Bekämpfung der Gewalt in öffentlichen Verkehrsmitteln

ShortId
02.3323
Id
20023323
Updated
25.06.2025 01:52
Language
de
Title
Bekämpfung der Gewalt in öffentlichen Verkehrsmitteln
AdditionalIndexing
48;12;Körperverletzung;Verbrechen gegen Personen;öffentlicher Verkehr;Offizialdelikt;Beförderungspersonal;Gewalt;Fahrpersonal
1
  • L05K0501020105, Offizialdelikt
  • L05K0501020103, Verbrechen gegen Personen
  • L04K18010213, öffentlicher Verkehr
  • L05K1801020502, Fahrpersonal
  • L04K01010207, Gewalt
  • L04K18010205, Beförderungspersonal
  • L06K050102010302, Körperverletzung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das SBB-Zugpersonal lebt gefährlich. Die Intensität und Anzahl der Attacken auf Angestellte des öffentlichen Verkehrs sind steigend. Allein im vergangenen Jahr sind beim Zugpersonal 200 Fälle bekannt geworden, in denen Mitarbeitende beschimpft oder tätlich angegriffen worden sind. Praktisch jede Woche muss sich ein verletzter Angestellter des öffentlichen Verkehrs von einem Arzt behandeln lassen.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, das Strafgesetz dahingehend zu revidieren, dass Übergriffe auf das Personal in öffentlichen Verkehrsmitteln künftig als Offizialdelikt geahndet werden können.</p>
  • Bekämpfung der Gewalt in öffentlichen Verkehrsmitteln
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das SBB-Zugpersonal lebt gefährlich. Die Intensität und Anzahl der Attacken auf Angestellte des öffentlichen Verkehrs sind steigend. Allein im vergangenen Jahr sind beim Zugpersonal 200 Fälle bekannt geworden, in denen Mitarbeitende beschimpft oder tätlich angegriffen worden sind. Praktisch jede Woche muss sich ein verletzter Angestellter des öffentlichen Verkehrs von einem Arzt behandeln lassen.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, das Strafgesetz dahingehend zu revidieren, dass Übergriffe auf das Personal in öffentlichen Verkehrsmitteln künftig als Offizialdelikt geahndet werden können.</p>
    • Bekämpfung der Gewalt in öffentlichen Verkehrsmitteln

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