Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer. Wechsel zu einem System der Individualbesteuerung

ShortId
02.3387
Id
20023387
Updated
10.04.2024 08:45
Language
de
Title
Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer. Wechsel zu einem System der Individualbesteuerung
AdditionalIndexing
24;Individualismus;Steuersystem;Steuererhebung;Besteuerungsgrundlage;direkte Bundessteuer;Steuer natürlicher Personen;verheiratete Person;Familie (speziell)
1
  • L04K11070602, Steuererhebung
  • L03K110706, Steuersystem
  • L05K1107030101, Besteuerungsgrundlage
  • L04K11070403, Steuer natürlicher Personen
  • L04K11070202, direkte Bundessteuer
  • L04K08020216, Individualismus
  • L03K010303, Familie (speziell)
  • L04K01030507, verheiratete Person
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Einführung des vom Bundesrat in seiner Botschaft vom 28. Februar 2001 zum Steuerpaket (01.021) vorgeschlagenen Modells des Teilsplittings bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung wird zu signifikanten Steuerausfällen von etwa 1,3 Milliarden Franken führen. Ein Systemwechsel hin zur Individualbesteuerung würde damit für längere Zeit verbaut, könnte doch ein solcher Übergang vom Teilsplitting zur Individualbesteuerung nur mit weiteren erheblichen Steuerausfällen vollzogen werden. </p><p>Ausserdem hat die Vernehmlassung bei den Kantonen gezeigt, dass für diese die steile Progression der direkten Bundessteuer ein zentrales Problem darstellt, das jede Änderung im bestehenden System ein Flickwerk bleiben lässt. Auch dem Teilsplitting von Bundesrat und Nationalrat stimmen die Kantone nur mit Vorbehalt zu, damit die von ihnen bereits umgesetzte bundesgerichtliche Rechtsprechung (zivilstandsunabhängige Besteuerung) auch auf Bundesebene zumindest teilweise umgesetzt werden kann. Die mit der Einführung des Teilsplittings verbundenen Folgeanpassungen bei den Kantonen würde ein weiteres Hindernis für den Übergang zur Individualbesteuerung darstellen.</p><p>Vor diesem Hintergrund bevorzugt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) die Vorbereitung und Einleitung des Überganges zur Individualbesteuerung. Für die WAK-S ermöglicht dieses bereits heute in vielen Nachbarländern angewandte System die Umsetzung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Ausserdem kann dem Wandel der Familienstrukturen sowie dem steigenden Anteil erwerbstätiger Frauen und damit bedeutenden gesellschaftspolitischen Entwicklungen allgemein Rechnung getragen werden.</p><p>Um den Systemwechsel zu ermöglichen, schlägt die WAK-S Folgendes vor: </p><p>a. Einen Steuerrabatt für den Verheiratetentarif (Verheiratete, Alleinstehende mit Kindern oder unterstützungsbedürftige Personen im gleichen Haushalt) von 15 Prozent des Steuerbetrages und maximal 3000 Franken für eine Übergangsfrist bis Ende 2007 sowie die nicht befristete, dem Entwurf des Bundesrates entsprechende Einführung eines Kinderbetreuungsabzuges und die Erhöhung des Kinderabzuges. </p><p>b. Die hier eingereichte Motion zur Vorbereitung des Systemwechsels hin zur Individualbesteuerung. Der Übergang zu einem System der Individualbesteuerung soll, wenn immer möglich, mit dem Auslaufen der Befristung der Änderungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer am 31. Dezember 2007 eingeleitet werden.</p>
  • <p>1. In seiner Botschaft vom 28. Februar 2001 schlägt der Bundesrat ein Gemeinschaftsbesteuerungsmodell mit Teilsplitting vor. Dieses Modell erlaubt in den meisten Fällen eine zum Teil erhebliche Entlastung der Ehepaare und Familien, ohne dass auf der anderen Seite die allein lebenden Steuerpflichtigen stärker belastet werden.</p><p>Die überwiegende Zahl der Kantone hatte sich für ein Splitting-Modell ausgesprochen. Der Individualbesteuerung gaben als einzige die Kantone Baselland und Genf den Vorzug. Der Kanton Tessin favorisierte dieses Modell zumindest mittelfristig.</p><p>Auf Wunsch der WAK-S wurde im Sommer 2002 erneut eine Vernehmlassung bei den Kantonsregierungen durchgeführt. Die Vernehmlassung wurde deshalb nötig, weil die ständerätliche Kommission ein eigenes Teilsplitting-Modell entworfen hatte und dazu die Stellungnahmen der Kantone einholen wollte. In dieser Vernehmlassung sprach sich einzig der Kanton Genf für eine Individualbesteuerung aus. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren, die sich in dieser Vernehmlassung ebenfalls äusserte, wertete die Individualbesteuerung höchstens als längerfristige Option; dies aber nur in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen.</p><p>Auch der Nationalrat entschied sich in der Herbstsession 2001 zugunsten des vom Bundesrat vorgeschlagenen Teilsplitting-Modells.</p><p>2. Der Bundesrat hält an seinen Vorschlägen fest, wie er sie in seiner Botschaft vom 28. Februar 2001 den eidgenössischen Räten unterbreitet hatte. Er betrachtet sein Modell nach wie vor als taugliche Lösung, um die Schwächen der gegenwärtigen Regelung auszuräumen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, dem Parlament bis Ende Juli 2004 einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher den Übergang von der Ehepaar- und Familienbesteuerung hin zu einem System der Individualbesteuerung regelt.</p>
  • Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer. Wechsel zu einem System der Individualbesteuerung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Einführung des vom Bundesrat in seiner Botschaft vom 28. Februar 2001 zum Steuerpaket (01.021) vorgeschlagenen Modells des Teilsplittings bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung wird zu signifikanten Steuerausfällen von etwa 1,3 Milliarden Franken führen. Ein Systemwechsel hin zur Individualbesteuerung würde damit für längere Zeit verbaut, könnte doch ein solcher Übergang vom Teilsplitting zur Individualbesteuerung nur mit weiteren erheblichen Steuerausfällen vollzogen werden. </p><p>Ausserdem hat die Vernehmlassung bei den Kantonen gezeigt, dass für diese die steile Progression der direkten Bundessteuer ein zentrales Problem darstellt, das jede Änderung im bestehenden System ein Flickwerk bleiben lässt. Auch dem Teilsplitting von Bundesrat und Nationalrat stimmen die Kantone nur mit Vorbehalt zu, damit die von ihnen bereits umgesetzte bundesgerichtliche Rechtsprechung (zivilstandsunabhängige Besteuerung) auch auf Bundesebene zumindest teilweise umgesetzt werden kann. Die mit der Einführung des Teilsplittings verbundenen Folgeanpassungen bei den Kantonen würde ein weiteres Hindernis für den Übergang zur Individualbesteuerung darstellen.</p><p>Vor diesem Hintergrund bevorzugt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) die Vorbereitung und Einleitung des Überganges zur Individualbesteuerung. Für die WAK-S ermöglicht dieses bereits heute in vielen Nachbarländern angewandte System die Umsetzung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Ausserdem kann dem Wandel der Familienstrukturen sowie dem steigenden Anteil erwerbstätiger Frauen und damit bedeutenden gesellschaftspolitischen Entwicklungen allgemein Rechnung getragen werden.</p><p>Um den Systemwechsel zu ermöglichen, schlägt die WAK-S Folgendes vor: </p><p>a. Einen Steuerrabatt für den Verheiratetentarif (Verheiratete, Alleinstehende mit Kindern oder unterstützungsbedürftige Personen im gleichen Haushalt) von 15 Prozent des Steuerbetrages und maximal 3000 Franken für eine Übergangsfrist bis Ende 2007 sowie die nicht befristete, dem Entwurf des Bundesrates entsprechende Einführung eines Kinderbetreuungsabzuges und die Erhöhung des Kinderabzuges. </p><p>b. Die hier eingereichte Motion zur Vorbereitung des Systemwechsels hin zur Individualbesteuerung. Der Übergang zu einem System der Individualbesteuerung soll, wenn immer möglich, mit dem Auslaufen der Befristung der Änderungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer am 31. Dezember 2007 eingeleitet werden.</p>
    • <p>1. In seiner Botschaft vom 28. Februar 2001 schlägt der Bundesrat ein Gemeinschaftsbesteuerungsmodell mit Teilsplitting vor. Dieses Modell erlaubt in den meisten Fällen eine zum Teil erhebliche Entlastung der Ehepaare und Familien, ohne dass auf der anderen Seite die allein lebenden Steuerpflichtigen stärker belastet werden.</p><p>Die überwiegende Zahl der Kantone hatte sich für ein Splitting-Modell ausgesprochen. Der Individualbesteuerung gaben als einzige die Kantone Baselland und Genf den Vorzug. Der Kanton Tessin favorisierte dieses Modell zumindest mittelfristig.</p><p>Auf Wunsch der WAK-S wurde im Sommer 2002 erneut eine Vernehmlassung bei den Kantonsregierungen durchgeführt. Die Vernehmlassung wurde deshalb nötig, weil die ständerätliche Kommission ein eigenes Teilsplitting-Modell entworfen hatte und dazu die Stellungnahmen der Kantone einholen wollte. In dieser Vernehmlassung sprach sich einzig der Kanton Genf für eine Individualbesteuerung aus. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren, die sich in dieser Vernehmlassung ebenfalls äusserte, wertete die Individualbesteuerung höchstens als längerfristige Option; dies aber nur in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen.</p><p>Auch der Nationalrat entschied sich in der Herbstsession 2001 zugunsten des vom Bundesrat vorgeschlagenen Teilsplitting-Modells.</p><p>2. Der Bundesrat hält an seinen Vorschlägen fest, wie er sie in seiner Botschaft vom 28. Februar 2001 den eidgenössischen Räten unterbreitet hatte. Er betrachtet sein Modell nach wie vor als taugliche Lösung, um die Schwächen der gegenwärtigen Regelung auszuräumen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, dem Parlament bis Ende Juli 2004 einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher den Übergang von der Ehepaar- und Familienbesteuerung hin zu einem System der Individualbesteuerung regelt.</p>
    • Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer. Wechsel zu einem System der Individualbesteuerung

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