Aufhebung des toten Winkels bei allen Nutzfahrzeugen
- ShortId
-
02.3313
- Id
-
20023313
- Updated
-
24.06.2025 23:21
- Language
-
de
- Title
-
Aufhebung des toten Winkels bei allen Nutzfahrzeugen
- AdditionalIndexing
-
48;Nutzfahrzeug;Fahrzeugausrüstung;Radfahrer/in;Verkehrsrecht;Sicherheit im Strassenverkehr;Verkehrsunfall
- 1
-
- L05K1803010103, Nutzfahrzeug
- L04K18010401, Fahrzeugausrüstung
- L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
- L03K180204, Verkehrsrecht
- L05K1802020302, Verkehrsunfall
- L06K180102010105, Radfahrer/in
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>a. Das heutige Recht schreibt vor, dass alle Motorwagen rechts und links aussen mit einem Rückspiegel versehen sein müssen. Die Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen müssen zudem mit einem grosswinkligen Aussenspiegel und auf der dem Lenkrad gegenüber liegenden Seite mit einem Anfahr- oder Rampenspiegel ausgerüstet sein (Art. 112 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge).</p><p>Selbst wenn sie so ausgerüstet sind, weisen Nutzfahrzeuge einen grossen Bereich im toten Winkel auf, den man vom Fahrersitz aus nicht direkt sehen kann. Dieser Winkel ist für alle Verkehrsteilnehmer gefährlich, die sich rechts auf der Höhe der Führerkabine des Nutzfahrzeugs befinden, besonders für die Rad- und Motorradfahrer. An dieser Stelle ist der Verkehrsteilnehmer für den Lastwagenfahrer nicht sichtbar. Will dieser Lastwagenfahrer rechts abbiegen, der Radfahrer hingegen geradeaus fahren, ist ein Unfall praktisch vorprogrammiert, und die Folgen davon sind schwere, wenn nicht sogar tödliche Körperverletzungen.</p><p>b. Der sichttote Winkel kann leicht aufgehoben werden, indem ein Rückspiegel Marke "Towispick" rechts vorne, senkrecht über der Stossstange, angebracht wird. Dieser Spiegel ist so konvex, dass die Sicht auf den ganzen gefährlichen Bereich des toten Winkels möglich wird. Er kann ohne besondere Bewilligung montiert werden und besitzt seit Mai 2000 das Qualitätslabel der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung. Kostenpunkt ungefähr 250 Franken.</p><p>c. In der Zusammenfassung einer seiner Entscheide über die strafrechtliche Verantwortung eines Fahrers, der in einen solchen tödlichen Unfall verwickelt wurde (BGE 127 IV 34), hat das Bundesgericht in seinem Geschäftsbericht 2001 Folgendes geschrieben: "Es erstaunt, dass diese Hilfsmittel, welche geeignet sind, das Risiko von Unfällen mit schwerwiegenden Folgen zu vermindern, nach wie vor nicht vorgeschrieben sind." Mit anderen Worten: Es ist angebracht, die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge in diesem Sinne zu ändern.</p>
- <p>Die vorgeschlagene Massnahme wird im Rahmen der Umsetzung der neuen Strassenverkehrssicherheitspolitik geprüft.</p> Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Anbringen eines Rückspiegels, der den toten Winkel aufhebt, bei allen Nutzfahrzeugen für obligatorisch zu erklären.</p>
- Aufhebung des toten Winkels bei allen Nutzfahrzeugen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>a. Das heutige Recht schreibt vor, dass alle Motorwagen rechts und links aussen mit einem Rückspiegel versehen sein müssen. Die Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen müssen zudem mit einem grosswinkligen Aussenspiegel und auf der dem Lenkrad gegenüber liegenden Seite mit einem Anfahr- oder Rampenspiegel ausgerüstet sein (Art. 112 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge).</p><p>Selbst wenn sie so ausgerüstet sind, weisen Nutzfahrzeuge einen grossen Bereich im toten Winkel auf, den man vom Fahrersitz aus nicht direkt sehen kann. Dieser Winkel ist für alle Verkehrsteilnehmer gefährlich, die sich rechts auf der Höhe der Führerkabine des Nutzfahrzeugs befinden, besonders für die Rad- und Motorradfahrer. An dieser Stelle ist der Verkehrsteilnehmer für den Lastwagenfahrer nicht sichtbar. Will dieser Lastwagenfahrer rechts abbiegen, der Radfahrer hingegen geradeaus fahren, ist ein Unfall praktisch vorprogrammiert, und die Folgen davon sind schwere, wenn nicht sogar tödliche Körperverletzungen.</p><p>b. Der sichttote Winkel kann leicht aufgehoben werden, indem ein Rückspiegel Marke "Towispick" rechts vorne, senkrecht über der Stossstange, angebracht wird. Dieser Spiegel ist so konvex, dass die Sicht auf den ganzen gefährlichen Bereich des toten Winkels möglich wird. Er kann ohne besondere Bewilligung montiert werden und besitzt seit Mai 2000 das Qualitätslabel der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung. Kostenpunkt ungefähr 250 Franken.</p><p>c. In der Zusammenfassung einer seiner Entscheide über die strafrechtliche Verantwortung eines Fahrers, der in einen solchen tödlichen Unfall verwickelt wurde (BGE 127 IV 34), hat das Bundesgericht in seinem Geschäftsbericht 2001 Folgendes geschrieben: "Es erstaunt, dass diese Hilfsmittel, welche geeignet sind, das Risiko von Unfällen mit schwerwiegenden Folgen zu vermindern, nach wie vor nicht vorgeschrieben sind." Mit anderen Worten: Es ist angebracht, die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge in diesem Sinne zu ändern.</p>
- <p>Die vorgeschlagene Massnahme wird im Rahmen der Umsetzung der neuen Strassenverkehrssicherheitspolitik geprüft.</p> Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Anbringen eines Rückspiegels, der den toten Winkel aufhebt, bei allen Nutzfahrzeugen für obligatorisch zu erklären.</p>
- Aufhebung des toten Winkels bei allen Nutzfahrzeugen
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