Verwendung der Gelder aus der Motorfahrzeug-Treibstoffkasse

ShortId
02.3396
Id
20023396
Updated
10.04.2024 13:47
Language
de
Title
Verwendung der Gelder aus der Motorfahrzeug-Treibstoffkasse
AdditionalIndexing
48;52;Flughafen;Wintersport;Mineralölsteuer;Verursacherprinzip;Tourismus;Lärmschutz;Luftverkehr
1
  • L04K11070109, Mineralölsteuer
  • L04K18040101, Flughafen
  • L04K06010410, Lärmschutz
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L04K06010417, Verursacherprinzip
  • L04K01010103, Tourismus
  • L05K0101010207, Wintersport
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Es besteht zurzeit keine Verfassungsgrundlage, die die Mitfinanzierung von Lärmschutzmassnahmen auf Flughäfen aus den zweckgebundenen Einnahmen der Treibstoffsteuer, des Zuschlags auf diese Steuer sowie der Autobahnvignette ermöglicht. Die Absicht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates besteht denn auch gerade darin, die entsprechende Verfassungsgrundlage erst zu schaffen.</p><p>2. Es werden immer wieder Begehren gestellt, bestimmte Branchen von der Mineralölsteuer zu befreien. Diese Steuer ist eine Verbrauchssteuer auf Mineralölen (z. B. Treibstoffen). Sie unterscheidet sich damit von Strassenbenützungsgebühren. Treibstoffe unterliegen der Mineralölsteuer ohne Rücksicht darauf, ob sie in Motoren von Maschinen oder Fahrzeugen verwendet werden. Es rechtfertigt sich daher nicht, Pistenfahrzeuge in dieser Hinsicht steuerlich zu begünstigen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates soll einen Entscheid getroffen haben, nach welchem für die Fluglärmbekämpfung am Flughafen Unique bis zu 70 Millionen Franken der zweckgebundenen Gelder der Treibstoffzölle und Zollzuschläge abgezweigt werden sollen.</p><p>Flugtreibstoff ist im Gegensatz zum Treibstoff für Motorfahrzeuge von jeglicher Abgabe befreit. Wenn man nun hier von einer Gleichbehandlung von Strassen- und Flugverkehr ausgehen will, so spricht dies den wirklichen Verhältnissen Hohn und ist eine eklatante Abkehr vom Verursacherprinzip.</p><p>Dies veranlasst mich zu folgenden Fragen:</p><p>1. Besteht für die Zweckentfremdung der Treibstoffzollgelder für die Lärmbekämpfung beim Flughafen Unique eine gesetzliche Basis?</p><p>2. Einem Vertreter eines Tourismuskantons stellt sich unwillkürlich die Frage, ob man dann nicht eher sämtliche Pistenfahrzeuge von Treibstoffzöllen befreien müsste, da diese Fahrzeuge weder den Bau noch den Unterhalt der Strassen belasten.</p>
  • Verwendung der Gelder aus der Motorfahrzeug-Treibstoffkasse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Es besteht zurzeit keine Verfassungsgrundlage, die die Mitfinanzierung von Lärmschutzmassnahmen auf Flughäfen aus den zweckgebundenen Einnahmen der Treibstoffsteuer, des Zuschlags auf diese Steuer sowie der Autobahnvignette ermöglicht. Die Absicht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates besteht denn auch gerade darin, die entsprechende Verfassungsgrundlage erst zu schaffen.</p><p>2. Es werden immer wieder Begehren gestellt, bestimmte Branchen von der Mineralölsteuer zu befreien. Diese Steuer ist eine Verbrauchssteuer auf Mineralölen (z. B. Treibstoffen). Sie unterscheidet sich damit von Strassenbenützungsgebühren. Treibstoffe unterliegen der Mineralölsteuer ohne Rücksicht darauf, ob sie in Motoren von Maschinen oder Fahrzeugen verwendet werden. Es rechtfertigt sich daher nicht, Pistenfahrzeuge in dieser Hinsicht steuerlich zu begünstigen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates soll einen Entscheid getroffen haben, nach welchem für die Fluglärmbekämpfung am Flughafen Unique bis zu 70 Millionen Franken der zweckgebundenen Gelder der Treibstoffzölle und Zollzuschläge abgezweigt werden sollen.</p><p>Flugtreibstoff ist im Gegensatz zum Treibstoff für Motorfahrzeuge von jeglicher Abgabe befreit. Wenn man nun hier von einer Gleichbehandlung von Strassen- und Flugverkehr ausgehen will, so spricht dies den wirklichen Verhältnissen Hohn und ist eine eklatante Abkehr vom Verursacherprinzip.</p><p>Dies veranlasst mich zu folgenden Fragen:</p><p>1. Besteht für die Zweckentfremdung der Treibstoffzollgelder für die Lärmbekämpfung beim Flughafen Unique eine gesetzliche Basis?</p><p>2. Einem Vertreter eines Tourismuskantons stellt sich unwillkürlich die Frage, ob man dann nicht eher sämtliche Pistenfahrzeuge von Treibstoffzöllen befreien müsste, da diese Fahrzeuge weder den Bau noch den Unterhalt der Strassen belasten.</p>
    • Verwendung der Gelder aus der Motorfahrzeug-Treibstoffkasse

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