Anerkennung von Seniorenuniversitäten

ShortId
02.3319
Id
20023319
Updated
10.04.2024 10:41
Language
de
Title
Anerkennung von Seniorenuniversitäten
AdditionalIndexing
32;Hochschulförderung;offene Universität;Erwachsenenbildung;älterer Mensch
1
  • L06K130205010501, offene Universität
  • L05K0107010201, älterer Mensch
  • L04K13030202, Erwachsenenbildung
  • L05K1302050103, Hochschulförderung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Verschiedene universitäre Einrichtungen bieten in verdienstvoller Weise Aktivitäten für sich im Ruhestand befindende Bürgerinnen und Bürger an. Diese Tätigkeit entspricht einem wachsenden gesellschaftlichen Bedürfnis. Noch fehlt aber eine bundesrechtliche Anerkennung dieser wertvollen gesellschaftlichen Entwicklung. Mit der Möglichkeit, Universitäten für Seniorinnen und Senioren in das Universitätsförderungsgesetz aufzunehmen, könnte diese Lücke geschlossen werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Motionärs, dass Universitäten für Seniorinnen und Senioren einem gesellschaftlichen Bedürfnis entsprechen. Er begrüsst, dass Universitäten und andere Bildungsinstitutionen dieses Bedürfnis aufgreifen und auf verschiedenen Stufen und Fachbereichen Weiterbildungsveranstaltungen für sich im Ruhestand befindende Bürgerinnen und Bürger anbieten. </p><p>Auf Einladung des Motionärs soll das Universitätsförderungsgesetz um die Möglichkeit der Finanzierung von Universitäten für Seniorinnen und Senioren ergänzt werden. Hierzu muss aber betont werden, dass der Bund weder bei den kantonalen universitären Hochschulen noch im Bereich der allgemeinen Erwachsenenbildung eine Regelungskompetenz hat und den Universitäten auf Verfassungs- und Gesetzesstufe eine hohe Autonomie zugeschrieben wird. Diese Ausgangslage dürfte sich auch mit dem geplanten Hochschulartikel nicht ändern. Es ist den Universitäten vorbehalten zu entscheiden, inwieweit sie ihr Weiterbildungsangebot erweitern möchten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, das Universitätsförderungsgesetz in dem Sinne zu ergänzen, dass neben der Förderung der traditionellen Universitäten der Bund auch die Möglichkeit erhält, Aktivitäten von Universitäten für Seniorinnen und Senioren in die Förderung einzubeziehen.</p>
  • Anerkennung von Seniorenuniversitäten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Verschiedene universitäre Einrichtungen bieten in verdienstvoller Weise Aktivitäten für sich im Ruhestand befindende Bürgerinnen und Bürger an. Diese Tätigkeit entspricht einem wachsenden gesellschaftlichen Bedürfnis. Noch fehlt aber eine bundesrechtliche Anerkennung dieser wertvollen gesellschaftlichen Entwicklung. Mit der Möglichkeit, Universitäten für Seniorinnen und Senioren in das Universitätsförderungsgesetz aufzunehmen, könnte diese Lücke geschlossen werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Motionärs, dass Universitäten für Seniorinnen und Senioren einem gesellschaftlichen Bedürfnis entsprechen. Er begrüsst, dass Universitäten und andere Bildungsinstitutionen dieses Bedürfnis aufgreifen und auf verschiedenen Stufen und Fachbereichen Weiterbildungsveranstaltungen für sich im Ruhestand befindende Bürgerinnen und Bürger anbieten. </p><p>Auf Einladung des Motionärs soll das Universitätsförderungsgesetz um die Möglichkeit der Finanzierung von Universitäten für Seniorinnen und Senioren ergänzt werden. Hierzu muss aber betont werden, dass der Bund weder bei den kantonalen universitären Hochschulen noch im Bereich der allgemeinen Erwachsenenbildung eine Regelungskompetenz hat und den Universitäten auf Verfassungs- und Gesetzesstufe eine hohe Autonomie zugeschrieben wird. Diese Ausgangslage dürfte sich auch mit dem geplanten Hochschulartikel nicht ändern. Es ist den Universitäten vorbehalten zu entscheiden, inwieweit sie ihr Weiterbildungsangebot erweitern möchten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, das Universitätsförderungsgesetz in dem Sinne zu ergänzen, dass neben der Förderung der traditionellen Universitäten der Bund auch die Möglichkeit erhält, Aktivitäten von Universitäten für Seniorinnen und Senioren in die Förderung einzubeziehen.</p>
    • Anerkennung von Seniorenuniversitäten

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