Ombudsstelle zweite Säule

ShortId
02.3419
Id
20023419
Updated
10.04.2024 11:01
Language
de
Title
Ombudsstelle zweite Säule
AdditionalIndexing
28;Berufliche Vorsorge;Ombudsstelle;Versicherungsrecht
1
  • L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
  • L04K08060109, Ombudsstelle
  • L04K11100119, Versicherungsrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das BSV hat die Einführung einer Ombudsstelle für die zweite Säule, analog zu jener für die Privatversicherer, bereits eingehend geprüft. Dabei sind jedoch einige Probleme aufgetaucht, die das Projekt schliesslich scheitern liessen. Diese Probleme stellen sich nach wie vor.</p><p>Zunächst hätte eine von der Verwaltung und ganz allgemein vom öffentlichen Bereich unabhängige Stelle geschaffen werden müssen, weil das System der beruflichen Vorsorge aus einer obligatorischen Minimalvorsorge und einer überobligatorischen Vorsorge besteht. Weiter wird die zweite Säule von verschiedenen Partnern verwaltet, was vom Gesichtspunkt der Privaten die Wahl eines neutralen Schiedsrichters, der weder von Banken, Versicherungen, Treuhändern oder anderen für die Schaffung dieser Stelle infrage kommenden Organismen abhängt, erschwert hätte.</p><p>Ferner wurde angesichts der vielen verschiedenen Reglemente der Vorsorgeeinrichtungen und deren Besonderheiten befürchtet, dass die Ombudsstelle aufgrund mangelnder Einheitlichkeit in diesem Bereich keine konkrete Antwort für jeden einzelnen Fall hätte anbieten können. In einem allgemeineren Rahmen gehalten, hätte die Stelle die Bedürfnisse des Einzelnen hingegen nicht wirklich abgedeckt. Die Kosten für ein solche Stelle hätten gedeckt werden müssen und konnten nicht den Behörden angelastet werden. Die Privaten ihrerseits schienen nicht gewillt, sich finanziell zu beteiligen.</p><p>Manchmal übernehmen einzelne Organisationen wie der Schweizerischen Pensionskassenverband diese Aufgabe teilweise und sporadisch, wenn sie von Privatpersonen oder Pensionskassen angefragt werden. Auch andere Organisationen, wie Rechts- oder sonstige Beratungsstellen (Assuas z. B.), üben diese Funktion aus. Die Kantone verfügen zudem über Anlaufstellen, welche den Versicherten in diesem Bereich Auskünfte erteilen.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das System der zweiten Säule für die Versicherten schwer zugänglich ist und dass die Aufsichtsbehörden nicht immer in der Lage sind, ihre Fragen zu beantworten. Für die Schaffung einer Ombudsstelle sind jedoch beträchtliche Mittel (dezentralisierte Organisation, Beizug von Spezialisten usw.) und ein entsprechendes Budget erforderlich. Im Übrigen ist dies, nach der Ansicht des Bundesrates, nicht Sache des Gemeinwesens. Er glaubt auch nicht, dass die Kosten dem Sicherheitsfonds angelastet werden können. Die Frage könnte indes erneut gemeinsam mit den betroffenen Organisationen geprüft werden, insbesondere die Finanzierungsmöglichkeiten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Die berufliche Vorsorge ist für die meisten Versicherten ein komplexes Thema, welches sie nicht durchschauen. Die Aufsichtsbehörden sind häufig nicht in der Lage, komplizierte Fragen von Versicherten abzuklären. Es ist deshalb dringend angebracht, eine unentgeltliche Ombudsstelle zu schaffen, welche Versicherte und verantwortliche Stiftungsräte in Fragen der Vorsorge berät und in Streitfällen vermittelt. Die Kosten dafür könnte der Sicherheitsfonds tragen.</p>
  • Ombudsstelle zweite Säule
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das BSV hat die Einführung einer Ombudsstelle für die zweite Säule, analog zu jener für die Privatversicherer, bereits eingehend geprüft. Dabei sind jedoch einige Probleme aufgetaucht, die das Projekt schliesslich scheitern liessen. Diese Probleme stellen sich nach wie vor.</p><p>Zunächst hätte eine von der Verwaltung und ganz allgemein vom öffentlichen Bereich unabhängige Stelle geschaffen werden müssen, weil das System der beruflichen Vorsorge aus einer obligatorischen Minimalvorsorge und einer überobligatorischen Vorsorge besteht. Weiter wird die zweite Säule von verschiedenen Partnern verwaltet, was vom Gesichtspunkt der Privaten die Wahl eines neutralen Schiedsrichters, der weder von Banken, Versicherungen, Treuhändern oder anderen für die Schaffung dieser Stelle infrage kommenden Organismen abhängt, erschwert hätte.</p><p>Ferner wurde angesichts der vielen verschiedenen Reglemente der Vorsorgeeinrichtungen und deren Besonderheiten befürchtet, dass die Ombudsstelle aufgrund mangelnder Einheitlichkeit in diesem Bereich keine konkrete Antwort für jeden einzelnen Fall hätte anbieten können. In einem allgemeineren Rahmen gehalten, hätte die Stelle die Bedürfnisse des Einzelnen hingegen nicht wirklich abgedeckt. Die Kosten für ein solche Stelle hätten gedeckt werden müssen und konnten nicht den Behörden angelastet werden. Die Privaten ihrerseits schienen nicht gewillt, sich finanziell zu beteiligen.</p><p>Manchmal übernehmen einzelne Organisationen wie der Schweizerischen Pensionskassenverband diese Aufgabe teilweise und sporadisch, wenn sie von Privatpersonen oder Pensionskassen angefragt werden. Auch andere Organisationen, wie Rechts- oder sonstige Beratungsstellen (Assuas z. B.), üben diese Funktion aus. Die Kantone verfügen zudem über Anlaufstellen, welche den Versicherten in diesem Bereich Auskünfte erteilen.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das System der zweiten Säule für die Versicherten schwer zugänglich ist und dass die Aufsichtsbehörden nicht immer in der Lage sind, ihre Fragen zu beantworten. Für die Schaffung einer Ombudsstelle sind jedoch beträchtliche Mittel (dezentralisierte Organisation, Beizug von Spezialisten usw.) und ein entsprechendes Budget erforderlich. Im Übrigen ist dies, nach der Ansicht des Bundesrates, nicht Sache des Gemeinwesens. Er glaubt auch nicht, dass die Kosten dem Sicherheitsfonds angelastet werden können. Die Frage könnte indes erneut gemeinsam mit den betroffenen Organisationen geprüft werden, insbesondere die Finanzierungsmöglichkeiten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Die berufliche Vorsorge ist für die meisten Versicherten ein komplexes Thema, welches sie nicht durchschauen. Die Aufsichtsbehörden sind häufig nicht in der Lage, komplizierte Fragen von Versicherten abzuklären. Es ist deshalb dringend angebracht, eine unentgeltliche Ombudsstelle zu schaffen, welche Versicherte und verantwortliche Stiftungsräte in Fragen der Vorsorge berät und in Streitfällen vermittelt. Die Kosten dafür könnte der Sicherheitsfonds tragen.</p>
    • Ombudsstelle zweite Säule

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