Entwicklung der Landwirtschaft in den Berg- und Randregionen

ShortId
02.3361
Id
20023361
Updated
25.06.2025 01:55
Language
de
Title
Entwicklung der Landwirtschaft in den Berg- und Randregionen
AdditionalIndexing
55;Landwirtschaft in Berggebieten;Berggebiet;regionale Beihilfe;regionale Wirtschaftspolitik;Erhaltung der Landwirtschaft
1
  • L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
  • L04K06030102, Berggebiet
  • L06K140103020703, Landwirtschaft in Berggebieten
  • L04K07040302, regionale Wirtschaftspolitik
  • L05K0704010108, regionale Beihilfe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund hat verfassungsmässig dafür zu sorgen, dass die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag an der dezentralen Besiedelung unseres Landes leistet. Verschiedene Faktoren wie die vom Bundesrat vorgesehene Aufhebung der Milchkontingentierung, der Handel der Kontingente, die geplante Versteigerung der Zollkontingente beim Fleisch und die Beschränkung des landwirtschaftlichen Rahmenkredites erhöhen den Druck auf die Berg- und Hügelgebiete. Eine flächendeckende Bewirtschaftung ist mit den heutigen Rahmenbedingungen nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass weitere Arbeitsplätze verloren gehen und der verfassungsmässige Auftrag der Erhaltung der dezentralen Besiedelung nicht gewährleistet werden kann.</p><p>Auch die übrige Wirtschaft zieht sich mehr und mehr aus den Randregionen zurück, was einen weiteren Abbau von Arbeitsplätzen zur Folge hat. Es gilt, diese unerfreuliche Entwicklung mit neuen Strategien aufzuhalten.</p>
  • <p>Dass die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur dezentralen Besiedelung zu leisten hat, ist ein Bestandteil des Zielsystems einer multifunktionalen Landwirtschaft, wie es die Verfassung vorgibt (Art. 104 Abs. 1 der Bundesverfassung). Es ist richtig, wie der Motionär festhält, dass die Landwirtschaft alleine die dezentrale Besiedelung nicht erhalten kann. Infolge des technischen Fortschrittes sind immer weniger Leute in der Landwirtschaft beschäftigt. Den vielfältigen Anliegen des Berggebietes und der Randregionen tragen Bund und Kantone deshalb mit einer Reihe von raumrelevanten Instrumenten Rechnung. Mit verschiedenen Reformen in den Bereichen Landwirtschafts-, Regional-, Finanz- und Energiepolitik sowie Raumplanung werden auf Bundesebene die Rahmenbedingungen neu definiert und die Instrumente entsprechend angepasst.</p><p>Es ist festzuhalten, dass die bestehenden zahlreichen agrarpolitischen Massnahmen wie Direktzahlungen, Strukturverbesserungen, aber auch Absatzförderungen eine solide Basis für den ländlichen Raum, inklusive Berg- und Randregionen, darstellen. Direkt oder indirekt sind damit auch Arbeitsplätze in den regionalen Gewerben betroffen bzw. wird Wertschöpfung generiert.</p><p>Die Botschaft vom 29. Mai 2002 zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ("AP 2007") widmet sich spezifisch dem ländlichen Raum und sieht die Erhaltung von Arbeitsplätzen in diesen Regionen als eine neue Handlungsachse. Dabei können zwei Stossrichtungen unterschieden werden:</p><p>- Die Abstimmung der agrarpolitischen Instrumente mit denjenigen der Regionalpolitik soll künftig optimiert werden. Es ist beabsichtigt, ein bundesinternes Netzwerk "ländliche Entwicklung" unter dem Dach der Raumordnungskonferenz zu schaffen und so eine bessere Koordination und Kooperation der raumwirksamen Politikbereiche sicherzustellen sowie neue Strategien zu entwickeln. Die ersten Arbeiten hierfür sind im Gange.</p><p>- Die nun beantragte Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes hat insbesondere durch die Erweiterung der Fördermöglichkeiten bei den Strukturverbesserungsmassnahmen einen positive Effekt auf den ländlichen Raum.</p><p>Im Vordergrund steht die neu mögliche Unterstützung für periodische Wiederinstandstellung von Wegenetzen. Neue Möglichkeiten ergeben sich auch bei Investitionskrediten für einzelbetriebliche und gemeinschaftliche Massnahmen. Das wird Impulse geben, die nicht nur der Stärkung der Landwirtschaft, sondern dem ländlichen Raum schlechthin dienen.</p><p>Einen wichtigen Einfluss hat die Regionalpolitik des Bundes. Diese wird zurzeit überprüft und erfährt eine Neukonzeption. Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement den Auftrag erhalten, bis Ende 2002 hierzu einen Bericht zu erstellen. Eine Expertenkommission geht derzeit von folgenden Eckpunkten für die künftige Politik aus:</p><p>- Bezug auf den Gesamtraum Schweiz, d. h. auf die Berggebiete, den ländlichen Raum, die Agglomerationen und die Grenzregionen;</p><p>- diese verschiedenen Regionen werden in ihrer Unterschiedlichkeit berücksichtigt;</p><p>- vorhandene Wachstums- und Innovationspotenziale werden in ihrer Entfaltung unterstützt;</p><p>- Wachstum soll somit indirekt zum Abbau von Disparitäten beitragen;</p><p>- für Gebiete mit wenig Wachstumspotenzial wird spezifische, flankierende Unterstützung geleistet.</p><p>Eng mit der Neuorientierung der Regionalpolitik verknüpft ist der Neue Finanzausgleich (NFA). Kernelement des NFA ist der Finanzausgleich im engeren Sinn. Über ihn soll sichergestellt werden, dass auch die ressourcenschwachen Kantone über genügend finanzielle Mittel verfügen, um die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Zudem sollen sich die kantonalen Unterschiede bezüglich der Steuerbelastungen mittelfristig wieder annähern.</p><p>Der Bundesrat hat die Botschaft zu den Verfassungsartikeln und zum neuen Bundesgesetz über den Finanzausgleich (1. NFA-Botschaft bzw. 1. Paket) am 14. November 2001 verabschiedet, so dass das Geschäft in den Jahren 2002/03 im Parlament behandelt werden kann. Je nach Verlauf der parlamentarischen Beratungen kann die Volksabstimmung (obligatorisches Referendum) aus heutiger Sicht im Jahre 2004 durchgeführt werden.</p><p>Mit dem Bundesbeschluss über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum vom 21. März 1997 ("Regio plus") wurde zudem ein weiteres Instrument bereitgestellt, das als Ergänzung zum Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete gemeinsame Entwicklungsinitiativen innerhalb und zwischen verschiedenen Wirtschaftssektoren oder zwischen Privaten und der öffentlichen Hand fördert. Bisher konnten rund 80 Projekte unterstützt und damit wichtige Impulse in den Regionen ausgelöst werden. Für das auf zehn Jahre befristete Programm stehen 70 Millionen Franken zur Verfügung.</p><p>Ferner hat der Bundesrat im August 2000 ein Massnahmenpaket beschlossen, das es dem Bund erlaubt, in den Jahren 2001-2004 in den von der Liberalisierung der Swisscom, der SBB und der Post am meisten betroffenen Regionen und Kantonen Projekte zu fördern. Diese Massnahmen sollen zur Steigerung der Wertschöpfungskraft und Wettbewerbsfähigkeit beitragen, d. h. direkt oder indirekt neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung im ländlichen Raum genau und evaluiert sein Instrumentarium. Er sieht die Wichtigkeit einer kohärenten Politik im ländlichen Raum. Zusätzliche Massnahmen werden sorgfältig geprüft, um unausgewogene Entwicklungen im ländlichen Raum zu vermeiden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Erhaltung der flächendeckenden produzierenden Landwirtschaft im Berg- und Hügelgebiet und des damit einhergehenden Verfassungsauftrages der denzentralen Besiedelung entsprechende Massnahmen einzuleiten.</p><p>Insbesondere gilt es, ein konkretes Konzept zur Sicherstellung dieser Ziele vorzulegen. Die multifunktionalen Aufgaben der Landwirtschaft und die dezentrale Besiedelung unseres Landes liegen im gesamtschweizerischen Interesse. Es zeigt sich aber immer deutlicher, dass diese Verfassungsziele nicht allein mit landwirtschaftlichen Massnahmen sichergestellt werden können. Zusätzlich erforderlich ist eine wirtschaftliche Stärkung der Berg- und Randgebiete durch einen zusätzlichen Ausgleich der Ressourcen und der Standortnachteile.</p>
  • Entwicklung der Landwirtschaft in den Berg- und Randregionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund hat verfassungsmässig dafür zu sorgen, dass die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag an der dezentralen Besiedelung unseres Landes leistet. Verschiedene Faktoren wie die vom Bundesrat vorgesehene Aufhebung der Milchkontingentierung, der Handel der Kontingente, die geplante Versteigerung der Zollkontingente beim Fleisch und die Beschränkung des landwirtschaftlichen Rahmenkredites erhöhen den Druck auf die Berg- und Hügelgebiete. Eine flächendeckende Bewirtschaftung ist mit den heutigen Rahmenbedingungen nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass weitere Arbeitsplätze verloren gehen und der verfassungsmässige Auftrag der Erhaltung der dezentralen Besiedelung nicht gewährleistet werden kann.</p><p>Auch die übrige Wirtschaft zieht sich mehr und mehr aus den Randregionen zurück, was einen weiteren Abbau von Arbeitsplätzen zur Folge hat. Es gilt, diese unerfreuliche Entwicklung mit neuen Strategien aufzuhalten.</p>
    • <p>Dass die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur dezentralen Besiedelung zu leisten hat, ist ein Bestandteil des Zielsystems einer multifunktionalen Landwirtschaft, wie es die Verfassung vorgibt (Art. 104 Abs. 1 der Bundesverfassung). Es ist richtig, wie der Motionär festhält, dass die Landwirtschaft alleine die dezentrale Besiedelung nicht erhalten kann. Infolge des technischen Fortschrittes sind immer weniger Leute in der Landwirtschaft beschäftigt. Den vielfältigen Anliegen des Berggebietes und der Randregionen tragen Bund und Kantone deshalb mit einer Reihe von raumrelevanten Instrumenten Rechnung. Mit verschiedenen Reformen in den Bereichen Landwirtschafts-, Regional-, Finanz- und Energiepolitik sowie Raumplanung werden auf Bundesebene die Rahmenbedingungen neu definiert und die Instrumente entsprechend angepasst.</p><p>Es ist festzuhalten, dass die bestehenden zahlreichen agrarpolitischen Massnahmen wie Direktzahlungen, Strukturverbesserungen, aber auch Absatzförderungen eine solide Basis für den ländlichen Raum, inklusive Berg- und Randregionen, darstellen. Direkt oder indirekt sind damit auch Arbeitsplätze in den regionalen Gewerben betroffen bzw. wird Wertschöpfung generiert.</p><p>Die Botschaft vom 29. Mai 2002 zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ("AP 2007") widmet sich spezifisch dem ländlichen Raum und sieht die Erhaltung von Arbeitsplätzen in diesen Regionen als eine neue Handlungsachse. Dabei können zwei Stossrichtungen unterschieden werden:</p><p>- Die Abstimmung der agrarpolitischen Instrumente mit denjenigen der Regionalpolitik soll künftig optimiert werden. Es ist beabsichtigt, ein bundesinternes Netzwerk "ländliche Entwicklung" unter dem Dach der Raumordnungskonferenz zu schaffen und so eine bessere Koordination und Kooperation der raumwirksamen Politikbereiche sicherzustellen sowie neue Strategien zu entwickeln. Die ersten Arbeiten hierfür sind im Gange.</p><p>- Die nun beantragte Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes hat insbesondere durch die Erweiterung der Fördermöglichkeiten bei den Strukturverbesserungsmassnahmen einen positive Effekt auf den ländlichen Raum.</p><p>Im Vordergrund steht die neu mögliche Unterstützung für periodische Wiederinstandstellung von Wegenetzen. Neue Möglichkeiten ergeben sich auch bei Investitionskrediten für einzelbetriebliche und gemeinschaftliche Massnahmen. Das wird Impulse geben, die nicht nur der Stärkung der Landwirtschaft, sondern dem ländlichen Raum schlechthin dienen.</p><p>Einen wichtigen Einfluss hat die Regionalpolitik des Bundes. Diese wird zurzeit überprüft und erfährt eine Neukonzeption. Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement den Auftrag erhalten, bis Ende 2002 hierzu einen Bericht zu erstellen. Eine Expertenkommission geht derzeit von folgenden Eckpunkten für die künftige Politik aus:</p><p>- Bezug auf den Gesamtraum Schweiz, d. h. auf die Berggebiete, den ländlichen Raum, die Agglomerationen und die Grenzregionen;</p><p>- diese verschiedenen Regionen werden in ihrer Unterschiedlichkeit berücksichtigt;</p><p>- vorhandene Wachstums- und Innovationspotenziale werden in ihrer Entfaltung unterstützt;</p><p>- Wachstum soll somit indirekt zum Abbau von Disparitäten beitragen;</p><p>- für Gebiete mit wenig Wachstumspotenzial wird spezifische, flankierende Unterstützung geleistet.</p><p>Eng mit der Neuorientierung der Regionalpolitik verknüpft ist der Neue Finanzausgleich (NFA). Kernelement des NFA ist der Finanzausgleich im engeren Sinn. Über ihn soll sichergestellt werden, dass auch die ressourcenschwachen Kantone über genügend finanzielle Mittel verfügen, um die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Zudem sollen sich die kantonalen Unterschiede bezüglich der Steuerbelastungen mittelfristig wieder annähern.</p><p>Der Bundesrat hat die Botschaft zu den Verfassungsartikeln und zum neuen Bundesgesetz über den Finanzausgleich (1. NFA-Botschaft bzw. 1. Paket) am 14. November 2001 verabschiedet, so dass das Geschäft in den Jahren 2002/03 im Parlament behandelt werden kann. Je nach Verlauf der parlamentarischen Beratungen kann die Volksabstimmung (obligatorisches Referendum) aus heutiger Sicht im Jahre 2004 durchgeführt werden.</p><p>Mit dem Bundesbeschluss über die Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum vom 21. März 1997 ("Regio plus") wurde zudem ein weiteres Instrument bereitgestellt, das als Ergänzung zum Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete gemeinsame Entwicklungsinitiativen innerhalb und zwischen verschiedenen Wirtschaftssektoren oder zwischen Privaten und der öffentlichen Hand fördert. Bisher konnten rund 80 Projekte unterstützt und damit wichtige Impulse in den Regionen ausgelöst werden. Für das auf zehn Jahre befristete Programm stehen 70 Millionen Franken zur Verfügung.</p><p>Ferner hat der Bundesrat im August 2000 ein Massnahmenpaket beschlossen, das es dem Bund erlaubt, in den Jahren 2001-2004 in den von der Liberalisierung der Swisscom, der SBB und der Post am meisten betroffenen Regionen und Kantonen Projekte zu fördern. Diese Massnahmen sollen zur Steigerung der Wertschöpfungskraft und Wettbewerbsfähigkeit beitragen, d. h. direkt oder indirekt neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung im ländlichen Raum genau und evaluiert sein Instrumentarium. Er sieht die Wichtigkeit einer kohärenten Politik im ländlichen Raum. Zusätzliche Massnahmen werden sorgfältig geprüft, um unausgewogene Entwicklungen im ländlichen Raum zu vermeiden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Erhaltung der flächendeckenden produzierenden Landwirtschaft im Berg- und Hügelgebiet und des damit einhergehenden Verfassungsauftrages der denzentralen Besiedelung entsprechende Massnahmen einzuleiten.</p><p>Insbesondere gilt es, ein konkretes Konzept zur Sicherstellung dieser Ziele vorzulegen. Die multifunktionalen Aufgaben der Landwirtschaft und die dezentrale Besiedelung unseres Landes liegen im gesamtschweizerischen Interesse. Es zeigt sich aber immer deutlicher, dass diese Verfassungsziele nicht allein mit landwirtschaftlichen Massnahmen sichergestellt werden können. Zusätzlich erforderlich ist eine wirtschaftliche Stärkung der Berg- und Randgebiete durch einen zusätzlichen Ausgleich der Ressourcen und der Standortnachteile.</p>
    • Entwicklung der Landwirtschaft in den Berg- und Randregionen

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