Sofortmassnahmen für die Landwirtschaft

ShortId
02.3315
Id
20023315
Updated
10.04.2024 09:44
Language
de
Title
Sofortmassnahmen für die Landwirtschaft
AdditionalIndexing
55;Vertrag mit der EU;Handel mit Agrarerzeugnissen;Agrarmarkt;Preisrückgang;internationale Verhandlungen;bilaterales Abkommen;landwirtschaftliches Einkommen;Agrarpolitik (speziell);Erhaltung der Landwirtschaft
1
  • L05K1401050104, landwirtschaftliches Einkommen
  • L05K1401030202, Agrarmarkt
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
  • L04K14010302, Agrarpolitik (speziell)
  • L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
  • L04K11050501, Preisrückgang
  • L05K1002020102, internationale Verhandlungen
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Bauernfamilien mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert sind und grosse Anstrengungen notwendig sind, um diese zu meistern. Die Entwicklungen sind aber seit Beginn der Neunzigerjahre nicht nur in der Landwirtschaft, sondern generell in der Gesellschaft und Wirtschaft dynamischer geworden. Veränderungsprozesse laufen in einem hohen Tempo ab, und Strukturen wandeln sich ständig. Dies erfordert Flexibilität, Leistungs- und Anpassungsbereitschaft. Insofern wird sich die Landwirtschaft auch in Zukunft mit einem hohen Rhythmus an Veränderungen auseinandersetzen müssen. In diesem Anpassungsprozess begleitet der Staat die Landwirtschaft, indem er mit den agrarpolitischen Rahmenbedingungen und Instrumenten ein Umfeld schafft, damit der Sektor die von der Gesellschaft gewünschten Leistungen, wie sie u. a. im Landwirtschaftsartikel in der Bundesverfassung (Art. 104 BV) verankert sind, auch in Zukunft erbringen kann.</p><p>1. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der wirtschaftlichen Situation der Landwirtschaft aufmerksam. Für die Beurteilung stehen die landwirtschaftliche Gesamtrechnung und einzelbetriebliche Buchhaltungsdaten zur Verfügung. Die Resultate dieser repräsentativen Erhebungen werden jährlich in detaillierter Form im Agrarbericht des Bundesamtes für Landwirtschaft publiziert und allgemein zugänglich gemacht.</p><p>Nachdem sich die Einkommenslage der Landwirtschaft zu Beginn der Neunzigerjahre verschlechtert hat - dies noch unter der alten Agrarpolitik -, konnte der Abwärtstrend seit Mitte der Neunzigerjahre gebrochen werden. Die Einkommen in der Landwirtschaft unterliegen aber, insbesondere durch natur- und marktbedingte Einflüsse, starken jährlichen Schwankungen. Im Jahr 2001 präsentierte sich die Einkommenslage unerfreulich. Gemäss den Ergebnissen der zentralen Auswertung der Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik lag der durchschnittliche Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 2001 mit 30 400 Franken um 12 Prozent unter dem Niveau der Vorjahre 1998-2000. Andererseits war im Jahr 1999 der Arbeitsverdienst 5 Prozent und im Jahr 2000 gar 21 Prozent höher als in den Vorjahren 1996-1998.</p><p>Der Abstand des Arbeitsverdienstes in der Landwirtschaft zum Vergleichslohn der übrigen Wirtschaft ist in allen Regionen deutlich. Im Durchschnitt hat sich der landwirtschaftliche Arbeitsverdienst in den Neunzigerjahren prozentual aber fast gleich entwickelt wie der Vergleichslohn. Mit dem Arbeitsverdienst allein kann die Einkommenslage der Landwirtschaft allerdings nur unzureichend erklärt werden. Für ein vollständiges Bild der wirtschaftlichen Situation der Landwirtschaftsbetriebe als selbstständigerwerbende Familienunternehmen sind neben dem ganzen landwirtschaftlichen Einkommen (inklusive Entschädigung für das Eigenkapital) auch das Nebeneinkommen sowie die in der Regel gegenüber den übrigen Bevölkerungsschichten tieferen Lebenshaltungskosten (Wohnungsmiete, Eigenverbrauch usw.) in die Betrachtung einzubeziehen.</p><p>Aufschlussreich ist im Weiteren die Analyse des Mittelflusses vor Privatausgaben. Dieser ist in den Neunzigerjahren ziemlich stabil geblieben. Im Durchschnitt der Jahre 1990-1992 betrug diese Summe 93 900 Franken und 1999-2001 94 300 Franken. Diese Stabilität spiegelt sich denn auch in weiteren betriebswirtschaftlichen Kennziffern. So sind die Investitionen und die Fremdkapitalquote der Landwirtschaft in etwa gleich hoch geblieben. Leicht gestiegen ist in diesem Zeitraum der Privatverbrauch. Ausserdem gilt es zu berücksichtigen, dass die Einkommen von Betrieben mit vergleichbaren Strukturen sehr stark variieren können. Die Differenzen zwischen den Betrieben im untersten und denjenigen im obersten Viertel sind enorm, was darauf hindeutet, dass nicht nur die Rahmenbedingungen (Produzentenpreis, Direktzahlungen usw.) einen starken Einfluss auf die wirtschaftlichen Ergebnisse haben.</p><p>Nach Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) wird mit den agrarpolitischen Massnahmen angestrebt, dass nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe im Durchschnitt mehrerer Jahre Einkommen erzielen können, die mit den Einkommen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar sind. Aus dieser Bestimmung leitet sich somit kein Anspruch für alle Betriebe ab; ebenso darf die Situation eines einzelnen Jahres nicht allein massgebend sein. In der Botschaft zur "Agrarpolitik 2002" (BBl 1996 IV 1) wurde festgehalten, dass 1994 ein beträchtlicher Anteil der Betriebe ein vergleichbares Einkommen erzielt habe; so lange dieser bedeutende Anteil gehalten werden könne, sei davon auszugehen, dass die Anforderungen von Artikel 5 LwG erfüllt seien. Diese Voraussetzungen sind auch heute gegeben. Aus der Sicht des Bundesrates ergibt sich deshalb zurzeit aufgrund von Artikel 5 LwG kein Handlungsbedarf. Die Einkommenssituation der Landwirtschaft wird letztlich durch das Parlament im Rahmen der Behandlung der "Agrarpolitik 2007" zu beurteilen sein.</p><p>2. Grundsätzlich sind die Bauernfamilien betreffend Zugang zu den Sozialeinrichtungen den übrigen Bevölkerungsschichten gleichgestellt; im Bereich der Familienzulagen stehen Kleinbauern - im Gegensatz zu den Selbstständigen in der übrigen Wirtschaft - im Genuss bundesrechtlich geregelter Kinderzulagen (Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft). An deren Finanzierung müssen sie nicht beitragen, die Kosten gehen zulasten von Bund und Kantonen.</p><p>Sozialhilfeleistungen können auch dann ausgerichtet werden, wenn Vermögen in Form von Grundeigentum vorhanden, eine Verwertung aber nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Für Überbrückungshilfen, die bei bestehender selbstständiger Erwerbstätigkeit ausgerichtet werden können, gilt gemäss Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe als Voraussetzung die Bereitschaft, dass der entsprechende Landwirtschaftsbetrieb innert nützlicher Frist durch eine landwirtschaftliche Beratungsstelle überprüft wird. Die Ausbildungsstätten für Sozialarbeit bieten den Fachpersonen Weiterbildungsmöglichkeiten an, damit die Bauernfamilien von einer adäquaten und kompetenten Hilfestellung profitieren können.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es in Anbetracht der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen soziale Härtefälle in der Landwirtschaft gibt. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik schlägt er deshalb dem Parlament vor, den Strukturanpassungsprozess stärker sozial zu flankieren. Neben der Betriebshilfe, die bereits heute bei Betrieben in unverschuldeter finanzieller Bedrängnis zur Anwendung kommen kann, sollen ab 2004 so genannte Umschulungsbeihilfen eingeführt werden. Damit werden Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter bzw. ihre Partnerinnen und Partner unterstützt, welche eine berufliche Zukunft ausserhalb der Landwirtschaft anstreben.</p><p>3. Mit dem Umbau des Agrarinstrumentariums in den Neunzigerjahren hat sich der Staat weitgehend aus dem Marktgeschehen zurückgezogen. Die Preisbildung ist grundsätzlich Sache der Marktpartner. In der neuen Agrarpolitik liegen die einkommenspolitisch relevanten Handlungsmöglichkeiten des Staates damit primär im Bereich der Direktzahlungen. Seit der Neukonzeption des Direktzahlungssystems (neues LwG ab 1999) gilt die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises als Voraussetzung für die Ausrichtung von Direktzahlungen. Damit steht nicht mehr die Kompensation wie in den Neunzigerjahren, sondern die Leistungsabgeltung im Vordergrund.</p><p>Zur Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen und besonders ökologischen Leistungen richtet der Bund jährlich insgesamt rund 2,1 Milliarden Franken oder pro Betrieb durchschnittlich 39 000 Franken aus. In Anbetracht der angespannten wirtschaftlichen Lage der Landwirtschaft insbesondere im Berggebiet hat der Bundesrat am 24. April 2002 die Direktzahlungen um insgesamt 63 Millionen Franken aufgestockt. Die Möglichkeiten des Bundesrates werden jedoch durch die finanzpolitischen Vorgaben des Parlamentes (Zahlungsrahmen, Budget) sowie die verfassungsrechtlichen Bestimmungen (Schuldenbremse) abgesteckt.</p><p>Die Preise für die meisten landwirtschaftlichen Produkte liegen im Rahmen der Prognosen zur "Agrarpolitik 2002". Eine Ausnahme bilden die Fleischpreise, die im Sog der erneuten BSE-Krise unter Druck gerieten. Mit verschiedenen Marktentlastungsmassnahmen hat hier der Bund im Rahmen seiner Möglichkeiten auf die ausserordentliche Situation reagiert (Art. 13 LwG).</p><p>4. Im Vergleich zum letzten Budgetrahmen, den die USA für die Landwirtschaft im Jahr 1996 - einer Zeit historisch sehr hoher Weltmarktpreise - verabschiedet hat, sieht die neue Farm Bill 2002 in der Tat eine massive Erhöhung der staatlichen Agrarsubventionen sowohl bei der produktgebundenen als auch bei der produktungebundenen Stützung vor (gemäss den Quellen zwischen 70 und 80 Prozent). Die amerikanische Gesetzgebung erlaubt allerdings eine jährliche Anpassung der Agrarpolitik an die Marktsituation. Vor diesem Hintergrund wurden zwischen 1998 und 2001 jedes Jahr zusätzliche Finanzmittel gewährt. Im Jahr 2001 waren die Agrarausgaben auf 24 Milliarden Dollar angewachsen (emergency assistance zur Bekämpfung des Preiszerfalles) und lagen somit über den durchschnittlich in der neuen Farm Bill vorgesehenen Beträgen (182,5 Milliarden Dollar für einen Zeitraum von zehn Jahren).</p><p>Diese Entwicklung bedeutet daher vielmehr eine Konsolidierung als eine Explosion der Agrarausgaben, die eine Destabilisierung der Weltmärkte zur Folge hätte. Die staatlichen Beihilfen der USA zugunsten der Landwirte (19 Milliarden Dollar pro Jahr für 2,1 Millionen Betriebe) sind vergleichsweise immer noch deutlich geringer als die Agrarstützung in der Schweiz, in Europa oder Japan. Gemäss den OECD-Statistiken beträgt die Stützung im Durchschnitt der Jahre 1999 bis 2001 in den USA 23 Prozent, in der Schweiz 70 Prozent, im EU-Raum 36 Prozent und in Japan 60 Prozent des Rohertrages der Landwirtschaftsbetriebe. Gegenüber der WTO hat die amerikanische Regierung die Auflage zu erfüllen, dass die neue Farm Bill mit den WTO-Verpflichtungen der USA vereinbar ist.</p><p>5. Die Haltung des Bundesrates zum Agrardossier im Rahmen der nächsten WTO-Verhandlungsrunde ändert sich grundsätzlich nicht. Der Verhandlungsvorschlag, den die Schweiz im Dezember 2000 eingereicht hat, bekräftigt ihre Vision und ihren Willen, die Agrarreform unter Berücksichtigung der Besonderheiten der einheimischen Landwirtschaft weiterzuführen. Sie setzt sich nach wie vor mit Nachdruck dafür ein, dass bei der Fortsetzung der WTO-Verhandlungen gemäss den Beschlüssen der Ministerkonferenz von Doha (November 2001) auch nicht handelsbezogene Leistungen (Multifunktionalität) einbezogen werden. Dieser Verhandlungsvorschlag wurde im Vorfeld den interessierten Kreisen und den beiden Aussenpolitischen Kommissionen des Parlamentes unterbreitet. Hinsichtlich des Marktzutrittes, der internen Stützung und der Exportsubventionen nimmt die Schweiz eine aktive Haltung ein, damit ein angemessener Schutz für ihre Landwirtschaft gewährleistet bleibt. Die neue Farm Bill erfordert keine grundlegende Überarbeitung der schweizerischen Verhandlungsposition. Die damit verbundenen Signale werden allerdings das Verhandlungsklima beeinflussen.</p><p>Das bilaterale Agrarabkommen garantiert die gegenseitige Unabhängigkeit der Agrarpolitiken der EU und der Schweiz. Die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird im Jahr 2002 einer eingehenden Prüfung unterzogen (Mid-Term Review). Dabei wird der Fokus vor allem auf der geplanten Osterweiterung der EU liegen. Die Reformvorschläge der GAP werden mit Sicherheit in die Richtung von produktionsunabhängigen Direktzahlungen gehen, welche die Schweiz bereits im Rahmen der "Agrarpolitik 2002" eingeführt hat und die mit der "Agrarpolitik 2007" auch in Zukunft fortbestehen sollen. Diese Annäherung und Ähnlichkeiten zwischen der schweizerischen und der europäischen Landwirtschaftspolitik sind im Hinblick auf den gegenseitigen Agrarhandel und die entsprechenden Bestimmungen ein Garant für Stabilität.</p><p>Die wachsende Konvergenz der Reformen der Agrarpolitiken in der EU und der Schweiz wird es einerseits im geeigneten Zeitpunkt erleichtern, bei der Umsetzung der Evolutivklausel des Agrarabkommens (Art. 13) zu gegenseitig vorteilhaften Resultaten zu kommen. Andererseits wird der weitere Abbau der Marktstützung in der EU auch bedingen, dass die Schweiz ihre Anstrengungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit weiterführt. Im Übrigen soll mittels der laufenden Verhandlungen über eine Aktualisierung des Freihandelsabkommens von 1972 der Export der landwirtschaftlichen Grundstoffe aus Schweizer Produktion besser abgesichert werden.</p><p>6. In einem dynamischen Umfeld sind die staatlichen Rahmenbedingungen derart zu setzen, dass die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Leistungen professionell erbringen kann. Damit dieses Ziel unter härteren Wettbewerbsbedingungen erreicht werden kann, müssen die agrarpolitischen Massnahmen unter Berücksichtigung der anstehenden Herausforderungen konsequent auf dem eingeschlagenen Weg weiterentwickelt werden.</p><p>Am 29. Mai 2002 hat der Bundesrat die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ("Agrarpolitik 2007") verabschiedet. Darin umreisst er seine Vorstellungen über die künftige Ausgestaltung der agrarpolitischen Rahmenbedingungen (Massnahmen und Finanzierung). Die entsprechenden Revisionsvorschläge sollen am 1. Januar 2004 in Kraft treten. Mit der Vorgabe klarer agrarpolitischer Signale will der Bundesrat die institutionelle Unsicherheit möglichst gering halten und den Betroffenen die gewünschte Vorhersehbarkeit der staatlichen Rahmenbedingungen ermöglichen.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Revisionsvorschläge insgesamt im Interesse eines wettbewerbsstarken und produktiven Agrarsektors, einer qualitativ hochwertigen und sicheren Ernährung sowie einer nachhaltigen Entwicklung stehen. Junge Bäuerinnen und Bauern werden sich längerfristig nur für die Landwirtschaft begeistern können, wenn auch der Markterfolg und die Anerkennung ihrer Arbeit durch die Gesellschaft stimmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die schweizerische Landwirtschaft befindet sich gegenwärtig in einer äusserst schwierigen Situation. Sinkende Einkommen, Preiseinbussen bei den meisten Produkten, erschwerte Produktionsbedingungen und eine totale Verunsicherung über die internationale Entwicklung bringen viele Bauernfamilien in Existenznöte und lassen an der Bauernbasis den Glauben an eine Zukunftsperspektive massiv sinken. Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Einkommenssituation der Landwirtschaft?</p><p>2. Ist der Zugang zu den Sozialeinrichtungen für Bauernfamilien mit ungenügendem Einkommen sichergestellt?</p><p>3. Mit welchen Kompensationsstrategien will er dem massiven Preiszerfall für die meisten landwirtschaftlichen Produkte begegnen?</p><p>4. Wie beurteilt er die massive Aufstockung (Marktstützung) der staatlichen Agrarsubventionen im neuen landwirtschaftlichen Ausgabengesetz der USA?</p><p>5. Mit welcher Grundhaltung will er angesichts des amerikanischen Strategiewechsels die nächste WTO-Runde und die Fortsetzung der bilateralen Verträge mit der EU im Agrarbereich bestreiten?</p><p>6. Mit welchen Massnahmen - auch im vertrauensbildenden Bereich - will er den Bauernfamilien und den jungen Unternehmern im landwirtschaftlichen Umfeld eine glaubwürdige Zukunftsperspektive aufzeigen?</p>
  • Sofortmassnahmen für die Landwirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Bauernfamilien mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert sind und grosse Anstrengungen notwendig sind, um diese zu meistern. Die Entwicklungen sind aber seit Beginn der Neunzigerjahre nicht nur in der Landwirtschaft, sondern generell in der Gesellschaft und Wirtschaft dynamischer geworden. Veränderungsprozesse laufen in einem hohen Tempo ab, und Strukturen wandeln sich ständig. Dies erfordert Flexibilität, Leistungs- und Anpassungsbereitschaft. Insofern wird sich die Landwirtschaft auch in Zukunft mit einem hohen Rhythmus an Veränderungen auseinandersetzen müssen. In diesem Anpassungsprozess begleitet der Staat die Landwirtschaft, indem er mit den agrarpolitischen Rahmenbedingungen und Instrumenten ein Umfeld schafft, damit der Sektor die von der Gesellschaft gewünschten Leistungen, wie sie u. a. im Landwirtschaftsartikel in der Bundesverfassung (Art. 104 BV) verankert sind, auch in Zukunft erbringen kann.</p><p>1. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der wirtschaftlichen Situation der Landwirtschaft aufmerksam. Für die Beurteilung stehen die landwirtschaftliche Gesamtrechnung und einzelbetriebliche Buchhaltungsdaten zur Verfügung. Die Resultate dieser repräsentativen Erhebungen werden jährlich in detaillierter Form im Agrarbericht des Bundesamtes für Landwirtschaft publiziert und allgemein zugänglich gemacht.</p><p>Nachdem sich die Einkommenslage der Landwirtschaft zu Beginn der Neunzigerjahre verschlechtert hat - dies noch unter der alten Agrarpolitik -, konnte der Abwärtstrend seit Mitte der Neunzigerjahre gebrochen werden. Die Einkommen in der Landwirtschaft unterliegen aber, insbesondere durch natur- und marktbedingte Einflüsse, starken jährlichen Schwankungen. Im Jahr 2001 präsentierte sich die Einkommenslage unerfreulich. Gemäss den Ergebnissen der zentralen Auswertung der Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik lag der durchschnittliche Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft 2001 mit 30 400 Franken um 12 Prozent unter dem Niveau der Vorjahre 1998-2000. Andererseits war im Jahr 1999 der Arbeitsverdienst 5 Prozent und im Jahr 2000 gar 21 Prozent höher als in den Vorjahren 1996-1998.</p><p>Der Abstand des Arbeitsverdienstes in der Landwirtschaft zum Vergleichslohn der übrigen Wirtschaft ist in allen Regionen deutlich. Im Durchschnitt hat sich der landwirtschaftliche Arbeitsverdienst in den Neunzigerjahren prozentual aber fast gleich entwickelt wie der Vergleichslohn. Mit dem Arbeitsverdienst allein kann die Einkommenslage der Landwirtschaft allerdings nur unzureichend erklärt werden. Für ein vollständiges Bild der wirtschaftlichen Situation der Landwirtschaftsbetriebe als selbstständigerwerbende Familienunternehmen sind neben dem ganzen landwirtschaftlichen Einkommen (inklusive Entschädigung für das Eigenkapital) auch das Nebeneinkommen sowie die in der Regel gegenüber den übrigen Bevölkerungsschichten tieferen Lebenshaltungskosten (Wohnungsmiete, Eigenverbrauch usw.) in die Betrachtung einzubeziehen.</p><p>Aufschlussreich ist im Weiteren die Analyse des Mittelflusses vor Privatausgaben. Dieser ist in den Neunzigerjahren ziemlich stabil geblieben. Im Durchschnitt der Jahre 1990-1992 betrug diese Summe 93 900 Franken und 1999-2001 94 300 Franken. Diese Stabilität spiegelt sich denn auch in weiteren betriebswirtschaftlichen Kennziffern. So sind die Investitionen und die Fremdkapitalquote der Landwirtschaft in etwa gleich hoch geblieben. Leicht gestiegen ist in diesem Zeitraum der Privatverbrauch. Ausserdem gilt es zu berücksichtigen, dass die Einkommen von Betrieben mit vergleichbaren Strukturen sehr stark variieren können. Die Differenzen zwischen den Betrieben im untersten und denjenigen im obersten Viertel sind enorm, was darauf hindeutet, dass nicht nur die Rahmenbedingungen (Produzentenpreis, Direktzahlungen usw.) einen starken Einfluss auf die wirtschaftlichen Ergebnisse haben.</p><p>Nach Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) wird mit den agrarpolitischen Massnahmen angestrebt, dass nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe im Durchschnitt mehrerer Jahre Einkommen erzielen können, die mit den Einkommen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar sind. Aus dieser Bestimmung leitet sich somit kein Anspruch für alle Betriebe ab; ebenso darf die Situation eines einzelnen Jahres nicht allein massgebend sein. In der Botschaft zur "Agrarpolitik 2002" (BBl 1996 IV 1) wurde festgehalten, dass 1994 ein beträchtlicher Anteil der Betriebe ein vergleichbares Einkommen erzielt habe; so lange dieser bedeutende Anteil gehalten werden könne, sei davon auszugehen, dass die Anforderungen von Artikel 5 LwG erfüllt seien. Diese Voraussetzungen sind auch heute gegeben. Aus der Sicht des Bundesrates ergibt sich deshalb zurzeit aufgrund von Artikel 5 LwG kein Handlungsbedarf. Die Einkommenssituation der Landwirtschaft wird letztlich durch das Parlament im Rahmen der Behandlung der "Agrarpolitik 2007" zu beurteilen sein.</p><p>2. Grundsätzlich sind die Bauernfamilien betreffend Zugang zu den Sozialeinrichtungen den übrigen Bevölkerungsschichten gleichgestellt; im Bereich der Familienzulagen stehen Kleinbauern - im Gegensatz zu den Selbstständigen in der übrigen Wirtschaft - im Genuss bundesrechtlich geregelter Kinderzulagen (Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft). An deren Finanzierung müssen sie nicht beitragen, die Kosten gehen zulasten von Bund und Kantonen.</p><p>Sozialhilfeleistungen können auch dann ausgerichtet werden, wenn Vermögen in Form von Grundeigentum vorhanden, eine Verwertung aber nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Für Überbrückungshilfen, die bei bestehender selbstständiger Erwerbstätigkeit ausgerichtet werden können, gilt gemäss Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe als Voraussetzung die Bereitschaft, dass der entsprechende Landwirtschaftsbetrieb innert nützlicher Frist durch eine landwirtschaftliche Beratungsstelle überprüft wird. Die Ausbildungsstätten für Sozialarbeit bieten den Fachpersonen Weiterbildungsmöglichkeiten an, damit die Bauernfamilien von einer adäquaten und kompetenten Hilfestellung profitieren können.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es in Anbetracht der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen soziale Härtefälle in der Landwirtschaft gibt. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik schlägt er deshalb dem Parlament vor, den Strukturanpassungsprozess stärker sozial zu flankieren. Neben der Betriebshilfe, die bereits heute bei Betrieben in unverschuldeter finanzieller Bedrängnis zur Anwendung kommen kann, sollen ab 2004 so genannte Umschulungsbeihilfen eingeführt werden. Damit werden Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter bzw. ihre Partnerinnen und Partner unterstützt, welche eine berufliche Zukunft ausserhalb der Landwirtschaft anstreben.</p><p>3. Mit dem Umbau des Agrarinstrumentariums in den Neunzigerjahren hat sich der Staat weitgehend aus dem Marktgeschehen zurückgezogen. Die Preisbildung ist grundsätzlich Sache der Marktpartner. In der neuen Agrarpolitik liegen die einkommenspolitisch relevanten Handlungsmöglichkeiten des Staates damit primär im Bereich der Direktzahlungen. Seit der Neukonzeption des Direktzahlungssystems (neues LwG ab 1999) gilt die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises als Voraussetzung für die Ausrichtung von Direktzahlungen. Damit steht nicht mehr die Kompensation wie in den Neunzigerjahren, sondern die Leistungsabgeltung im Vordergrund.</p><p>Zur Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen und besonders ökologischen Leistungen richtet der Bund jährlich insgesamt rund 2,1 Milliarden Franken oder pro Betrieb durchschnittlich 39 000 Franken aus. In Anbetracht der angespannten wirtschaftlichen Lage der Landwirtschaft insbesondere im Berggebiet hat der Bundesrat am 24. April 2002 die Direktzahlungen um insgesamt 63 Millionen Franken aufgestockt. Die Möglichkeiten des Bundesrates werden jedoch durch die finanzpolitischen Vorgaben des Parlamentes (Zahlungsrahmen, Budget) sowie die verfassungsrechtlichen Bestimmungen (Schuldenbremse) abgesteckt.</p><p>Die Preise für die meisten landwirtschaftlichen Produkte liegen im Rahmen der Prognosen zur "Agrarpolitik 2002". Eine Ausnahme bilden die Fleischpreise, die im Sog der erneuten BSE-Krise unter Druck gerieten. Mit verschiedenen Marktentlastungsmassnahmen hat hier der Bund im Rahmen seiner Möglichkeiten auf die ausserordentliche Situation reagiert (Art. 13 LwG).</p><p>4. Im Vergleich zum letzten Budgetrahmen, den die USA für die Landwirtschaft im Jahr 1996 - einer Zeit historisch sehr hoher Weltmarktpreise - verabschiedet hat, sieht die neue Farm Bill 2002 in der Tat eine massive Erhöhung der staatlichen Agrarsubventionen sowohl bei der produktgebundenen als auch bei der produktungebundenen Stützung vor (gemäss den Quellen zwischen 70 und 80 Prozent). Die amerikanische Gesetzgebung erlaubt allerdings eine jährliche Anpassung der Agrarpolitik an die Marktsituation. Vor diesem Hintergrund wurden zwischen 1998 und 2001 jedes Jahr zusätzliche Finanzmittel gewährt. Im Jahr 2001 waren die Agrarausgaben auf 24 Milliarden Dollar angewachsen (emergency assistance zur Bekämpfung des Preiszerfalles) und lagen somit über den durchschnittlich in der neuen Farm Bill vorgesehenen Beträgen (182,5 Milliarden Dollar für einen Zeitraum von zehn Jahren).</p><p>Diese Entwicklung bedeutet daher vielmehr eine Konsolidierung als eine Explosion der Agrarausgaben, die eine Destabilisierung der Weltmärkte zur Folge hätte. Die staatlichen Beihilfen der USA zugunsten der Landwirte (19 Milliarden Dollar pro Jahr für 2,1 Millionen Betriebe) sind vergleichsweise immer noch deutlich geringer als die Agrarstützung in der Schweiz, in Europa oder Japan. Gemäss den OECD-Statistiken beträgt die Stützung im Durchschnitt der Jahre 1999 bis 2001 in den USA 23 Prozent, in der Schweiz 70 Prozent, im EU-Raum 36 Prozent und in Japan 60 Prozent des Rohertrages der Landwirtschaftsbetriebe. Gegenüber der WTO hat die amerikanische Regierung die Auflage zu erfüllen, dass die neue Farm Bill mit den WTO-Verpflichtungen der USA vereinbar ist.</p><p>5. Die Haltung des Bundesrates zum Agrardossier im Rahmen der nächsten WTO-Verhandlungsrunde ändert sich grundsätzlich nicht. Der Verhandlungsvorschlag, den die Schweiz im Dezember 2000 eingereicht hat, bekräftigt ihre Vision und ihren Willen, die Agrarreform unter Berücksichtigung der Besonderheiten der einheimischen Landwirtschaft weiterzuführen. Sie setzt sich nach wie vor mit Nachdruck dafür ein, dass bei der Fortsetzung der WTO-Verhandlungen gemäss den Beschlüssen der Ministerkonferenz von Doha (November 2001) auch nicht handelsbezogene Leistungen (Multifunktionalität) einbezogen werden. Dieser Verhandlungsvorschlag wurde im Vorfeld den interessierten Kreisen und den beiden Aussenpolitischen Kommissionen des Parlamentes unterbreitet. Hinsichtlich des Marktzutrittes, der internen Stützung und der Exportsubventionen nimmt die Schweiz eine aktive Haltung ein, damit ein angemessener Schutz für ihre Landwirtschaft gewährleistet bleibt. Die neue Farm Bill erfordert keine grundlegende Überarbeitung der schweizerischen Verhandlungsposition. Die damit verbundenen Signale werden allerdings das Verhandlungsklima beeinflussen.</p><p>Das bilaterale Agrarabkommen garantiert die gegenseitige Unabhängigkeit der Agrarpolitiken der EU und der Schweiz. Die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird im Jahr 2002 einer eingehenden Prüfung unterzogen (Mid-Term Review). Dabei wird der Fokus vor allem auf der geplanten Osterweiterung der EU liegen. Die Reformvorschläge der GAP werden mit Sicherheit in die Richtung von produktionsunabhängigen Direktzahlungen gehen, welche die Schweiz bereits im Rahmen der "Agrarpolitik 2002" eingeführt hat und die mit der "Agrarpolitik 2007" auch in Zukunft fortbestehen sollen. Diese Annäherung und Ähnlichkeiten zwischen der schweizerischen und der europäischen Landwirtschaftspolitik sind im Hinblick auf den gegenseitigen Agrarhandel und die entsprechenden Bestimmungen ein Garant für Stabilität.</p><p>Die wachsende Konvergenz der Reformen der Agrarpolitiken in der EU und der Schweiz wird es einerseits im geeigneten Zeitpunkt erleichtern, bei der Umsetzung der Evolutivklausel des Agrarabkommens (Art. 13) zu gegenseitig vorteilhaften Resultaten zu kommen. Andererseits wird der weitere Abbau der Marktstützung in der EU auch bedingen, dass die Schweiz ihre Anstrengungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit weiterführt. Im Übrigen soll mittels der laufenden Verhandlungen über eine Aktualisierung des Freihandelsabkommens von 1972 der Export der landwirtschaftlichen Grundstoffe aus Schweizer Produktion besser abgesichert werden.</p><p>6. In einem dynamischen Umfeld sind die staatlichen Rahmenbedingungen derart zu setzen, dass die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Leistungen professionell erbringen kann. Damit dieses Ziel unter härteren Wettbewerbsbedingungen erreicht werden kann, müssen die agrarpolitischen Massnahmen unter Berücksichtigung der anstehenden Herausforderungen konsequent auf dem eingeschlagenen Weg weiterentwickelt werden.</p><p>Am 29. Mai 2002 hat der Bundesrat die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ("Agrarpolitik 2007") verabschiedet. Darin umreisst er seine Vorstellungen über die künftige Ausgestaltung der agrarpolitischen Rahmenbedingungen (Massnahmen und Finanzierung). Die entsprechenden Revisionsvorschläge sollen am 1. Januar 2004 in Kraft treten. Mit der Vorgabe klarer agrarpolitischer Signale will der Bundesrat die institutionelle Unsicherheit möglichst gering halten und den Betroffenen die gewünschte Vorhersehbarkeit der staatlichen Rahmenbedingungen ermöglichen.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Revisionsvorschläge insgesamt im Interesse eines wettbewerbsstarken und produktiven Agrarsektors, einer qualitativ hochwertigen und sicheren Ernährung sowie einer nachhaltigen Entwicklung stehen. Junge Bäuerinnen und Bauern werden sich längerfristig nur für die Landwirtschaft begeistern können, wenn auch der Markterfolg und die Anerkennung ihrer Arbeit durch die Gesellschaft stimmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die schweizerische Landwirtschaft befindet sich gegenwärtig in einer äusserst schwierigen Situation. Sinkende Einkommen, Preiseinbussen bei den meisten Produkten, erschwerte Produktionsbedingungen und eine totale Verunsicherung über die internationale Entwicklung bringen viele Bauernfamilien in Existenznöte und lassen an der Bauernbasis den Glauben an eine Zukunftsperspektive massiv sinken. Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Einkommenssituation der Landwirtschaft?</p><p>2. Ist der Zugang zu den Sozialeinrichtungen für Bauernfamilien mit ungenügendem Einkommen sichergestellt?</p><p>3. Mit welchen Kompensationsstrategien will er dem massiven Preiszerfall für die meisten landwirtschaftlichen Produkte begegnen?</p><p>4. Wie beurteilt er die massive Aufstockung (Marktstützung) der staatlichen Agrarsubventionen im neuen landwirtschaftlichen Ausgabengesetz der USA?</p><p>5. Mit welcher Grundhaltung will er angesichts des amerikanischen Strategiewechsels die nächste WTO-Runde und die Fortsetzung der bilateralen Verträge mit der EU im Agrarbereich bestreiten?</p><p>6. Mit welchen Massnahmen - auch im vertrauensbildenden Bereich - will er den Bauernfamilien und den jungen Unternehmern im landwirtschaftlichen Umfeld eine glaubwürdige Zukunftsperspektive aufzeigen?</p>
    • Sofortmassnahmen für die Landwirtschaft

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