Kontrolle und Transparenz bei der zweiten Säule schaffen

ShortId
02.3429
Id
20023429
Updated
25.06.2025 01:54
Language
de
Title
Kontrolle und Transparenz bei der zweiten Säule schaffen
AdditionalIndexing
28;Buchführung;Pensionskasse;Berufliche Vorsorge;Informationsverbreitung;Stiftung;Versicherungsaufsicht
1
  • L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
  • L05K0703031001, Stiftung
  • L04K11100116, Versicherungsaufsicht
  • L06K010401010205, Pensionskasse
  • L04K07030201, Buchführung
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die gegenwärtige Rentendiskussion zeigt, wie dringend die Sicherung der Transparenz bei der Rentenversicherung für die Versicherten ist. Dies betrifft insbesondere die Sammelstiftungen, welche nur mit eigenständiger Rechnungsführung den Versicherten die nötige Einsicht gewähren können. Es liegt deshalb auf der Hand, dass diese zu verselbstständigen und wie autonome Pensionskassen zu führen sind.</p><p>Im Weiteren ist der Schutz der Versicherten dadurch zu erhöhen, dass eine geeignete Aufsichtsstelle geschaffen wird, beispielsweise ähnlich wie die Eidgenössische Bankenkommission.</p>
  • <p>Die Feststellungen in der vorliegenden Motion sind ähnlich wie jene der SGK-N im Rahmen ihrer Arbeiten zur 1. BVG-Revision. Deshalb hat der Nationalrat eine Motion (02.3007) angenommen, die den Bundesrat einlädt, ein Spezialgesetz für die Sammeleinrichtungen vorzubereiten. Der Bundesrat hat sich dieser Motion angeschlossen, weil seiner Ansicht nach die darin formulierten Anträge umzusetzen sind.</p><p>In Bezug auf die Aufsichtsstelle verweist der Bundesrat auf das von ihm entgegengenommene Postulat der SGK-S 02.3392, das auch unter dem Gesichtspunkt der in der vorliegenden Motion aufgeworfenen Problematik geprüft werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Wir fordern den Bundesrat auf, Massnahmen zur Sicherung der Transparenz der Rentenversicherungen und zum Schutz der Versicherten, zu treffen; dies mit dem Ziel:</p><p>- die Sammelstiftungen zu verselbständigen;</p><p>- eine geeignete Aufsichtsstelle für Sammelstiftungen zu schaffen.</p>
  • Kontrolle und Transparenz bei der zweiten Säule schaffen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die gegenwärtige Rentendiskussion zeigt, wie dringend die Sicherung der Transparenz bei der Rentenversicherung für die Versicherten ist. Dies betrifft insbesondere die Sammelstiftungen, welche nur mit eigenständiger Rechnungsführung den Versicherten die nötige Einsicht gewähren können. Es liegt deshalb auf der Hand, dass diese zu verselbstständigen und wie autonome Pensionskassen zu führen sind.</p><p>Im Weiteren ist der Schutz der Versicherten dadurch zu erhöhen, dass eine geeignete Aufsichtsstelle geschaffen wird, beispielsweise ähnlich wie die Eidgenössische Bankenkommission.</p>
    • <p>Die Feststellungen in der vorliegenden Motion sind ähnlich wie jene der SGK-N im Rahmen ihrer Arbeiten zur 1. BVG-Revision. Deshalb hat der Nationalrat eine Motion (02.3007) angenommen, die den Bundesrat einlädt, ein Spezialgesetz für die Sammeleinrichtungen vorzubereiten. Der Bundesrat hat sich dieser Motion angeschlossen, weil seiner Ansicht nach die darin formulierten Anträge umzusetzen sind.</p><p>In Bezug auf die Aufsichtsstelle verweist der Bundesrat auf das von ihm entgegengenommene Postulat der SGK-S 02.3392, das auch unter dem Gesichtspunkt der in der vorliegenden Motion aufgeworfenen Problematik geprüft werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Wir fordern den Bundesrat auf, Massnahmen zur Sicherung der Transparenz der Rentenversicherungen und zum Schutz der Versicherten, zu treffen; dies mit dem Ziel:</p><p>- die Sammelstiftungen zu verselbständigen;</p><p>- eine geeignete Aufsichtsstelle für Sammelstiftungen zu schaffen.</p>
    • Kontrolle und Transparenz bei der zweiten Säule schaffen

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