Zusätzliche Mittel für den Bonny-Beschluss

ShortId
02.3343
Id
20023343
Updated
14.11.2025 07:56
Language
de
Title
Zusätzliche Mittel für den Bonny-Beschluss
AdditionalIndexing
15;regionale Entwicklung;regionale Beihilfe;regionale Wirtschaftspolitik;Regionalpolitik;benachteiligtes Gebiet
1
  • L05K0704010108, regionale Beihilfe
  • L05K0802033501, regionale Entwicklung
  • L04K07040302, regionale Wirtschaftspolitik
  • L05K0704030101, benachteiligtes Gebiet
  • L04K08020335, Regionalpolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Durch das Bundesgesetz vom 23. März 2001 wurde der Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete vom 6. Oktober 1995, allgemein bekannt als Bonny-Beschluss, bis zum 30. Juni 2006 verlängert. </p><p>Dieser Beschluss ist eine wertvolle Massnahme, um den Anpassungsprozess in den Regionen, die durch den strukturellen Wandel der Wirtschaft besonders benachteiligt sind, zu unterstützen. Bei der Verlängerung des Beschlusses wurden einige Punkte angepasst, um den heutigen Bedürfnissen besser Rechnung tragen zu können. Zusätzlich zu den Unterstützungsmassnahmen für die einzelnen Unternehmen wurde im neuen Beschluss die Möglichkeit der überbetrieblichen Finanzhilfe eingeführt.</p><p>Ohne Zweifel ist dieser Beschluss für die Regionen, die von der Privatisierung der ehemaligen Bundesbetriebe und der Globalisierung betroffen sind, von grundlegender Bedeutung. Dank ihm konnten innerhalb von zwanzig Jahren 17 000 Arbeitsplätze geschaffen werden.</p><p>Das Problem besteht unserer Meinung nach darin, dass die eingesetzten finanziellen Mittel nicht ausreichen. </p><p>Tatsächlich stellt der Bund für die Jahre 2001-2006 10 Millionen Franken als überbetriebliche Finanzhilfe zur Verfügung, was genügend erscheint; hingegen hat er für die gleiche Zeitspanne nur 5 Millionen Franken für die Zinskostenbeiträge bereitgestellt. Es ist offensichtlich, dass 1 Million Franken pro Jahr nicht ausreicht, wenn man in ausgedehnten Teilen der Schweiz eine Wirtschaftsförderungspolitik betreiben will, die diesen Namen auch verdient.</p><p>Aus diesem Grund fordere ich die Bereitstellung von weiteren 10 Millionen Franken, so dass der Bund durchschnittlich 3 Millionen Franken pro Jahr für die Zinskostenbeiträge, die neben den Bürgschaften und dem teilweisen oder vollständigen Erlass der direkten Bundessteuer eine der Massnahmen des Bundesbeschlusses sind, zur Verfügung hat.</p><p>Selbstverständlich reicht dieser Zusatzkredit allein nicht aus, denn der Bundesrat muss die finanziellen Mittel für das Seco schon im Budget für das Jahr 2003 vorsehen.</p><p>Mir ist bewusst, dass sich der Bund in einer schwierigen finanziellen Situation befindet. Dennoch sollte diese finanzielle Geste - es handelt sich um einen vernünftigen Betrag - angesichts der ernsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten bestimmter Regionen möglich sein. Ein Beispiel für eine solche Region ist der Arc jurassien, wo es Entlassungen bei den Firmen Tornos, von Roll und Isméca gab. Wenn der Bund unfähig ist, Unternehmensschliessungen oder Massenentlassungen zu verhindern, scheint es uns höchste Zeit, dem Bonny-Beschluss mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, um die bestehenden Unternehmen und die Gründung von Betrieben durch lokale oder auswärtige Unternehmer in den wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten zu fördern.</p><p>Einige europäische Länder haben die Problematik erkannt und setzen viel grössere Beträge als wir ein, wodurch sie eine proaktive, wenn nicht sogar aggressive Förderungspolitik führen können. Wollen wir auch dieses Mal das Risiko eingehen, den Zug endgültig zu verpassen?</p>
  • <p>In seiner Botschaft vom 13. September 2000 (BBl 2000 5653) über Verlängerung und Änderung des Bundesbeschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete hat der Bundesrat vorgeschlagen, auf das Instrument der Zinskostenbeiträge zu verzichten. Am 7. März 2001 verlängerte das Parlament den Bundesbeschluss um fünf Jahre und führte gleichzeitig die Zinskostenbeiträge wieder ein. Dabei wurde auch der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1995 über die Bürgschaften zugunsten der Investitionen in Erneuerungsgebieten geändert. Konkret ging es um die Erhöhung des Rahmenkredites für die Zinskostenbeiträge um 5 Millionen, der damit von 10 auf 15 Millionen Franken aufgestockt wurde. Bei den Bürgschaftsverpflichtungen war man übereingekommen, dass die im Bundesbeschluss von 1996 festgelegte Limite von 300 Millionen Franken ausreichend sei.</p><p>Hinzu kam ein Rahmenkredit von 10 Millionen Franken für fünf Jahre zur Finanzierung der neuen überbetrieblichen Massnahmen. Hinsichtlich der Hilfe an Regionen, die unter den negativen Folgen der Liberalisierungsmassnahmen im Infrastrukturbereich litten, hat der Bundesrat am 5. September 2001 beschlossen, zur Finanzierung dieser überbetrieblichen Massnahmen für den Zeitraum von 2003-2006 zusätzlich 5 Millionen Franken zu sprechen. Dazu erhöhte er den Rahmenkredit mit dem Budget 2003. In einer Langzeitperspektive muss man in Erinnerung rufen, dass die Regionalpolitik des Bundes und seine finanziellen Verpflichtungen zurzeit geprüft werden, um den Wünschen des Parlamentes nachzukommen (Postulat WAK-N 01.3017). Es gilt zu prüfen, in welchem Mass die verschiedenen Instrumente der Regionalpolitik - welche die Hilfe zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete beinhaltet - koordiniert eingesetzt werden können und inwiefern diese Regionalpolitik mittels mehrjährigen Programmen gesteuert werden kann.</p><p>Die aufgrund des Bundesbeschlusses ausbezahlten Zinskostenbeiträge beliefen sich im Jahr 2001 auf 2,3 Millionen Franken; im Budget 2002 ist ein Betrag von 2,7 Millionen Franken vorgesehen. Der zusätzliche Betrag von 5 Millionen für fünf Jahre wäre also nicht ausreichend, um Beiträge in gleicher Höhe wie in den letzten Jahren auszurichten. Doch dabei gilt es ein finanztechnisches Element zu beachten: Der Betrag von 5 Millionen Franken wurde aufgrund der hohen, aus den vorangegangenen Verpflichtungskrediten übrig gebliebenen Saldi bestimmt. Wie aus Tabelle E 001 des Budgets 2002 ersichtlich ist, wurden rund 15 Millionen Franken noch nicht ausbezahlt und bleiben damit von den vorangegangenen Finanzierungsbeschlüssen übrig. Auf dieser Grundlage wurden die Kredite im Budget und in der Finanzplanung auf dem Niveau der Vorjahre belassen.</p><p>Der Bundesrat ist momentan der Ansicht, dass die zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen. Sollten die Bedürfnisse stark zunehmen oder die Zinssätze in grossem Ausmass steigen, müssten die budgetierten Beträge erhöht werden, allerdings unter Respektierung der in den Rahmenkrediten festgehaltenen Grenzen. Der Bundesrat möchte nicht weiter gehen und eine massive Subvention einführen, was namentlich die Aufhebung der in Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung über die Hilfe zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete (SR 951.931) enthaltenen Obergrenze bedingen würde (Maximalkredit von 5 Millionen Franken, was für den Bund bei einem Zinssatz von 5 Prozent über fünf Jahre eine Subvention von rund 240 000 Franken bedeuten würde). Die gegenwärtige Finanzlage des Bundes und die Anforderungen der Schuldenbremse erlauben es nicht, die finanziellen Verpflichtungen in diesem Bereich zu erhöhen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem eidgenössischen Parlament einen Änderungsentwurf zum Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete vorzulegen: Der zusätzliche Rahmenkredit von 5 Millionen Franken, der im März 2001 gutgeheissen wurde, soll um 10 Millionen Franken auf insgesamt 15 Millionen Franken erhöht werden.</p>
  • Zusätzliche Mittel für den Bonny-Beschluss
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Durch das Bundesgesetz vom 23. März 2001 wurde der Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete vom 6. Oktober 1995, allgemein bekannt als Bonny-Beschluss, bis zum 30. Juni 2006 verlängert. </p><p>Dieser Beschluss ist eine wertvolle Massnahme, um den Anpassungsprozess in den Regionen, die durch den strukturellen Wandel der Wirtschaft besonders benachteiligt sind, zu unterstützen. Bei der Verlängerung des Beschlusses wurden einige Punkte angepasst, um den heutigen Bedürfnissen besser Rechnung tragen zu können. Zusätzlich zu den Unterstützungsmassnahmen für die einzelnen Unternehmen wurde im neuen Beschluss die Möglichkeit der überbetrieblichen Finanzhilfe eingeführt.</p><p>Ohne Zweifel ist dieser Beschluss für die Regionen, die von der Privatisierung der ehemaligen Bundesbetriebe und der Globalisierung betroffen sind, von grundlegender Bedeutung. Dank ihm konnten innerhalb von zwanzig Jahren 17 000 Arbeitsplätze geschaffen werden.</p><p>Das Problem besteht unserer Meinung nach darin, dass die eingesetzten finanziellen Mittel nicht ausreichen. </p><p>Tatsächlich stellt der Bund für die Jahre 2001-2006 10 Millionen Franken als überbetriebliche Finanzhilfe zur Verfügung, was genügend erscheint; hingegen hat er für die gleiche Zeitspanne nur 5 Millionen Franken für die Zinskostenbeiträge bereitgestellt. Es ist offensichtlich, dass 1 Million Franken pro Jahr nicht ausreicht, wenn man in ausgedehnten Teilen der Schweiz eine Wirtschaftsförderungspolitik betreiben will, die diesen Namen auch verdient.</p><p>Aus diesem Grund fordere ich die Bereitstellung von weiteren 10 Millionen Franken, so dass der Bund durchschnittlich 3 Millionen Franken pro Jahr für die Zinskostenbeiträge, die neben den Bürgschaften und dem teilweisen oder vollständigen Erlass der direkten Bundessteuer eine der Massnahmen des Bundesbeschlusses sind, zur Verfügung hat.</p><p>Selbstverständlich reicht dieser Zusatzkredit allein nicht aus, denn der Bundesrat muss die finanziellen Mittel für das Seco schon im Budget für das Jahr 2003 vorsehen.</p><p>Mir ist bewusst, dass sich der Bund in einer schwierigen finanziellen Situation befindet. Dennoch sollte diese finanzielle Geste - es handelt sich um einen vernünftigen Betrag - angesichts der ernsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten bestimmter Regionen möglich sein. Ein Beispiel für eine solche Region ist der Arc jurassien, wo es Entlassungen bei den Firmen Tornos, von Roll und Isméca gab. Wenn der Bund unfähig ist, Unternehmensschliessungen oder Massenentlassungen zu verhindern, scheint es uns höchste Zeit, dem Bonny-Beschluss mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, um die bestehenden Unternehmen und die Gründung von Betrieben durch lokale oder auswärtige Unternehmer in den wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten zu fördern.</p><p>Einige europäische Länder haben die Problematik erkannt und setzen viel grössere Beträge als wir ein, wodurch sie eine proaktive, wenn nicht sogar aggressive Förderungspolitik führen können. Wollen wir auch dieses Mal das Risiko eingehen, den Zug endgültig zu verpassen?</p>
    • <p>In seiner Botschaft vom 13. September 2000 (BBl 2000 5653) über Verlängerung und Änderung des Bundesbeschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete hat der Bundesrat vorgeschlagen, auf das Instrument der Zinskostenbeiträge zu verzichten. Am 7. März 2001 verlängerte das Parlament den Bundesbeschluss um fünf Jahre und führte gleichzeitig die Zinskostenbeiträge wieder ein. Dabei wurde auch der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1995 über die Bürgschaften zugunsten der Investitionen in Erneuerungsgebieten geändert. Konkret ging es um die Erhöhung des Rahmenkredites für die Zinskostenbeiträge um 5 Millionen, der damit von 10 auf 15 Millionen Franken aufgestockt wurde. Bei den Bürgschaftsverpflichtungen war man übereingekommen, dass die im Bundesbeschluss von 1996 festgelegte Limite von 300 Millionen Franken ausreichend sei.</p><p>Hinzu kam ein Rahmenkredit von 10 Millionen Franken für fünf Jahre zur Finanzierung der neuen überbetrieblichen Massnahmen. Hinsichtlich der Hilfe an Regionen, die unter den negativen Folgen der Liberalisierungsmassnahmen im Infrastrukturbereich litten, hat der Bundesrat am 5. September 2001 beschlossen, zur Finanzierung dieser überbetrieblichen Massnahmen für den Zeitraum von 2003-2006 zusätzlich 5 Millionen Franken zu sprechen. Dazu erhöhte er den Rahmenkredit mit dem Budget 2003. In einer Langzeitperspektive muss man in Erinnerung rufen, dass die Regionalpolitik des Bundes und seine finanziellen Verpflichtungen zurzeit geprüft werden, um den Wünschen des Parlamentes nachzukommen (Postulat WAK-N 01.3017). Es gilt zu prüfen, in welchem Mass die verschiedenen Instrumente der Regionalpolitik - welche die Hilfe zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete beinhaltet - koordiniert eingesetzt werden können und inwiefern diese Regionalpolitik mittels mehrjährigen Programmen gesteuert werden kann.</p><p>Die aufgrund des Bundesbeschlusses ausbezahlten Zinskostenbeiträge beliefen sich im Jahr 2001 auf 2,3 Millionen Franken; im Budget 2002 ist ein Betrag von 2,7 Millionen Franken vorgesehen. Der zusätzliche Betrag von 5 Millionen für fünf Jahre wäre also nicht ausreichend, um Beiträge in gleicher Höhe wie in den letzten Jahren auszurichten. Doch dabei gilt es ein finanztechnisches Element zu beachten: Der Betrag von 5 Millionen Franken wurde aufgrund der hohen, aus den vorangegangenen Verpflichtungskrediten übrig gebliebenen Saldi bestimmt. Wie aus Tabelle E 001 des Budgets 2002 ersichtlich ist, wurden rund 15 Millionen Franken noch nicht ausbezahlt und bleiben damit von den vorangegangenen Finanzierungsbeschlüssen übrig. Auf dieser Grundlage wurden die Kredite im Budget und in der Finanzplanung auf dem Niveau der Vorjahre belassen.</p><p>Der Bundesrat ist momentan der Ansicht, dass die zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen. Sollten die Bedürfnisse stark zunehmen oder die Zinssätze in grossem Ausmass steigen, müssten die budgetierten Beträge erhöht werden, allerdings unter Respektierung der in den Rahmenkrediten festgehaltenen Grenzen. Der Bundesrat möchte nicht weiter gehen und eine massive Subvention einführen, was namentlich die Aufhebung der in Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung über die Hilfe zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete (SR 951.931) enthaltenen Obergrenze bedingen würde (Maximalkredit von 5 Millionen Franken, was für den Bund bei einem Zinssatz von 5 Prozent über fünf Jahre eine Subvention von rund 240 000 Franken bedeuten würde). Die gegenwärtige Finanzlage des Bundes und die Anforderungen der Schuldenbremse erlauben es nicht, die finanziellen Verpflichtungen in diesem Bereich zu erhöhen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem eidgenössischen Parlament einen Änderungsentwurf zum Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete vorzulegen: Der zusätzliche Rahmenkredit von 5 Millionen Franken, der im März 2001 gutgeheissen wurde, soll um 10 Millionen Franken auf insgesamt 15 Millionen Franken erhöht werden.</p>
    • Zusätzliche Mittel für den Bonny-Beschluss

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