Dezentralisierung von Bundesämtern. Beginn mit Aarau und Freiburg

ShortId
02.3377
Id
20023377
Updated
24.06.2025 22:43
Language
de
Title
Dezentralisierung von Bundesämtern. Beginn mit Aarau und Freiburg
AdditionalIndexing
04;Dezentralisierung;Bundesverwaltung
1
  • L04K01020406, Dezentralisierung
  • L04K08060103, Bundesverwaltung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die gewünschte Prüfung wird im Rahmen der Erfüllung des Postulates Pfisterer, 02.3065 "Regionale Dienstleistungszentren der Bundesverwaltung", vorgenommen. Im Vordergrund stehen dabei die Kriterien der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung.</p> Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.
  • <p>Die Debatte über die Auswahl der Standorte für die zwei neuen Bundesgerichte hat zweierlei gezeigt: zum einen den grundsätzlichen Wunsch des Parlamentes nach einer Dezentralisierung, zum anderen aber auch ein gewisses Unbehagen, weil diese Dezentralisierung, gemäss mehreren Mitgliedern der Räte, eher in der Verwaltung als in der Justiz vollzogen werden sollte.</p><p>Die grosse Debatte über die Dezentralisierung der Bundesämter, die in den Achtzigerjahren geführt wurde, hat leider nicht viel bewirkt. Sie sollte heute wieder aufgenommen werden, vor allem angesichts des grossen Potenzials der neuen Kommunikationstechnologien, die eine Verringerung sowohl der Distanzen als auch der Kosten erlauben, die mit einer solchen Dezentralisierung ansonsten verbunden wären.</p><p>Der Bundesrat wird folglich ersucht, die Dezentralisierung von einigen wichtigen Bundesämtern wieder in Erwägung zu ziehen und dabei von Anfang Aarau und Freiburg zu berücksichtigen, die durchaus valable Kandidaten für den Sitz der neuen Bundesgerichte waren.</p>
  • Dezentralisierung von Bundesämtern. Beginn mit Aarau und Freiburg
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die gewünschte Prüfung wird im Rahmen der Erfüllung des Postulates Pfisterer, 02.3065 "Regionale Dienstleistungszentren der Bundesverwaltung", vorgenommen. Im Vordergrund stehen dabei die Kriterien der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung.</p> Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.
    • <p>Die Debatte über die Auswahl der Standorte für die zwei neuen Bundesgerichte hat zweierlei gezeigt: zum einen den grundsätzlichen Wunsch des Parlamentes nach einer Dezentralisierung, zum anderen aber auch ein gewisses Unbehagen, weil diese Dezentralisierung, gemäss mehreren Mitgliedern der Räte, eher in der Verwaltung als in der Justiz vollzogen werden sollte.</p><p>Die grosse Debatte über die Dezentralisierung der Bundesämter, die in den Achtzigerjahren geführt wurde, hat leider nicht viel bewirkt. Sie sollte heute wieder aufgenommen werden, vor allem angesichts des grossen Potenzials der neuen Kommunikationstechnologien, die eine Verringerung sowohl der Distanzen als auch der Kosten erlauben, die mit einer solchen Dezentralisierung ansonsten verbunden wären.</p><p>Der Bundesrat wird folglich ersucht, die Dezentralisierung von einigen wichtigen Bundesämtern wieder in Erwägung zu ziehen und dabei von Anfang Aarau und Freiburg zu berücksichtigen, die durchaus valable Kandidaten für den Sitz der neuen Bundesgerichte waren.</p>
    • Dezentralisierung von Bundesämtern. Beginn mit Aarau und Freiburg

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