Vergabe der öffentlichen Druckaufträge
- ShortId
-
02.3320
- Id
-
20023320
- Updated
-
14.11.2025 06:37
- Language
-
de
- Title
-
Vergabe der öffentlichen Druckaufträge
- AdditionalIndexing
-
04;15;Konflikt zwischen Sprachregionen;italienische Sprache;sprachliche Diskriminierung;Submissionswesen;italienisch-sprachige Schweiz;regionale Wirtschaftspolitik;Tessin;Druckerei;Regionalpolitik
- 1
-
- L04K07010305, Submissionswesen
- L06K010601020301, italienisch-sprachige Schweiz
- L05K1202030302, Druckerei
- L04K05020409, sprachliche Diskriminierung
- L05K0301010117, Tessin
- L04K07040302, regionale Wirtschaftspolitik
- L04K08020335, Regionalpolitik
- L05K0106010204, Konflikt zwischen Sprachregionen
- L05K0106010305, italienische Sprache
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <p>Allgemeine Würdigung</p><p>Der Bundesrat ist sich der schwierigen wirtschaftlichen Situation der strukturell benachteiligten Regionen bewusst. Er ist bestrebt, mit den Instrumenten der direkten Regionalpolitik des Bundes (insbesondere mittels der Investitionshilfe für Berggebiete, der Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen in Berggebieten sowie Regio Plus) die Entwicklungsvoraussetzungen und die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Regionen zu fördern. Das öffentliche Beschaffungswesen allerdings ist kein Instrument mehr der Regional- und Strukturpolitik. Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (in Kraft seit 1. Januar 1996) setzt die internationalen Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (WTO, Schweiz-EU, Efta) um. Ziel dieser Übereinkommen ist der Abbau wettbewerbsbeschränkender oder -verzerrender Massnahmen und protektionistischer Praktiken im öffentlichen Beschaffungswesen. Ausschlaggebend für die Vergabe der öffentlichen Aufträge (Güter, Dienstleistungen, Bauleistungen) ist die Wirtschaftlichkeit des Angebotes, das grundsätzlich im Wettbewerb und aufgrund transparenter Zuschlags- und Eignungskriterien zu ermitteln ist. Das öffentliche Beschaffungsrecht lässt deshalb für die Verfolgung regional- oder strukturpolitischer Ziele keinen Raum.</p><p>Beantwortung der Fragen</p><p>1. Öffentliche Aufträge müssen ab einem Auftragswert von knapp 250 000 Franken ausgeschrieben werden. Die zentralen Beschaffungsstellen sind im Interesse des wirtschaftlichen Einsatzes der öffentlichen Mittel gehalten, gleichartige Beschaffungen in der Regel zu grossen Aufträgen zusammenzufassen (optimale Volumenbündelung zwecks besserer Konditionen auf dem Markt). Dieses Prinzip gilt auch für den Druckbereich: So werden Sprachausgaben eines Druckproduktes in der Regel zu einer Bestellung gebündelt und als Gesamtauftrag an eine Firma vergeben. Oft wird der Schwellenwert erreicht und der Auftrag öffentlich ausgeschrieben. Unternehmen sämtlicher Regionen in der Schweiz und auch ausländische Anbieter steht es dann frei, ein Angebot einzureichen.</p><p>Kleinere Aufträge, welche den oberwähnten Schwellenwert nicht erreichen, sind ebenfalls im Wettbewerb zu tätigen. Hier steht das Einladungsverfahren im Vordergrund, in welchem der staatliche Einkäufer verschiedene Lieferanten zur Einreichung eines Angebotes einlädt. Der Zuschlag erhält auch in diesem Verfahren das wirtschaftlich günstigste Angebot.</p><p>Bei der Vergabe von kleineren Aufträgen können Unternehmen eine aktive Rolle einnehmen, indem sie bei Interesse an entsprechenden Aufträgen ihre Leistungen bei den zentralen Beschaffungsstellen des Bundes bekannt machen und so eingeladen werden, sich bei einer entsprechenden Auftragsvergabung zu bewerben.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Sprachbarrieren durchaus ein gewisses Hemmnis bei der Aquirierung öffentlicher Aufträge sind. So werden Ausschreibungen für Bauprojekte im Kanton Tessin zwar schon heute in italienischer Sprache ausgeschrieben, Beschaffungen von Gütern und Dienstleistungen hingegen in der Regel nur in deutscher und französischer Sprache. Der Bundesrat prüft anlässlich der nächsten Revision des Beschaffungsrechtes, ob öffentliche Ausschreibungen des Bundes auch auf italienisch angemessen übersetzt werden sollen, um die Sprachbarrieren zu mildern.</p><p>3. Das Ziel und der Zweck des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen sind unter Frage 1 ausführlich erörtert worden.</p><p>Die Beschaffungsstelle des Bundes geht davon aus, dass eine qualifizierte Druckerei, welche sich für die Ausführung von Aufträgen bewirbt, über Mitarbeiter verfügt, welche die erforderlichen sprachlichen Kenntnisse aufweisen. Sollten sich in der Zusammenarbeit diesbezügliche Mängel zeigen, würden die entsprechenden Schlüsse daraus gezogen.</p><p>Im Übrigen werden den Druckereien heute vielfach fertig aufbereitete Daten (Text inklusive Bilder) zur Verfügung gestellt, welche ohne Eingriff eines Typographen zum Endprodukt gefertigt werden. Aufgrund dessen hat sich die Frage nach der sprachlichen Qualität von Druckereimitarbeitern heute entschärft.</p><p>4. Die Antwort auf diese Frage wird bereits unter der Rubrik "allgemeine Würdigung" wie auch unter Frage 1 erörtert.</p><p>5. Die bisherigen Erfahrungen zeigen auf, dass die Leistungsfähigkeit der graphischen Industrie regional sehr unterschiedlich und stark von der Wirtschaftskraft der Region abhängig ist. So sind Produktionsmöglichkeiten (Akzidenzrollenoffset, Sicherheitsdruck) für umsatzintensive Produkte in einigen Regionen nur sehr spärlich vorhanden. Dies betrifft jedoch unterschiedliche (Sprach-)Regionen in der Schweiz.</p><p>Der zahlenmässige Rückgang von Bundesaufträgen im Grafikbereich in der italienischen Schweiz lässt sich insbesondere damit erklären, dass in der Beschaffungsstatistik des Bundes des Jahres 2001 die Post nicht mehr vertreten ist und die Swisscom wie die Ruag nicht mehr dem Beschaffungsregime des Bundes unterstellt (und somit von der Beschaffungsstatistik nicht erfasst) sind.</p><p>Gemäss interner Statistik des Bundesamtes für Bauten und Logistik hat sich das Vergabevolumen (für Aufträge der allgemeinen Bundesverwaltung) im Kanton Tessin trotz sinkender Budgets positiv entwickelt: Während im Jahre 2000 Aufträge im Wert von 1,254 Millionen Franken an im Kanton Tessin ansässige Unternehmen vergeben wurden, waren es 1,454 Millionen Franken im Jahre 2001.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der italienischsprachigen Schweiz ist in den letzten zehn Jahren ein Teil der Druckaufträge des Bundes (namentlich die italienische Ausgabe des Bundesblattes sowie die Amtliche und die Systematische Sammlung des Bundesrechtes) schrittweise den lokalen Druckereien entzogen und an Unternehmen nördlich der Alpen vergeben worden, wodurch im Kanton Tessin u. a. Arbeitsplätze verloren gingen.</p><p>Kürzlich wurde anscheinend sogar ein mehrjähriger Auftrag zum Druck der italienischen Ausbildungsreglemente de facto einer Tessiner Druckerei entzogen und stattdessen einer in Bern erteilt, und zwar auf eine höchst fragwürdige Art und Weise. Vor wenigen Wochen wurde zudem der Entscheid der Swisscom Directories AG bekannt, ihre Redaktion der italienischen Version der Telefonbücher in die Deutschschweiz zu verlegen.</p><p>Der Umsatz, den solche Dienstleistungen generieren, mag nicht gross erscheinen; ihr Abbau kann aber das Überleben von kleinen und mittleren Unternehmen der italienischsprachigen Schweiz direkt beeinflussen. Die Tessiner Deputation bittet deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Erbringer von Leistungen hoher Qualität gibt es überall in der Schweiz. Warum werden dann Druckaufträge, wenn auch von relativ geringem Wert, den Firmen entzogen, die in der Sprache der Druckerzeugnisse arbeiten und so eine korrekte Ausführung der Arbeiten auch aus sprachlicher Sicht sicherstellen?</p><p>2. Gemäss dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) muss die Ausschreibung von Lieferaufträgen (nicht Bauaufträge) und von Dienstleistungsaufträgen in wenigstens zwei Amtssprachen veröffentlicht werden. Weshalb wird dann die Ausschreibung von Aufträgen zum Druck von amtlichen Texten auf Italienisch nie in diese Sprache übersetzt, wodurch Unternehmen der italienischen Schweiz von Anfang an diskriminiert werden?</p><p>3. Wird bei der Vergabe von italienischen Druckaufträgen überprüft, ob das Unternehmen, falls es sich nicht in einer italienischsprachigen Region befindet, kompetentes italienischsprachiges Personal zur Verfügung hat, und zwar nicht nur, weil es italienischsprachiger Herkunft ist, sondern weil es die erforderliche Sprachkompetenz aufweist?</p><p>4. Weshalb berücksichtigt der Bund in seiner Beschaffungspolitik nicht regionalpolitische Überlegungen, im Gegensatz zu dem, was die Motion Salvioni 93.3634 verlangt hatte, die der Ständerat am 21. September 1994 als Empfehlung an den Bundesrat überwies?</p><p>5. Wie erklärt der Bundesrat namentlich den Rückgang von Bundesaufträgen in der italienischsprachigen Schweiz im Bereich der Grafik?</p>
- Vergabe der öffentlichen Druckaufträge
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Allgemeine Würdigung</p><p>Der Bundesrat ist sich der schwierigen wirtschaftlichen Situation der strukturell benachteiligten Regionen bewusst. Er ist bestrebt, mit den Instrumenten der direkten Regionalpolitik des Bundes (insbesondere mittels der Investitionshilfe für Berggebiete, der Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen in Berggebieten sowie Regio Plus) die Entwicklungsvoraussetzungen und die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Regionen zu fördern. Das öffentliche Beschaffungswesen allerdings ist kein Instrument mehr der Regional- und Strukturpolitik. Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (in Kraft seit 1. Januar 1996) setzt die internationalen Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (WTO, Schweiz-EU, Efta) um. Ziel dieser Übereinkommen ist der Abbau wettbewerbsbeschränkender oder -verzerrender Massnahmen und protektionistischer Praktiken im öffentlichen Beschaffungswesen. Ausschlaggebend für die Vergabe der öffentlichen Aufträge (Güter, Dienstleistungen, Bauleistungen) ist die Wirtschaftlichkeit des Angebotes, das grundsätzlich im Wettbewerb und aufgrund transparenter Zuschlags- und Eignungskriterien zu ermitteln ist. Das öffentliche Beschaffungsrecht lässt deshalb für die Verfolgung regional- oder strukturpolitischer Ziele keinen Raum.</p><p>Beantwortung der Fragen</p><p>1. Öffentliche Aufträge müssen ab einem Auftragswert von knapp 250 000 Franken ausgeschrieben werden. Die zentralen Beschaffungsstellen sind im Interesse des wirtschaftlichen Einsatzes der öffentlichen Mittel gehalten, gleichartige Beschaffungen in der Regel zu grossen Aufträgen zusammenzufassen (optimale Volumenbündelung zwecks besserer Konditionen auf dem Markt). Dieses Prinzip gilt auch für den Druckbereich: So werden Sprachausgaben eines Druckproduktes in der Regel zu einer Bestellung gebündelt und als Gesamtauftrag an eine Firma vergeben. Oft wird der Schwellenwert erreicht und der Auftrag öffentlich ausgeschrieben. Unternehmen sämtlicher Regionen in der Schweiz und auch ausländische Anbieter steht es dann frei, ein Angebot einzureichen.</p><p>Kleinere Aufträge, welche den oberwähnten Schwellenwert nicht erreichen, sind ebenfalls im Wettbewerb zu tätigen. Hier steht das Einladungsverfahren im Vordergrund, in welchem der staatliche Einkäufer verschiedene Lieferanten zur Einreichung eines Angebotes einlädt. Der Zuschlag erhält auch in diesem Verfahren das wirtschaftlich günstigste Angebot.</p><p>Bei der Vergabe von kleineren Aufträgen können Unternehmen eine aktive Rolle einnehmen, indem sie bei Interesse an entsprechenden Aufträgen ihre Leistungen bei den zentralen Beschaffungsstellen des Bundes bekannt machen und so eingeladen werden, sich bei einer entsprechenden Auftragsvergabung zu bewerben.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Sprachbarrieren durchaus ein gewisses Hemmnis bei der Aquirierung öffentlicher Aufträge sind. So werden Ausschreibungen für Bauprojekte im Kanton Tessin zwar schon heute in italienischer Sprache ausgeschrieben, Beschaffungen von Gütern und Dienstleistungen hingegen in der Regel nur in deutscher und französischer Sprache. Der Bundesrat prüft anlässlich der nächsten Revision des Beschaffungsrechtes, ob öffentliche Ausschreibungen des Bundes auch auf italienisch angemessen übersetzt werden sollen, um die Sprachbarrieren zu mildern.</p><p>3. Das Ziel und der Zweck des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen sind unter Frage 1 ausführlich erörtert worden.</p><p>Die Beschaffungsstelle des Bundes geht davon aus, dass eine qualifizierte Druckerei, welche sich für die Ausführung von Aufträgen bewirbt, über Mitarbeiter verfügt, welche die erforderlichen sprachlichen Kenntnisse aufweisen. Sollten sich in der Zusammenarbeit diesbezügliche Mängel zeigen, würden die entsprechenden Schlüsse daraus gezogen.</p><p>Im Übrigen werden den Druckereien heute vielfach fertig aufbereitete Daten (Text inklusive Bilder) zur Verfügung gestellt, welche ohne Eingriff eines Typographen zum Endprodukt gefertigt werden. Aufgrund dessen hat sich die Frage nach der sprachlichen Qualität von Druckereimitarbeitern heute entschärft.</p><p>4. Die Antwort auf diese Frage wird bereits unter der Rubrik "allgemeine Würdigung" wie auch unter Frage 1 erörtert.</p><p>5. Die bisherigen Erfahrungen zeigen auf, dass die Leistungsfähigkeit der graphischen Industrie regional sehr unterschiedlich und stark von der Wirtschaftskraft der Region abhängig ist. So sind Produktionsmöglichkeiten (Akzidenzrollenoffset, Sicherheitsdruck) für umsatzintensive Produkte in einigen Regionen nur sehr spärlich vorhanden. Dies betrifft jedoch unterschiedliche (Sprach-)Regionen in der Schweiz.</p><p>Der zahlenmässige Rückgang von Bundesaufträgen im Grafikbereich in der italienischen Schweiz lässt sich insbesondere damit erklären, dass in der Beschaffungsstatistik des Bundes des Jahres 2001 die Post nicht mehr vertreten ist und die Swisscom wie die Ruag nicht mehr dem Beschaffungsregime des Bundes unterstellt (und somit von der Beschaffungsstatistik nicht erfasst) sind.</p><p>Gemäss interner Statistik des Bundesamtes für Bauten und Logistik hat sich das Vergabevolumen (für Aufträge der allgemeinen Bundesverwaltung) im Kanton Tessin trotz sinkender Budgets positiv entwickelt: Während im Jahre 2000 Aufträge im Wert von 1,254 Millionen Franken an im Kanton Tessin ansässige Unternehmen vergeben wurden, waren es 1,454 Millionen Franken im Jahre 2001.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der italienischsprachigen Schweiz ist in den letzten zehn Jahren ein Teil der Druckaufträge des Bundes (namentlich die italienische Ausgabe des Bundesblattes sowie die Amtliche und die Systematische Sammlung des Bundesrechtes) schrittweise den lokalen Druckereien entzogen und an Unternehmen nördlich der Alpen vergeben worden, wodurch im Kanton Tessin u. a. Arbeitsplätze verloren gingen.</p><p>Kürzlich wurde anscheinend sogar ein mehrjähriger Auftrag zum Druck der italienischen Ausbildungsreglemente de facto einer Tessiner Druckerei entzogen und stattdessen einer in Bern erteilt, und zwar auf eine höchst fragwürdige Art und Weise. Vor wenigen Wochen wurde zudem der Entscheid der Swisscom Directories AG bekannt, ihre Redaktion der italienischen Version der Telefonbücher in die Deutschschweiz zu verlegen.</p><p>Der Umsatz, den solche Dienstleistungen generieren, mag nicht gross erscheinen; ihr Abbau kann aber das Überleben von kleinen und mittleren Unternehmen der italienischsprachigen Schweiz direkt beeinflussen. Die Tessiner Deputation bittet deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Erbringer von Leistungen hoher Qualität gibt es überall in der Schweiz. Warum werden dann Druckaufträge, wenn auch von relativ geringem Wert, den Firmen entzogen, die in der Sprache der Druckerzeugnisse arbeiten und so eine korrekte Ausführung der Arbeiten auch aus sprachlicher Sicht sicherstellen?</p><p>2. Gemäss dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) muss die Ausschreibung von Lieferaufträgen (nicht Bauaufträge) und von Dienstleistungsaufträgen in wenigstens zwei Amtssprachen veröffentlicht werden. Weshalb wird dann die Ausschreibung von Aufträgen zum Druck von amtlichen Texten auf Italienisch nie in diese Sprache übersetzt, wodurch Unternehmen der italienischen Schweiz von Anfang an diskriminiert werden?</p><p>3. Wird bei der Vergabe von italienischen Druckaufträgen überprüft, ob das Unternehmen, falls es sich nicht in einer italienischsprachigen Region befindet, kompetentes italienischsprachiges Personal zur Verfügung hat, und zwar nicht nur, weil es italienischsprachiger Herkunft ist, sondern weil es die erforderliche Sprachkompetenz aufweist?</p><p>4. Weshalb berücksichtigt der Bund in seiner Beschaffungspolitik nicht regionalpolitische Überlegungen, im Gegensatz zu dem, was die Motion Salvioni 93.3634 verlangt hatte, die der Ständerat am 21. September 1994 als Empfehlung an den Bundesrat überwies?</p><p>5. Wie erklärt der Bundesrat namentlich den Rückgang von Bundesaufträgen in der italienischsprachigen Schweiz im Bereich der Grafik?</p>
- Vergabe der öffentlichen Druckaufträge
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