Folgen der Apartheid. Internationale Konferenz

ShortId
02.3328
Id
20023328
Updated
10.04.2024 10:31
Language
de
Title
Folgen der Apartheid. Internationale Konferenz
AdditionalIndexing
08;Apartheid;Geschichtswissenschaft;Südafrika;Vergangenheit;Klage vor Gericht;Opfer unter der Zivilbevölkerung;Finanzplatz;internationales Treffen
1
  • L05K0502040102, Apartheid
  • L04K04010404, Opfer unter der Zivilbevölkerung
  • L04K03040215, Südafrika
  • L04K10020107, internationales Treffen
  • L03K050401, Klage vor Gericht
  • L03K020101, Vergangenheit
  • L04K16030106, Geschichtswissenschaft
  • L04K11060112, Finanzplatz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat verweist auf die mündliche Information durch den Bundesratssprecher am 26. Juni 2002, welche insbesondere folgende Punkte beinhaltet:</p><p>"Der Bundesrat hat davon Kenntnis genommen, dass am 19. Juni in New York eine Sammelklage gegen drei Banken - die amerikanische Citicorp sowie die UBS und die CS Group - eingereicht wurde. Weitere Sammelklagen gegen zahlreiche internationale Firmen wurden angekündigt.</p><p>Es ist nicht am Bundesrat, sich zur Berechtigung einer solchen Klage zu äussern. Hingegen ist er der Ansicht, dass diese Art von Sammelklagen vor einem amerikanischen Gericht nicht geeignet ist, um politische Probleme anderer Länder zu lösen. Solche gerichtlichen Aktionen können auch die Frage der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Ländern, in denen das Völkerrecht und Menschenrechte verletzt werden, nicht beantworten."</p><p>In diesem Zusammenhang möchte der Bundesrat darauf hinweisen, dass die Schweiz bereits viel zur Untersuchung ihrer Beziehungen zu Südafrika während der Zeit der Apartheid beiträgt. Nachdem im Frühjahr 1999 eine interdepartementale Arbeitsgruppe der Bundesverwaltung die Schweizer Aussenwirtschaftsbeziehungen mit Südafrika kritisch analysiert hatte, entschied der Bundesrat mit der Einsetzung des Forschungsmoduls "Nationales Forschungsprogramm 42+: Beziehungen Schweiz-Südafrika" die Erforschung dieser Thematik weiter zu vertiefen, was auch im internationalen Kontext bemerkenswert ist. Diese Idee hat der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Hollenstein 97.1031, "Schweiz soll Beziehungen zur Apartheid-Südafrika aufklären", angedeutet und hat dabei auch die Rolle der freien wissenschaftlichen Forschung hervorgehoben. Noch nie zuvor wurde den bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und einem anderen Land ein besonderes Forschungsprogramm gewidmet. Dieses Forschungsprojekt sollte Ende 2003 zum Abschluss kommen.</p><p>2. Die Idee einer internationalen Konferenz zum Thema Südafrika, welche dem Bundesrat bekannt ist, wirft eine Reihe von grundsätzlichen Fragen auf, für welche noch nicht alle Beurteilungsgrundlagen vorhanden sind und die es anschliessend zu prüfen gilt. Unseres Wissens hat bis heute keine Regierung ihr Interesse für eine solche Veranstaltung bekundet.</p><p>Aufgrund der in der Antwort auf die erste Frage gemachten Ausführungen über das "NFP 42+" scheint dem Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt eine Diskussion über allfällige daraus zu ziehende Schlüsse - d. h. bevor die Forschungsresultate des "NFP 42+" vorliegen - verfrüht.</p><p>Südafrika hat mit dem Prozess der "Truth and Reconciliation Commission" (TRC) bewusst einen eigenständigen Aufarbeitungsprozess der Vergangenheit gewählt, der bereits weit fortgeschritten ist. Dieser Prozess ist für das friedliche Zusammenleben, für die wirtschaftliche Entwicklung und für die politische Stabilität des Landes von grosser Bedeutung. Die südafrikanische Regierung wird mit dem Abschluss der Arbeiten der TRC auf deren Basis und Spannungsfeld von Aufarbeitung, Versöhnung und Entschädigung das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der Entschädigung der Apartheidopfer definieren.</p><p>Der Bundesrat bringt dem von Südafrika selbst gewählten Weg der Versöhnung und des friedlichen Übergangs zur Demokratie grossen Respekt entgegen. Es ist dem Bundesrat ein Anliegen, Südafrika auf diesem von ihm definierten Weg beizustehen. Deshalb unterstützte 1997 die Schweiz als erstes Land weltweit den Entschädigungsfonds ("President's Fund") der TRC mit einem finanziellen Beitrag und stellte der TRC zwei Schweizer Experten zur Verfügung. Auch in anderen Bereichen unterstützt die Schweiz den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandelprozess in Südafrika mit namhaften Beiträgen. Der Bundesrat will die bereits sehr guten bilateralen Beziehungen mit Südafrika weiter vertiefen und damit einen zukunftsgerichteten Beitrag für Südafrikas Entwicklung leisten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Aus den USA wurden Sammelklagen von Apartheid-Opfern angekündigt.</p><p>1. Wieder wurde der Weg über die amerikanische Justiz gewählt, um in einer wichtigen geschichtlichen Streitsache zu entscheiden, welche die Schweiz betrifft. So weit kam es, weil die Schweiz sich geweigert hat, (politische oder gerichtliche) Institutionen zu schaffen, die es ihr erlaubt hätten, selber eine Lösung zu finden. Was ist die Haltung des Bundesrates dazu?</p><p>2. Verschiedene Finanz- und Wirtschaftsplätze waren an der Unterstützung der Apartheidpolitik beteiligt. Hält der Bundesrat angesichts dieser Tatsache nicht die Durchführung einer internationalen Konferenz, an der die Opfer der Apartheid sowie betroffene Regierungen und multinationale Unternehmen vertreten sein müssten, für angebracht, um die Frage der Apartheidfolgen und der Wiedergutmachung für die Opfer zu lösen? Oder schlägt der Bundesrat eine andere Lösung vor?</p>
  • Folgen der Apartheid. Internationale Konferenz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat verweist auf die mündliche Information durch den Bundesratssprecher am 26. Juni 2002, welche insbesondere folgende Punkte beinhaltet:</p><p>"Der Bundesrat hat davon Kenntnis genommen, dass am 19. Juni in New York eine Sammelklage gegen drei Banken - die amerikanische Citicorp sowie die UBS und die CS Group - eingereicht wurde. Weitere Sammelklagen gegen zahlreiche internationale Firmen wurden angekündigt.</p><p>Es ist nicht am Bundesrat, sich zur Berechtigung einer solchen Klage zu äussern. Hingegen ist er der Ansicht, dass diese Art von Sammelklagen vor einem amerikanischen Gericht nicht geeignet ist, um politische Probleme anderer Länder zu lösen. Solche gerichtlichen Aktionen können auch die Frage der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Ländern, in denen das Völkerrecht und Menschenrechte verletzt werden, nicht beantworten."</p><p>In diesem Zusammenhang möchte der Bundesrat darauf hinweisen, dass die Schweiz bereits viel zur Untersuchung ihrer Beziehungen zu Südafrika während der Zeit der Apartheid beiträgt. Nachdem im Frühjahr 1999 eine interdepartementale Arbeitsgruppe der Bundesverwaltung die Schweizer Aussenwirtschaftsbeziehungen mit Südafrika kritisch analysiert hatte, entschied der Bundesrat mit der Einsetzung des Forschungsmoduls "Nationales Forschungsprogramm 42+: Beziehungen Schweiz-Südafrika" die Erforschung dieser Thematik weiter zu vertiefen, was auch im internationalen Kontext bemerkenswert ist. Diese Idee hat der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Hollenstein 97.1031, "Schweiz soll Beziehungen zur Apartheid-Südafrika aufklären", angedeutet und hat dabei auch die Rolle der freien wissenschaftlichen Forschung hervorgehoben. Noch nie zuvor wurde den bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und einem anderen Land ein besonderes Forschungsprogramm gewidmet. Dieses Forschungsprojekt sollte Ende 2003 zum Abschluss kommen.</p><p>2. Die Idee einer internationalen Konferenz zum Thema Südafrika, welche dem Bundesrat bekannt ist, wirft eine Reihe von grundsätzlichen Fragen auf, für welche noch nicht alle Beurteilungsgrundlagen vorhanden sind und die es anschliessend zu prüfen gilt. Unseres Wissens hat bis heute keine Regierung ihr Interesse für eine solche Veranstaltung bekundet.</p><p>Aufgrund der in der Antwort auf die erste Frage gemachten Ausführungen über das "NFP 42+" scheint dem Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt eine Diskussion über allfällige daraus zu ziehende Schlüsse - d. h. bevor die Forschungsresultate des "NFP 42+" vorliegen - verfrüht.</p><p>Südafrika hat mit dem Prozess der "Truth and Reconciliation Commission" (TRC) bewusst einen eigenständigen Aufarbeitungsprozess der Vergangenheit gewählt, der bereits weit fortgeschritten ist. Dieser Prozess ist für das friedliche Zusammenleben, für die wirtschaftliche Entwicklung und für die politische Stabilität des Landes von grosser Bedeutung. Die südafrikanische Regierung wird mit dem Abschluss der Arbeiten der TRC auf deren Basis und Spannungsfeld von Aufarbeitung, Versöhnung und Entschädigung das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der Entschädigung der Apartheidopfer definieren.</p><p>Der Bundesrat bringt dem von Südafrika selbst gewählten Weg der Versöhnung und des friedlichen Übergangs zur Demokratie grossen Respekt entgegen. Es ist dem Bundesrat ein Anliegen, Südafrika auf diesem von ihm definierten Weg beizustehen. Deshalb unterstützte 1997 die Schweiz als erstes Land weltweit den Entschädigungsfonds ("President's Fund") der TRC mit einem finanziellen Beitrag und stellte der TRC zwei Schweizer Experten zur Verfügung. Auch in anderen Bereichen unterstützt die Schweiz den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandelprozess in Südafrika mit namhaften Beiträgen. Der Bundesrat will die bereits sehr guten bilateralen Beziehungen mit Südafrika weiter vertiefen und damit einen zukunftsgerichteten Beitrag für Südafrikas Entwicklung leisten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Aus den USA wurden Sammelklagen von Apartheid-Opfern angekündigt.</p><p>1. Wieder wurde der Weg über die amerikanische Justiz gewählt, um in einer wichtigen geschichtlichen Streitsache zu entscheiden, welche die Schweiz betrifft. So weit kam es, weil die Schweiz sich geweigert hat, (politische oder gerichtliche) Institutionen zu schaffen, die es ihr erlaubt hätten, selber eine Lösung zu finden. Was ist die Haltung des Bundesrates dazu?</p><p>2. Verschiedene Finanz- und Wirtschaftsplätze waren an der Unterstützung der Apartheidpolitik beteiligt. Hält der Bundesrat angesichts dieser Tatsache nicht die Durchführung einer internationalen Konferenz, an der die Opfer der Apartheid sowie betroffene Regierungen und multinationale Unternehmen vertreten sein müssten, für angebracht, um die Frage der Apartheidfolgen und der Wiedergutmachung für die Opfer zu lösen? Oder schlägt der Bundesrat eine andere Lösung vor?</p>
    • Folgen der Apartheid. Internationale Konferenz

Back to List