Übergang zum Beitragsprimat
- ShortId
-
02.3428
- Id
-
20023428
- Updated
-
10.04.2024 12:33
- Language
-
de
- Title
-
Übergang zum Beitragsprimat
- AdditionalIndexing
-
28;freie Schlagwörter: Beitragsprimat;Versicherungsleistung;Pensionskasse des Bundes
- 1
-
- L04K08040511, Pensionskasse des Bundes
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat und die eidgenössischen Räte sind sich darüber einig, dass für die Pensionskasse des Bundes ein Übergang vom Leistungs- zum Beitragsprimat angezeigt ist (die überwiesene Motion 00.3179 der SPK-N). Als spätester Zeitpunkt für das Vorlegen einer entsprechenden Revisionsvorlage wurde das Jahr 2006 vorgeschlagen. Angesichts der Verluste bei den Pensionskassenvermögen, ausgelöst durch die Verhältnisse am Kapitalmarkt und an der Börse, drängt sich eine raschere Gangart auf.</p>
- <p>1. Ausgangslage</p><p>Im Rahmen der seinerzeitigen Beratungen zum neuen PKB-Gesetz wurden die Fragen rund um die Thematik "Leistungsprimat oder Beitragsprimat" einer intensiven sachlichen und politischen Diskussion unterzogen. In diesem Zusammenhang wurde die Motion 00.3179 der SPK-N überwiesen, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament bis Ende 2006 eine Revision des PKB-Gesetzes vorzulegen, deren Vorsorgeordnung für die Altersleistungen auf dem Beitragsprimat basiert.</p><p>Zurzeit laufen die Arbeiten zur Überführung des über Jahrzehnte gewachsenen Vorsorgesystems der Bundesverwaltung in das neue duale Vorsorgesystem. Namentlich wird an der Einrichtung der Schnittstelle zwischen BV Plus (Lohnsystem des Bundes) und dem Versichertenverwaltungssystem VE2000, welches Supis ablösen wird, gearbeitet. Die Umstellungsarbeiten auf das neue Vorsorgesystem erwiesen sich wegen der Komplexität des Lohn- und Zulagensystems des Bundes schwieriger als erwartet, sodass der ursprüngliche Zeitplan für die Migration revidiert werden musste.</p><p>Konkrete Arbeiten zur Einführung eines allgemeinen Beitragsprimats im Sinne der erwähnten Motion der SPK-N konnten deshalb noch nicht an die Hand genommen werden.</p><p>2. Voraussetzung für die Umstellung auf das Beitragsprimat</p><p>Als Vorbereitung für die geplante Gesetzesänderung hat der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes das Eidgenössische Personalamt und die Publica beauftragt, unter Beizug auch von externen Experten im Sinne einer Vorstudie alle relevanten personal- und vorsorgepolitischen sowie die finanziellen Aspekte einer Umstellung auf das Beitragsprimat detailliert abzuklären. Bevor der Übergang zum vollen Beitragsprimat mit hinreichender Sicherheit an die Hand genommen werden kann, muss jedoch der Übergang von der Pensionskasse des Bundes (PKB) zur Publica abgeschlossen und administrativ vollständig konsolidiert sein.</p><p>3. Finanzielles</p><p>Bekannterweise arbeitet die heutige PKB mit einer - statutarisch vorgesehenen - ständigen Unterdeckung von einem Drittel, wogegen die Publica - unabhängig vom Primat - ständig eine Deckung von 100 Prozent aufweisen muss. Damit ist klar, dass mit dem Übergang der Versicherten aus der heutigen PKB in die Publica (Migration) der zu diesem Zeitpunkt bestehende Fehlbetrag der PKB, wenn nicht sofort ausfinanziert, so doch als unwiderrufliche Forderung der Publica durch den Bund anerkannt und gemäss PKB-Gesetz (Art. 26 Abs. 1 und 2) mit mindestens 4 Prozent pro Jahr verzinst werden muss. Darüber hinaus hat der Bund, ebenfalls gemäss PKB-Gesetz (Art. 26 Abs. 6), die Leistungen der Publica so lange zu garantieren, bis die Fehlbetragsschuld abgetragen ist. Und schliesslich gibt es, wiederum gemäss PKB-Gesetz (Art. 25), noch die "Schwankungsreservegarantie" des Bundes, die erst entfällt, wenn die Publica die fehlenden Schwankungsreserven im Umfang von 10 Prozent des von der PKB auf sie übertragenen Deckungskapitals hat bilden können. Daran würde eine raschere Umstellung der beruflichen Altersvorsorge des Bundes vom Leistungs- auf das Beitragsprimat nichts ändern.</p><p>Fazit ist, dass die Verhältnisse am Kapitalmarkt bzw. an der Börse im vorliegenden Zusammenhang nur insoweit einen Einfluss haben, als sie - so oder so - auf den Fehlbetrag der PKB "durchschlagen", den der Bund im Migrationszeitpunkt als Fehlbetragsschuld zu übernehmen und in der Folge abzutragen hat. Entscheidend ist demzufolge, wie sich die Verhältnisse am Kapitalmarkt und an der Börse bis zur Migration entwickeln.</p><p>Zwischen der Einführung des Beitragsprimats und der von Artikel 26 des PKB-Gesetzes vorgesehenen Ausfinanzierung besteht kein direkter Zusammenhang. Die Ausfinanzierung des Fehlbetrages, d. h. die Abtragung der Fehlbetragsschuld des Bundes, wird mit der Migration von der PKB zur Publica am 1. Juni 2003 und mit der auf diesen Zeitpunkt zu erstellenden Eröffnungsbilanz eingeleitet und muss innert höchstens acht Jahren abgeschlossen sein.</p><p>4. Schlussfolgerungen</p><p>- Aus personalpolitischer Sicht sind eingehende Abklärungen zur Optimierung der Kongruenz zwischen Vorsorge- und Personalpolitik notwendig, die unter der Leitung des Eidgenössischen Personalamtes und in Zusammenarbeit mit EVK/Publica eingeleitet wurden.</p><p>- Da die Übertragung der Bestände der Versicherten und Rentenbeziehenden von der heutigen PKB zur Publica noch nicht vollzogen, sondern auf den 1. Juni 2003 festgelegt worden ist, müssen sämtliche verfügbaren Ressourcen mit erster Priorität für die erfolgreiche Migration von der PKB zur Publica eingesetzt werden.</p><p>- Die geforderte "raschere Gangart" beim Übergang vom Leistungs- ins Beitragsprimat brächte für den Bund keine finanziellen Vorteile.</p><p>- Der Prozess zum integralen Primatwechsel, der die Erarbeitung einer Vorlage zur Änderung des PKB-Gesetzes erfordert, lässt sich auch deshalb nicht wesentlich verkürzen, da zurzeit eine BVG-Revision ansteht, die es in den Einrichtungen der beruflichen Vorsorge, somit auch in der Publica, aller Voraussicht nach im nächsten oder übernächsten Jahr umzusetzen gilt.</p><p>- Eine raschere Gangart wäre auch unter dem Aspekt der Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden der Publica und der Personaldienste des Bundes nicht zu verantworten und würde nicht zuletzt auch die Versicherten der Publica sehr stark verunsichern.</p><p>Aus heutiger Sicht kann aber festgehalten werden, dass der in der Motion 00.3179 vorgegebene Zeitplan, um dem Parlament eine Revision des PKB-Gesetzes vorzulegen, nach wie vor eingehalten werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, gleichzeitig mit der Ausgliederung der Pensionskasse des Bundes (Publica) den Übergang zum Beitragsprimat und die Ausfinanzierung einzuleiten.</p>
- Übergang zum Beitragsprimat
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat und die eidgenössischen Räte sind sich darüber einig, dass für die Pensionskasse des Bundes ein Übergang vom Leistungs- zum Beitragsprimat angezeigt ist (die überwiesene Motion 00.3179 der SPK-N). Als spätester Zeitpunkt für das Vorlegen einer entsprechenden Revisionsvorlage wurde das Jahr 2006 vorgeschlagen. Angesichts der Verluste bei den Pensionskassenvermögen, ausgelöst durch die Verhältnisse am Kapitalmarkt und an der Börse, drängt sich eine raschere Gangart auf.</p>
- <p>1. Ausgangslage</p><p>Im Rahmen der seinerzeitigen Beratungen zum neuen PKB-Gesetz wurden die Fragen rund um die Thematik "Leistungsprimat oder Beitragsprimat" einer intensiven sachlichen und politischen Diskussion unterzogen. In diesem Zusammenhang wurde die Motion 00.3179 der SPK-N überwiesen, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament bis Ende 2006 eine Revision des PKB-Gesetzes vorzulegen, deren Vorsorgeordnung für die Altersleistungen auf dem Beitragsprimat basiert.</p><p>Zurzeit laufen die Arbeiten zur Überführung des über Jahrzehnte gewachsenen Vorsorgesystems der Bundesverwaltung in das neue duale Vorsorgesystem. Namentlich wird an der Einrichtung der Schnittstelle zwischen BV Plus (Lohnsystem des Bundes) und dem Versichertenverwaltungssystem VE2000, welches Supis ablösen wird, gearbeitet. Die Umstellungsarbeiten auf das neue Vorsorgesystem erwiesen sich wegen der Komplexität des Lohn- und Zulagensystems des Bundes schwieriger als erwartet, sodass der ursprüngliche Zeitplan für die Migration revidiert werden musste.</p><p>Konkrete Arbeiten zur Einführung eines allgemeinen Beitragsprimats im Sinne der erwähnten Motion der SPK-N konnten deshalb noch nicht an die Hand genommen werden.</p><p>2. Voraussetzung für die Umstellung auf das Beitragsprimat</p><p>Als Vorbereitung für die geplante Gesetzesänderung hat der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes das Eidgenössische Personalamt und die Publica beauftragt, unter Beizug auch von externen Experten im Sinne einer Vorstudie alle relevanten personal- und vorsorgepolitischen sowie die finanziellen Aspekte einer Umstellung auf das Beitragsprimat detailliert abzuklären. Bevor der Übergang zum vollen Beitragsprimat mit hinreichender Sicherheit an die Hand genommen werden kann, muss jedoch der Übergang von der Pensionskasse des Bundes (PKB) zur Publica abgeschlossen und administrativ vollständig konsolidiert sein.</p><p>3. Finanzielles</p><p>Bekannterweise arbeitet die heutige PKB mit einer - statutarisch vorgesehenen - ständigen Unterdeckung von einem Drittel, wogegen die Publica - unabhängig vom Primat - ständig eine Deckung von 100 Prozent aufweisen muss. Damit ist klar, dass mit dem Übergang der Versicherten aus der heutigen PKB in die Publica (Migration) der zu diesem Zeitpunkt bestehende Fehlbetrag der PKB, wenn nicht sofort ausfinanziert, so doch als unwiderrufliche Forderung der Publica durch den Bund anerkannt und gemäss PKB-Gesetz (Art. 26 Abs. 1 und 2) mit mindestens 4 Prozent pro Jahr verzinst werden muss. Darüber hinaus hat der Bund, ebenfalls gemäss PKB-Gesetz (Art. 26 Abs. 6), die Leistungen der Publica so lange zu garantieren, bis die Fehlbetragsschuld abgetragen ist. Und schliesslich gibt es, wiederum gemäss PKB-Gesetz (Art. 25), noch die "Schwankungsreservegarantie" des Bundes, die erst entfällt, wenn die Publica die fehlenden Schwankungsreserven im Umfang von 10 Prozent des von der PKB auf sie übertragenen Deckungskapitals hat bilden können. Daran würde eine raschere Umstellung der beruflichen Altersvorsorge des Bundes vom Leistungs- auf das Beitragsprimat nichts ändern.</p><p>Fazit ist, dass die Verhältnisse am Kapitalmarkt bzw. an der Börse im vorliegenden Zusammenhang nur insoweit einen Einfluss haben, als sie - so oder so - auf den Fehlbetrag der PKB "durchschlagen", den der Bund im Migrationszeitpunkt als Fehlbetragsschuld zu übernehmen und in der Folge abzutragen hat. Entscheidend ist demzufolge, wie sich die Verhältnisse am Kapitalmarkt und an der Börse bis zur Migration entwickeln.</p><p>Zwischen der Einführung des Beitragsprimats und der von Artikel 26 des PKB-Gesetzes vorgesehenen Ausfinanzierung besteht kein direkter Zusammenhang. Die Ausfinanzierung des Fehlbetrages, d. h. die Abtragung der Fehlbetragsschuld des Bundes, wird mit der Migration von der PKB zur Publica am 1. Juni 2003 und mit der auf diesen Zeitpunkt zu erstellenden Eröffnungsbilanz eingeleitet und muss innert höchstens acht Jahren abgeschlossen sein.</p><p>4. Schlussfolgerungen</p><p>- Aus personalpolitischer Sicht sind eingehende Abklärungen zur Optimierung der Kongruenz zwischen Vorsorge- und Personalpolitik notwendig, die unter der Leitung des Eidgenössischen Personalamtes und in Zusammenarbeit mit EVK/Publica eingeleitet wurden.</p><p>- Da die Übertragung der Bestände der Versicherten und Rentenbeziehenden von der heutigen PKB zur Publica noch nicht vollzogen, sondern auf den 1. Juni 2003 festgelegt worden ist, müssen sämtliche verfügbaren Ressourcen mit erster Priorität für die erfolgreiche Migration von der PKB zur Publica eingesetzt werden.</p><p>- Die geforderte "raschere Gangart" beim Übergang vom Leistungs- ins Beitragsprimat brächte für den Bund keine finanziellen Vorteile.</p><p>- Der Prozess zum integralen Primatwechsel, der die Erarbeitung einer Vorlage zur Änderung des PKB-Gesetzes erfordert, lässt sich auch deshalb nicht wesentlich verkürzen, da zurzeit eine BVG-Revision ansteht, die es in den Einrichtungen der beruflichen Vorsorge, somit auch in der Publica, aller Voraussicht nach im nächsten oder übernächsten Jahr umzusetzen gilt.</p><p>- Eine raschere Gangart wäre auch unter dem Aspekt der Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden der Publica und der Personaldienste des Bundes nicht zu verantworten und würde nicht zuletzt auch die Versicherten der Publica sehr stark verunsichern.</p><p>Aus heutiger Sicht kann aber festgehalten werden, dass der in der Motion 00.3179 vorgegebene Zeitplan, um dem Parlament eine Revision des PKB-Gesetzes vorzulegen, nach wie vor eingehalten werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, gleichzeitig mit der Ausgliederung der Pensionskasse des Bundes (Publica) den Übergang zum Beitragsprimat und die Ausfinanzierung einzuleiten.</p>
- Übergang zum Beitragsprimat
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