Motorsport. Anpassung an technische Entwicklung und Umweltschutz
- ShortId
-
02.3372
- Id
-
20023372
- Updated
-
10.04.2024 13:23
- Language
-
de
- Title
-
Motorsport. Anpassung an technische Entwicklung und Umweltschutz
- AdditionalIndexing
-
48;Auto;Strassenverkehrsordnung;Sport;Umweltrecht
- 1
-
- L05K1803010101, Auto
- L04K01010102, Sport
- L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
- L04K06010309, Umweltrecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1963 trat die VRV in Kraft und damit auch deren Artikel 94 Absatz 3, der lautet:</p><p>"Gestattet sind jedoch mit Bewilligung der kantonalen Behörde Rasenrennen mit Motorrädern, Geschicklichkeitswettfahrten im Gelände, Rennen mit besonderen Fahrzeugen von höchstens 100 Kubikzentimetern Zylinderinhalt (wie so genannte Karts) und Autoslaloms. Der Bundesrat behält sich vor, weitere Ausnahmen zuzulassen."</p><p>Karting ist eine relativ alte Sportart und hat, wie der gesamte Motorsport, eine grosse technische Entwicklung hinter sich. Die Motoren der ersten Stunde waren Antriebsaggregate, wie sie für Arbeitsmaschinen und -geräte benützt wurden. Die Weiterentwicklung führte zu den Zweitaktmotoren heutiger Bauart und Leistung.</p><p>Aus Umweltschutzgründen beabsichtigt die Europäische Union (EU), nach 2007 keine Zweitaktmotoren mehr zuzulassen.</p><p>Der weltweite Motorsport für Vierradfahrzeuge wird durch den Weltverband, die "Fédération Internationale de l'Automobile (FIA)", kontrolliert. Die Bedingungen zur Ausübung des Motorsports werden vom Weltverband festgelegt und durch die nationalen Verbände umgesetzt. In der Schweiz ist die Nationale Sportkommission des ACS mit der Führung des Motorsports betraut.</p><p>Die Commission Internationale de Karting, die innerhalb der FIA für die Durchführung des Kartsports verantwortliche Kommission, hat sich im Sinne des Umweltschutzes dafür ausgesprochen, bis 2006 in allen Kart-Kategorien nur noch Viertaktmotoren zuzulassen.</p><p>Der Weltverband für den Motorsport stellt die Regeln auf, an die sich jede Landesorganisation halten muss. Sollten in Zukunft Viertakt-Karts homologiert werden, so werden diese mit Sicherheit mehr als 100 Kubikzentimeter Hubraum aufweisen. Damit wäre die reglementarische Durchführung des Kartsports in unserem Lande nicht mehr möglich.</p><p>Artikel 94 VRV ist vierzig Jahre alt. Zu dieser Zeit waren Gokarts, technisch gesehen, bessere "Seifenkisten". Sie sind mit den heutigen technologisch hochstehenden Sportgeräten nicht mehr vergleichbar. </p><p>Artikel 94 VRV diskriminiert die Karts, mit denen Rennen bestritten werden, indem eine Hubraumbeschränkung normiert ist. Karts für den Hobbygebrauch unterliegen keiner Beschränkung, was dazu führt, dass jeder Amateur Karts mit heute üblichen 200 bis 300 Kubikzentimeter-Motoren fahren kann.</p><p>Bei den verschiedenen Sportanlässen mit Motorrädern werden, je nach Klassen, Zweiräder mit Viertaktmotoren bis maximal vier Zylinder und einem Hubraum bis 1200 Kubikzentimeter eingesetzt, ohne jegliche Leistungsbeschränkung.</p><p>Es besteht damit ein klares Präjudiz, und es ist nicht einzusehen, warum die Hubraumbeschränkung für Karts, die für den Motorsport eingesetzt werden, nicht aufgehoben werden kann. Rennen mit Karts sind ungefährlicher als Motorradsportanlässe in unserem Land, und für die Verkehrssicherheit darf festgehalten werden, dass sich technologische Weiterentwicklungen nicht nur bezüglich Umweltschutz, sondern auch auf den Bereich Sicherheit günstig auswirken.</p>
- <p>Eine Gesamtüberarbeitung der Bestimmungen über die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen mit Motorfahrzeugen ist im Rahmen der nächsten ordentlichen Revision der Verordnung geplant. Offen ist heute, ob auf eine vollständige Hubraumbeschränkung für Karts verzichtet werden kann.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, in Anbetracht der internationalen Entwicklung im Motorenbau, der Vorschriften zur Förderung des Umweltschutzes sowie der Vorgaben der Weltsportbehörden, Artikel 94 Absatz 3 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) wie folgt abzuändern:</p><p>"Gestattet sind jedoch mit Bewilligung der kantonalen Behörde Rasenrennen mit Motorrädern, Geschicklichkeitswettfahrten im Gelände, Rennen mit besonderen Fahrzeugen (wie so genannte Karts) und Autoslaloms.</p><p>Der Bundesrat behält sich vor, weitere Ausnahmen zuzulassen."</p>
- Motorsport. Anpassung an technische Entwicklung und Umweltschutz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1963 trat die VRV in Kraft und damit auch deren Artikel 94 Absatz 3, der lautet:</p><p>"Gestattet sind jedoch mit Bewilligung der kantonalen Behörde Rasenrennen mit Motorrädern, Geschicklichkeitswettfahrten im Gelände, Rennen mit besonderen Fahrzeugen von höchstens 100 Kubikzentimetern Zylinderinhalt (wie so genannte Karts) und Autoslaloms. Der Bundesrat behält sich vor, weitere Ausnahmen zuzulassen."</p><p>Karting ist eine relativ alte Sportart und hat, wie der gesamte Motorsport, eine grosse technische Entwicklung hinter sich. Die Motoren der ersten Stunde waren Antriebsaggregate, wie sie für Arbeitsmaschinen und -geräte benützt wurden. Die Weiterentwicklung führte zu den Zweitaktmotoren heutiger Bauart und Leistung.</p><p>Aus Umweltschutzgründen beabsichtigt die Europäische Union (EU), nach 2007 keine Zweitaktmotoren mehr zuzulassen.</p><p>Der weltweite Motorsport für Vierradfahrzeuge wird durch den Weltverband, die "Fédération Internationale de l'Automobile (FIA)", kontrolliert. Die Bedingungen zur Ausübung des Motorsports werden vom Weltverband festgelegt und durch die nationalen Verbände umgesetzt. In der Schweiz ist die Nationale Sportkommission des ACS mit der Führung des Motorsports betraut.</p><p>Die Commission Internationale de Karting, die innerhalb der FIA für die Durchführung des Kartsports verantwortliche Kommission, hat sich im Sinne des Umweltschutzes dafür ausgesprochen, bis 2006 in allen Kart-Kategorien nur noch Viertaktmotoren zuzulassen.</p><p>Der Weltverband für den Motorsport stellt die Regeln auf, an die sich jede Landesorganisation halten muss. Sollten in Zukunft Viertakt-Karts homologiert werden, so werden diese mit Sicherheit mehr als 100 Kubikzentimeter Hubraum aufweisen. Damit wäre die reglementarische Durchführung des Kartsports in unserem Lande nicht mehr möglich.</p><p>Artikel 94 VRV ist vierzig Jahre alt. Zu dieser Zeit waren Gokarts, technisch gesehen, bessere "Seifenkisten". Sie sind mit den heutigen technologisch hochstehenden Sportgeräten nicht mehr vergleichbar. </p><p>Artikel 94 VRV diskriminiert die Karts, mit denen Rennen bestritten werden, indem eine Hubraumbeschränkung normiert ist. Karts für den Hobbygebrauch unterliegen keiner Beschränkung, was dazu führt, dass jeder Amateur Karts mit heute üblichen 200 bis 300 Kubikzentimeter-Motoren fahren kann.</p><p>Bei den verschiedenen Sportanlässen mit Motorrädern werden, je nach Klassen, Zweiräder mit Viertaktmotoren bis maximal vier Zylinder und einem Hubraum bis 1200 Kubikzentimeter eingesetzt, ohne jegliche Leistungsbeschränkung.</p><p>Es besteht damit ein klares Präjudiz, und es ist nicht einzusehen, warum die Hubraumbeschränkung für Karts, die für den Motorsport eingesetzt werden, nicht aufgehoben werden kann. Rennen mit Karts sind ungefährlicher als Motorradsportanlässe in unserem Land, und für die Verkehrssicherheit darf festgehalten werden, dass sich technologische Weiterentwicklungen nicht nur bezüglich Umweltschutz, sondern auch auf den Bereich Sicherheit günstig auswirken.</p>
- <p>Eine Gesamtüberarbeitung der Bestimmungen über die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen mit Motorfahrzeugen ist im Rahmen der nächsten ordentlichen Revision der Verordnung geplant. Offen ist heute, ob auf eine vollständige Hubraumbeschränkung für Karts verzichtet werden kann.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, in Anbetracht der internationalen Entwicklung im Motorenbau, der Vorschriften zur Förderung des Umweltschutzes sowie der Vorgaben der Weltsportbehörden, Artikel 94 Absatz 3 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) wie folgt abzuändern:</p><p>"Gestattet sind jedoch mit Bewilligung der kantonalen Behörde Rasenrennen mit Motorrädern, Geschicklichkeitswettfahrten im Gelände, Rennen mit besonderen Fahrzeugen (wie so genannte Karts) und Autoslaloms.</p><p>Der Bundesrat behält sich vor, weitere Ausnahmen zuzulassen."</p>
- Motorsport. Anpassung an technische Entwicklung und Umweltschutz
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