Verschärfung der Ausländer- und Asylgesetze in der EU
- ShortId
-
02.3327
- Id
-
20023327
- Updated
-
14.11.2025 06:51
- Language
-
de
- Title
-
Verschärfung der Ausländer- und Asylgesetze in der EU
- AdditionalIndexing
-
2811;politisches Asyl;Europäische Union;Einreise von Ausländern/-innen;Kontrolle der Zuwanderungen;Aufenthalt von Ausländern/-innen;illegale Zuwanderung;Afrika;Angleichung der Rechtsvorschriften
- 1
-
- L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
- L04K05060107, Einreise von Ausländern/-innen
- L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
- L05K0108010202, politisches Asyl
- L02K0903, Europäische Union
- L06K010803060101, illegale Zuwanderung
- L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
- L02K0304, Afrika
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention bilden die gemeinsame Grundlage der Asylpolitik in allen westeuropäischen Staaten. Diese beiden Konventionen bilden den Rahmen für die nationalen Gesetze. Es ist aber den einzelnen Staaten überlassen, im gesetzten Rahmen Massnahmen zur Schaffung effizienter Verfahren und zur Bekämpfung von Missbräuchen zu treffen. Auch die Schweiz hat in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen zur Beschleunigung des Asylverfahrens und zur Verbesserung beim Vollzug von Wegweisungsverfügungen getroffen. Ein unkoordiniertes Vorgehen einzelner Staaten hat allerdings einen Umlagerungseffekt zur Folge. Die seit einigen Monaten ansteigenden Asylgesuche in der Schweiz sind vermutlich zu einem grossen Teil auf diesen Umlagerungseffekt zurückzuführen.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass es zur Bewältigung der Asyl- und Migrationsfragen eine europaweite Zusammenarbeit und Koordination braucht. Entscheidend ist dabei für den Bundesrat die von der Europäischen Union (EU) beschlossene Harmonisierung des Asyl- und Ausländerrechtes. Es ist für die Schweiz von zentraler Bedeutung, in diesen Prozess eingebunden zu werden. Der Bundesrat setzt sich daher bei den vor kurzem mit der EU begonnenen bilateralen Verhandlungen II dafür ein, dass die Schweiz in das Schengen- und Dublin-System einbezogen wird.</p><p>2. Die Übernahme von Modellen anderer Staaten durch die Schweiz ist in Anbetracht der unterschiedlichen Strukturen und des Föderalismus nicht ohne weiteres möglich. Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) analysiert die Entwicklung im Asylbereich laufend und passt seine Praxis veränderten Umständen an. Die neuste Massnahme ist das Projekt DUO, mit dem eine weitere Senkung der durchschnittlichen Verfahrenszeiten angestrebt wird. So sind seit dem 1. August 2002 alle vier Empfangsstellen durch je eine Verfahrenssektion verstärkt worden. Ziel ist eine beschleunigte Behandlung derjenigen Gesuche, bei welchen eine frühe Erfassung und umgehende Behandlung die gesamte Verfahrensdauer reduziert, damit Aufwand und Kosten gesenkt werden können und nach Möglichkeit die Wegweisung direkt ab Empfangsstelle vollzogen werden kann.</p><p>Mit der am 4. September 2002 verabschiedeten Botschaft zur Teilrevision des Asylgesetzes schlägt der Bundesrat zudem verschiedene Massnahmen zur weiteren Beschleunigung des Asylverfahrens und zur Verbesserung des Vollzuges von Wegweisungen vor. Vorgesehen sind dabei namentlich eine verbesserte Drittstaatenregelung, die Beschaffung von Reisepapieren bereits ab Eröffnung des erstinstanzlichen Entscheides und neue Haftgründe für Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft sowie ein neues Finanzierungsmodell.</p><p>Das neue Finanzierungsmodell sieht vor, dass der Bund den Kantonen nur noch drei verschiedene Globalpauschalen bezahlt, statt wie bisher für jeden Einzelfall verschiedene Pauschalen. Die erste Globalpauschale wird während des Asylverfahrens ausgerichtet, die zweite ab Anerkennung als Flüchtling. Die dritte Globalpauschale ist für weggewiesene Asylsuchende. Die Höhe dieser dritten Pauschale hängt davon ab, wie lange die Vollzugsphase gedauert hat. Wenn die weggewiesene Person die Schweiz schneller als im Vergleich zum schweizerischen Durchschnitt verlässt, dann erhält der Kanton mehr als er effektiv aufgewendet hat. Wenn die Person die Schweiz nach Ablauf des Durchschnittswertes verlässt, dann muss der Kanton für die über dem Durchschnitt liegende Zeit die Kosten tragen. Dies soll ein Anreiz für die Kantone sein, schnell zu vollziehen. Der Bund verspricht sich dadurch Einsparungen aufgrund der kürzeren Aufenthaltsdauer in der Schweiz. Zudem soll durch die so erreichte Transparenz eine Angleichung der heute zum Teil unterschiedlichen kantonalen Handhabungen beim Wegweisungsvollzug erreicht werden.</p><p>Eine vollständige Verweigerung der Sozialhilfe für rechtskräftig weggewiesene Ausländer, wie es seit letztem Jahr in den Niederlanden der Fall ist, ist in der Schweiz nicht möglich, da die Bundesverfassung das Recht auf Existenzsicherung garantiert. Ausserdem ist bei Verweigerung von Sozialhilfeleistungen eine Zunahme der Kriminalität zu befürchten.</p><p>3. Der Bundesrat hält es sprachlich und inhaltlich für verfehlt, im Zusammenhang mit dem Anstieg der Asylgesuche aus Afrika Subsahara (alle afrikanischen Staaten mit Ausnahme von Marokko, Libyen, Ägypten, Algerien, Tunesien und die Westsahara) von einer "Schwarzafrikaner-Invasion" zu sprechen. Tatsache ist, dass die Asylgesuche aus Afrika Subsahara zunehmen. Ihre Zahl hat sich zwischen 1992 und 2000 fast verdoppelt von 7499 Personen auf 13 895 und ist seither um 37,8 Prozent auf 19 146 (Stand 30. September 2002) gestiegen. Dieser Zuwachs ist je nach Herkunftsstaat sehr unterschiedlich. So gibt es auch Länder, bei denen die Zahl neuer Gesuche zurückgegangen ist wie z. B. bei Somalia mit einem Rückgang von 19,5 Prozent seit Ende 2000.</p><p>Die Beurteilung der weiteren Entwicklung der Gesuchszahlen ist schwierig, dies auch mit Blick auf die Entwicklung in anderen europäischen Staaten. Ebenfalls ein deutliches Wachstum weisen Grossbritannien, Schweden, Norwegen und Frankreich auf, während die Zahl der Gesuche in den Niederlanden, in Spanien, Österreich und Dänemark deutlich rückläufig ist.</p><p>Im Rahmen der Strategie Afrika hat das BFF folgende Massnahmen beschlossen: vermehrte Identitäts- und Herkunftsabklärungen bei Beginn des Verfahrens, die prioritäre Behandlung der Asylgesuche aus bestimmten Ländern (Angola, Demokratische Republik Kongo, Nigeria, Sierra Leone, Guinea), die Umsetzung von Programmen zur freiwilligen Rückkehr und die Entsendung von Migrationsattachés nach Angola und in die Demokratische Republik Kongo, den Abschluss von Rückübernahme- und Transitabkommen, die Durchführung von Sonderflügen, insbesondere zur Rückführung von straffälligen oder asozialen Personen und schliesslich zusammen mit dem Bundesamt für Polizei das aktive Vorgehen gegen kriminelle Gruppierungen, die afrikanische Asylsuchende für ihre Zwecke ausnutzen. Dies wird vor allem in den Empfangsstellen mit dem Projekt DUO angestrebt. Auch die Bemühungen zur Verbesserung des Vollzugs von Wegweisungen konzentrieren sich seit einiger Zeit vor allem auf verschiedene afrikanische Staaten.</p><p>4. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung des Drogenhandels grundsätzlich mit Besorgnis. Der Umstand, dass in den letzten Monaten vermehrt afrikanische Asylsuchende im Drogenhandel tätig sind, ist bedauerlich, entspricht aber der Entwicklung der letzten fünfzehn Jahre, in denen nacheinander verschiedene Gruppen von Asylsuchenden am Drogenhandel beteiligt waren. Zuerst waren es tamilische Asylsuchende, dann vorwiegend Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien und heute sind es vermehrt Asylsuchende aus Afrika. Gesteuert wird dieser Markt von Schlepperbanden und kriminellen Gruppen, die nicht mit Mitteln der Asylpolitik beeinflusst oder gar an ihrem Handwerk gehindert werden können.</p><p>Für die Verhinderung und Bekämpfung des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln sind die Kantone zuständig. Es ist somit in erster Linie Sache der kantonalen Behörden, geeignete Massnahmen zu treffen. Soweit eine kriminelle Organisation den illegalen Handel mit Drogen betreibt, obliegt die Strafverfolgung seit dem 1. Januar 2002 unter Umständen den Strafverfolgungsbehörden des Bundes. Diese neue Kompetenzaufteilung erlaubt es den zuständigen kantonalen Stellen, den illegalen Handel besser und gezielter zu bekämpfen.</p><p>Der Bund unterstützt zudem die kantonalen Behörden mit der Beschaffung, Analyse und Verbreitung von Informationen. Weiter nimmt er in diesem Zusammenhang Koordinationsaufgaben wahr, indem er den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen nationalen Behörden gewährleistet und Anlaufstelle für die internationalen polizeilichen Zentralstellen sowie für Interpol und Europol ist. Das BFF hat zudem in den vergangenen Wochen eine Strategie "Afrika und die Schweiz: Migration und Asyl" erarbeitet, welche auch vermehrte Zusammenarbeit und Anstrengungen bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens, namentlich auch des Menschenhandels und Menschenschmuggels beinhaltet.</p><p>Zur besseren Koordination der Bekämpfung des Menschenschmuggels und Menschenhandels auf nationaler und internationaler Ebene hat das EJPD im Oktober 2001 beschlossen, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesstellen und den Kantonen eine Koordinationsstelle Menschenschmuggel und Menschenhandel einzurichten. Sie dient als nationale und internationale Kontaktstelle vor allem der Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit sowie der Koordination und soweit nötig Zentralisierung des Nachrichten- und Informationswesens. Die Stelle soll noch dieses Jahr operativ werden.</p><p>Die Problematik der straffälligen Asylsuchenden hat immer auch eine soziale Komponente. Gerade die Gruppe der meist jugendlichen Asylsuchenden aus Nordwestafrika zeichnet sich dadurch aus, dass sie aus ihrem bisherigen Leben in Bürgerkriegsgebieten keine geordneten Strukturen kennt, oft über keine oder eine ungenügende Schulbildung verfügt, angesichts des Fehlens jeglicher Perspektiven nichts zu verlieren hat und zudem oft von Schlepperbanden zum Zweck des Drogenhandels in die Schweiz eingeschleust wird. Neben der strafrechtlichen Bewältigung der Kriminalität ist die Prävention deshalb eine wesentliche Aufgabe der zuständigen kantonalen Behörden. Prävention heisst in diesem Zusammenhang auch Aufklärungsarbeit, gezielte Betreuung und sinnvolle Beschäftigung dieser mehrheitlich jugendlichen Personen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den letzten Wochen und Monaten haben eine Reihe von europäischen Staaten im Alleingang ihre Gesetze gegen Einwanderer und Asylbewerber zum Teil massiv verschärft oder sind dabei, es zu tun. Grossbritannien will illegale Einwanderer künftig innerhalb von Tagen (nach Frankreich) abschieben. Die dänische Regierung wird die Attraktivität für Einwanderer u. a. mit massiven Kürzungen bei den Sozialleistungen weiter reduzieren. Selbst die Niederlande, bisher bekannt für ihre grosszügige Ausländer- und Asylpolitik, haben soeben weitreichende Massnahmen gegen die illegale Einwanderung sowie gegen den Asylrechtsmissbrauch verabschiedet. Das italienische Parlament hat gerade erst ein Gesetz verabschiedet, das von der Opposition erwartungsgemäss als "rassistisch" charakterisiert wurde.</p><p>Gemäss Medienberichten befürchtet der Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge nach der Verschärfung des Asylrechtes in einzelnen europäischen Ländern einen zunehmenden Druck auf die Schweiz.</p><p>Deshalb bitte ich die Landesregierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie reagiert der Bundesrat auf die zum Teil massive Verschärfung der Ausländer- und Asylgesetze in EU-Europa und insbesondere den zunehmenden Einwanderungsdruck auf die Schweiz?</p><p>2. Könnten einige Modelle (z. B. aus Dänemark, den Niederlanden oder Grossbritannien) nicht auch als Vorbild zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung, des Asyl- und Sozialgeldmissbrauchs dienen?</p><p>3. Wie will die Landesregierung die derzeitige Schwarzafrikaner-Invasion in die Schweiz stoppen?</p><p>4. Was gedenkt der Bundesrat gegen Asylbewerber - insbesondere aus Schwarzafrika - zu tun, welche im Drogenhandel aktiv sind oder sonstige Straftaten verüben?</p>
- Verschärfung der Ausländer- und Asylgesetze in der EU
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention bilden die gemeinsame Grundlage der Asylpolitik in allen westeuropäischen Staaten. Diese beiden Konventionen bilden den Rahmen für die nationalen Gesetze. Es ist aber den einzelnen Staaten überlassen, im gesetzten Rahmen Massnahmen zur Schaffung effizienter Verfahren und zur Bekämpfung von Missbräuchen zu treffen. Auch die Schweiz hat in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen zur Beschleunigung des Asylverfahrens und zur Verbesserung beim Vollzug von Wegweisungsverfügungen getroffen. Ein unkoordiniertes Vorgehen einzelner Staaten hat allerdings einen Umlagerungseffekt zur Folge. Die seit einigen Monaten ansteigenden Asylgesuche in der Schweiz sind vermutlich zu einem grossen Teil auf diesen Umlagerungseffekt zurückzuführen.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass es zur Bewältigung der Asyl- und Migrationsfragen eine europaweite Zusammenarbeit und Koordination braucht. Entscheidend ist dabei für den Bundesrat die von der Europäischen Union (EU) beschlossene Harmonisierung des Asyl- und Ausländerrechtes. Es ist für die Schweiz von zentraler Bedeutung, in diesen Prozess eingebunden zu werden. Der Bundesrat setzt sich daher bei den vor kurzem mit der EU begonnenen bilateralen Verhandlungen II dafür ein, dass die Schweiz in das Schengen- und Dublin-System einbezogen wird.</p><p>2. Die Übernahme von Modellen anderer Staaten durch die Schweiz ist in Anbetracht der unterschiedlichen Strukturen und des Föderalismus nicht ohne weiteres möglich. Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) analysiert die Entwicklung im Asylbereich laufend und passt seine Praxis veränderten Umständen an. Die neuste Massnahme ist das Projekt DUO, mit dem eine weitere Senkung der durchschnittlichen Verfahrenszeiten angestrebt wird. So sind seit dem 1. August 2002 alle vier Empfangsstellen durch je eine Verfahrenssektion verstärkt worden. Ziel ist eine beschleunigte Behandlung derjenigen Gesuche, bei welchen eine frühe Erfassung und umgehende Behandlung die gesamte Verfahrensdauer reduziert, damit Aufwand und Kosten gesenkt werden können und nach Möglichkeit die Wegweisung direkt ab Empfangsstelle vollzogen werden kann.</p><p>Mit der am 4. September 2002 verabschiedeten Botschaft zur Teilrevision des Asylgesetzes schlägt der Bundesrat zudem verschiedene Massnahmen zur weiteren Beschleunigung des Asylverfahrens und zur Verbesserung des Vollzuges von Wegweisungen vor. Vorgesehen sind dabei namentlich eine verbesserte Drittstaatenregelung, die Beschaffung von Reisepapieren bereits ab Eröffnung des erstinstanzlichen Entscheides und neue Haftgründe für Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft sowie ein neues Finanzierungsmodell.</p><p>Das neue Finanzierungsmodell sieht vor, dass der Bund den Kantonen nur noch drei verschiedene Globalpauschalen bezahlt, statt wie bisher für jeden Einzelfall verschiedene Pauschalen. Die erste Globalpauschale wird während des Asylverfahrens ausgerichtet, die zweite ab Anerkennung als Flüchtling. Die dritte Globalpauschale ist für weggewiesene Asylsuchende. Die Höhe dieser dritten Pauschale hängt davon ab, wie lange die Vollzugsphase gedauert hat. Wenn die weggewiesene Person die Schweiz schneller als im Vergleich zum schweizerischen Durchschnitt verlässt, dann erhält der Kanton mehr als er effektiv aufgewendet hat. Wenn die Person die Schweiz nach Ablauf des Durchschnittswertes verlässt, dann muss der Kanton für die über dem Durchschnitt liegende Zeit die Kosten tragen. Dies soll ein Anreiz für die Kantone sein, schnell zu vollziehen. Der Bund verspricht sich dadurch Einsparungen aufgrund der kürzeren Aufenthaltsdauer in der Schweiz. Zudem soll durch die so erreichte Transparenz eine Angleichung der heute zum Teil unterschiedlichen kantonalen Handhabungen beim Wegweisungsvollzug erreicht werden.</p><p>Eine vollständige Verweigerung der Sozialhilfe für rechtskräftig weggewiesene Ausländer, wie es seit letztem Jahr in den Niederlanden der Fall ist, ist in der Schweiz nicht möglich, da die Bundesverfassung das Recht auf Existenzsicherung garantiert. Ausserdem ist bei Verweigerung von Sozialhilfeleistungen eine Zunahme der Kriminalität zu befürchten.</p><p>3. Der Bundesrat hält es sprachlich und inhaltlich für verfehlt, im Zusammenhang mit dem Anstieg der Asylgesuche aus Afrika Subsahara (alle afrikanischen Staaten mit Ausnahme von Marokko, Libyen, Ägypten, Algerien, Tunesien und die Westsahara) von einer "Schwarzafrikaner-Invasion" zu sprechen. Tatsache ist, dass die Asylgesuche aus Afrika Subsahara zunehmen. Ihre Zahl hat sich zwischen 1992 und 2000 fast verdoppelt von 7499 Personen auf 13 895 und ist seither um 37,8 Prozent auf 19 146 (Stand 30. September 2002) gestiegen. Dieser Zuwachs ist je nach Herkunftsstaat sehr unterschiedlich. So gibt es auch Länder, bei denen die Zahl neuer Gesuche zurückgegangen ist wie z. B. bei Somalia mit einem Rückgang von 19,5 Prozent seit Ende 2000.</p><p>Die Beurteilung der weiteren Entwicklung der Gesuchszahlen ist schwierig, dies auch mit Blick auf die Entwicklung in anderen europäischen Staaten. Ebenfalls ein deutliches Wachstum weisen Grossbritannien, Schweden, Norwegen und Frankreich auf, während die Zahl der Gesuche in den Niederlanden, in Spanien, Österreich und Dänemark deutlich rückläufig ist.</p><p>Im Rahmen der Strategie Afrika hat das BFF folgende Massnahmen beschlossen: vermehrte Identitäts- und Herkunftsabklärungen bei Beginn des Verfahrens, die prioritäre Behandlung der Asylgesuche aus bestimmten Ländern (Angola, Demokratische Republik Kongo, Nigeria, Sierra Leone, Guinea), die Umsetzung von Programmen zur freiwilligen Rückkehr und die Entsendung von Migrationsattachés nach Angola und in die Demokratische Republik Kongo, den Abschluss von Rückübernahme- und Transitabkommen, die Durchführung von Sonderflügen, insbesondere zur Rückführung von straffälligen oder asozialen Personen und schliesslich zusammen mit dem Bundesamt für Polizei das aktive Vorgehen gegen kriminelle Gruppierungen, die afrikanische Asylsuchende für ihre Zwecke ausnutzen. Dies wird vor allem in den Empfangsstellen mit dem Projekt DUO angestrebt. Auch die Bemühungen zur Verbesserung des Vollzugs von Wegweisungen konzentrieren sich seit einiger Zeit vor allem auf verschiedene afrikanische Staaten.</p><p>4. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung des Drogenhandels grundsätzlich mit Besorgnis. Der Umstand, dass in den letzten Monaten vermehrt afrikanische Asylsuchende im Drogenhandel tätig sind, ist bedauerlich, entspricht aber der Entwicklung der letzten fünfzehn Jahre, in denen nacheinander verschiedene Gruppen von Asylsuchenden am Drogenhandel beteiligt waren. Zuerst waren es tamilische Asylsuchende, dann vorwiegend Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien und heute sind es vermehrt Asylsuchende aus Afrika. Gesteuert wird dieser Markt von Schlepperbanden und kriminellen Gruppen, die nicht mit Mitteln der Asylpolitik beeinflusst oder gar an ihrem Handwerk gehindert werden können.</p><p>Für die Verhinderung und Bekämpfung des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln sind die Kantone zuständig. Es ist somit in erster Linie Sache der kantonalen Behörden, geeignete Massnahmen zu treffen. Soweit eine kriminelle Organisation den illegalen Handel mit Drogen betreibt, obliegt die Strafverfolgung seit dem 1. Januar 2002 unter Umständen den Strafverfolgungsbehörden des Bundes. Diese neue Kompetenzaufteilung erlaubt es den zuständigen kantonalen Stellen, den illegalen Handel besser und gezielter zu bekämpfen.</p><p>Der Bund unterstützt zudem die kantonalen Behörden mit der Beschaffung, Analyse und Verbreitung von Informationen. Weiter nimmt er in diesem Zusammenhang Koordinationsaufgaben wahr, indem er den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen nationalen Behörden gewährleistet und Anlaufstelle für die internationalen polizeilichen Zentralstellen sowie für Interpol und Europol ist. Das BFF hat zudem in den vergangenen Wochen eine Strategie "Afrika und die Schweiz: Migration und Asyl" erarbeitet, welche auch vermehrte Zusammenarbeit und Anstrengungen bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens, namentlich auch des Menschenhandels und Menschenschmuggels beinhaltet.</p><p>Zur besseren Koordination der Bekämpfung des Menschenschmuggels und Menschenhandels auf nationaler und internationaler Ebene hat das EJPD im Oktober 2001 beschlossen, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesstellen und den Kantonen eine Koordinationsstelle Menschenschmuggel und Menschenhandel einzurichten. Sie dient als nationale und internationale Kontaktstelle vor allem der Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit sowie der Koordination und soweit nötig Zentralisierung des Nachrichten- und Informationswesens. Die Stelle soll noch dieses Jahr operativ werden.</p><p>Die Problematik der straffälligen Asylsuchenden hat immer auch eine soziale Komponente. Gerade die Gruppe der meist jugendlichen Asylsuchenden aus Nordwestafrika zeichnet sich dadurch aus, dass sie aus ihrem bisherigen Leben in Bürgerkriegsgebieten keine geordneten Strukturen kennt, oft über keine oder eine ungenügende Schulbildung verfügt, angesichts des Fehlens jeglicher Perspektiven nichts zu verlieren hat und zudem oft von Schlepperbanden zum Zweck des Drogenhandels in die Schweiz eingeschleust wird. Neben der strafrechtlichen Bewältigung der Kriminalität ist die Prävention deshalb eine wesentliche Aufgabe der zuständigen kantonalen Behörden. Prävention heisst in diesem Zusammenhang auch Aufklärungsarbeit, gezielte Betreuung und sinnvolle Beschäftigung dieser mehrheitlich jugendlichen Personen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den letzten Wochen und Monaten haben eine Reihe von europäischen Staaten im Alleingang ihre Gesetze gegen Einwanderer und Asylbewerber zum Teil massiv verschärft oder sind dabei, es zu tun. Grossbritannien will illegale Einwanderer künftig innerhalb von Tagen (nach Frankreich) abschieben. Die dänische Regierung wird die Attraktivität für Einwanderer u. a. mit massiven Kürzungen bei den Sozialleistungen weiter reduzieren. Selbst die Niederlande, bisher bekannt für ihre grosszügige Ausländer- und Asylpolitik, haben soeben weitreichende Massnahmen gegen die illegale Einwanderung sowie gegen den Asylrechtsmissbrauch verabschiedet. Das italienische Parlament hat gerade erst ein Gesetz verabschiedet, das von der Opposition erwartungsgemäss als "rassistisch" charakterisiert wurde.</p><p>Gemäss Medienberichten befürchtet der Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge nach der Verschärfung des Asylrechtes in einzelnen europäischen Ländern einen zunehmenden Druck auf die Schweiz.</p><p>Deshalb bitte ich die Landesregierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie reagiert der Bundesrat auf die zum Teil massive Verschärfung der Ausländer- und Asylgesetze in EU-Europa und insbesondere den zunehmenden Einwanderungsdruck auf die Schweiz?</p><p>2. Könnten einige Modelle (z. B. aus Dänemark, den Niederlanden oder Grossbritannien) nicht auch als Vorbild zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung, des Asyl- und Sozialgeldmissbrauchs dienen?</p><p>3. Wie will die Landesregierung die derzeitige Schwarzafrikaner-Invasion in die Schweiz stoppen?</p><p>4. Was gedenkt der Bundesrat gegen Asylbewerber - insbesondere aus Schwarzafrika - zu tun, welche im Drogenhandel aktiv sind oder sonstige Straftaten verüben?</p>
- Verschärfung der Ausländer- und Asylgesetze in der EU
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