Koordination des Nachrichtendienstes
- ShortId
-
02.3395
- Id
-
20023395
- Updated
-
25.06.2025 01:55
- Language
-
de
- Title
-
Koordination des Nachrichtendienstes
- AdditionalIndexing
-
09;Koordination;Nachrichtendienst;Informationsverbreitung;Informationsanalyse
- 1
-
- L05K0402031401, Nachrichtendienst
- L04K08020314, Koordination
- L04K12040203, Informationsanalyse
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Sicherheitsausschuss des Bundesrates (SIA) hat die neue Organisation der sicherheitspolitischen Führung im Jahre 2001 einer ersten Beurteilung unterzogen. Am 20. Februar 2002 hat der Bundesrat den entsprechenden Evaluationsbericht des SIA zur Kenntnis genommen. Nach seiner Ansicht haben die neuen Strukturen und Instrumente im Bereich der Sicherheitspolitik insgesamt wesentliche Fortschritte gegenüber dem früheren System gebracht. Dennoch ist der Bundesrat bereit, die im Postulat aufgeführten Aspekte im Rahmen künftig noch zu führender Diskussionen über Grundsatzfragen zur sicherheitspolitischen Organisation zu prüfen.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Wie bereits im Bericht der Studienkommission UG Nachrichtendienst vom Februar 2000 festgestellt, greift die Funktion des Nachrichtenkoordinators bzw. der Nachrichtenkoordination noch nicht. Dies hat vor allem damit zu tun, dass die Funktion des Nachrichtenkoordinators nach wie vor nicht ausreichend geregelt ist, und zwar sowohl in Bezug auf dessen politische Führung als auch auf dessen Aufgaben und Kompetenzen sowie die Schnittstellen mit den übrigen Nachrichtendiensten im Bund bzw. den übrigen Informationsquellen.</p><p>Wir bitten den Bundesrat deshalb zur Verbesserung der Effizienz und Kontinuität des Krisenmanagements sowie der Früherkennung zu prüfen, ob die Position des Nachrichtenkoordinators nicht wie folgt optimiert werden kann:</p><p>- Die Position des Nachrichtenkoordinators ist politisch zu legitimieren (Botschafter, Staatssekretär, Delegierter des Bundesrates). Grundlage dazu kann die Empfehlung der Studienkommission UG Nachrichtendienst bilden. Er ist direkt dem Bundesrat/einem Departementschef unterstellt.</p><p>- Dieser politisch legitimierte Koordinator nimmt zwecks strategischer Auswertung zuhanden der politischen Führung die Querschnittfunktion zwischen den verschiedenen Nachrichtendiensten sowie allen weiteren Stellen innerhalb des Bundes wahr und definiert diesen gegenüber die Prioritäten und Nachrichtenbedürfnisse aufgrund der politischen Vorgaben seiner Kunden.</p><p>- Er hat direkten Zugang zum Bundesrat, dem Bundespräsidenten und den Aussenstellen des Bundes sowie zur Bundeskanzlei.</p><p>- Er ist Ansprechpartner/Gesamtverantwortlicher gegenüber der parlamentarischen Kontrolle.</p><p>- Er leitet die Lenkungsgruppe Sicherheit (oder ein neues Arbeitsgremium) zur Koordination der laufenden Zusammenarbeit und der Aufgaben der Nachrichtendienste sowie weiteren Stellen innerhalb des Bundes/ausserhalb des Bundes.</p><p>- Die Schnittstellen zwischen den Nachrichtendiensten und dem Nachrichtenkoordinator sowie offenen Quellen werden dahingehend geregelt, dass die Nachrichtendienste primär für die Beschaffung und Vorauswertung von Informationen zuständig sind, die nicht über offene Quellen erhältlich sind.</p><p>- Der Koordinator ist zuständig für die Erstellung eines zentralen Lagerraumes mit abgestufter Zugangsberechtigung (physisch und virtuell).</p>
- Koordination des Nachrichtendienstes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Sicherheitsausschuss des Bundesrates (SIA) hat die neue Organisation der sicherheitspolitischen Führung im Jahre 2001 einer ersten Beurteilung unterzogen. Am 20. Februar 2002 hat der Bundesrat den entsprechenden Evaluationsbericht des SIA zur Kenntnis genommen. Nach seiner Ansicht haben die neuen Strukturen und Instrumente im Bereich der Sicherheitspolitik insgesamt wesentliche Fortschritte gegenüber dem früheren System gebracht. Dennoch ist der Bundesrat bereit, die im Postulat aufgeführten Aspekte im Rahmen künftig noch zu führender Diskussionen über Grundsatzfragen zur sicherheitspolitischen Organisation zu prüfen.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Wie bereits im Bericht der Studienkommission UG Nachrichtendienst vom Februar 2000 festgestellt, greift die Funktion des Nachrichtenkoordinators bzw. der Nachrichtenkoordination noch nicht. Dies hat vor allem damit zu tun, dass die Funktion des Nachrichtenkoordinators nach wie vor nicht ausreichend geregelt ist, und zwar sowohl in Bezug auf dessen politische Führung als auch auf dessen Aufgaben und Kompetenzen sowie die Schnittstellen mit den übrigen Nachrichtendiensten im Bund bzw. den übrigen Informationsquellen.</p><p>Wir bitten den Bundesrat deshalb zur Verbesserung der Effizienz und Kontinuität des Krisenmanagements sowie der Früherkennung zu prüfen, ob die Position des Nachrichtenkoordinators nicht wie folgt optimiert werden kann:</p><p>- Die Position des Nachrichtenkoordinators ist politisch zu legitimieren (Botschafter, Staatssekretär, Delegierter des Bundesrates). Grundlage dazu kann die Empfehlung der Studienkommission UG Nachrichtendienst bilden. Er ist direkt dem Bundesrat/einem Departementschef unterstellt.</p><p>- Dieser politisch legitimierte Koordinator nimmt zwecks strategischer Auswertung zuhanden der politischen Führung die Querschnittfunktion zwischen den verschiedenen Nachrichtendiensten sowie allen weiteren Stellen innerhalb des Bundes wahr und definiert diesen gegenüber die Prioritäten und Nachrichtenbedürfnisse aufgrund der politischen Vorgaben seiner Kunden.</p><p>- Er hat direkten Zugang zum Bundesrat, dem Bundespräsidenten und den Aussenstellen des Bundes sowie zur Bundeskanzlei.</p><p>- Er ist Ansprechpartner/Gesamtverantwortlicher gegenüber der parlamentarischen Kontrolle.</p><p>- Er leitet die Lenkungsgruppe Sicherheit (oder ein neues Arbeitsgremium) zur Koordination der laufenden Zusammenarbeit und der Aufgaben der Nachrichtendienste sowie weiteren Stellen innerhalb des Bundes/ausserhalb des Bundes.</p><p>- Die Schnittstellen zwischen den Nachrichtendiensten und dem Nachrichtenkoordinator sowie offenen Quellen werden dahingehend geregelt, dass die Nachrichtendienste primär für die Beschaffung und Vorauswertung von Informationen zuständig sind, die nicht über offene Quellen erhältlich sind.</p><p>- Der Koordinator ist zuständig für die Erstellung eines zentralen Lagerraumes mit abgestufter Zugangsberechtigung (physisch und virtuell).</p>
- Koordination des Nachrichtendienstes
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