Engpässe bei den Asylunterkünften
- ShortId
-
02.3330
- Id
-
20023330
- Updated
-
10.04.2024 09:53
- Language
-
de
- Title
-
Engpässe bei den Asylunterkünften
- AdditionalIndexing
-
2811;Flüchtlingsbetreuung;Asylbewerber/in;Ausschaffung;Afrika;Internierung
- 1
-
- L04K01080103, Flüchtlingsbetreuung
- L04K04030301, Internierung
- L05K0108010102, Asylbewerber/in
- L06K010801020102, Ausschaffung
- L02K0304, Afrika
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat in seinen Legislaturzielen immer den Grundsatz betont, dass demjenigen Schutz zu gewähren sei, der dessen bedürfe. Wegzuweisen sei hingegen derjenige, der keines Schutzes bedürfe. Die Verfahrensregeln dieses Grundsatzes haben im Asylgesetz (SR 142.31) ihre rechtliche Grundlage.</p><p>Zwischen dem Bund und den Kantonen besteht ein Subventionsverhältnis. Im Rahmen der verfassungsmässigen Aufgabenteilung liegen die Unterbringung und die Sozialunterstützung von Asylsuchenden im Verantwortungsbereich der Kantone, die für die Sozialhilfeansätze inklusive der Mieten für Wohnunterkünfte verantwortlich sind und dafür vom Bund Pauschalbeträge erhalten. Das Risiko für leerstehenden Wohnraum ist u. a. Teil dieser Pauschalen. Die Kantone haben die Aufgabenteilung mit ihren Gemeinden unterschiedlich geregelt, sodass den Gemeinden in den genannten Aufgabenbereichen mehr oder weniger eigene Kompetenzen zukommen.</p><p>1. Vom Beginn einer Krise wie vor vier Jahren kann nach Meinung des Bundesrates nicht die Rede sein. Vielmehr waren im Frühjahr 2002 in einzelnen Kantonen Unterbringungsengpässe entstanden, die in der Zwischenzeit jedoch behoben worden sind.</p><p>Die Kantone hatten in der Krisenzeit von Kosovo beeindruckende Anstrengungen zur Beschaffung von Wohnraum unternommen, als innerhalb kurzer Zeit ein grosser Bedarf entstanden war. Nach der grossen Zahl an Rückreisen in Kosovo wurden in einigen Kantonen die entstandenen Unterbringungskapazitäten unter Spardruck sehr rasch abgebaut. Die entstandenen Engpässe in der Unterbringung unterscheiden sich deshalb stark, je nachdem, wie Kantone oder Gemeinden mit den bestehenden Mietverträgen umgegangen sind.</p><p>2. Die Verteilung der Asylsuchenden auf die Gemeinden liegt im Verantwortungsbereich der Kantone. Der Bund unterstützt die Kantone u. a. mit Hilfe schriftlicher Vororientierungen über absehbare Entwicklungen im Asylbereich. Es obliegt danach den Kantonen, die notwendigen Unterbringungskapazitäten in enger Zusammenarbeit mit ihren Gemeinden zur Verfügung zu stellen und dabei auch Reserven einzuplanen.</p><p>3. In der Schweiz hat sich die gleichmässige Verteilung von Asylsuchenden auf die verschiedenen Kantone bewährt. Die Konzentration von Gruppen Asylsuchender auf ein bestimmtes Gebiet stösst nicht nur in unserem Land auf Skepsis in der Bevölkerung.</p><p>Es hat sich zudem gezeigt, dass grosse, zentralisierte Unterkünfte nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell weitaus aufwendiger sind als kleinere, dezentrale Einheiten. Die Konzentration eventuell problematischer Gruppen Asylsuchender ist für die jeweiligen Standorte zudem mit weitaus grösserem Aufwand und Sicherheitsrisiken verbunden als es die bisherige Unterbringung ist.</p><p>Nicht vergessen werden darf die Tatsache, dass die polizeiliche Sicherung solcher zentraler Haftanstalten in unserem Land Aufgabe desjenigen Kantons wäre, auf dessen Territorium sich die Einrichtung befände.</p><p>Der Bundesrat hat sich in den letzten Jahren bereits verschiedentlich zur Forderung nach Einführung von geschlossenen Sammelunterkünften geäussert (vgl. die Vorstösse zur Wiedereinführung der Internierung, z. B. Motion Dettling 99.3362, Internierung weggewiesener Ausländer; Motion Loretan Willy 99.3289, Internierung weggewiesener Ausländer). Auf das Postulat der Staatspolitischen Kommission des Ständerates 01.3002 (99.301), "Vorkehrungen gegen die illegale Einreise und Verbesserung des Vollzuges der Wegweisung", hin hat der Bundesrat die Forderung nach geschlossenen und zentralen Sammelunterkünften für Asylsuchende und Personen ohne Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in der Schweiz im Rahmen der Totalrevision des Ausländergesetzes mit Hinweis auf die verfassungs- und völkerrechtlichen Schranken abgelehnt. In der Botschaft vom 8. März 2002 zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer hat der Bundesrat ausgeführt, dass eine ausländerrechtliche Spezialhaft, die einen anderen Haftzweck als den in Artikel 5 Ziffer 1 Buchstabe f EMRK genannten verfolgt, das Diskriminierungsverbot gemäss Artikel 14 EMRK und Artikel 8 der Bundesverfassung verletze (vgl. Ziff. 1.3.12.2 der Botschaft).</p><p>Aus all diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Einführung von solchen zentralen und geschlossenen Sammelunterkünften weiterhin ab.</p><p>4. Die Attraktivität der westlichen Staaten ist aufgrund politischer und sozialer Instabilität oder kriegerischer Ereignisse in mehreren afrikanischen Staaten in der Tat hoch. Die wirtschaftlichen Probleme und das bestehende Wohlstandsgefälle gegenüber westlichen Ländern, fehlende Bildungsmöglichkeiten, aber auch ökologische Katastrophen und Verschleiss natürlicher Ressourcen erzeugen einen hohen Migrationsdruck.</p><p>Der Bundesrat ist bestrebt, Instrumente der Asyl-, der Aussen- und der Entwicklungspolitik auch im Sinne einer gesamthaft kohärenten Migrationspolitik einzusetzen.</p><p>Dazu gehört insbesondere das Führen eines Migrationsdialoges mit den wichtigsten Herkunftsstaaten. Dieser Dialog beinhaltet auch die Aushandlung von Rückübernahme- und Transitabkommen. Ferner hat das Bundesamt für Flüchtlinge im Rahmen der Strategie Afrika verschiedene Massnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens beschlossen. Dabei geht es um vermehrte Identitäts- und Herkunftsabklärungen bei Beginn des Verfahrens und um die prioritäre Behandlung der Asylgesuche aus bestimmten Ländern, namentlich Angola, Republik Kongo, Nigeria, Sierra Leone und Guinea. Auch die Bemühungen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr und zur Verbesserung des Vollzuges von Wegweisungen konzentrieren sich seit einiger Zeit vor allem auf verschiedene afrikanische Staaten.</p><p>Der Bund hat ferner bisher mehrere Länderprogramme zur Förderung der freiwilligen Rückkehr von Personen aus dem Asylbereich erarbeitet. Mittels finanzieller Hilfe (Start-, Zusatz- und medizinische Hilfe oder Unterstützung eines individuellen Projektes) und Ausbildungsangeboten soll die soziale und berufliche Wiedereingliederung der Rückkehrerinnen und Rückkehrer in ihrem Herkunftsland erleichtert werden. Damit soll eine Alternative zur Rückführung geboten und ein Anreiz zur freiwilligen oder pflichtgemässen Rückkehr geschaffen werden.</p><p>5. Derzeit sind Verhandlungen mit Ghana, Nigeria, Senegal und Côte d'Ivoire im Gange. Weitere Verhandlungen sind in die Wege geleitet worden. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass solche Verhandlungen mit Herkunfts- oder Transitstaaten schwierig und langwierig sind: einerseits weil die Migration lange Zeit allgemein als rein innenpolitische Frage betrachtet wurde und daher mit der Schaffung der für jegliche Verhandlungen notwendigen Rahmenbedingungen (Kontakte knüpfen, Verbindungsnetz schaffen, Vertrauen bilden) erst vor kurzem begonnen werden konnte. Andererseits können derartige Verhandlungen nicht isoliert betrachtet werden. Sie sind als Teil der gesamten Beziehungen zwischen den beiden beteiligten Staaten anzusehen. Dies heisst konkret, dass viele, oft gegensätzliche Interessen nicht nur der beteiligten Staaten, sondern auch innerhalb einer Vertragspartei berücksichtigt werden müssen.</p><p>Gerade im Bereich von Rückübernahme- oder Transitabkommen ist offensichtlich, dass das Interesse am Abschluss aufseiten der Schweiz grösser ist als bei den Vertragspartnern. Es muss daher ein Interessenausgleich stattfinden. Trotz all dieser Schwierigkeiten und mit der gebotenen Vorsicht kann der Abschluss von zwei oder drei Abkommen bis Ende 2002 oder Anfang 2003 in Aussicht gestellt werden. Mit den Umsetzungsarbeiten könnte somit frühestens im Laufe des nächsten Jahres begonnen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Belegung der Unterkünfte für Asylsuchende nimmt in jüngster Zeit wieder Ausmasse wie während der Kosovo-Krise an. Aus zahlreichen Kantonen werden Kapazitätsengpässe gemeldet. Dies obwohl kein Konflikt vergleichbaren Ausmasses als Ursache der Zunahme der Gesuchszahlen geortet werden kann. Die Unterbringung der Asylsuchenden stösst auf zusätzliche Schwierigkeiten, weil die Zahl der Gesuchsteller aus Afrika markant zugenommen hat und die Akzeptanz der bundesrätlichen Aufnahmepraxis dadurch in den Gemeinden drastisch gesunken ist.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie stellt er sich zu den Engpässen bei der Unterbringung von Asylsuchenden? Ist er der Meinung, dass es sich dabei um ein vorübergehendes Problem handelt, oder teilt er die Meinung, dass die Schweiz erneut am Beginn einer Krise wie vor vier Jahren steht?</p><p>2. Teilt er nicht auch die Meinung, dass es für alle Beteiligten kontraproduktiv ist, wenn Asylsuchende in immer grösserer Zahl gegen den Willen der Gemeinden platziert werden? Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um die Kantone in der Bewältigung der Probleme zu unterstützen?</p><p>3. Zieht er in Erwägung, analog der Praxis in verschiedenen anderen Industriestaaaten, auch in der Schweiz zur Unterbringung in bewachten kollektiven Unterkünften möglichst nahe der Erstaufnahmezentren überzugehen?</p><p>4. Was tut er in den Herkunftsländern, namentlich in Afrika, zur Senkung der Attraktivität der Schweiz als Zielland für Asylsuchende?</p><p>5. Wird er Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen mit den gegenwärtigen Herkunftsländern wie Angola, Nigeria, Sierra Leone aufnehmen?</p>
- Engpässe bei den Asylunterkünften
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat in seinen Legislaturzielen immer den Grundsatz betont, dass demjenigen Schutz zu gewähren sei, der dessen bedürfe. Wegzuweisen sei hingegen derjenige, der keines Schutzes bedürfe. Die Verfahrensregeln dieses Grundsatzes haben im Asylgesetz (SR 142.31) ihre rechtliche Grundlage.</p><p>Zwischen dem Bund und den Kantonen besteht ein Subventionsverhältnis. Im Rahmen der verfassungsmässigen Aufgabenteilung liegen die Unterbringung und die Sozialunterstützung von Asylsuchenden im Verantwortungsbereich der Kantone, die für die Sozialhilfeansätze inklusive der Mieten für Wohnunterkünfte verantwortlich sind und dafür vom Bund Pauschalbeträge erhalten. Das Risiko für leerstehenden Wohnraum ist u. a. Teil dieser Pauschalen. Die Kantone haben die Aufgabenteilung mit ihren Gemeinden unterschiedlich geregelt, sodass den Gemeinden in den genannten Aufgabenbereichen mehr oder weniger eigene Kompetenzen zukommen.</p><p>1. Vom Beginn einer Krise wie vor vier Jahren kann nach Meinung des Bundesrates nicht die Rede sein. Vielmehr waren im Frühjahr 2002 in einzelnen Kantonen Unterbringungsengpässe entstanden, die in der Zwischenzeit jedoch behoben worden sind.</p><p>Die Kantone hatten in der Krisenzeit von Kosovo beeindruckende Anstrengungen zur Beschaffung von Wohnraum unternommen, als innerhalb kurzer Zeit ein grosser Bedarf entstanden war. Nach der grossen Zahl an Rückreisen in Kosovo wurden in einigen Kantonen die entstandenen Unterbringungskapazitäten unter Spardruck sehr rasch abgebaut. Die entstandenen Engpässe in der Unterbringung unterscheiden sich deshalb stark, je nachdem, wie Kantone oder Gemeinden mit den bestehenden Mietverträgen umgegangen sind.</p><p>2. Die Verteilung der Asylsuchenden auf die Gemeinden liegt im Verantwortungsbereich der Kantone. Der Bund unterstützt die Kantone u. a. mit Hilfe schriftlicher Vororientierungen über absehbare Entwicklungen im Asylbereich. Es obliegt danach den Kantonen, die notwendigen Unterbringungskapazitäten in enger Zusammenarbeit mit ihren Gemeinden zur Verfügung zu stellen und dabei auch Reserven einzuplanen.</p><p>3. In der Schweiz hat sich die gleichmässige Verteilung von Asylsuchenden auf die verschiedenen Kantone bewährt. Die Konzentration von Gruppen Asylsuchender auf ein bestimmtes Gebiet stösst nicht nur in unserem Land auf Skepsis in der Bevölkerung.</p><p>Es hat sich zudem gezeigt, dass grosse, zentralisierte Unterkünfte nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell weitaus aufwendiger sind als kleinere, dezentrale Einheiten. Die Konzentration eventuell problematischer Gruppen Asylsuchender ist für die jeweiligen Standorte zudem mit weitaus grösserem Aufwand und Sicherheitsrisiken verbunden als es die bisherige Unterbringung ist.</p><p>Nicht vergessen werden darf die Tatsache, dass die polizeiliche Sicherung solcher zentraler Haftanstalten in unserem Land Aufgabe desjenigen Kantons wäre, auf dessen Territorium sich die Einrichtung befände.</p><p>Der Bundesrat hat sich in den letzten Jahren bereits verschiedentlich zur Forderung nach Einführung von geschlossenen Sammelunterkünften geäussert (vgl. die Vorstösse zur Wiedereinführung der Internierung, z. B. Motion Dettling 99.3362, Internierung weggewiesener Ausländer; Motion Loretan Willy 99.3289, Internierung weggewiesener Ausländer). Auf das Postulat der Staatspolitischen Kommission des Ständerates 01.3002 (99.301), "Vorkehrungen gegen die illegale Einreise und Verbesserung des Vollzuges der Wegweisung", hin hat der Bundesrat die Forderung nach geschlossenen und zentralen Sammelunterkünften für Asylsuchende und Personen ohne Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in der Schweiz im Rahmen der Totalrevision des Ausländergesetzes mit Hinweis auf die verfassungs- und völkerrechtlichen Schranken abgelehnt. In der Botschaft vom 8. März 2002 zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer hat der Bundesrat ausgeführt, dass eine ausländerrechtliche Spezialhaft, die einen anderen Haftzweck als den in Artikel 5 Ziffer 1 Buchstabe f EMRK genannten verfolgt, das Diskriminierungsverbot gemäss Artikel 14 EMRK und Artikel 8 der Bundesverfassung verletze (vgl. Ziff. 1.3.12.2 der Botschaft).</p><p>Aus all diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Einführung von solchen zentralen und geschlossenen Sammelunterkünften weiterhin ab.</p><p>4. Die Attraktivität der westlichen Staaten ist aufgrund politischer und sozialer Instabilität oder kriegerischer Ereignisse in mehreren afrikanischen Staaten in der Tat hoch. Die wirtschaftlichen Probleme und das bestehende Wohlstandsgefälle gegenüber westlichen Ländern, fehlende Bildungsmöglichkeiten, aber auch ökologische Katastrophen und Verschleiss natürlicher Ressourcen erzeugen einen hohen Migrationsdruck.</p><p>Der Bundesrat ist bestrebt, Instrumente der Asyl-, der Aussen- und der Entwicklungspolitik auch im Sinne einer gesamthaft kohärenten Migrationspolitik einzusetzen.</p><p>Dazu gehört insbesondere das Führen eines Migrationsdialoges mit den wichtigsten Herkunftsstaaten. Dieser Dialog beinhaltet auch die Aushandlung von Rückübernahme- und Transitabkommen. Ferner hat das Bundesamt für Flüchtlinge im Rahmen der Strategie Afrika verschiedene Massnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens beschlossen. Dabei geht es um vermehrte Identitäts- und Herkunftsabklärungen bei Beginn des Verfahrens und um die prioritäre Behandlung der Asylgesuche aus bestimmten Ländern, namentlich Angola, Republik Kongo, Nigeria, Sierra Leone und Guinea. Auch die Bemühungen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr und zur Verbesserung des Vollzuges von Wegweisungen konzentrieren sich seit einiger Zeit vor allem auf verschiedene afrikanische Staaten.</p><p>Der Bund hat ferner bisher mehrere Länderprogramme zur Förderung der freiwilligen Rückkehr von Personen aus dem Asylbereich erarbeitet. Mittels finanzieller Hilfe (Start-, Zusatz- und medizinische Hilfe oder Unterstützung eines individuellen Projektes) und Ausbildungsangeboten soll die soziale und berufliche Wiedereingliederung der Rückkehrerinnen und Rückkehrer in ihrem Herkunftsland erleichtert werden. Damit soll eine Alternative zur Rückführung geboten und ein Anreiz zur freiwilligen oder pflichtgemässen Rückkehr geschaffen werden.</p><p>5. Derzeit sind Verhandlungen mit Ghana, Nigeria, Senegal und Côte d'Ivoire im Gange. Weitere Verhandlungen sind in die Wege geleitet worden. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass solche Verhandlungen mit Herkunfts- oder Transitstaaten schwierig und langwierig sind: einerseits weil die Migration lange Zeit allgemein als rein innenpolitische Frage betrachtet wurde und daher mit der Schaffung der für jegliche Verhandlungen notwendigen Rahmenbedingungen (Kontakte knüpfen, Verbindungsnetz schaffen, Vertrauen bilden) erst vor kurzem begonnen werden konnte. Andererseits können derartige Verhandlungen nicht isoliert betrachtet werden. Sie sind als Teil der gesamten Beziehungen zwischen den beiden beteiligten Staaten anzusehen. Dies heisst konkret, dass viele, oft gegensätzliche Interessen nicht nur der beteiligten Staaten, sondern auch innerhalb einer Vertragspartei berücksichtigt werden müssen.</p><p>Gerade im Bereich von Rückübernahme- oder Transitabkommen ist offensichtlich, dass das Interesse am Abschluss aufseiten der Schweiz grösser ist als bei den Vertragspartnern. Es muss daher ein Interessenausgleich stattfinden. Trotz all dieser Schwierigkeiten und mit der gebotenen Vorsicht kann der Abschluss von zwei oder drei Abkommen bis Ende 2002 oder Anfang 2003 in Aussicht gestellt werden. Mit den Umsetzungsarbeiten könnte somit frühestens im Laufe des nächsten Jahres begonnen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Belegung der Unterkünfte für Asylsuchende nimmt in jüngster Zeit wieder Ausmasse wie während der Kosovo-Krise an. Aus zahlreichen Kantonen werden Kapazitätsengpässe gemeldet. Dies obwohl kein Konflikt vergleichbaren Ausmasses als Ursache der Zunahme der Gesuchszahlen geortet werden kann. Die Unterbringung der Asylsuchenden stösst auf zusätzliche Schwierigkeiten, weil die Zahl der Gesuchsteller aus Afrika markant zugenommen hat und die Akzeptanz der bundesrätlichen Aufnahmepraxis dadurch in den Gemeinden drastisch gesunken ist.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie stellt er sich zu den Engpässen bei der Unterbringung von Asylsuchenden? Ist er der Meinung, dass es sich dabei um ein vorübergehendes Problem handelt, oder teilt er die Meinung, dass die Schweiz erneut am Beginn einer Krise wie vor vier Jahren steht?</p><p>2. Teilt er nicht auch die Meinung, dass es für alle Beteiligten kontraproduktiv ist, wenn Asylsuchende in immer grösserer Zahl gegen den Willen der Gemeinden platziert werden? Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um die Kantone in der Bewältigung der Probleme zu unterstützen?</p><p>3. Zieht er in Erwägung, analog der Praxis in verschiedenen anderen Industriestaaaten, auch in der Schweiz zur Unterbringung in bewachten kollektiven Unterkünften möglichst nahe der Erstaufnahmezentren überzugehen?</p><p>4. Was tut er in den Herkunftsländern, namentlich in Afrika, zur Senkung der Attraktivität der Schweiz als Zielland für Asylsuchende?</p><p>5. Wird er Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen mit den gegenwärtigen Herkunftsländern wie Angola, Nigeria, Sierra Leone aufnehmen?</p>
- Engpässe bei den Asylunterkünften
Back to List