Berg- und Randregionen. Innovative Verkehrsprojekte

ShortId
02.3317
Id
20023317
Updated
10.04.2024 12:13
Language
de
Title
Berg- und Randregionen. Innovative Verkehrsprojekte
AdditionalIndexing
48;Mobilität;öffentlicher Verkehr;touristische Infrastruktur;Randregion;touristisches Gebiet;Berggebiet
1
  • L05K0704030109, touristisches Gebiet
  • L04K18010213, öffentlicher Verkehr
  • L07K08070102010704, Randregion
  • L05K0101010301, touristische Infrastruktur
  • L04K06030102, Berggebiet
  • L04K18010212, Mobilität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für den Bundesrat sind die freie Wahl des Verkehrsmittels sowie die Sicherstellung einer landesweiten Grundversorgung mit öffentlichem Verkehr wichtige Prämissen seiner Verkehrspolitik. Das besiedelte Gebiet der Schweiz ist heute fast gänzlich mit Strassen erschlossen. Neben den Kantonen und Gemeinden finanziert der Bund Bau und Unterhalt der Strassen- sowie Schieneninfrastruktur mit. Der Bund unterstützt zudem aufgrund des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 (SR 742.101) und der entsprechenden Abgeltungsverordnung vom 18. Dezember 1995 (SR 742.101.1) die Versorgung mit öffentlichem Verkehr von Ortschaften mit mindestens 100 Einwohnern. Er trägt des Weiteren mit seiner Raumordnungs-, Regional- sowie mit der Landwirtschaftspolitik zur Förderung und Entwicklung des ländlichen Raumes bei.</p><p>Es gibt einige Ortschaften im Alpenraum, die mit dem motorisierten Individualverkehr nicht oder nur eingeschränkt erreicht werden können. Diese Situation ist durch natürliche Gegebenheiten und die historische Entwicklung bedingt, etwa durch eine sehr frühe touristische Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr. Diese Ortschaften nutzen, mit Erfolg, ihre spezielle verkehrstechnische Situation als Verkaufsargument auf dem Tourismusmarkt.</p><p>Der Freizeitverkehr hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Deshalb erarbeitet das UVEK zusammen mit weiteren Partnern zurzeit eine Strategie, welche Ziele, Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten für einen nachhaltigen Freizeitverkehr beinhalten soll. Das UVEK regt im Sinne des Interpellanten an, hierbei die spezielle Situation der nicht mit dem motorisierten Individualverkehr erreichbaren Tourismusorte zu berücksichtigen.</p><p>1. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Erschliessung von Tourismusorten mit öffentlichem Verkehr bewusst. Die heutigen Gesetzesgrundlagen ermöglichen die Mitfinanzierung einer qualitätsvollen Erschliessung von Tourismusorten mit öffentlichem Verkehr. Es ist Ziel der Verkehrspolitik des Bundesrates, die Erschliessungsqualität aufrecht zu erhalten und zusammen mit Kantonen, Gemeinden und Verkehrsunternehmen mit geeigneten Massnahmen bedürfnisgerecht zu verbessern.</p><p>Dabei ist allerdings zu beachten, dass zusätzliche Angebote im öffentlichen Verkehr Mehrkosten verursachen; im Hinblick auf die Schuldenbremse erhält dieser Aspekt eine besondere Bedeutung. Zudem ist sicherzustellen, dass keine bestehenden, vom Bund konzessionierten Verkehrsangebote in ihrem Bestand gefährdet oder von der öffentlichen Hand durch Betriebs- oder Investitionsbeiträge mitfinanzierte Verkehrsangebote wesentlich konkurrenziert werden.</p><p>2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die in der Interpellation erwähnten Nachteile einer Erschliessung von Ferienorten nur mit öffentlichem Verkehr durch anderweitige Vorteile aufgewogen werden. So sind die Anbindung an den öffentlichen Verkehrs und seine Qualität sowie die Umwelt- und Lebensqualität für die einheimische Bevölkerung und Feriengäste oft besser als an vergleichbaren Orten. Zudem bieten die lokalen Transportunternehmen Arbeitsplätze und die Tourismusorte verfügen über einen entscheidenden Mehrwert, der sich im hart umkämpften Reisemarkt auszahlt. Für den Transport von Gütern und Gepäck wird in der Regel eine gut organisierte Transportkette angeboten, die alle Bedürfnisse abdeckt.</p><p>Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 22. Mai 1996 über die Grundzüge der Raumordnung Schweiz festgehalten, Belastungen durch den Motorfahrzeugverkehr seien zu reduzieren sowie autofreie und verkehrsarme Ferienorte und Erholungsgebiete gezielt zu fördern (BBl 1996 III 608). Entsprechend hat der Bund bereits Pilotprojekte - beispielsweise im Rahmen von "Energie 2000" - in Zusammenhang mit nicht vom motorisierten Individualverkehr erschlossenen Ferienorten unterstützt.</p><p>3. Zusatzdienstleistungen beim öffentlichen Verkehr, wie z. B. ein Gepäcktransport, sind für die Förderung der sanften Mobilität von Bedeutung. Im Rahmen von Modellvorhaben in den Bereichen Tourismus-, Regional-, und Energiepolitik, aber auch bei der künftigen Umsetzung der erwähnten, vom UVEK noch zu erarbeitenden Strategie Freizeitverkehr sind innovative Projekte namentlich in den Bereichen der kombinierten Mobilität (Verknüpfung der Verkehrsmittel), des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs (Fussgänger- und Veloverkehr) sowie der Mobilitätsdienstleistungen (Information und Dienstleistungen wie Gepäckservice) förderungswürdig. So kann eine verbesserte Logistik für den Transport des Gepäcks von Gästen dazu führen, dass der Anteil der mit öffentlichem Verkehr reisenden Personen im Tourismus- und Freizeitverkehr erhöht werden kann. Es wäre allerdings nicht stufengerecht, wenn der Bund Tourismusorganisationen verpflichten würde, Gepäcktransporte zu übernehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Berg- und Randregionen der Schweiz sind in Bezug auf die Erschliessung sehr stark auf den motorisierten Individualverkehr angewiesen. Aufgrund der schwierigen topographischen Verhältnisse und der langen Transportdistanzen kann der öffentliche Verkehr die Erschliessungsfunktionen nicht überall in ausreichendem Ausmass übernehmen. Trotzdem setzt eine ganze Reihe von Tourismusorten im Berggebiet auf die alleinige Erschliessung mit öffentlichem Verkehr. Diese weitgehend verkehrsfreien Tourismusorte versuchen sich damit einen Wettbewerbsvorteil auf dem immer härter umkämpften Tourismusmarkt zu verschaffen. Sie tragen auch zu einer Verbesserung der ökologischen Situation bei.</p><p>Diese verkehrsfreie Situation ist aber auch mit klaren Nachteilen für die Einwohner und die gewerblichen und touristischen Betriebe dieser Gemeinden bzw. Orte verbunden:</p><p>- Ausserhalb der Betriebszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel sind die Gemeinden praktisch von der Umwelt abgeschnitten. Gerade für die junge Generation verliert der Ort dadurch massiv an Attraktivität, da eine freie Verkehrsmittelwahl unmöglich ist. Als Folge davon suchen sich die Jungen ausserhalb des Ortes eine berufliche Tätigkeit und wandern ab. In einigen Orten hat der Entleerungsprozess wieder begonnen.</p><p>- Sehr stark benachteiligt ist der Gütertransport. Alle Güter müssen mehrfach umgeladen werden, und zusammen mit dem unumgänglichen Einsatz verschiedener Transportmittel verteuern sich die Güter für den täglichen Bedarf und insbesondere Investitionsgüter (z. B. Baustoffe) in erheblichem Umfang.</p><p>- Für den Gast ist das mehrfache Umsteigen mit Feriengepäck ebenfalls umständlich und immer öfter ein Grund zur Wahl einer besser erschlossenen Destination.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um eine Stellungnahme zu den folgenden Fragen:</p><p>1. Anerkennt er die Bedeutung der Erschliessung von Tourismusorten mit öffentlichen Verkehrsmitteln?</p><p>2. Sieht er Massnahmen, um die mit der alleinigen Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln verbundenen Nachteile zu beseitigen oder mindestens zu mildern?</p><p>3. Ist er bereit, insbesondere Formen der sanften Mobilität, z. B. die Übernahme des Gepäcktransportes durch die Tourismusorganisationen, gezielt zu fördern?</p>
  • Berg- und Randregionen. Innovative Verkehrsprojekte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für den Bundesrat sind die freie Wahl des Verkehrsmittels sowie die Sicherstellung einer landesweiten Grundversorgung mit öffentlichem Verkehr wichtige Prämissen seiner Verkehrspolitik. Das besiedelte Gebiet der Schweiz ist heute fast gänzlich mit Strassen erschlossen. Neben den Kantonen und Gemeinden finanziert der Bund Bau und Unterhalt der Strassen- sowie Schieneninfrastruktur mit. Der Bund unterstützt zudem aufgrund des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 (SR 742.101) und der entsprechenden Abgeltungsverordnung vom 18. Dezember 1995 (SR 742.101.1) die Versorgung mit öffentlichem Verkehr von Ortschaften mit mindestens 100 Einwohnern. Er trägt des Weiteren mit seiner Raumordnungs-, Regional- sowie mit der Landwirtschaftspolitik zur Förderung und Entwicklung des ländlichen Raumes bei.</p><p>Es gibt einige Ortschaften im Alpenraum, die mit dem motorisierten Individualverkehr nicht oder nur eingeschränkt erreicht werden können. Diese Situation ist durch natürliche Gegebenheiten und die historische Entwicklung bedingt, etwa durch eine sehr frühe touristische Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr. Diese Ortschaften nutzen, mit Erfolg, ihre spezielle verkehrstechnische Situation als Verkaufsargument auf dem Tourismusmarkt.</p><p>Der Freizeitverkehr hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Deshalb erarbeitet das UVEK zusammen mit weiteren Partnern zurzeit eine Strategie, welche Ziele, Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten für einen nachhaltigen Freizeitverkehr beinhalten soll. Das UVEK regt im Sinne des Interpellanten an, hierbei die spezielle Situation der nicht mit dem motorisierten Individualverkehr erreichbaren Tourismusorte zu berücksichtigen.</p><p>1. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Erschliessung von Tourismusorten mit öffentlichem Verkehr bewusst. Die heutigen Gesetzesgrundlagen ermöglichen die Mitfinanzierung einer qualitätsvollen Erschliessung von Tourismusorten mit öffentlichem Verkehr. Es ist Ziel der Verkehrspolitik des Bundesrates, die Erschliessungsqualität aufrecht zu erhalten und zusammen mit Kantonen, Gemeinden und Verkehrsunternehmen mit geeigneten Massnahmen bedürfnisgerecht zu verbessern.</p><p>Dabei ist allerdings zu beachten, dass zusätzliche Angebote im öffentlichen Verkehr Mehrkosten verursachen; im Hinblick auf die Schuldenbremse erhält dieser Aspekt eine besondere Bedeutung. Zudem ist sicherzustellen, dass keine bestehenden, vom Bund konzessionierten Verkehrsangebote in ihrem Bestand gefährdet oder von der öffentlichen Hand durch Betriebs- oder Investitionsbeiträge mitfinanzierte Verkehrsangebote wesentlich konkurrenziert werden.</p><p>2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die in der Interpellation erwähnten Nachteile einer Erschliessung von Ferienorten nur mit öffentlichem Verkehr durch anderweitige Vorteile aufgewogen werden. So sind die Anbindung an den öffentlichen Verkehrs und seine Qualität sowie die Umwelt- und Lebensqualität für die einheimische Bevölkerung und Feriengäste oft besser als an vergleichbaren Orten. Zudem bieten die lokalen Transportunternehmen Arbeitsplätze und die Tourismusorte verfügen über einen entscheidenden Mehrwert, der sich im hart umkämpften Reisemarkt auszahlt. Für den Transport von Gütern und Gepäck wird in der Regel eine gut organisierte Transportkette angeboten, die alle Bedürfnisse abdeckt.</p><p>Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 22. Mai 1996 über die Grundzüge der Raumordnung Schweiz festgehalten, Belastungen durch den Motorfahrzeugverkehr seien zu reduzieren sowie autofreie und verkehrsarme Ferienorte und Erholungsgebiete gezielt zu fördern (BBl 1996 III 608). Entsprechend hat der Bund bereits Pilotprojekte - beispielsweise im Rahmen von "Energie 2000" - in Zusammenhang mit nicht vom motorisierten Individualverkehr erschlossenen Ferienorten unterstützt.</p><p>3. Zusatzdienstleistungen beim öffentlichen Verkehr, wie z. B. ein Gepäcktransport, sind für die Förderung der sanften Mobilität von Bedeutung. Im Rahmen von Modellvorhaben in den Bereichen Tourismus-, Regional-, und Energiepolitik, aber auch bei der künftigen Umsetzung der erwähnten, vom UVEK noch zu erarbeitenden Strategie Freizeitverkehr sind innovative Projekte namentlich in den Bereichen der kombinierten Mobilität (Verknüpfung der Verkehrsmittel), des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs (Fussgänger- und Veloverkehr) sowie der Mobilitätsdienstleistungen (Information und Dienstleistungen wie Gepäckservice) förderungswürdig. So kann eine verbesserte Logistik für den Transport des Gepäcks von Gästen dazu führen, dass der Anteil der mit öffentlichem Verkehr reisenden Personen im Tourismus- und Freizeitverkehr erhöht werden kann. Es wäre allerdings nicht stufengerecht, wenn der Bund Tourismusorganisationen verpflichten würde, Gepäcktransporte zu übernehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Berg- und Randregionen der Schweiz sind in Bezug auf die Erschliessung sehr stark auf den motorisierten Individualverkehr angewiesen. Aufgrund der schwierigen topographischen Verhältnisse und der langen Transportdistanzen kann der öffentliche Verkehr die Erschliessungsfunktionen nicht überall in ausreichendem Ausmass übernehmen. Trotzdem setzt eine ganze Reihe von Tourismusorten im Berggebiet auf die alleinige Erschliessung mit öffentlichem Verkehr. Diese weitgehend verkehrsfreien Tourismusorte versuchen sich damit einen Wettbewerbsvorteil auf dem immer härter umkämpften Tourismusmarkt zu verschaffen. Sie tragen auch zu einer Verbesserung der ökologischen Situation bei.</p><p>Diese verkehrsfreie Situation ist aber auch mit klaren Nachteilen für die Einwohner und die gewerblichen und touristischen Betriebe dieser Gemeinden bzw. Orte verbunden:</p><p>- Ausserhalb der Betriebszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel sind die Gemeinden praktisch von der Umwelt abgeschnitten. Gerade für die junge Generation verliert der Ort dadurch massiv an Attraktivität, da eine freie Verkehrsmittelwahl unmöglich ist. Als Folge davon suchen sich die Jungen ausserhalb des Ortes eine berufliche Tätigkeit und wandern ab. In einigen Orten hat der Entleerungsprozess wieder begonnen.</p><p>- Sehr stark benachteiligt ist der Gütertransport. Alle Güter müssen mehrfach umgeladen werden, und zusammen mit dem unumgänglichen Einsatz verschiedener Transportmittel verteuern sich die Güter für den täglichen Bedarf und insbesondere Investitionsgüter (z. B. Baustoffe) in erheblichem Umfang.</p><p>- Für den Gast ist das mehrfache Umsteigen mit Feriengepäck ebenfalls umständlich und immer öfter ein Grund zur Wahl einer besser erschlossenen Destination.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um eine Stellungnahme zu den folgenden Fragen:</p><p>1. Anerkennt er die Bedeutung der Erschliessung von Tourismusorten mit öffentlichen Verkehrsmitteln?</p><p>2. Sieht er Massnahmen, um die mit der alleinigen Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln verbundenen Nachteile zu beseitigen oder mindestens zu mildern?</p><p>3. Ist er bereit, insbesondere Formen der sanften Mobilität, z. B. die Übernahme des Gepäcktransportes durch die Tourismusorganisationen, gezielt zu fördern?</p>
    • Berg- und Randregionen. Innovative Verkehrsprojekte

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