Finanzplan und Schuldenbremse
- ShortId
-
02.3435
- Id
-
20023435
- Updated
-
10.04.2024 09:02
- Language
-
de
- Title
-
Finanzplan und Schuldenbremse
- AdditionalIndexing
-
24;Leistungsabbau;Finanzplanung;Sparmassnahme;Schuldenbremse;Staatsquote;Abschreibung;Wirtschaftswachstum
- 1
-
- L04K11080104, Finanzplanung
- L04K11080305, Schuldenbremse
- L04K11080109, Staatsquote
- L05K0806010104, Leistungsabbau
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L06K070302010101, Abschreibung
- L05K0704020113, Wirtschaftswachstum
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Schuldenbremse beruht auf einer mittelfristigen Stabilisierung der Staatsquote, dies allerdings unter der Annahme von unveränderten Steuern. Die Schuldenbremse ist im Prinzip staats- und steuerquotenneutral. Sie schliesst Änderungen der Steuersätze nicht aus. Steuererhöhungen führen zu einer steigenden Staatsquote, Steuersenkungen reduzieren sie.</p><p>Wie der Bundesrat in seinem Finanzleitbild vom 4. Oktober 1999 ausgeführt hat, gelten für ihn die Ziele betreffend einer Stabilisierung der Quoten unter Ausschluss von Mehrwertsteuererhöhungen zur Finanzierung der demographiebedingten Mehrausgaben der Sozialversicherungen. Ein kleinerer Teil des vorgesehenen IV-Mehrwertsteuerprozentes dient der Finanzierung von demographiebedingten Mehrausgaben der IV. Rund die Hälfte des Ertrages ist für die Entschuldung der IV vorgesehen. Hier geht es nicht darum, in der Zukunft höhere Ausgaben zu ermöglichen, sondern eine Altlast zu begleichen. Anstatt die höheren Ausgaben direkt durch Einnahmen zu decken, wurde in der Vergangenheit der Weg über die Inkaufnahme einer Verschuldung der IV beschritten. Zwar wird die Erhöhung der Mehrwertsteuer und die Überweisung der Einnahmen an die IV ebenfalls zu einem Anstieg der Bundesstaatsquote führen, doch ist dieser Anstieg vor dem Hintergrund der vorangehenden Feststellungen zu relativieren.</p><p>Die wirtschaftliche Unsicherheit bzw. die unerwartete Abschwächung des Wirtschaftswachstums kann zu kurzfristigen, vorübergehenden Abweichungen vom Ziel der Stabilisierung der Staatsquote führen. Aus der Sicht einer nachhaltigen Finanzpolitik sind sie nicht von Bedeutung; konjunkturpolitisch sind sie erwünscht.</p><p>2. Der Bundesrat befasst sich zurzeit aus mehreren Gründen mit einer finanzpolitischen Standortbestimmung. Erstens ist der Finanzplan 2004-2006 des Bundesrates aus den im Bericht vom 30. September 2002 dargelegten Gründen nicht schuldenbremsekonform. Der Bundesrat will einen schuldenbremsekonformen Finanzplan. Zweitens geht es in dieser finanzpolitischen Standortbestimmung nicht nur darum, mit einer Überprüfung der Aufgaben und Ausgaben nur die zahlenmässige Übereinstimmung mit den Kriterien der Schuldenbremse herzustellen. Der Bundesrat will darüber hinaus mit zusätzlichen Entlastungen Handlungsspielräume für prioritäre Aufgaben schaffen. Drittens drängt sie sich im Anschluss an die Revision der wirtschaftlichen Eckwerte und Einnahmenschätzungen auf. Der Bundesrat wird die eidgenössischen Räte vor der Sommersession 2003 über das Ergebnis der Standortbestimmung und das weitere Vorgehen orientieren.</p><p>3. Die Darlehen sind nach Artikel 22 FHG nach kaufmännischen Grundsätzen zu bewerten. Ihre Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Bei Gefährdung der Rückzahlung sind vorsorgliche Wertberichtigungen vorzunehmen. Darlehen, die keinen oder nur einen sehr bescheidenen Ertrag abwerfen (unter 2 Prozent) sowie nur bedingt rückzahlbare Vorschüsse, werden nach der indirekten Methode voll abgeschrieben. Bei Darlehen mit befriedigendem Ertrag und solchen mit einer Laufzeit unter zwei Jahren wird dem Verlustrisiko mittels globaler Wertberichtigungen Rechnung getragen (5 Prozent auf Darlehen im Inland, 50 Prozent auf Darlehen im Ausland). Aufgrund der beim Bund praktizierten Bewertungspraxis nach dem Vorsichtprinzip ergibt sich, mit Ausnahme der nachstehend beschriebenen Fälle, kein zusätzlicher Abschreibungsbedarf auf Darlehen.</p><p>Einen Sonderfall stellen die seit 1962 gewährten unverzinslichen Investitionskredite an die Landwirtschaft von gut 1,4 Milliarden Franken dar. Da die Rückzahlung dieser Kredite erneut um zwanzig Jahre hinausgeschoben wurde (Botschaft vom 27. November 1989 betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über Investitionskredite und Betriebshilfe in der Landwirtschaft, BBI 1990 I 194), werden sie in jährlichen Tranchen von 70 Millionen Franken über eine Dauer von zwanzig Jahren sukzessiv bis zum Jahr 2012 abgeschrieben.</p><p>Die von den Banken gewährten rückzahlbaren Vorschüsse für die Grundverbilligung von Mietwohnungen von ebenfalls rund 1,4 Milliarden Franken wurden per 31. Dezember 2000 vom Bund übernommen. Die vorsorgliche Wertberichtigung erfolgt in zehn Tranchen zulasten der Erfolgsrechnung (BB vom 20. September 1999 über Massnahmen zur Minderung der Verluste und Zahlungsrisiken aus der Wohnbau- und Eigentumsförderung).</p><p>4. Der Bundesrat unterstellt bei den volkswirtschaftlichen Eckwerten für die Finanzplanjahre ein Wirtschaftswachstum im Ausmass des gesamtwirtschaftlichen Potenzialwachstums. Der Grund, anstelle von Konjunkturprognosen auf das potenzielle Wachstum abzustellen, liegt darin, dass für einen Zeithorizont von mehr als zwei Jahren keine eigentlichen Konjunkturprognosen verfügbar sind. Im Finanzplan wird ein mittelfristiges reales Wirtschaftswachstum von 1,8 Prozent unterstellt. Eine tiefere mittelfristige Wachstumsrate verändert - ebenfalls mittelfristig - den Konjunkturfaktor nicht. Die potenzielle Wachstumsrate ist als eine gleichgewichtige, von der Konjunktur unabhängige Wachstumsrate definiert. Der Konjunkturfaktor nähert sich dabei mit grösser werdendem Zeithorizont dem Wert von 1 an, weil unterstellt wird, dass sich die Wirtschaft entlang ihrer Wachstumsmöglichkeiten entwickelt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Ausgabenwachstum für die Finanzplanperiode 2002-2006 sieht ein Ausgabenwachstum vor, das um 1 Prozent über dem optimistisch geschätzten Wirtschaftswachstum liegt. Damit steigt die Staatsquote in der betreffenden Planperiode weiter an. Dies ist nicht nur aus finanz-, sondern auch aus wirtschaftspolitischer Sicht bedenklich, besteht doch ein Zusammenhang zwischen der Situation der Staatsfinanzen, attraktiven Steuern sowie einem substanziellen Wirtschaftswachstum.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb zur Beantwortung folgender Fragen eingeladen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Auswirkungen der wirtschaftlichen Unsicherheiten auf das im Finanzleitbild angestrebte Ziel der Stabilisierung (bzw. Senkung) der Staatsquote?</p><p>2. Ist er mit Blick auf das Budget und den Finanzplan bereit, eine Verzichtsplanung auszuarbeiten und dem Parlament rechtzeitig vorzulegen, um notwendige Gesetzesanpassungen rechtzeitig zu beantragen?</p><p>3. Welchen zusätzlichen Abschreibungsbedarf sieht er im Interesse der Bilanzwahrheit bei Darlehen vor, bei welchen die Werthaltigkeit nicht mehr gegeben ist?</p><p>4. Wie wirken sich unter den Finanzplanannahmen liegende Wachstumsszenarien auf den Konjunkturfaktor und somit auf die Schuldenbremse aus?</p>
- Finanzplan und Schuldenbremse
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Schuldenbremse beruht auf einer mittelfristigen Stabilisierung der Staatsquote, dies allerdings unter der Annahme von unveränderten Steuern. Die Schuldenbremse ist im Prinzip staats- und steuerquotenneutral. Sie schliesst Änderungen der Steuersätze nicht aus. Steuererhöhungen führen zu einer steigenden Staatsquote, Steuersenkungen reduzieren sie.</p><p>Wie der Bundesrat in seinem Finanzleitbild vom 4. Oktober 1999 ausgeführt hat, gelten für ihn die Ziele betreffend einer Stabilisierung der Quoten unter Ausschluss von Mehrwertsteuererhöhungen zur Finanzierung der demographiebedingten Mehrausgaben der Sozialversicherungen. Ein kleinerer Teil des vorgesehenen IV-Mehrwertsteuerprozentes dient der Finanzierung von demographiebedingten Mehrausgaben der IV. Rund die Hälfte des Ertrages ist für die Entschuldung der IV vorgesehen. Hier geht es nicht darum, in der Zukunft höhere Ausgaben zu ermöglichen, sondern eine Altlast zu begleichen. Anstatt die höheren Ausgaben direkt durch Einnahmen zu decken, wurde in der Vergangenheit der Weg über die Inkaufnahme einer Verschuldung der IV beschritten. Zwar wird die Erhöhung der Mehrwertsteuer und die Überweisung der Einnahmen an die IV ebenfalls zu einem Anstieg der Bundesstaatsquote führen, doch ist dieser Anstieg vor dem Hintergrund der vorangehenden Feststellungen zu relativieren.</p><p>Die wirtschaftliche Unsicherheit bzw. die unerwartete Abschwächung des Wirtschaftswachstums kann zu kurzfristigen, vorübergehenden Abweichungen vom Ziel der Stabilisierung der Staatsquote führen. Aus der Sicht einer nachhaltigen Finanzpolitik sind sie nicht von Bedeutung; konjunkturpolitisch sind sie erwünscht.</p><p>2. Der Bundesrat befasst sich zurzeit aus mehreren Gründen mit einer finanzpolitischen Standortbestimmung. Erstens ist der Finanzplan 2004-2006 des Bundesrates aus den im Bericht vom 30. September 2002 dargelegten Gründen nicht schuldenbremsekonform. Der Bundesrat will einen schuldenbremsekonformen Finanzplan. Zweitens geht es in dieser finanzpolitischen Standortbestimmung nicht nur darum, mit einer Überprüfung der Aufgaben und Ausgaben nur die zahlenmässige Übereinstimmung mit den Kriterien der Schuldenbremse herzustellen. Der Bundesrat will darüber hinaus mit zusätzlichen Entlastungen Handlungsspielräume für prioritäre Aufgaben schaffen. Drittens drängt sie sich im Anschluss an die Revision der wirtschaftlichen Eckwerte und Einnahmenschätzungen auf. Der Bundesrat wird die eidgenössischen Räte vor der Sommersession 2003 über das Ergebnis der Standortbestimmung und das weitere Vorgehen orientieren.</p><p>3. Die Darlehen sind nach Artikel 22 FHG nach kaufmännischen Grundsätzen zu bewerten. Ihre Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Bei Gefährdung der Rückzahlung sind vorsorgliche Wertberichtigungen vorzunehmen. Darlehen, die keinen oder nur einen sehr bescheidenen Ertrag abwerfen (unter 2 Prozent) sowie nur bedingt rückzahlbare Vorschüsse, werden nach der indirekten Methode voll abgeschrieben. Bei Darlehen mit befriedigendem Ertrag und solchen mit einer Laufzeit unter zwei Jahren wird dem Verlustrisiko mittels globaler Wertberichtigungen Rechnung getragen (5 Prozent auf Darlehen im Inland, 50 Prozent auf Darlehen im Ausland). Aufgrund der beim Bund praktizierten Bewertungspraxis nach dem Vorsichtprinzip ergibt sich, mit Ausnahme der nachstehend beschriebenen Fälle, kein zusätzlicher Abschreibungsbedarf auf Darlehen.</p><p>Einen Sonderfall stellen die seit 1962 gewährten unverzinslichen Investitionskredite an die Landwirtschaft von gut 1,4 Milliarden Franken dar. Da die Rückzahlung dieser Kredite erneut um zwanzig Jahre hinausgeschoben wurde (Botschaft vom 27. November 1989 betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über Investitionskredite und Betriebshilfe in der Landwirtschaft, BBI 1990 I 194), werden sie in jährlichen Tranchen von 70 Millionen Franken über eine Dauer von zwanzig Jahren sukzessiv bis zum Jahr 2012 abgeschrieben.</p><p>Die von den Banken gewährten rückzahlbaren Vorschüsse für die Grundverbilligung von Mietwohnungen von ebenfalls rund 1,4 Milliarden Franken wurden per 31. Dezember 2000 vom Bund übernommen. Die vorsorgliche Wertberichtigung erfolgt in zehn Tranchen zulasten der Erfolgsrechnung (BB vom 20. September 1999 über Massnahmen zur Minderung der Verluste und Zahlungsrisiken aus der Wohnbau- und Eigentumsförderung).</p><p>4. Der Bundesrat unterstellt bei den volkswirtschaftlichen Eckwerten für die Finanzplanjahre ein Wirtschaftswachstum im Ausmass des gesamtwirtschaftlichen Potenzialwachstums. Der Grund, anstelle von Konjunkturprognosen auf das potenzielle Wachstum abzustellen, liegt darin, dass für einen Zeithorizont von mehr als zwei Jahren keine eigentlichen Konjunkturprognosen verfügbar sind. Im Finanzplan wird ein mittelfristiges reales Wirtschaftswachstum von 1,8 Prozent unterstellt. Eine tiefere mittelfristige Wachstumsrate verändert - ebenfalls mittelfristig - den Konjunkturfaktor nicht. Die potenzielle Wachstumsrate ist als eine gleichgewichtige, von der Konjunktur unabhängige Wachstumsrate definiert. Der Konjunkturfaktor nähert sich dabei mit grösser werdendem Zeithorizont dem Wert von 1 an, weil unterstellt wird, dass sich die Wirtschaft entlang ihrer Wachstumsmöglichkeiten entwickelt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Ausgabenwachstum für die Finanzplanperiode 2002-2006 sieht ein Ausgabenwachstum vor, das um 1 Prozent über dem optimistisch geschätzten Wirtschaftswachstum liegt. Damit steigt die Staatsquote in der betreffenden Planperiode weiter an. Dies ist nicht nur aus finanz-, sondern auch aus wirtschaftspolitischer Sicht bedenklich, besteht doch ein Zusammenhang zwischen der Situation der Staatsfinanzen, attraktiven Steuern sowie einem substanziellen Wirtschaftswachstum.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb zur Beantwortung folgender Fragen eingeladen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Auswirkungen der wirtschaftlichen Unsicherheiten auf das im Finanzleitbild angestrebte Ziel der Stabilisierung (bzw. Senkung) der Staatsquote?</p><p>2. Ist er mit Blick auf das Budget und den Finanzplan bereit, eine Verzichtsplanung auszuarbeiten und dem Parlament rechtzeitig vorzulegen, um notwendige Gesetzesanpassungen rechtzeitig zu beantragen?</p><p>3. Welchen zusätzlichen Abschreibungsbedarf sieht er im Interesse der Bilanzwahrheit bei Darlehen vor, bei welchen die Werthaltigkeit nicht mehr gegeben ist?</p><p>4. Wie wirken sich unter den Finanzplanannahmen liegende Wachstumsszenarien auf den Konjunkturfaktor und somit auf die Schuldenbremse aus?</p>
- Finanzplan und Schuldenbremse
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