Swisscom. Schliessung von fünf Call-Centers

ShortId
02.3349
Id
20023349
Updated
10.04.2024 07:58
Language
de
Title
Swisscom. Schliessung von fünf Call-Centers
AdditionalIndexing
34;Stellenabbau;Entlassung;Swisscom;Betriebseinstellung;Personalabbau beim Bund;Erhaltung von Arbeitsplätzen
1
  • L05K1202020107, Swisscom
  • L05K0702030106, Stellenabbau
  • L05K0703040201, Betriebseinstellung
  • L05K0702030308, Erhaltung von Arbeitsplätzen
  • L07K08060103010401, Personalabbau beim Bund
  • L05K0702030103, Entlassung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Leitung der Swisscom vergisst, dass das von ihr geleitete Unternehmen immer noch zum Service public gehört, aus diesem Grund über eine eidgenössische Konzession für die Grundversorgung und das Monopol über die letzte Meile des Telefonnetzes verfügt.</p><p>Diese beträchtlichen Vorteile verlangen als Gegenleistung:</p><p>- einen tadellosen Service für die Kundschaft;</p><p>- die Einhaltung der Verteilung der Tätigkeiten der Swisscom über das ganze Land;</p><p>- die Berücksichtigung der lokalen Interessen und den Dialog mit den kantonalen Behörden.</p><p>Mit Erstaunen hat die Öffentlichkeit von der Entscheidung der Swisscom erfahren, fünf regionale Call-Centers des Auskunftsdienstes 111 in Baden, Freiburg, Pruntrut, Luzern und Thun sowie den internationalen Auskunftsdienst in Genf zu schliessen.</p><p>Etwa 300 Personen werden ihre Arbeit verlieren. Betroffen sind vor allem Frauen, da sie oft teilzeitlich arbeiten. Diese unsoziale Massnahme ist umso skandalöser, als die Swisscom riesige Gewinne erwirtschaftet.</p><p>Im Übrigen wurden die lokalen Behörden nicht einbezogen; sie haben die Entscheidung der Swisscom aus der Presse erfahren. Dass ein öffentliches Unternehmen die lokalen Behörden und die Öffentlichkeit übergeht, kann nicht angehen, denn schliesslich sind 65 Prozent des Aktienkapitals der Swisscom in den Händen des Bundes.</p><p>Die Begründung für die Schliessung kann man nicht gelten lassen. Wenn die Zahl der Anrufe zurückgegangen ist, dann liegt das daran, dass der vor nicht allzu langer Zeit noch kostenlose Auskunftsdienst nun mit besonders hohen Gebühren verbunden ist. Ausserdem werden zu vielen Themen keine Auskünfte mehr erteilt. Es verwundert deshalb nicht, dass dieser Leistungsabbau auch einen Rückgang der Inanspruchnahme bewirkt hat.</p><p>Der Bundesrat soll bei der Swisscom-Leitung intervenieren, damit diese ihre Entscheidung rückgängig macht, die lokalen Behörden respektiert und gleichzeitig einen qualitativ hochstehenden Service anbietet. In der Tat muss er darauf achten, dass dieser vom Bund abhängige Betrieb nicht vor lauter Gewinnstreben die Grundanforderungen an ein Unternehmen des Service public vergisst. Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger haben immer weniger Verständnis dafür, dass die Aufsichtsbehörde des Bundes bei der Swisscom und der Post eingreift nicht, wenn diese ihre Dienstleistungen abbauen.</p>
  • <p>Der schweizerische Telekommunikationsmarkt ist seit 1998 dem Wettbewerb ausgesetzt. Im Gleichschritt mit der Marktöffnung wurde der ehemalige Monopolist Telecom PTT verselbstständigt und in die spezialgesetzliche Swisscom AG umgewandelt, an welcher der Bund gemäss Telekommunikationsunternehmensgesetz die Aktienmehrheit halten muss. Der Bundesrat gibt der Swisscom die strategischen Ziele vor. Dazu gehört eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik. Innerhalb der strategischen Vorgaben des Bundesrates ist die Swisscom eigenverantwortlich für Ausgestaltung ihrer Unternehmenspolitik.</p><p>Der mit der Marktöffnung ausgelöste Konkurrenz- und Preisdruck hat bei der Swisscom zu einem Rückgang der Marktanteile und der Gewinnmargen geführt. Von dieser Entwicklung sind auch die Call-Centers von Swisscom betroffen. Die Nachfrage nach Auskunftsleistungen ist in den letzten vier Jahren um rund 30 Prozent gefallen, und es wird erwartet, dass sich der Rückgang wegen der zunehmenden Konkurrenz sowie neuer Instrumente wie Internet oder CD-Rom weiter fortsetzen wird. Demgegenüber steht die Struktur der Auskunftsdienste, die noch aus der Monopolzeit mit schweizweit 17 Telecom-Standorten stammt und bisher nicht an das gesunkene Anrufvolumen angepasst wurde.</p><p>Während der letzten Jahre konnte der Umsatzrückgang mit Einsparungen bei den variablen Kosten teilweise aufgefangen werden. Swisscom sieht sich jedoch heute mit der Tatsache konfrontiert, dass zusätzlich auch Anpassungen im Bereich der Fixkosten vorzunehmen sind, was zu Standortschliessungen führt. Die Serviceleistungen für die Kunden werden auch nach der Standortkonzentration in gleichem Umfang und Qualität erbracht. Dies gilt ebenso für die Leistungen im Bereich der Grundversorgung mit der Auskunft für Blinde und Sehbehinderte. Ein Abbau von Dienstleistungen findet in keiner Art und Weise statt.</p><p>Die gute finanzielle Lage von Swisscom darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass echter Wettbewerb herrscht und der Konkurrenzdruck weiter ansteigen wird. Das erfreuliche Geschäftsergebnis im Jahre 2001 ist massgeblich durch ausserordentliche und einmalige Erträge beeinflusst worden. Auch dieses Jahr werden sich die Preise in der Telekommunikation weiter nach unten bewegen. Swisscom ist daher gut beraten, das angekündigte Kostensparprogramm weiterzuziehen, um auch längerfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Das Unternehmen hat bis anhin eine sozialverantwortliche Personalpolitik verfolgt und Restrukturierungen ohne Entlassungen durchgeführt. </p><p>Swisscom ist bestrebt, die Schliessung der sechs Call-Centers sozialverträglich umzusetzen. So soll es weder zu einer Reduktion der Arbeitsstellen noch zu Entlassungen kommen. Den allermeisten Mitarbeitenden der zu schliessenden Standorte wird ein Arbeitsplatz in einem anderen Call-Center angeboten. Nach Verhandlungen mit den Gewerkschaften ist Swisscom Ende Juni den betroffenen Angestellten weiter entgegengekommen. So werden die Standortschliessungen um acht Monate auf spätestens 31. August 2003 verschoben, und Angestellte, die eine Stelle in einem anderen Call-Center annehmen, erhalten eine Pauschalabgeltung und eine Kompensationszahlung wegen der zusätzlichen Reisezeit. Ausserdem bietet Swisscom Massnahmen zur beruflichen Neuorientierung von Angestellten an, für die eine Arbeit in einem anderen Call-Center bedeutende persönliche und familiäre Auswirkungen hätte. Die betroffenen Angestellten erhalten zudem Unterstützung bei der Suche einer neuen Arbeitsstelle sowie eine Kompensationszahlung im Falle einer Lohneinbusse.</p><p>Bei der Wahl der zu schliessenden Standorte hat Swisscom die regionalpolitischen Anliegen mit der Aufrechterhaltung der Standorte Sion, Neuchâtel, Chur, Rapperswil und Lugano berücksichtigt. Eine ausschliessliche Konzentration der Auskunftsdienste auf Randregionen hätte unzumutbare Auswirkungen auf das Personal gehabt, da vielen Mitarbeitenden kein alternativer Arbeitsplatz angeboten werden könnte. Aus diesem Grund hat sich Swisscom entschieden, die Standorte Biel, Bern und Olten aufrecht zu erhalten. Mit diesem Entscheid kann allen Mitarbeitenden des nationalen Auskunftsdienstes grundsätzlich in einem anderen Call-Center ein Arbeitsplatz angeboten werden. Im Übrigen beteiligt sich Swisscom erfolgreich zusammen mit Post, SBB, Bund und der kantonalen Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz am Projekt "Schaffung neuer Arbeitsplätze in Randregionen".</p><p>Swisscom ist sich der Verantwortung des Unternehmens gegenüber den Standortkantonen bewusst. Aus diesen Gründen pflegt sie den regelmässigen Kontakt mit den Kantonsbehörden und informiert diese über wichtige, die Öffentlichkeit betreffende Absichten und Entscheide. Swisscom hat bei ihrem Vorgehen auch die Auflagen der Börsenaufsicht zu berücksichtigen, welche den Zeitpunkt der Orientierung beeinflussen können.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Swisscom beim Vorliegen erheblicher Restrukturierungen die betroffenen Kantons- und Gemeindebehörden so früh wie möglich orientieren soll. Er hat seine diesbezüglichen Erwartungen dem Unternehmen zur Kenntnis gebracht. Im Fall der Call-Center-Schliessung ist die Information leider wegen der länger als geplant dauernden Beschaffung der Entscheidungsgrundlagen erst zu einem sehr späten Zeitpunkt erfolgt. Swisscom wird künftig in vergleichbaren Fällen für eine schnellere Kontaktaufnahme sorgen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, bei der Swisscom zu intervenieren, damit die fünf regionalen Call-Centers des Auskunftsdienstes 111, die unser eidgenössisches Telekommunikationsunternehmen schliessen will, aufrechterhalten werden.</p>
  • Swisscom. Schliessung von fünf Call-Centers
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Leitung der Swisscom vergisst, dass das von ihr geleitete Unternehmen immer noch zum Service public gehört, aus diesem Grund über eine eidgenössische Konzession für die Grundversorgung und das Monopol über die letzte Meile des Telefonnetzes verfügt.</p><p>Diese beträchtlichen Vorteile verlangen als Gegenleistung:</p><p>- einen tadellosen Service für die Kundschaft;</p><p>- die Einhaltung der Verteilung der Tätigkeiten der Swisscom über das ganze Land;</p><p>- die Berücksichtigung der lokalen Interessen und den Dialog mit den kantonalen Behörden.</p><p>Mit Erstaunen hat die Öffentlichkeit von der Entscheidung der Swisscom erfahren, fünf regionale Call-Centers des Auskunftsdienstes 111 in Baden, Freiburg, Pruntrut, Luzern und Thun sowie den internationalen Auskunftsdienst in Genf zu schliessen.</p><p>Etwa 300 Personen werden ihre Arbeit verlieren. Betroffen sind vor allem Frauen, da sie oft teilzeitlich arbeiten. Diese unsoziale Massnahme ist umso skandalöser, als die Swisscom riesige Gewinne erwirtschaftet.</p><p>Im Übrigen wurden die lokalen Behörden nicht einbezogen; sie haben die Entscheidung der Swisscom aus der Presse erfahren. Dass ein öffentliches Unternehmen die lokalen Behörden und die Öffentlichkeit übergeht, kann nicht angehen, denn schliesslich sind 65 Prozent des Aktienkapitals der Swisscom in den Händen des Bundes.</p><p>Die Begründung für die Schliessung kann man nicht gelten lassen. Wenn die Zahl der Anrufe zurückgegangen ist, dann liegt das daran, dass der vor nicht allzu langer Zeit noch kostenlose Auskunftsdienst nun mit besonders hohen Gebühren verbunden ist. Ausserdem werden zu vielen Themen keine Auskünfte mehr erteilt. Es verwundert deshalb nicht, dass dieser Leistungsabbau auch einen Rückgang der Inanspruchnahme bewirkt hat.</p><p>Der Bundesrat soll bei der Swisscom-Leitung intervenieren, damit diese ihre Entscheidung rückgängig macht, die lokalen Behörden respektiert und gleichzeitig einen qualitativ hochstehenden Service anbietet. In der Tat muss er darauf achten, dass dieser vom Bund abhängige Betrieb nicht vor lauter Gewinnstreben die Grundanforderungen an ein Unternehmen des Service public vergisst. Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger haben immer weniger Verständnis dafür, dass die Aufsichtsbehörde des Bundes bei der Swisscom und der Post eingreift nicht, wenn diese ihre Dienstleistungen abbauen.</p>
    • <p>Der schweizerische Telekommunikationsmarkt ist seit 1998 dem Wettbewerb ausgesetzt. Im Gleichschritt mit der Marktöffnung wurde der ehemalige Monopolist Telecom PTT verselbstständigt und in die spezialgesetzliche Swisscom AG umgewandelt, an welcher der Bund gemäss Telekommunikationsunternehmensgesetz die Aktienmehrheit halten muss. Der Bundesrat gibt der Swisscom die strategischen Ziele vor. Dazu gehört eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik. Innerhalb der strategischen Vorgaben des Bundesrates ist die Swisscom eigenverantwortlich für Ausgestaltung ihrer Unternehmenspolitik.</p><p>Der mit der Marktöffnung ausgelöste Konkurrenz- und Preisdruck hat bei der Swisscom zu einem Rückgang der Marktanteile und der Gewinnmargen geführt. Von dieser Entwicklung sind auch die Call-Centers von Swisscom betroffen. Die Nachfrage nach Auskunftsleistungen ist in den letzten vier Jahren um rund 30 Prozent gefallen, und es wird erwartet, dass sich der Rückgang wegen der zunehmenden Konkurrenz sowie neuer Instrumente wie Internet oder CD-Rom weiter fortsetzen wird. Demgegenüber steht die Struktur der Auskunftsdienste, die noch aus der Monopolzeit mit schweizweit 17 Telecom-Standorten stammt und bisher nicht an das gesunkene Anrufvolumen angepasst wurde.</p><p>Während der letzten Jahre konnte der Umsatzrückgang mit Einsparungen bei den variablen Kosten teilweise aufgefangen werden. Swisscom sieht sich jedoch heute mit der Tatsache konfrontiert, dass zusätzlich auch Anpassungen im Bereich der Fixkosten vorzunehmen sind, was zu Standortschliessungen führt. Die Serviceleistungen für die Kunden werden auch nach der Standortkonzentration in gleichem Umfang und Qualität erbracht. Dies gilt ebenso für die Leistungen im Bereich der Grundversorgung mit der Auskunft für Blinde und Sehbehinderte. Ein Abbau von Dienstleistungen findet in keiner Art und Weise statt.</p><p>Die gute finanzielle Lage von Swisscom darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass echter Wettbewerb herrscht und der Konkurrenzdruck weiter ansteigen wird. Das erfreuliche Geschäftsergebnis im Jahre 2001 ist massgeblich durch ausserordentliche und einmalige Erträge beeinflusst worden. Auch dieses Jahr werden sich die Preise in der Telekommunikation weiter nach unten bewegen. Swisscom ist daher gut beraten, das angekündigte Kostensparprogramm weiterzuziehen, um auch längerfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Das Unternehmen hat bis anhin eine sozialverantwortliche Personalpolitik verfolgt und Restrukturierungen ohne Entlassungen durchgeführt. </p><p>Swisscom ist bestrebt, die Schliessung der sechs Call-Centers sozialverträglich umzusetzen. So soll es weder zu einer Reduktion der Arbeitsstellen noch zu Entlassungen kommen. Den allermeisten Mitarbeitenden der zu schliessenden Standorte wird ein Arbeitsplatz in einem anderen Call-Center angeboten. Nach Verhandlungen mit den Gewerkschaften ist Swisscom Ende Juni den betroffenen Angestellten weiter entgegengekommen. So werden die Standortschliessungen um acht Monate auf spätestens 31. August 2003 verschoben, und Angestellte, die eine Stelle in einem anderen Call-Center annehmen, erhalten eine Pauschalabgeltung und eine Kompensationszahlung wegen der zusätzlichen Reisezeit. Ausserdem bietet Swisscom Massnahmen zur beruflichen Neuorientierung von Angestellten an, für die eine Arbeit in einem anderen Call-Center bedeutende persönliche und familiäre Auswirkungen hätte. Die betroffenen Angestellten erhalten zudem Unterstützung bei der Suche einer neuen Arbeitsstelle sowie eine Kompensationszahlung im Falle einer Lohneinbusse.</p><p>Bei der Wahl der zu schliessenden Standorte hat Swisscom die regionalpolitischen Anliegen mit der Aufrechterhaltung der Standorte Sion, Neuchâtel, Chur, Rapperswil und Lugano berücksichtigt. Eine ausschliessliche Konzentration der Auskunftsdienste auf Randregionen hätte unzumutbare Auswirkungen auf das Personal gehabt, da vielen Mitarbeitenden kein alternativer Arbeitsplatz angeboten werden könnte. Aus diesem Grund hat sich Swisscom entschieden, die Standorte Biel, Bern und Olten aufrecht zu erhalten. Mit diesem Entscheid kann allen Mitarbeitenden des nationalen Auskunftsdienstes grundsätzlich in einem anderen Call-Center ein Arbeitsplatz angeboten werden. Im Übrigen beteiligt sich Swisscom erfolgreich zusammen mit Post, SBB, Bund und der kantonalen Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz am Projekt "Schaffung neuer Arbeitsplätze in Randregionen".</p><p>Swisscom ist sich der Verantwortung des Unternehmens gegenüber den Standortkantonen bewusst. Aus diesen Gründen pflegt sie den regelmässigen Kontakt mit den Kantonsbehörden und informiert diese über wichtige, die Öffentlichkeit betreffende Absichten und Entscheide. Swisscom hat bei ihrem Vorgehen auch die Auflagen der Börsenaufsicht zu berücksichtigen, welche den Zeitpunkt der Orientierung beeinflussen können.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Swisscom beim Vorliegen erheblicher Restrukturierungen die betroffenen Kantons- und Gemeindebehörden so früh wie möglich orientieren soll. Er hat seine diesbezüglichen Erwartungen dem Unternehmen zur Kenntnis gebracht. Im Fall der Call-Center-Schliessung ist die Information leider wegen der länger als geplant dauernden Beschaffung der Entscheidungsgrundlagen erst zu einem sehr späten Zeitpunkt erfolgt. Swisscom wird künftig in vergleichbaren Fällen für eine schnellere Kontaktaufnahme sorgen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, bei der Swisscom zu intervenieren, damit die fünf regionalen Call-Centers des Auskunftsdienstes 111, die unser eidgenössisches Telekommunikationsunternehmen schliessen will, aufrechterhalten werden.</p>
    • Swisscom. Schliessung von fünf Call-Centers

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