibt es einen so umfassenden Schutz für das betroffene Personal. Dieser Punkt zeigt, dass einige Gewerkschaften die Interessen ihrer eigenen Basis vernachlässigen ...."</p><p>Dazu ist folgendes zu bemerken: Es ist eine Tatsache, dass der schweizerische Strommarkt bereits jetzt im Umbruch ist. Diese Entwicklung wird mit oder ohne EMG weitergehen und Auswirkungen auf das Personal der Strombranche haben. Der wesentliche Unterschied ist, dass nur mit dem EMG und der Elektrizitätsmarktverordnung die Elektrizitätsunternehmungen verpflichtet werden können, bei Umstrukturierungen Massnahmen zum Schutz des Personals (z. B. Umschulungsmassnahmen) zu treffen. Nötigenfalls trifft der Bund die erforderlichen Massnahmen. Die Kosten dieser Massnahme können den Netzpreisen angerechnet werden. Eine (erfolgreiche) Bekämpfung des Gesetzes könnte deshalb angesichts der nicht aufhaltbaren Entwicklung zu einer Schlechterstellung der Betroffenen führen.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der entsprechende Passus zu verstehen. Es wird somit nicht die gewerkschaftliche Arbeit insgesamt qualifiziert.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Der Bundesrat nimmt den Hinweis auf die Entscheidverfahren der Gewerkschaften zur Kenntnis.</p><p>2. Es steht den einzelnen Gewerkschaften frei, Amtsdirektoren beizuziehen, um sich von diesen beraten zu lassen. Einzige Bedingung ist, dass diese die Interessen des Bundes nicht verletzen. Diese Gefahr besteht jedoch bei den Themen "Gewerkschaftskampf" und "Basiskonsultation" kaum, hat doch auch der Bundesrat ein Interesse an demokratisch organisierten und starken Gewerkschaften.</p><p>Für die Produktion der Informationsbroschüre zum EMG sowie der Informations-CD wurde externe Unterstützung benötigt. Die Kosten für das Konzept, für die Gestaltung sowie für den Druck der Broschüre betrugen rund 90 000 Franken für alle drei Sprachversionen. Die Kosten für den erforderlichen Nachdruck beliefen sich auf rund 19 000 Franken. Programmierung und Druck der CD verursachten Kosten von etwa 11 000 Franken. Der interne Aufwand wurde nicht separat erfasst.</p><p>Zahlreiche Anfragen zeigen, dass ein Informationsbedürfnis besteht. Durch die Veröffentlichung einer Broschüre und einer auch auf CD und im Internet verfügbaren Dokumentation hat der Bund einen Teil seiner Informationspflicht erfüllt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Zu der Flut von Dokumenten des Bundes, mit denen er Propaganda für das EMG treibt, gehört die offizielle Dokumentation des UVEK, in der folgender Satz steht: "Dieser Punkt zeigt, dass einige Gewerkschaften die Interessen ihrer eigenen Basis vernachlässigen."</p><p>Dazu stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist er sich bewusst, dass in "einigen Gewerkschaften" die Basis selbst die wichtigen Entscheidungen trifft? Bei der SMUV z. B. entscheiden der Kongress, die Branchenversammlung und der Zentralvorstand.</p><p>2. Ist er bereit, den Direktor des BFE zu entsenden, damit dieser den Gewerkschaften einen Vortrag darüber hält, wie man den gewerkschaftlichen Kampf führt und die Basis konsultiert?</p><p>3. Welche Mittel gibt er zusätzlich zu den Millionen Franken von Economiesuisse aus, um für das EMG zu werben?</p>
- Werbung für das EMG und Gewerkschaften
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der zitierte Satz stammt aus dem Musterreferat und zwar in folgendem Zusammenhang: ".... Das EMG schützt sogar ausdrücklich die Arbeitnehmer der Strombranche. In wohl keinem Gesetz gibt es einen so umfassenden Schutz für das betroffene Personal. Dieser Punkt zeigt, dass einige Gewerkschaften die Interessen ihrer eigenen Basis vernachlässigen ...."</p><p>Dazu ist folgendes zu bemerken: Es ist eine Tatsache, dass der schweizerische Strommarkt bereits jetzt im Umbruch ist. Diese Entwicklung wird mit oder ohne EMG weitergehen und Auswirkungen auf das Personal der Strombranche haben. Der wesentliche Unterschied ist, dass nur mit dem EMG und der Elektrizitätsmarktverordnung die Elektrizitätsunternehmungen verpflichtet werden können, bei Umstrukturierungen Massnahmen zum Schutz des Personals (z. B. Umschulungsmassnahmen) zu treffen. Nötigenfalls trifft der Bund die erforderlichen Massnahmen. Die Kosten dieser Massnahme können den Netzpreisen angerechnet werden. Eine (erfolgreiche) Bekämpfung des Gesetzes könnte deshalb angesichts der nicht aufhaltbaren Entwicklung zu einer Schlechterstellung der Betroffenen führen.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der entsprechende Passus zu verstehen. Es wird somit nicht die gewerkschaftliche Arbeit insgesamt qualifiziert.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Der Bundesrat nimmt den Hinweis auf die Entscheidverfahren der Gewerkschaften zur Kenntnis.</p><p>2. Es steht den einzelnen Gewerkschaften frei, Amtsdirektoren beizuziehen, um sich von diesen beraten zu lassen. Einzige Bedingung ist, dass diese die Interessen des Bundes nicht verletzen. Diese Gefahr besteht jedoch bei den Themen "Gewerkschaftskampf" und "Basiskonsultation" kaum, hat doch auch der Bundesrat ein Interesse an demokratisch organisierten und starken Gewerkschaften.</p><p>Für die Produktion der Informationsbroschüre zum EMG sowie der Informations-CD wurde externe Unterstützung benötigt. Die Kosten für das Konzept, für die Gestaltung sowie für den Druck der Broschüre betrugen rund 90 000 Franken für alle drei Sprachversionen. Die Kosten für den erforderlichen Nachdruck beliefen sich auf rund 19 000 Franken. Programmierung und Druck der CD verursachten Kosten von etwa 11 000 Franken. Der interne Aufwand wurde nicht separat erfasst.</p><p>Zahlreiche Anfragen zeigen, dass ein Informationsbedürfnis besteht. Durch die Veröffentlichung einer Broschüre und einer auch auf CD und im Internet verfügbaren Dokumentation hat der Bund einen Teil seiner Informationspflicht erfüllt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Zu der Flut von Dokumenten des Bundes, mit denen er Propaganda für das EMG treibt, gehört die offizielle Dokumentation des UVEK, in der folgender Satz steht: "Dieser Punkt zeigt, dass einige Gewerkschaften die Interessen ihrer eigenen Basis vernachlässigen."</p><p>Dazu stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist er sich bewusst, dass in "einigen Gewerkschaften" die Basis selbst die wichtigen Entscheidungen trifft? Bei der SMUV z. B. entscheiden der Kongress, die Branchenversammlung und der Zentralvorstand.</p><p>2. Ist er bereit, den Direktor des BFE zu entsenden, damit dieser den Gewerkschaften einen Vortrag darüber hält, wie man den gewerkschaftlichen Kampf führt und die Basis konsultiert?</p><p>3. Welche Mittel gibt er zusätzlich zu den Millionen Franken von Economiesuisse aus, um für das EMG zu werben?</p>
- Werbung für das EMG und Gewerkschaften
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