Spielbankenkommission

ShortId
02.3369
Id
20023369
Updated
10.04.2024 13:53
Language
de
Title
Spielbankenkommission
AdditionalIndexing
12;gerichtliche Untersuchung;strafbare Handlung;Konzession;ausserparlamentarische Kommission;Amtsmissbrauch;Spielunternehmen
1
  • L05K0101010602, Spielunternehmen
  • L05K0806010103, Konzession
  • L04K05010201, strafbare Handlung
  • L05K0806020201, ausserparlamentarische Kommission
  • L04K05040102, gerichtliche Untersuchung
  • L05K0501020101, Amtsmissbrauch
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat keine Kenntnis irgendeiner Untersuchung, sei sie strafrechtlicher oder verwaltungsrechtlicher Natur, gegen die Tätigkeit der Eidgenössischen Spielbankenkommission oder ihres Sekretariates.</p><p>Den vom Bundesrat im vergangenen Oktober ausgewählten Projekten werden die Konzessionsurkunden ausgehändigt, sobald alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist der Fall, wenn die Investitionen getätigt sind, wenn das Personal ausgesucht und angestellt ist, wenn die Glücksspiele und Überwachungssysteme zertifiziert und installiert worden sind usw. Die Fristen für die Umsetzung sind, je nach Projekt, verschieden und normalerweise länger, wenn zuerst eine bedeutende Gebäudeinvestition getätigt werden muss.</p><p>Ende Juni 2002 haben bereits sieben Spielbanken ihre definitive Konzessionsurkunde erhalten, nämlich Luzern, Baden, Bern, Interlaken, Crans, Schaffhausen und Arosa. Die Aushändigung der weiteren Konzessionsurkunden setzt sich bis Ende nächsten Jahres fort, entsprechend dem Fortschritt der Umsetzung der einzelnen Projekte. Der Bundesrat hat keine Kenntnis von Verzögerungen, die auf besondere Probleme hinsichtlich der Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen zurückzuführen wären.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit einigen Wochen hört man sagen, dass über das Vorgehen der Eidgenössischen Spielbankenkommission bei der Prüfung der Konzessionsgesuche möglicherweise ermittelt werde. </p><p>Zudem gibt es Verzögerungen bei der Erteilung der Konzessionen gemäss dem Spielbankengesetz und der dazugehörigen Verordnung.</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Stimmt es, dass die Arbeit der Spielbankenkommission, ihres Sekretariates oder anderer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gegenstand von Ermittlungen ist, deren Ziel es ist, Licht in verdächtige Aspekte zu bringen oder mögliche Gesetzwidrigkeiten aufzudecken?</p><p>2. Wenn ja: Handelt es sich um ein administratives Vergehen oder um einen Straftatbestand?</p><p>3. Wer ist für die Ermittlungen verantwortlich?</p><p>4. Wann werden die Ergebnisse allenfalls veröffentlicht?</p><p>5. Weshalb wurden die Konzessionen, die im Oktober 2001 angekündigt wurden, noch nicht erteilt?</p><p>6. Handelt es sich um ein administratives Problem der Kommission oder um Verzögerungen der Spielbanken bei der Erfüllung der Konzessionsvoraussetzungen?</p><p>7. Wie werden sich diese Verzögerungen auswirken?</p>
  • Spielbankenkommission
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat keine Kenntnis irgendeiner Untersuchung, sei sie strafrechtlicher oder verwaltungsrechtlicher Natur, gegen die Tätigkeit der Eidgenössischen Spielbankenkommission oder ihres Sekretariates.</p><p>Den vom Bundesrat im vergangenen Oktober ausgewählten Projekten werden die Konzessionsurkunden ausgehändigt, sobald alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist der Fall, wenn die Investitionen getätigt sind, wenn das Personal ausgesucht und angestellt ist, wenn die Glücksspiele und Überwachungssysteme zertifiziert und installiert worden sind usw. Die Fristen für die Umsetzung sind, je nach Projekt, verschieden und normalerweise länger, wenn zuerst eine bedeutende Gebäudeinvestition getätigt werden muss.</p><p>Ende Juni 2002 haben bereits sieben Spielbanken ihre definitive Konzessionsurkunde erhalten, nämlich Luzern, Baden, Bern, Interlaken, Crans, Schaffhausen und Arosa. Die Aushändigung der weiteren Konzessionsurkunden setzt sich bis Ende nächsten Jahres fort, entsprechend dem Fortschritt der Umsetzung der einzelnen Projekte. Der Bundesrat hat keine Kenntnis von Verzögerungen, die auf besondere Probleme hinsichtlich der Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen zurückzuführen wären.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit einigen Wochen hört man sagen, dass über das Vorgehen der Eidgenössischen Spielbankenkommission bei der Prüfung der Konzessionsgesuche möglicherweise ermittelt werde. </p><p>Zudem gibt es Verzögerungen bei der Erteilung der Konzessionen gemäss dem Spielbankengesetz und der dazugehörigen Verordnung.</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Stimmt es, dass die Arbeit der Spielbankenkommission, ihres Sekretariates oder anderer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gegenstand von Ermittlungen ist, deren Ziel es ist, Licht in verdächtige Aspekte zu bringen oder mögliche Gesetzwidrigkeiten aufzudecken?</p><p>2. Wenn ja: Handelt es sich um ein administratives Vergehen oder um einen Straftatbestand?</p><p>3. Wer ist für die Ermittlungen verantwortlich?</p><p>4. Wann werden die Ergebnisse allenfalls veröffentlicht?</p><p>5. Weshalb wurden die Konzessionen, die im Oktober 2001 angekündigt wurden, noch nicht erteilt?</p><p>6. Handelt es sich um ein administratives Problem der Kommission oder um Verzögerungen der Spielbanken bei der Erfüllung der Konzessionsvoraussetzungen?</p><p>7. Wie werden sich diese Verzögerungen auswirken?</p>
    • Spielbankenkommission

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