Urheberrecht. Ratifikation von zwei Wipo-Abkommen und Regelung der Privatkopie

ShortId
02.3356
Id
20023356
Updated
14.11.2025 08:54
Language
de
Title
Urheberrecht. Ratifikation von zwei Wipo-Abkommen und Regelung der Privatkopie
AdditionalIndexing
15;Gebühren;Datenträger;Speichermedium;literarisches und künstlerisches Eigentum;Urheberrecht
1
  • L04K16020403, Urheberrecht
  • L04K12020105, Speichermedium
  • L03K020210, Datenträger
  • L05K1107020401, Gebühren
  • L04K01060311, literarisches und künstlerisches Eigentum
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das geltende Vergütungssystem für das Vervielfältigen von Werken zum Eigengebrauch (Leerkassettenabgabe) ist auf analoge Datenträger wie Ton- und Videokassetten zugeschnitten und nicht auf die modernen, digitalen Speichermedien mit ihren vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten. Die Digitaltechnologie dient nicht nur der Aufnahme von Musik und von audiovisuellen Werken im privaten Bereich, sondern - und dies vor allem - auch der Speicherung von urheberrechtlich irrelevanten Daten im Bereich der Wirtschaft. Es erscheint deshalb nicht mehr gerechtfertigt, Speichermedien generell mit einer Vergütung für das private Kopieren von Werken zu belasten.</p><p>Ausserdem etablieren sich auf dem Markt technische Massnahmen (so genannte DRM-Systeme), die auch im Bereich der Privatkopie eine individuelle, auf den einzelnen Nutzungsvorgang bezogene Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche erlauben. Es stellt sich somit die Frage, inwieweit dadurch die als Notlösung empfundenen pauschalen Vergütungssysteme nicht obsolet werden und durch eine für alle Beteiligten gerechtere Regelung zu ersetzen sind, die sich an die EG-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft (Richtlinie 2001/29/EG) anlehnen sollte.</p><p>Der Stand der Technik erlaubt es, pauschale Gebühren auf digitalen Geräten und Datenträgern durch technische Massnahmen zu ersetzen, welche eine individuelle Abrechnung der Urheberrechtsnutzung ermöglichen. Damit kann den berechtigten Anliegen der Urheberrechtsnutzung Rechnung getragen werden, ohne dass damit Unrecht geschaffen wird.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, im Rahmen der zur Ratifikation des Wipo Copyright Treaty und des Wipo Performances und Phonogramm Treaty notwendigen Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) zu prüfen, wie das in Artikel 20 Absatz 3 URG geregelte Vergütungssystem für den Eigengebrauch den neuen technischen Gegebenheiten angepasst werden kann.</p>
  • Urheberrecht. Ratifikation von zwei Wipo-Abkommen und Regelung der Privatkopie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das geltende Vergütungssystem für das Vervielfältigen von Werken zum Eigengebrauch (Leerkassettenabgabe) ist auf analoge Datenträger wie Ton- und Videokassetten zugeschnitten und nicht auf die modernen, digitalen Speichermedien mit ihren vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten. Die Digitaltechnologie dient nicht nur der Aufnahme von Musik und von audiovisuellen Werken im privaten Bereich, sondern - und dies vor allem - auch der Speicherung von urheberrechtlich irrelevanten Daten im Bereich der Wirtschaft. Es erscheint deshalb nicht mehr gerechtfertigt, Speichermedien generell mit einer Vergütung für das private Kopieren von Werken zu belasten.</p><p>Ausserdem etablieren sich auf dem Markt technische Massnahmen (so genannte DRM-Systeme), die auch im Bereich der Privatkopie eine individuelle, auf den einzelnen Nutzungsvorgang bezogene Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche erlauben. Es stellt sich somit die Frage, inwieweit dadurch die als Notlösung empfundenen pauschalen Vergütungssysteme nicht obsolet werden und durch eine für alle Beteiligten gerechtere Regelung zu ersetzen sind, die sich an die EG-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft (Richtlinie 2001/29/EG) anlehnen sollte.</p><p>Der Stand der Technik erlaubt es, pauschale Gebühren auf digitalen Geräten und Datenträgern durch technische Massnahmen zu ersetzen, welche eine individuelle Abrechnung der Urheberrechtsnutzung ermöglichen. Damit kann den berechtigten Anliegen der Urheberrechtsnutzung Rechnung getragen werden, ohne dass damit Unrecht geschaffen wird.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, im Rahmen der zur Ratifikation des Wipo Copyright Treaty und des Wipo Performances und Phonogramm Treaty notwendigen Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) zu prüfen, wie das in Artikel 20 Absatz 3 URG geregelte Vergütungssystem für den Eigengebrauch den neuen technischen Gegebenheiten angepasst werden kann.</p>
    • Urheberrecht. Ratifikation von zwei Wipo-Abkommen und Regelung der Privatkopie

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