Auswirkungen der Revision des Filmgesetzes

ShortId
02.3389
Id
20023389
Updated
25.06.2025 01:55
Language
de
Title
Auswirkungen der Revision des Filmgesetzes
AdditionalIndexing
2831;Filmkunst;Wettbewerbsrecht;Filmindustrie;literarisches und künstlerisches Eigentum;Kulturförderung;Urheberrecht
1
  • L05K0106040301, Filmkunst
  • L04K12020305, Filmindustrie
  • L04K16020403, Urheberrecht
  • L04K01060311, literarisches und künstlerisches Eigentum
  • L04K07030103, Wettbewerbsrecht
  • L04K01060307, Kulturförderung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Allerdings können in der gegenwärtigen Übergangsphase die auswirkungen von Art. 12 Abs. 1bis URG noch nicht schlüssig beurteilt werden; die im Postulat verlangte Berichterstattung bis Ende 2002 lässt zu wenig Zeit für seriöse Abklärungen. Die laufenden Vorarbeiten zur Revision des Urheberrechtsgesetzes, die auch ein Vernehmlassungsverfahren miteinschliessen, machen es möglich, die aufgeworfenen Fragen in einem dafür angemessenen Zeitraum gründlich zu behandeln. Der Budnesrat wird dem Parlament in seiner Botschaft zu einem revidierten Urheberrechtsgesetz darüber Bericht ersatten und ihm gegebenenfalls Änderungsvorschläge unterbreiten.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Allerdings können in der gegenwärtigen Übergangsphase die Auswirkungen von Art. 12 Abs. 1bis URG noch nicht schlüssig beurteilt werden; die im Postulat verlangte Berichterstattung bis Ende 2002 lässt zu wenig Zeit für seriöse Abklärungen. Die laufenden Vorarbeiten zur Revision des Urheberrechtsgesetzes, die auch ein Vernehmlassungsverfahren miteinschliessen, machen es möglich, die aufgeworfenen Fragen in einem dafür angemessenen Zeitraum gründlich zu behandeln. Der Bundesrat wird dem Parlament in seiner Botschaft zu einem revidierten Urheberrechtsgesetz darüber Bericht erstatten und ihm gegebenenfalls Änderungsvorschläge unterbreiten.
  • <p>Die WAK beauftragt den Bundesrat, die wettbewerbspolitischen Auswirkungen des aufgrund der Filmgesetzrevision eingeführten Artikel 12 Absazt 1bis des Urheberrechtsgesetzes zu überprüfen und dem Parlament bis Ende 2002 Bericht zu erstatten.</p><p>Insbesondere soll abgeklärt werden:</p><p>- inwiefern diese Neuregelung die kulturelle Vielfalt des Angebotes von audiovisuellen Werken einschränkt;</p><p>- inwiefern bei einer solchen Beschränkung der Wettbewerbsfreiheit die Verhältnismässigkeit gewahrt ist;</p><p>- wie sich die Regelung auf die Preise auswirkt.</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat die Einführung der nationalen Erschöpfung für audiovisuelle Werke im Zusammenhang mit dem weltweiten Bestreben, den freien, grenzüberschreitenden Handel zu fördern?</p>
  • Auswirkungen der Revision des Filmgesetzes
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20010071
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Allerdings können in der gegenwärtigen Übergangsphase die auswirkungen von Art. 12 Abs. 1bis URG noch nicht schlüssig beurteilt werden; die im Postulat verlangte Berichterstattung bis Ende 2002 lässt zu wenig Zeit für seriöse Abklärungen. Die laufenden Vorarbeiten zur Revision des Urheberrechtsgesetzes, die auch ein Vernehmlassungsverfahren miteinschliessen, machen es möglich, die aufgeworfenen Fragen in einem dafür angemessenen Zeitraum gründlich zu behandeln. Der Budnesrat wird dem Parlament in seiner Botschaft zu einem revidierten Urheberrechtsgesetz darüber Bericht ersatten und ihm gegebenenfalls Änderungsvorschläge unterbreiten.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Allerdings können in der gegenwärtigen Übergangsphase die Auswirkungen von Art. 12 Abs. 1bis URG noch nicht schlüssig beurteilt werden; die im Postulat verlangte Berichterstattung bis Ende 2002 lässt zu wenig Zeit für seriöse Abklärungen. Die laufenden Vorarbeiten zur Revision des Urheberrechtsgesetzes, die auch ein Vernehmlassungsverfahren miteinschliessen, machen es möglich, die aufgeworfenen Fragen in einem dafür angemessenen Zeitraum gründlich zu behandeln. Der Bundesrat wird dem Parlament in seiner Botschaft zu einem revidierten Urheberrechtsgesetz darüber Bericht erstatten und ihm gegebenenfalls Änderungsvorschläge unterbreiten.
    • <p>Die WAK beauftragt den Bundesrat, die wettbewerbspolitischen Auswirkungen des aufgrund der Filmgesetzrevision eingeführten Artikel 12 Absazt 1bis des Urheberrechtsgesetzes zu überprüfen und dem Parlament bis Ende 2002 Bericht zu erstatten.</p><p>Insbesondere soll abgeklärt werden:</p><p>- inwiefern diese Neuregelung die kulturelle Vielfalt des Angebotes von audiovisuellen Werken einschränkt;</p><p>- inwiefern bei einer solchen Beschränkung der Wettbewerbsfreiheit die Verhältnismässigkeit gewahrt ist;</p><p>- wie sich die Regelung auf die Preise auswirkt.</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat die Einführung der nationalen Erschöpfung für audiovisuelle Werke im Zusammenhang mit dem weltweiten Bestreben, den freien, grenzüberschreitenden Handel zu fördern?</p>
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