Sammelstiftungsaufsicht. Klarheit in der Aufgabenzuweisung

ShortId
02.3406
Id
20023406
Updated
10.04.2024 08:59
Language
de
Title
Sammelstiftungsaufsicht. Klarheit in der Aufgabenzuweisung
AdditionalIndexing
04;28;Kompetenzregelung;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Pensionskasse;Aufgabenteilung;Versicherungsaufsicht
1
  • L04K11100116, Versicherungsaufsicht
  • L06K010401010205, Pensionskasse
  • L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L06K080701020101, Aufgabenteilung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Aufsicht über die Durchführung der beruflichen Vorsorge bei den Sammelstiftungen ist Aufgabe des EDI bzw. des BSV und wird dort vom Kompetenzzentrum Aufsicht Berufliche Vorsorge wahrgenommen. Die Rechtsbeziehungen zwischen Sammelstiftung und Lebensversicherer unterliegen dem Kollektivvertragsrecht und werden vom EJPD bzw. vom BPV gemäss VAG beaufsichtigt.</p><p>Zur Klärung von Auftrag und Kompetenzen des Bundesamtes für Privatversicherungen hat das EJPD bei Prof. Dr. Gerhard Schmid ein Gutachten in Auftrag gegeben. Es liegt ein Zwischenbericht vom 30. August 2002 vor. Der Schlussbericht wird bis Ende Oktober 2002 erwartet. Sollte der Schlussbericht, der sich auch mit der Abgrenzung der Aufsichtszuständigkeit zwischen BPV und BSV befasst, Mängel in der Zusammenarbeit der beiden Ämter feststellen, ist der Bundesrat bereit, umgehend die geeigneten Massnahmen zu treffen.</p><p>2./3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine Optimierung der Aufsicht über die berufliche Vorsorge möglich und anzustreben ist. Er anerkennt insbesondere, dass eine Analyse des heutigen Systems aus einer Gesamtsicht wünschbar ist, wodurch auch eine Verbesserung der Aufsichtsstrukturen und der Aufsichtskapazitäten auf Bundesebene erreicht werden soll. Der Einschluss der Pensionskassenaufsicht in die vorgesehene integrierte Finanzmarkt-Aufsichtsbehörde wäre dabei eine zu prüfende Option.</p><p>Daneben soll auch die Oberaufsicht in der beruflichen Vorsorge verstärkt werden. Der Bundesrat erklärt sich deshalb bereit, das Postulat Hess Walter (02.3405) entgegenzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen den Departementen bezüglich der Sammelstiftungen, und wie sieht die Aufgabenzuweisung im Detail aus?</p><p>2. Bestehen weitere allfällige Unklarheiten in der Aufgabenzuweisung zwischen dem EDI und dem EJPD bezüglich der Aufsicht über das Pensionskassenwesen?</p><p>3. Wie gedenkt der Bundesrat solche Unklarheiten in Zukunft präventiv zu eliminieren?</p>
  • Sammelstiftungsaufsicht. Klarheit in der Aufgabenzuweisung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Aufsicht über die Durchführung der beruflichen Vorsorge bei den Sammelstiftungen ist Aufgabe des EDI bzw. des BSV und wird dort vom Kompetenzzentrum Aufsicht Berufliche Vorsorge wahrgenommen. Die Rechtsbeziehungen zwischen Sammelstiftung und Lebensversicherer unterliegen dem Kollektivvertragsrecht und werden vom EJPD bzw. vom BPV gemäss VAG beaufsichtigt.</p><p>Zur Klärung von Auftrag und Kompetenzen des Bundesamtes für Privatversicherungen hat das EJPD bei Prof. Dr. Gerhard Schmid ein Gutachten in Auftrag gegeben. Es liegt ein Zwischenbericht vom 30. August 2002 vor. Der Schlussbericht wird bis Ende Oktober 2002 erwartet. Sollte der Schlussbericht, der sich auch mit der Abgrenzung der Aufsichtszuständigkeit zwischen BPV und BSV befasst, Mängel in der Zusammenarbeit der beiden Ämter feststellen, ist der Bundesrat bereit, umgehend die geeigneten Massnahmen zu treffen.</p><p>2./3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine Optimierung der Aufsicht über die berufliche Vorsorge möglich und anzustreben ist. Er anerkennt insbesondere, dass eine Analyse des heutigen Systems aus einer Gesamtsicht wünschbar ist, wodurch auch eine Verbesserung der Aufsichtsstrukturen und der Aufsichtskapazitäten auf Bundesebene erreicht werden soll. Der Einschluss der Pensionskassenaufsicht in die vorgesehene integrierte Finanzmarkt-Aufsichtsbehörde wäre dabei eine zu prüfende Option.</p><p>Daneben soll auch die Oberaufsicht in der beruflichen Vorsorge verstärkt werden. Der Bundesrat erklärt sich deshalb bereit, das Postulat Hess Walter (02.3405) entgegenzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen den Departementen bezüglich der Sammelstiftungen, und wie sieht die Aufgabenzuweisung im Detail aus?</p><p>2. Bestehen weitere allfällige Unklarheiten in der Aufgabenzuweisung zwischen dem EDI und dem EJPD bezüglich der Aufsicht über das Pensionskassenwesen?</p><p>3. Wie gedenkt der Bundesrat solche Unklarheiten in Zukunft präventiv zu eliminieren?</p>
    • Sammelstiftungsaufsicht. Klarheit in der Aufgabenzuweisung

Back to List