Rechtsgrundlagen für Schweizer Biosphärenreservate

ShortId
02.3354
Id
20023354
Updated
25.06.2025 01:55
Language
de
Title
Rechtsgrundlagen für Schweizer Biosphärenreservate
AdditionalIndexing
52;freie Natur;Agrarrecht;Biosphäre;Umweltrecht;Schutzgebiet
1
  • L04K06030304, Biosphäre
  • L04K06030305, freie Natur
  • L04K06010309, Umweltrecht
  • L04K06010412, Schutzgebiet
  • L05K1401030203, Agrarrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Kürzlich hat die Unesco das erste Biosphärenreservat in der Schweiz anerkannt. Ich stelle fest, dass die einschlägigen Rechtsgrundlagen für solche Projekte zwar zum Teil vorhanden, aber nicht aktualisiert sind. Nach einer vorgenommenen ersten Grobanalyse besteht insbesondere in folgenden (nicht abschliessend aufgezählten) Bereichen ein Anpassungsbedarf:</p><p>- Landwirtschaftsgesetzgebung;</p><p>- Gesetzgebung Investitionshilfe im Berggebiet (IHG);</p><p>- Bundesbeschluss vom 21. März 1997 über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum (Regio Plus);</p><p>- Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz;</p><p>- Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1995 zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete.</p>
  • <p>Mit dem Biosphärenreservatsprogramm will die Unesco den traditionellen Schutzgedanken weltweit um die Idee erweitern, landschaftlich wertvolle Gebiete auch als wirtschaftlichen Lebensraum zu fördern, ohne deren ökologische Qualität zu beeinträchtigen. Biosphärenreservate sind grossflächige, repräsentative Ausschnitte von Natur- und Kulturlandschaften, in denen eine der Natur angepasste wirtschaftliche Nutzung nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit erfolgen soll.</p><p>Ein analoges Konzept liegt der Massnahme 11 der "Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002" des Bundesrates vom 27. März 2002 (BBl 2002 3946) zugrunde. Der Bundesrat erklärt sich darin bereit, als Anreizstrategie für Natur und Landschaft eine intensivierte Förderung von Natur- und Landschaftsparks zu prüfen, weil durch solche Parks alle drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung stimuliert werden können. Zur Realisierung dieser Anreizstrategie dient die bereits in der Legislaturplanung 1999-2003 (BBl 2000 2334, Ziff. 2.4 Umwelt und Infrastruktur, weitere Geschäfte) angekündigte Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451).</p><p>Der Aufbau von Biosphärenreservaten - wie das 2001 von der Unesco auf Antrag des Bundesrates anerkannte Entlebuch - kann zurzeit durch das regionalpolitische Programm Regio Plus finanziell unterstützt werden. Im Sinne einer dauerhaften Lösung sollen Aufbau und Betrieb der Biosphärenreservate von der geplanten NHG-Revision miterfasst werden. Bei dieser Gelegenheit wird auch geprüft, ob und in welcher Richtung die Anpassung weiterer Erlasse erforderlich ist.</p><p>Da diese Prüfungsarbeiten noch nicht abgeschlossen sind und selbst die NHG-Revision im Verlauf der weiteren Revisionsschritte noch Veränderungen erfahren kann, kann sich der Bundesrat noch nicht auf die Anpassung spezifischer Rechtsgrundlagen verpflichten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, die Rechtsgrundlagen des Bundes dem Umstand anzupassen, dass seit kurzer Zeit in der Schweiz ein Biosphärenreservat besteht.</p><p>Mit der Anpassung in verschiedenen Rechtsbereichen soll u. a. sichergestellt werden, dass zukunftsorientierte, der Nachhaltigkeit verpflichtete Regionalprojekte die nötigen Fördermittel beanspruchen können.</p>
  • Rechtsgrundlagen für Schweizer Biosphärenreservate
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Kürzlich hat die Unesco das erste Biosphärenreservat in der Schweiz anerkannt. Ich stelle fest, dass die einschlägigen Rechtsgrundlagen für solche Projekte zwar zum Teil vorhanden, aber nicht aktualisiert sind. Nach einer vorgenommenen ersten Grobanalyse besteht insbesondere in folgenden (nicht abschliessend aufgezählten) Bereichen ein Anpassungsbedarf:</p><p>- Landwirtschaftsgesetzgebung;</p><p>- Gesetzgebung Investitionshilfe im Berggebiet (IHG);</p><p>- Bundesbeschluss vom 21. März 1997 über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum (Regio Plus);</p><p>- Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz;</p><p>- Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1995 zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete.</p>
    • <p>Mit dem Biosphärenreservatsprogramm will die Unesco den traditionellen Schutzgedanken weltweit um die Idee erweitern, landschaftlich wertvolle Gebiete auch als wirtschaftlichen Lebensraum zu fördern, ohne deren ökologische Qualität zu beeinträchtigen. Biosphärenreservate sind grossflächige, repräsentative Ausschnitte von Natur- und Kulturlandschaften, in denen eine der Natur angepasste wirtschaftliche Nutzung nach dem Grundsatz der Nachhaltigkeit erfolgen soll.</p><p>Ein analoges Konzept liegt der Massnahme 11 der "Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002" des Bundesrates vom 27. März 2002 (BBl 2002 3946) zugrunde. Der Bundesrat erklärt sich darin bereit, als Anreizstrategie für Natur und Landschaft eine intensivierte Förderung von Natur- und Landschaftsparks zu prüfen, weil durch solche Parks alle drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung stimuliert werden können. Zur Realisierung dieser Anreizstrategie dient die bereits in der Legislaturplanung 1999-2003 (BBl 2000 2334, Ziff. 2.4 Umwelt und Infrastruktur, weitere Geschäfte) angekündigte Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451).</p><p>Der Aufbau von Biosphärenreservaten - wie das 2001 von der Unesco auf Antrag des Bundesrates anerkannte Entlebuch - kann zurzeit durch das regionalpolitische Programm Regio Plus finanziell unterstützt werden. Im Sinne einer dauerhaften Lösung sollen Aufbau und Betrieb der Biosphärenreservate von der geplanten NHG-Revision miterfasst werden. Bei dieser Gelegenheit wird auch geprüft, ob und in welcher Richtung die Anpassung weiterer Erlasse erforderlich ist.</p><p>Da diese Prüfungsarbeiten noch nicht abgeschlossen sind und selbst die NHG-Revision im Verlauf der weiteren Revisionsschritte noch Veränderungen erfahren kann, kann sich der Bundesrat noch nicht auf die Anpassung spezifischer Rechtsgrundlagen verpflichten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, die Rechtsgrundlagen des Bundes dem Umstand anzupassen, dass seit kurzer Zeit in der Schweiz ein Biosphärenreservat besteht.</p><p>Mit der Anpassung in verschiedenen Rechtsbereichen soll u. a. sichergestellt werden, dass zukunftsorientierte, der Nachhaltigkeit verpflichtete Regionalprojekte die nötigen Fördermittel beanspruchen können.</p>
    • Rechtsgrundlagen für Schweizer Biosphärenreservate

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