Sichere Lebensmittel und Wettbewerbsdruck in der Landwirtschaft

ShortId
02.3337
Id
20023337
Updated
10.04.2024 14:20
Language
de
Title
Sichere Lebensmittel und Wettbewerbsdruck in der Landwirtschaft
AdditionalIndexing
55;Gesundheitsrisiko;Handel mit Agrarerzeugnissen;Liberalisierung des Handels;Gesundheitspolitik;Nahrungsmittel;Lebensmittelkontrolle
1
  • L06K010506060201, Lebensmittelkontrolle
  • L03K140203, Nahrungsmittel
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L03K010505, Gesundheitspolitik
  • L05K0701020404, Liberalisierung des Handels
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Nach der Bundesverfassung geniessen sowohl der Schutz der Gesundheit als auch die Wirtschaftsfreiheit einen starken Schutz. Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit müssen durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt sowie verhältnismässig sein. Bei einer Gefährdung der Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen sind diejenigen Massnahmen zu treffen, welche den Schutz der Gesundheit am besten gewährleisten und den Handel am wenigsten beeinträchtigen.</p><p>2. Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ist ein wichtiges Anliegen jedes Staates. Diese hoheitliche Aufgabe ist im Rahmen des WTO-Übereinkommens über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Massnahmen (SPS-Abkommen) ausdrücklich bei den einzelnen Mitgliedstaaten belassen worden. Die Signatarstaaten dieses Abkommens haben das Recht, zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen Massnahmen zu treffen, die von internationalen Normen, Richtlinien und Empfehlungen abweichen, sofern diese Massnahmen auf wissenschaftlichen Grundsätzen beruhen und nicht zur willkürlichen oder ungerechtfertigten Diskriminierung von Ländern mit gleichen oder ähnlichen Verhältnissen oder zu einer verschleierten Beschränkung des Handels führen.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Schutz der Gesundheit der schweizerischen Bevölkerung mit den vorhandenen gesetzlichen Instrumenten sichergestellt werden kann. Mit der Liberalisierung des freien Handels haben allerdings auch die Produzenten und Importeure verstärkt ihre Verantwortung wahrzunehmen und im Rahmen ihrer gesetzlich verankerten Verpflichtung zur Selbstkontrolle zu prüfen, ob ihre Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. In diesem Zusammenhang kommt der Rückverfolgbarkeit der einzelnen Lebensmittel eine immer grössere Bedeutung zu, sind Kontrollen am Endprodukt doch oft weit schwieriger durchzuführen als die Überprüfung der eingesetzten Produktionsmittel und der Produktionsmethoden.</p><p>In letzter Zeit haben sich allerdings Ereignisse gehäuft, bei denen in der EU wie auch in der Schweiz im Rahmen von Lebensmitteluntersuchungen Verunreinigungen und nicht zulässige Produktionsmethoden festgestellt wurden. Dabei hat es sich gezeigt, dass aufseiten der Behörden die Mittel für das Erkennen und die Bewältigung solcher Ereignisse knapp bemessen sind. Ausserdem ist es für die Schweiz von Nachteil, dass sie trotz verschiedener Bemühungen nicht in das Rapid Alert System der EU integriert ist. Die Ereignisse um Geflügel und andere tierische Erzeugnisse aus Asien und Südamerika, die verunreinigten Bioprodukte in Deutschland als auch die Verunreinigung von Limonaden und Tierfutter in Belgien konnten zwar ohne negative Folgen für die Gesundheit unserer Bevölkerung bewältigt werden. Die Schweizer Behörden mussten jedoch sehr kurzfristig Analyseverfahren entwickeln und einführen, toxikologische Beurteilungsgrundlagen schaffen und Grenz- und Toleranzwerte anpassen. Wegen der angespannten Ressourcensituation ist es den Schweizer Behörden nicht in jedem Fall möglich, gleich schnell zu handeln oder gleich umfassend zu informieren wie andere europäische Staaten. Ausserdem mussten andere Ziele infolge der knappen Ressourcen zurückgestellt werden.</p><p>3. Der Bundesrat überprüft laufend die Lage bezüglich neuer gesundheitlicher Risiken und trifft wo nötig die erforderlichen Massnahmen von der Urproduktion bis zum konsumfähigen Lebensmittel. So ist mit dieser Zielsetzung der Einsatz von Tiermehl für die tierische Ernährung und als Dünger verboten worden. Im Rahmen der Agrarpolitik ("AP 2007") schlägt der Bundesrat zusätzliche Vorsorgemassnahmen vor, welche bei begründetem Verdacht verhängt werden können sollen. Im gleichen Zusammenhang will der Bundesrat die Rückverfolgbarkeit und die Selbstkontrolle im Futtermittelbereich verbessern. Im Lebensmittelrecht ist auf den 1. Mai 2002 ein umfangreiches Revisionspaket in Kraft gesetzt worden. Nach den neuen Bestimmungen wird - wie dies bei Fleisch und Fleischerzeugnissen heute schon der Fall ist - künftig auch für Lebensmittel mit einem geringen Fleischanteil ein Unbedenklichkeitszeugnis verlangt. Weiter wurde der aktuellen Risikolage auch durch die Anpassungen der Grenz- und Toleranzwerte der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Rechnung getragen. Ebenfalls präzisiert worden sind die Herkunftsdeklarationsbestimmungen für tierische Lebensmittel und für Fleischerzeugnisse. Einfache Herstellungsschritte werden in Zukunft nicht mehr dazu berechtigen, als Produktionsland dasjenige Land aufzuführen, in dem ein Lebensmittel bloss geringfügig bearbeitet worden ist.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates ist zwingend erforderlich, die Anstrengungen auch in Zukunft weiterzuführen. Dabei geht es insbesondere um Verbesserungen im Bereich der Früherkennung von Gesundheitsrisiken sowie um die gezielte Umsetzung der mit der Teilrevision des Lebensmittelgesetzes eingeführten Kompetenz der Bundesbehörden, eine Vereinheitlichung des kantonalen Vollzuges vorzuschreiben. Im Bereich der Rechtsetzung muss geklärt werden, wie die Rückverfolgbarkeit im Bereich der Lebensmittel verbessert, die Kontrolle des Einsatzes von Tierarzneimitteln besser aufeinander abgestimmt und das Vorsorgeprinzip im Lebensmittelgesetz explizit verankert werden kann.</p><p>4. Grundsätzlich übernimmt der Bund keine Risiken des freien Marktes. Vielmehr legt er die Rahmenbedingungen desselben fest. Halten sich die Produzenten an die gesetzlichen Vorgaben, werden sie das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten gewinnen und sich auf dem Markt profilieren können. Wer dagegen vom liberalisierten Handel profitieren will, ohne die damit verbundenen höheren Anforderungen an die Selbstverantwortung zu beachten, hat auch die daraus entstehenden Folgen zu tragen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In einem kürzlich erschienenen Interview erklärte der Direktor des Bundesamtes für Gesundheit, Herr Dr. Th. Zeltner, dass die Gesundheitsrisiken bei Lebensmitteln damit zusammenhängen, dass der internationale Handel zunimmt, bei Importen Details über Produktionsmethoden oft nicht bekannt sind und dass die Ernährungswissenschaft weltweit einem harten Wettbewerbsdruck ausgesetzt ist, welcher die Produzenten zum Einsatz von möglichst effizienten und billigen Produktionsmethoden zwingt.</p><p>Gerade in jüngerer Zeit hat der Bundesrat immer wieder den hohen Stellenwert von gesunden Nahrungsmitteln betont. Auf der anderen Seite fährt er in der "AP 2007" einen Liberalisierungskurs, und auch in den WTO-Verhandlungen setzt er sich dafür ein, dass der Handel mit Lebensmitteln zunimmt. Offensichtlich gibt es einen Gegensatz zwischen den gesundheits- und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen des Bundesrates.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Welches Gewicht gibt er den gesundheits- bzw. den wirtschaftspolitischen Anliegen?</p><p>2. Hat er eine Beurteilung der gesundheitlichen Risiken, die mit der Liberalisierung in der Landwirtschaft und in der Ernährungswirtschaft sowie mit der Förderung des freien Handels verbunden sind, vorgenommen, und welches sind seine Schlussfolgerungen?</p><p>3. Was unternimmt er, um in diesem Zusammenhang die Erwartungen der Bevölkerung in Bezug auf gesundheitliche Risiken zu erfüllen?</p><p>4. Ist er bereit, für die Folgen einzustehen, welche die Bauern durch Lebensmittelskandale erleiden, die durch ein einseitig auf Wettbewerb ausgerichtetes Wirtschaftssystem verursacht werden?</p>
  • Sichere Lebensmittel und Wettbewerbsdruck in der Landwirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Nach der Bundesverfassung geniessen sowohl der Schutz der Gesundheit als auch die Wirtschaftsfreiheit einen starken Schutz. Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit müssen durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt sowie verhältnismässig sein. Bei einer Gefährdung der Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen sind diejenigen Massnahmen zu treffen, welche den Schutz der Gesundheit am besten gewährleisten und den Handel am wenigsten beeinträchtigen.</p><p>2. Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ist ein wichtiges Anliegen jedes Staates. Diese hoheitliche Aufgabe ist im Rahmen des WTO-Übereinkommens über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Massnahmen (SPS-Abkommen) ausdrücklich bei den einzelnen Mitgliedstaaten belassen worden. Die Signatarstaaten dieses Abkommens haben das Recht, zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen Massnahmen zu treffen, die von internationalen Normen, Richtlinien und Empfehlungen abweichen, sofern diese Massnahmen auf wissenschaftlichen Grundsätzen beruhen und nicht zur willkürlichen oder ungerechtfertigten Diskriminierung von Ländern mit gleichen oder ähnlichen Verhältnissen oder zu einer verschleierten Beschränkung des Handels führen.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Schutz der Gesundheit der schweizerischen Bevölkerung mit den vorhandenen gesetzlichen Instrumenten sichergestellt werden kann. Mit der Liberalisierung des freien Handels haben allerdings auch die Produzenten und Importeure verstärkt ihre Verantwortung wahrzunehmen und im Rahmen ihrer gesetzlich verankerten Verpflichtung zur Selbstkontrolle zu prüfen, ob ihre Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. In diesem Zusammenhang kommt der Rückverfolgbarkeit der einzelnen Lebensmittel eine immer grössere Bedeutung zu, sind Kontrollen am Endprodukt doch oft weit schwieriger durchzuführen als die Überprüfung der eingesetzten Produktionsmittel und der Produktionsmethoden.</p><p>In letzter Zeit haben sich allerdings Ereignisse gehäuft, bei denen in der EU wie auch in der Schweiz im Rahmen von Lebensmitteluntersuchungen Verunreinigungen und nicht zulässige Produktionsmethoden festgestellt wurden. Dabei hat es sich gezeigt, dass aufseiten der Behörden die Mittel für das Erkennen und die Bewältigung solcher Ereignisse knapp bemessen sind. Ausserdem ist es für die Schweiz von Nachteil, dass sie trotz verschiedener Bemühungen nicht in das Rapid Alert System der EU integriert ist. Die Ereignisse um Geflügel und andere tierische Erzeugnisse aus Asien und Südamerika, die verunreinigten Bioprodukte in Deutschland als auch die Verunreinigung von Limonaden und Tierfutter in Belgien konnten zwar ohne negative Folgen für die Gesundheit unserer Bevölkerung bewältigt werden. Die Schweizer Behörden mussten jedoch sehr kurzfristig Analyseverfahren entwickeln und einführen, toxikologische Beurteilungsgrundlagen schaffen und Grenz- und Toleranzwerte anpassen. Wegen der angespannten Ressourcensituation ist es den Schweizer Behörden nicht in jedem Fall möglich, gleich schnell zu handeln oder gleich umfassend zu informieren wie andere europäische Staaten. Ausserdem mussten andere Ziele infolge der knappen Ressourcen zurückgestellt werden.</p><p>3. Der Bundesrat überprüft laufend die Lage bezüglich neuer gesundheitlicher Risiken und trifft wo nötig die erforderlichen Massnahmen von der Urproduktion bis zum konsumfähigen Lebensmittel. So ist mit dieser Zielsetzung der Einsatz von Tiermehl für die tierische Ernährung und als Dünger verboten worden. Im Rahmen der Agrarpolitik ("AP 2007") schlägt der Bundesrat zusätzliche Vorsorgemassnahmen vor, welche bei begründetem Verdacht verhängt werden können sollen. Im gleichen Zusammenhang will der Bundesrat die Rückverfolgbarkeit und die Selbstkontrolle im Futtermittelbereich verbessern. Im Lebensmittelrecht ist auf den 1. Mai 2002 ein umfangreiches Revisionspaket in Kraft gesetzt worden. Nach den neuen Bestimmungen wird - wie dies bei Fleisch und Fleischerzeugnissen heute schon der Fall ist - künftig auch für Lebensmittel mit einem geringen Fleischanteil ein Unbedenklichkeitszeugnis verlangt. Weiter wurde der aktuellen Risikolage auch durch die Anpassungen der Grenz- und Toleranzwerte der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Rechnung getragen. Ebenfalls präzisiert worden sind die Herkunftsdeklarationsbestimmungen für tierische Lebensmittel und für Fleischerzeugnisse. Einfache Herstellungsschritte werden in Zukunft nicht mehr dazu berechtigen, als Produktionsland dasjenige Land aufzuführen, in dem ein Lebensmittel bloss geringfügig bearbeitet worden ist.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates ist zwingend erforderlich, die Anstrengungen auch in Zukunft weiterzuführen. Dabei geht es insbesondere um Verbesserungen im Bereich der Früherkennung von Gesundheitsrisiken sowie um die gezielte Umsetzung der mit der Teilrevision des Lebensmittelgesetzes eingeführten Kompetenz der Bundesbehörden, eine Vereinheitlichung des kantonalen Vollzuges vorzuschreiben. Im Bereich der Rechtsetzung muss geklärt werden, wie die Rückverfolgbarkeit im Bereich der Lebensmittel verbessert, die Kontrolle des Einsatzes von Tierarzneimitteln besser aufeinander abgestimmt und das Vorsorgeprinzip im Lebensmittelgesetz explizit verankert werden kann.</p><p>4. Grundsätzlich übernimmt der Bund keine Risiken des freien Marktes. Vielmehr legt er die Rahmenbedingungen desselben fest. Halten sich die Produzenten an die gesetzlichen Vorgaben, werden sie das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten gewinnen und sich auf dem Markt profilieren können. Wer dagegen vom liberalisierten Handel profitieren will, ohne die damit verbundenen höheren Anforderungen an die Selbstverantwortung zu beachten, hat auch die daraus entstehenden Folgen zu tragen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In einem kürzlich erschienenen Interview erklärte der Direktor des Bundesamtes für Gesundheit, Herr Dr. Th. Zeltner, dass die Gesundheitsrisiken bei Lebensmitteln damit zusammenhängen, dass der internationale Handel zunimmt, bei Importen Details über Produktionsmethoden oft nicht bekannt sind und dass die Ernährungswissenschaft weltweit einem harten Wettbewerbsdruck ausgesetzt ist, welcher die Produzenten zum Einsatz von möglichst effizienten und billigen Produktionsmethoden zwingt.</p><p>Gerade in jüngerer Zeit hat der Bundesrat immer wieder den hohen Stellenwert von gesunden Nahrungsmitteln betont. Auf der anderen Seite fährt er in der "AP 2007" einen Liberalisierungskurs, und auch in den WTO-Verhandlungen setzt er sich dafür ein, dass der Handel mit Lebensmitteln zunimmt. Offensichtlich gibt es einen Gegensatz zwischen den gesundheits- und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen des Bundesrates.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Welches Gewicht gibt er den gesundheits- bzw. den wirtschaftspolitischen Anliegen?</p><p>2. Hat er eine Beurteilung der gesundheitlichen Risiken, die mit der Liberalisierung in der Landwirtschaft und in der Ernährungswirtschaft sowie mit der Förderung des freien Handels verbunden sind, vorgenommen, und welches sind seine Schlussfolgerungen?</p><p>3. Was unternimmt er, um in diesem Zusammenhang die Erwartungen der Bevölkerung in Bezug auf gesundheitliche Risiken zu erfüllen?</p><p>4. Ist er bereit, für die Folgen einzustehen, welche die Bauern durch Lebensmittelskandale erleiden, die durch ein einseitig auf Wettbewerb ausgerichtetes Wirtschaftssystem verursacht werden?</p>
    • Sichere Lebensmittel und Wettbewerbsdruck in der Landwirtschaft

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