Situation in der Landwirtschaft
- ShortId
-
02.3408
- Id
-
20023408
- Updated
-
10.04.2024 14:08
- Language
-
de
- Title
-
Situation in der Landwirtschaft
- AdditionalIndexing
-
55;Milchindustrie;Agrarmarkt;Milch;Milchviehbetrieb;Direktzahlungen;landwirtschaftliches Einkommen;Agrarreform;Milcherzeugung
- 1
-
- L05K1401050104, landwirtschaftliches Einkommen
- L05K1402030108, Milchindustrie
- L05K1401010306, Milcherzeugung
- L05K1401050305, Milchviehbetrieb
- L05K1401030202, Agrarmarkt
- L05K1402060106, Milch
- L04K14010404, Direktzahlungen
- L05K1401030204, Agrarreform
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Bauernfamilien sind mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert. Enorme Anstrengungen sind notwendig, um diese zu meistern. Die Entwicklungen sind aber seit Beginn der Neunzigerjahre nicht nur in der Landwirtschaft, sondern generell in der Gesellschaft und Wirtschaft dynamischer geworden. Veränderungsprozesse laufen in einem hohen Tempo ab, und Strukturen wandeln sich ständig. Dies erfordert Flexibilität, Leistungs- und Anpassungsbereitschaft.</p><p>Insofern wird sich die Landwirtschaft auch in Zukunft mit einem hohen Rhythmus an Veränderungen auseinandersetzen müssen. Der Staat begleitet die Landwirtschaft in diesem Anpassungsprozess, indem er mit den agrarpolitischen Rahmenbedingungen und Instrumenten ein Umfeld schafft. Der Sektor soll damit die von der Gesellschaft gewünschten Leistungen, wie sie im Landwirtschaftsartikel in der Bundesverfassung (Art. 104 BV) verankert sind, auch in Zukunft erbringen können. </p><p>Zu den einzelnen Fragen äussert sich der Bundesrat wie folgt: </p><p>1. Eine umfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Situation der Landwirtschaftsbetriebe als selbstständig erwerbende Familienunternehmen ist allein aufgrund des Arbeitseinkommens nicht möglich. Neben dem landwirtschaftlichen Einkommen (inklusive Entschädigung für das Eigenkapital) müssen auch das Nebeneinkommen sowie die in der Regel gegenüber den übrigen Bevölkerungsschichten tieferen Lebenshaltungskosten (Wohnungsmiete, Eigenverbrauch, usw.) in die Betrachtung einbezogen werden.</p><p>Aufschlussreich ist im Weiteren die Analyse des Mittelflusses vor Privatausgaben. Dieser ist in den Neunzigerjahren ziemlich stabil geblieben. Im Durchschnitt der Jahre 1990/1992 betrug die Summe 93 900 Franken und 1999/2001 94 300 Franken. Erste Schätzungen gehen von einer Verbesserung des sektoralen Einkommens im Jahre 2002 aus. </p><p>Die Einkommenssituation in der Landwirtschaft ist in der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Büttiker 02.3315, vom 20. Juni 2002, vertiefter dargestellt. </p><p>Die Einkommen der Milchbetriebe lagen in den letzten Jahren auf einem relativ tiefen Niveau, insbesondere in den Jahren vor der Agrarpolitik 2002. Trotz diesem anhaltend tiefen Niveau waren die Betriebe im Durchschnitt in der Lage, ihre Konsumkosten zu decken und Kapital für Ersatz- und Neuinvestitionen zu bilden. Der Verschuldungsgrad der Verkehrsmilchbetriebe stieg nicht an. </p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Darstellung von Durchschnittswerten über schwierige individuelle Situationen hinwegtäuschen kann. So reicht bei einem Drittel der Landwirtschaftsbetriebe das Ertragspotenzial nicht aus, um die Existenzfähigkeit langfristig zu sichern. Allerdings sind die meisten dieser Betriebe noch in der Lage, ihre Privatausgaben zu decken. </p><p>Ein Festhalten an den bisherigen Rahmenbedingungen würde die Situation nicht verbessern. Reformen sind deshalb notwendig. Mit der Agrarpolitik 2007 schlägt der Bundesrat Massnahmen vor, die den zukunftsfähigen Betrieben eine Perspektive aufzeigen können.</p><p>2. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung auf dem Milchmarkt aufmerksam. Unmittelbar nach der Umsetzung der Agrarpolitik 2002 hat die Landwirtschaft von der guten Preis- und Absatzsituation profitieren können. Im Frühjahr 2002 haben sich die Inland- und die Exportmärkte für Milchprodukte, insbesondere für Käse, schlechter entwickelt. Der Bundesrat ist sich der schwierigen Lage der Milchwirtschaft bewusst und hat dieser Tatsache Rechnung getragen. Die notwendigen ausserordentlichen Massnahmen konnten rechtzeitig ergriffen werden, um Schlimmeres zu verhindern.</p><p>Der Bundesrat hat am 28. August 2002 zusätzliche Massnahmen zur Marktstützung beschlossen. Im Finanzplan war für die Milchmarktstützung 2003 ein Abbau von 67 Millionen Franken vorgesehen. Dieser Betrag wird jetzt im Budget um 37 Millionen Franken verringert, so dass für diesen Bereich im Jahre 2003 noch 564 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Das erlaubt, die Verkäsungszulage von 20 Rappen pro Kilo Milch beizubehalten. Die Käsehandelsunternehmen werden entlastet, indem fällige Darlehen des Bundes für die Lagerhaltung - insgesamt 31 Millionen Franken - nicht im laufenden Jahr zurückbezahlt werden müssen und die Rückzahlungsdauer bis Ende Juli 2005 verlängert wird. Der Bundesrat hat in der Folge den Zielpreis für die Milch - er ist eine für den Markt unverbindliche Richtgrösse - per 1. November 2002 von 77 auf 73 Rappen gesenkt.</p><p>Am 30. September 2002 hat der Bundesrat gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz beschlossen, von den betroffenen Milchproduzenten 85 Prozent der vom 1. August bis 22. September ausstehenden Milchzahlungen in der Höhe von total 63 Millionen Franken direkt zu übernehmen. Als Gegenleistung müssen die Produzenten ihre Forderungen gegenüber der Swiss Dairy Food an den Bund abtreten. Zusätzlich hat der Bundesrat eine Überbrückungsfinanzierung mit zwei verzinslichen und rückzahlbaren Darlehen von insgesamt 70 Millionen Franken beschlossen: 30 Millionen Franken für die Schweizer Milchproduzenten (SMP), mit einer Laufzeit von 12 Monaten zur Vorfinanzierung des Abbaus der Käse- und Milchpulverlager, und 40 Millionen Franken für 2 Jahre an die Branchenorganisation Butter für Verbilligungsaktionen. Zur Tilgung dieser Darlehen werden die von der Branche erhobenen Produzentenbeiträge eingesetzt.</p><p>Die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen werden grösstenteils innerhalb der Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft kompensiert. 30 Millionen Franken können aus zurückgestellten Mitteln, die im Rahmen der Liquidation der Käseunion aus heutiger Sicht nicht mehr benötigt werden, entnommen werden. </p><p>3. Der Bundesrat hat des Weiteren am 16. Oktober 2002 eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes im dringlichen Verfahren dem Parlament überwiesen. Damit soll ein Teil der Verantwortung für die Anpassung der Milchmenge an die Absatzmöglichkeiten an die Branche übertragen werden. Diese Massnahme erfordert das Einverständnis der SMP, der Milchindustrie und der Käsehersteller (Fromarte). Im Falle eines Einverständnisses wird der Bundesrat die von der Branche getroffenen Mengenbeschlüsse umsetzen.</p><p>Eine analoge Möglichkeit wird für die einzelnen Branchenorganisationen geschaffen. Sie soll ab 1. Mai 2004 ins ordentliche Recht aufgenommen werden. Die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2007) wird in diesem Sinne ergänzt. </p><p>Verzichten die Produzenten freiwillig, im Verlaufe des Milchjahres 2002/03 einen Teil der Quoten zu produzieren, können sie diese Milchmenge auf das Milchjahr 2003/04 übertragen. Ausnahmsweise gilt für diesen Fall die Limite von 5000 Kilogramm nicht.</p><p>4. Die Direktzahlungen gelten die ökologischen und gemeinwirtschaftlichen Leistungen ab. Sie sollten deshalb nicht für die Kompensation im Marktbereich eingesetzt werden. Darüber hinaus würde eine derartige Kompensation dem strategischen Ziel "Milchland Schweiz" widersprechen, weil durch diese zusätzliche Faktorsubventionierung (Tierbeiträge) die notwendigen Strukturanpassungen in der Milchproduktion weiter hinausgezögert würden. </p><p>Mit einer teilweisen Umlagerung der Direktzahlung auf Tierbeiträge würden tendenziell mehr Direktzahlungen ins Talgebiet fliessen, da dort die Viehdichte höher als im Berggebiet ist.</p><p>Mittelfristig könnte eine Umlagerung der Marktstützungsbeiträge auf Raufutterverzehrer Vorteile bieten: Die Markteingriffe würden reduziert, und die Bundesbeiträge gelangten direkt zu den Bauern. Zudem wäre die Administration der Bundesbeiträge einfacher. Dieser Umbau liesse sich jedoch nicht kurzfristig in einem Schritt realisieren, da das sektorale Einkommen gleichzeitig signifikant reduziert würde.</p><p>5. Die Entwicklung des Kostenumfeldes der Landwirtschaft und die angestrebten Massnahmen zur Kostensenkung hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei vom 19. Juni 2002 (02.3280) dargelegt. Der Handlungsspielraum für eine staatliche Beeinflussung der Produktionskosten ist eingeschränkt, und das Kostensenkungspotenzial ist gering. Analysen der Kostenentwicklung über die letzten zehn Jahre bestätigen diese Einschätzung. Zugenommen haben vor allem die fremden Strukturkosten (Kosten für Gebäude, Maschinen, allgemeine Betriebskosten, Arbeiten durch Dritte). Die Einsparungen beziehen sich vor allem auf die Schuldzinsen (tieferes Zinsniveau), die Personalkosten, die Sachkosten Pflanzenbau (vor allem Dünger) und das Kraftfutter. </p><p>Der Bundesrat wird im Rahmen seiner Möglichkeiten weiterhin einen Beitrag zur Kostensenkung in der Landwirtschaft leisten. So soll mit der Agrarpolitik 2007 die Regelungsdichte in verschiedenen Bereichen - beispielsweise bei der Milchkontingentierung und den Bezugsgrenzen für Direktzahlungen - abgebaut werden. Weitere kostensenkende Massnahmen sind die Erweiterung der Investitionshilfen, die Unterstützung der periodischen Wiederinstandstellung von Bodenverbesserungen sowie Marktanpassungsprogramme bei den Spezialkulturen. </p><p>Zurzeit erarbeiten drei Arbeitsgruppen unter der Leitung des Bundesamtes für Landwirtschaft Vorschläge aus, wie die Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises aufgrund der Erfahrungen und der technischen sowie strukturellen Entwicklung anzupassen sind. Die Änderungsvorschläge werden den interessierten Kreisen Mitte 2003 unterbreitet.</p><p>Der Bundesrat ist weiterhin bestrebt, kostensenkende Massnahmen zu prüfen, und hat sich deshalb bereit erklärt, die Motion der SVP-Fraktion als Postulat entgegenzunehmen. </p><p>6. Die Umsetzung der Agrarpolitik 2002 war bis heute sozialverträglich. Die Produzentenpreise bewegen sich auf dem prognostizierten Niveau. Die Verschuldung der Betriebe hat in den letzten zehn Jahren nicht zugenommen, und die Investitionskredite konnten mehrheitlich wie vorgesehen zurückbezahlt werden. Die Betriebshilfe für unverschuldet in finanzielle Not geratene, zukunftsfähige Landwirtschaftsbetriebe wurde nur in bescheidenem Ausmass beansprucht. </p><p>Seit den Siebzigerjahren hat sich der Strukturwandel (jährliche Betriebsaufgaben) stets auf einem Niveau von 2 bis 3 Prozent bewegt. Um den jungen Landwirten eine Perspektive geben zu können, sind weitere Strukturanpassungen notwendig. Nach wie vor wird in der Schweizer Landwirtschaft gegenüber vergleichbaren Betrieben im Ausland mehr Arbeit für dieselbe Produktionsmenge eingesetzt. Es besteht also Spielraum für ein Wachstum der Betriebe. Die Betriebsaufgaben erlauben den verbleibenden Betrieben, ihre ökonomische Basis zu verbessern. Für die Landwirtschaft als Ganzes wird dadurch eine ökonomisch nachhaltige Entwicklung ermöglicht.</p><p>Mit den Massnahmen der Agrarpolitik 2007 werden die Rahmenbedingungen optimiert, damit zukunftsfähige Betriebe eine Perspektive erhalten. Die vorgeschlagenen Reformen werden die Strukturentwicklung nur geringfügig beeinflussen. Die Öffnung des Käsemarktes gegenüber der EU, der Aussenwert des Schweizerfrankens und die Absatzmöglichkeiten der verschiedenen Verwertungskanäle für Milchprodukte spielen eine viel grössere Rolle. Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes verfügt der Bundesrat jedoch nur über einen sehr begrenzten Handlungsspielraum, um das Tempo der strukturellen Anpassungen in den nächsten Jahren zu ändern. Die Interventionsmöglichkeiten haben sich seit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen über die Schuldenbremse weiter verringert.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die CVP-Fraktion beobachtet mit grosser Sorge die Entwicklung in der Landwirtschaft und insbesondere in der Milchwirtschaft. Sie stellt fest, dass:</p><p>- auf den meisten Betrieben eine Familienarbeitskraft deutlich weniger als 3000 Franken im Monat verdient, und die Tendenz zeigt weiter nach unten;</p><p>- in der Milchwirtschaft ein eigentlicher Zerfall des Milchpreises droht;</p><p>- der Bundesrat als Rezept einseitig auf eine weitere Liberalisierung setzt, so insbesondere für die Milchwirtschaft.</p><p>Die CVP-Fraktion stellt dem Bundesrat deshalb die folgenden Fragen:</p><p>1. Hält er die schwierige Einkommenssituation der Milchwirtschaftsbetriebe in unserem Land für zumutbar?</p><p>2. Was unternimmt er kurzfristig, um die Situation auf dem Milchmarkt zu stabilisieren?</p><p>3. Ist er nicht auch der Auffassung, dass die von ihm beschlossene Erhöhung der Milchmenge rückgängig gemacht werden muss, um wieder stabilere Verhältnisse auf dem Milchmarkt zu erreichen?</p><p>4. Müsste nach seiner Ansicht nicht ein Teil der Direktzahlungen von der Fläche zum Tier übergeführt werden, damit dem strategischen Ziel "Milchland Schweiz" Rechnung getragen wird?</p><p>5. Was unternimmt er, damit für die Bauern das Kostenumfeld günstiger, der administrative Aufwand geringer und der unternehmerische Handlungsspielraum grösser wird?</p><p>6. Ist er angesichts der jüngsten Entwicklungen bereit, das Tempo der Reformen in der Landwirtschaft auf ein Mass zurückzunehmen, das für die Betroffenen auch tatsächlich tragbar ist und für die jüngere Generation wieder positive Perspektiven eröffnet?</p>
- Situation in der Landwirtschaft
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Bauernfamilien sind mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert. Enorme Anstrengungen sind notwendig, um diese zu meistern. Die Entwicklungen sind aber seit Beginn der Neunzigerjahre nicht nur in der Landwirtschaft, sondern generell in der Gesellschaft und Wirtschaft dynamischer geworden. Veränderungsprozesse laufen in einem hohen Tempo ab, und Strukturen wandeln sich ständig. Dies erfordert Flexibilität, Leistungs- und Anpassungsbereitschaft.</p><p>Insofern wird sich die Landwirtschaft auch in Zukunft mit einem hohen Rhythmus an Veränderungen auseinandersetzen müssen. Der Staat begleitet die Landwirtschaft in diesem Anpassungsprozess, indem er mit den agrarpolitischen Rahmenbedingungen und Instrumenten ein Umfeld schafft. Der Sektor soll damit die von der Gesellschaft gewünschten Leistungen, wie sie im Landwirtschaftsartikel in der Bundesverfassung (Art. 104 BV) verankert sind, auch in Zukunft erbringen können. </p><p>Zu den einzelnen Fragen äussert sich der Bundesrat wie folgt: </p><p>1. Eine umfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Situation der Landwirtschaftsbetriebe als selbstständig erwerbende Familienunternehmen ist allein aufgrund des Arbeitseinkommens nicht möglich. Neben dem landwirtschaftlichen Einkommen (inklusive Entschädigung für das Eigenkapital) müssen auch das Nebeneinkommen sowie die in der Regel gegenüber den übrigen Bevölkerungsschichten tieferen Lebenshaltungskosten (Wohnungsmiete, Eigenverbrauch, usw.) in die Betrachtung einbezogen werden.</p><p>Aufschlussreich ist im Weiteren die Analyse des Mittelflusses vor Privatausgaben. Dieser ist in den Neunzigerjahren ziemlich stabil geblieben. Im Durchschnitt der Jahre 1990/1992 betrug die Summe 93 900 Franken und 1999/2001 94 300 Franken. Erste Schätzungen gehen von einer Verbesserung des sektoralen Einkommens im Jahre 2002 aus. </p><p>Die Einkommenssituation in der Landwirtschaft ist in der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Büttiker 02.3315, vom 20. Juni 2002, vertiefter dargestellt. </p><p>Die Einkommen der Milchbetriebe lagen in den letzten Jahren auf einem relativ tiefen Niveau, insbesondere in den Jahren vor der Agrarpolitik 2002. Trotz diesem anhaltend tiefen Niveau waren die Betriebe im Durchschnitt in der Lage, ihre Konsumkosten zu decken und Kapital für Ersatz- und Neuinvestitionen zu bilden. Der Verschuldungsgrad der Verkehrsmilchbetriebe stieg nicht an. </p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Darstellung von Durchschnittswerten über schwierige individuelle Situationen hinwegtäuschen kann. So reicht bei einem Drittel der Landwirtschaftsbetriebe das Ertragspotenzial nicht aus, um die Existenzfähigkeit langfristig zu sichern. Allerdings sind die meisten dieser Betriebe noch in der Lage, ihre Privatausgaben zu decken. </p><p>Ein Festhalten an den bisherigen Rahmenbedingungen würde die Situation nicht verbessern. Reformen sind deshalb notwendig. Mit der Agrarpolitik 2007 schlägt der Bundesrat Massnahmen vor, die den zukunftsfähigen Betrieben eine Perspektive aufzeigen können.</p><p>2. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung auf dem Milchmarkt aufmerksam. Unmittelbar nach der Umsetzung der Agrarpolitik 2002 hat die Landwirtschaft von der guten Preis- und Absatzsituation profitieren können. Im Frühjahr 2002 haben sich die Inland- und die Exportmärkte für Milchprodukte, insbesondere für Käse, schlechter entwickelt. Der Bundesrat ist sich der schwierigen Lage der Milchwirtschaft bewusst und hat dieser Tatsache Rechnung getragen. Die notwendigen ausserordentlichen Massnahmen konnten rechtzeitig ergriffen werden, um Schlimmeres zu verhindern.</p><p>Der Bundesrat hat am 28. August 2002 zusätzliche Massnahmen zur Marktstützung beschlossen. Im Finanzplan war für die Milchmarktstützung 2003 ein Abbau von 67 Millionen Franken vorgesehen. Dieser Betrag wird jetzt im Budget um 37 Millionen Franken verringert, so dass für diesen Bereich im Jahre 2003 noch 564 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Das erlaubt, die Verkäsungszulage von 20 Rappen pro Kilo Milch beizubehalten. Die Käsehandelsunternehmen werden entlastet, indem fällige Darlehen des Bundes für die Lagerhaltung - insgesamt 31 Millionen Franken - nicht im laufenden Jahr zurückbezahlt werden müssen und die Rückzahlungsdauer bis Ende Juli 2005 verlängert wird. Der Bundesrat hat in der Folge den Zielpreis für die Milch - er ist eine für den Markt unverbindliche Richtgrösse - per 1. November 2002 von 77 auf 73 Rappen gesenkt.</p><p>Am 30. September 2002 hat der Bundesrat gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz beschlossen, von den betroffenen Milchproduzenten 85 Prozent der vom 1. August bis 22. September ausstehenden Milchzahlungen in der Höhe von total 63 Millionen Franken direkt zu übernehmen. Als Gegenleistung müssen die Produzenten ihre Forderungen gegenüber der Swiss Dairy Food an den Bund abtreten. Zusätzlich hat der Bundesrat eine Überbrückungsfinanzierung mit zwei verzinslichen und rückzahlbaren Darlehen von insgesamt 70 Millionen Franken beschlossen: 30 Millionen Franken für die Schweizer Milchproduzenten (SMP), mit einer Laufzeit von 12 Monaten zur Vorfinanzierung des Abbaus der Käse- und Milchpulverlager, und 40 Millionen Franken für 2 Jahre an die Branchenorganisation Butter für Verbilligungsaktionen. Zur Tilgung dieser Darlehen werden die von der Branche erhobenen Produzentenbeiträge eingesetzt.</p><p>Die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen werden grösstenteils innerhalb der Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft kompensiert. 30 Millionen Franken können aus zurückgestellten Mitteln, die im Rahmen der Liquidation der Käseunion aus heutiger Sicht nicht mehr benötigt werden, entnommen werden. </p><p>3. Der Bundesrat hat des Weiteren am 16. Oktober 2002 eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes im dringlichen Verfahren dem Parlament überwiesen. Damit soll ein Teil der Verantwortung für die Anpassung der Milchmenge an die Absatzmöglichkeiten an die Branche übertragen werden. Diese Massnahme erfordert das Einverständnis der SMP, der Milchindustrie und der Käsehersteller (Fromarte). Im Falle eines Einverständnisses wird der Bundesrat die von der Branche getroffenen Mengenbeschlüsse umsetzen.</p><p>Eine analoge Möglichkeit wird für die einzelnen Branchenorganisationen geschaffen. Sie soll ab 1. Mai 2004 ins ordentliche Recht aufgenommen werden. Die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2007) wird in diesem Sinne ergänzt. </p><p>Verzichten die Produzenten freiwillig, im Verlaufe des Milchjahres 2002/03 einen Teil der Quoten zu produzieren, können sie diese Milchmenge auf das Milchjahr 2003/04 übertragen. Ausnahmsweise gilt für diesen Fall die Limite von 5000 Kilogramm nicht.</p><p>4. Die Direktzahlungen gelten die ökologischen und gemeinwirtschaftlichen Leistungen ab. Sie sollten deshalb nicht für die Kompensation im Marktbereich eingesetzt werden. Darüber hinaus würde eine derartige Kompensation dem strategischen Ziel "Milchland Schweiz" widersprechen, weil durch diese zusätzliche Faktorsubventionierung (Tierbeiträge) die notwendigen Strukturanpassungen in der Milchproduktion weiter hinausgezögert würden. </p><p>Mit einer teilweisen Umlagerung der Direktzahlung auf Tierbeiträge würden tendenziell mehr Direktzahlungen ins Talgebiet fliessen, da dort die Viehdichte höher als im Berggebiet ist.</p><p>Mittelfristig könnte eine Umlagerung der Marktstützungsbeiträge auf Raufutterverzehrer Vorteile bieten: Die Markteingriffe würden reduziert, und die Bundesbeiträge gelangten direkt zu den Bauern. Zudem wäre die Administration der Bundesbeiträge einfacher. Dieser Umbau liesse sich jedoch nicht kurzfristig in einem Schritt realisieren, da das sektorale Einkommen gleichzeitig signifikant reduziert würde.</p><p>5. Die Entwicklung des Kostenumfeldes der Landwirtschaft und die angestrebten Massnahmen zur Kostensenkung hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei vom 19. Juni 2002 (02.3280) dargelegt. Der Handlungsspielraum für eine staatliche Beeinflussung der Produktionskosten ist eingeschränkt, und das Kostensenkungspotenzial ist gering. Analysen der Kostenentwicklung über die letzten zehn Jahre bestätigen diese Einschätzung. Zugenommen haben vor allem die fremden Strukturkosten (Kosten für Gebäude, Maschinen, allgemeine Betriebskosten, Arbeiten durch Dritte). Die Einsparungen beziehen sich vor allem auf die Schuldzinsen (tieferes Zinsniveau), die Personalkosten, die Sachkosten Pflanzenbau (vor allem Dünger) und das Kraftfutter. </p><p>Der Bundesrat wird im Rahmen seiner Möglichkeiten weiterhin einen Beitrag zur Kostensenkung in der Landwirtschaft leisten. So soll mit der Agrarpolitik 2007 die Regelungsdichte in verschiedenen Bereichen - beispielsweise bei der Milchkontingentierung und den Bezugsgrenzen für Direktzahlungen - abgebaut werden. Weitere kostensenkende Massnahmen sind die Erweiterung der Investitionshilfen, die Unterstützung der periodischen Wiederinstandstellung von Bodenverbesserungen sowie Marktanpassungsprogramme bei den Spezialkulturen. </p><p>Zurzeit erarbeiten drei Arbeitsgruppen unter der Leitung des Bundesamtes für Landwirtschaft Vorschläge aus, wie die Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises aufgrund der Erfahrungen und der technischen sowie strukturellen Entwicklung anzupassen sind. Die Änderungsvorschläge werden den interessierten Kreisen Mitte 2003 unterbreitet.</p><p>Der Bundesrat ist weiterhin bestrebt, kostensenkende Massnahmen zu prüfen, und hat sich deshalb bereit erklärt, die Motion der SVP-Fraktion als Postulat entgegenzunehmen. </p><p>6. Die Umsetzung der Agrarpolitik 2002 war bis heute sozialverträglich. Die Produzentenpreise bewegen sich auf dem prognostizierten Niveau. Die Verschuldung der Betriebe hat in den letzten zehn Jahren nicht zugenommen, und die Investitionskredite konnten mehrheitlich wie vorgesehen zurückbezahlt werden. Die Betriebshilfe für unverschuldet in finanzielle Not geratene, zukunftsfähige Landwirtschaftsbetriebe wurde nur in bescheidenem Ausmass beansprucht. </p><p>Seit den Siebzigerjahren hat sich der Strukturwandel (jährliche Betriebsaufgaben) stets auf einem Niveau von 2 bis 3 Prozent bewegt. Um den jungen Landwirten eine Perspektive geben zu können, sind weitere Strukturanpassungen notwendig. Nach wie vor wird in der Schweizer Landwirtschaft gegenüber vergleichbaren Betrieben im Ausland mehr Arbeit für dieselbe Produktionsmenge eingesetzt. Es besteht also Spielraum für ein Wachstum der Betriebe. Die Betriebsaufgaben erlauben den verbleibenden Betrieben, ihre ökonomische Basis zu verbessern. Für die Landwirtschaft als Ganzes wird dadurch eine ökonomisch nachhaltige Entwicklung ermöglicht.</p><p>Mit den Massnahmen der Agrarpolitik 2007 werden die Rahmenbedingungen optimiert, damit zukunftsfähige Betriebe eine Perspektive erhalten. Die vorgeschlagenen Reformen werden die Strukturentwicklung nur geringfügig beeinflussen. Die Öffnung des Käsemarktes gegenüber der EU, der Aussenwert des Schweizerfrankens und die Absatzmöglichkeiten der verschiedenen Verwertungskanäle für Milchprodukte spielen eine viel grössere Rolle. Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes verfügt der Bundesrat jedoch nur über einen sehr begrenzten Handlungsspielraum, um das Tempo der strukturellen Anpassungen in den nächsten Jahren zu ändern. Die Interventionsmöglichkeiten haben sich seit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen über die Schuldenbremse weiter verringert.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die CVP-Fraktion beobachtet mit grosser Sorge die Entwicklung in der Landwirtschaft und insbesondere in der Milchwirtschaft. Sie stellt fest, dass:</p><p>- auf den meisten Betrieben eine Familienarbeitskraft deutlich weniger als 3000 Franken im Monat verdient, und die Tendenz zeigt weiter nach unten;</p><p>- in der Milchwirtschaft ein eigentlicher Zerfall des Milchpreises droht;</p><p>- der Bundesrat als Rezept einseitig auf eine weitere Liberalisierung setzt, so insbesondere für die Milchwirtschaft.</p><p>Die CVP-Fraktion stellt dem Bundesrat deshalb die folgenden Fragen:</p><p>1. Hält er die schwierige Einkommenssituation der Milchwirtschaftsbetriebe in unserem Land für zumutbar?</p><p>2. Was unternimmt er kurzfristig, um die Situation auf dem Milchmarkt zu stabilisieren?</p><p>3. Ist er nicht auch der Auffassung, dass die von ihm beschlossene Erhöhung der Milchmenge rückgängig gemacht werden muss, um wieder stabilere Verhältnisse auf dem Milchmarkt zu erreichen?</p><p>4. Müsste nach seiner Ansicht nicht ein Teil der Direktzahlungen von der Fläche zum Tier übergeführt werden, damit dem strategischen Ziel "Milchland Schweiz" Rechnung getragen wird?</p><p>5. Was unternimmt er, damit für die Bauern das Kostenumfeld günstiger, der administrative Aufwand geringer und der unternehmerische Handlungsspielraum grösser wird?</p><p>6. Ist er angesichts der jüngsten Entwicklungen bereit, das Tempo der Reformen in der Landwirtschaft auf ein Mass zurückzunehmen, das für die Betroffenen auch tatsächlich tragbar ist und für die jüngere Generation wieder positive Perspektiven eröffnet?</p>
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