Expo.02. Verantwortung für das Finanzdebakel
- ShortId
-
02.3437
- Id
-
20023437
- Updated
-
10.04.2024 08:47
- Language
-
de
- Title
-
Expo.02. Verantwortung für das Finanzdebakel
- AdditionalIndexing
-
2831;Expo.02;Projektanalyse;Nachtragskredit;Durchführung eines Projektes;Defizit in der Betriebsrechnung;Kredit
- 1
-
- L05K0106030301, Expo.02
- L04K11020207, Nachtragskredit
- L06K070302010203, Defizit in der Betriebsrechnung
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L06K070305010103, Projektanalyse
- L03K110403, Kredit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zu den sechs Fragen wird - teils in Zusammenarbeit mit der Expo-Leitung - wie folgt Stellung genommen:</p><p>1. Nach der Krise vom Sommer 1999 wurde auf Wunsch des Bundesrates und der Generalversammlung des Vereins Landesausstellung ein strategischer Steuerungsausschuss (fünf Personen) geschaffen, mit dessen Leitung Herr Nationalrat Franz Steinegger betraut wurde. Damit wurde die Expo unter eine neue organisatorische wie personelle Führung und Verantwortung gestellt. Die operationellen Bereiche wurden klar in einzelne Direktionen aufgeteilt, welche ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnahmen. </p><p>Die gelungene Realisation der Expo.02, der reibungslose Betriebsablauf vom 15. Mai bis zum 20. Oktober sowie das erfreuliche Interesse der Schweizer Bevölkerung zeigen deutlich, dass die neue Expo-Leitung ihre Aufgabe bestmöglich gelöst hat.</p><p>Es ist allerdings festzuhalten, dass das Grundkonzept der Expo (Parlamentsbeschluss vom 10. Dezember 1996) aus heutiger Sicht von zu optimistischen Annahmen bezüglich der externen Finanzierung ausging. Trotz verschiedener späterer Korrekturen der Einnahmenschätzungen ist es nicht gelungen, die nach wie vor hohen Erwartungen, die unter Beizug von Experten erarbeitet wurden, zu realisieren. Nicht erreicht wurden insbesondere die geschätzten Einnahmen aus Sponsoring, Eintritten, Events, Parkings und Merchandising.</p><p>Bereits im Vorfeld der Eröffnung der Expo.02 haben sich zudem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verändert und ungünstig auf die Landesausstellung ausgewirkt. In diesem Zusammenhang ist einerseits der Rückgang der Konsumbereitschaft, andererseits die Zurückhaltung der Wirtschaft beim Sponsoring sowie das teilweise Ausbleiben der ausländischen Gäste zu sehen. Auch wurde das Besucherpotenzial in der Drei-Seen-Region selbst überschätzt.</p><p>Demgegenüber kann der Expo-Leitung attestiert werden, dass sie Redimensionierungen gegenüber dem ursprünglichen Konzept sowie strenge Ausgabenkontrollen vorgenommen hat. Die Gesamtkosten konnten somit weitgehend unter Kontrolle gehalten werden. Weitere drastische Kostenreduktionen wären nur mit einer grundsätzlichen Änderung des beschlossenen Expo-Konzeptes mit vier festen und einer mobilen Arteplage möglich gewesen.</p><p>Die Expo.02 stand unter einem professionellen Finanzmanagement mit einer ordnungsgemässen Buchhaltung, welche durch eine externe Revisionsstelle sowie die Eidgenössischen Finanzkontrolle laufend überprüft wurde.</p><p>2. Der Bundesrat und das Parlament haben mit Beschluss vom 10. Dezember 1996 das Expo-Konzept genehmigt und die Organisation und Durchführung an den "Verein Expo 2001" delegiert. Die Eidgenossenschaft ist Mitglied dieses Vereins und partizipierte in der ersten Phase mit einem limitierten finanziellen Beitrag sowie einer Defizitgarantie. Durch die strukturelle und konzeptionelle Bereinigung sowie den Beschluss über einen Zusatzkredit im Dezember 1999 ist für die Landesausstellung 2002 eine neue Grundlage geschaffen worden.</p><p>Die Einzelheiten dazu und die Konsequenzen werden in der Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Juni 2001 zum Bericht der GPK-S "Probleme bei der Vorbereitung und Organisation der Landesausstellung 2001 (Expo.01) - Eine Aufarbeitung im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht" sowie dessen Postulat und Empfehlungen aufgezeigt.</p><p>Der Grundsatz der partnerschaftlichen Finanzierung durch die öffentliche Hand und die Wirtschaft blieb aber nach wie vor - wenn auch in abgeschwächter Form - bestehen, was schliesslich mit ein Grund war, dass es zu den finanziellen Engpässen kam, für welche der Bund letztendlich aufkommen musste.</p><p>3. Vergünstigte Billette wurden im Vorverkauf sowohl der Öffentlichkeit (Vorverkaufsrabatt) als auch Grosskunden wie Partnern und Firmen angeboten (Mengenrabatt). Diese Ermässigungen waren budgetiert in der Annahme, dass im Vorverkauf 1 Million Billette verkauft würden.</p><p>Die Nachfrage nach Expo-Billetten im Vorverkauf hat alle Erwartungen übertroffen. Bis zum 14. Mai 2002 wurden 1,96 Millionen Billette zu günstigeren Vorverkaufspreisen verkauft. Dieser Mengeneffekt hat zu Einnahmenminderungen von rund 20 Millionen Franken geführt. Zwei Drittel davon sind dem Ergebnis des öffentlichen Vorverkaufs zuzuordnen, ein Drittel dem indirekten Verkauf an Grosskunden.</p><p>Um diese Mindereinnahmen zu vermeiden, hätte man den Vorverkauf mit dem Erreichen von 1 Million verkaufter Billette im Februar 2002 stoppen müssen - ein Entscheid, den wohl niemand verstanden hätte. </p><p>4. Den Offizieren und Soldaten, welche während der Konstruktionsphase auf den vier Arteplages arbeiteten, wurde ein Gratiseintritt geschenkt (insgesamt 6045 Billette). Zudem erhielten alle Armeeangehörigen in Uniform eine 10-prozentige Reduktion auf den Eintrittsbilletten.</p><p>Auf Befehl des Chefs Heer haben alle 44 Rekrutenschulen eine Arteplage besucht; die Expo-Generaldirektion hat dafür einen Spezialtarif bewilligt (halber Eintrittspreis); die Kosten wurden von der Stiftung "Schweizerische Nationalspende für unsere Soldaten und ihre Familien" getragen.</p><p>Die Armee hat bis Ende 2002 im Rahmen ihrer ordentlichen Truppendienste rund 82 000 Diensttage für die Expo.02 geleistet. Bei einem Verrechnungssatz von 40 Franken pro Diensttag ergibt dieser Sondereinsatz, der auch ohne Landesausstellung erbracht worden wäre, einen Aufwand von rund 3,3 Millionen Franken. Die Berechnung der definitiven Kosten des Armeeeinsatzes kann erst nach Abschluss der Abbauarbeiten vorgenommen werden.</p><p>Das Bundesamt für Zivilschutz hat für die Entschädigungen für kantonale Einsätze im Rahmen der Ausbildung 2,5 Millionen Franken zu zahlen. Ferner hat das VBS-Personal für die Abwicklung der Bundesprojekte und ihrer Teilprojekte und Events Kosten von rund 5,2 Millionen Franken verursacht. Ebenso nicht berücksichtigt sind Einsätze von Armeeangehörigen im Rahmen von Events (z. B. Patrouille Suisse, Militärmusik). Einzelne Bundesämter, einschliesslich solche des VBS, haben im Rahmen ihrer bewilligten Budgetkredite insgesamt 17,5 Millionen Franken an Ausstellungsprojekte und Events beigesteuert.</p><p>Der Bund hat demnach nebst den ordentlichen Beiträgen von bisher 838 Millionen Franken bewilligten Krediten rund 29 Millionen Franken zusätzliche Leistungen erbracht. Nicht erfasst ist der Verwaltungsaufwand verschiedener Bundesstellen, deren Angestellte punktuell Leistungen zugunsten der Expo.02 erbracht haben.</p><p>5. Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hat in ihrem oben erwähnten Bericht vom 27. März 2001 in der Empfehlung zur Aufarbeitung der Erfahrungen betreffend die Vorbereitung und Organisation der Expo.01 und der Expo.02 den Bundesrat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass sämtliche diesbezüglichen Probleme festgehalten und die Erfahrungen gesichert werden. Dabei sollen auch allfällige straf- oder zivilrechtliche Verantwortlichkeiten aufgezeigt werden.</p><p>Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme grundsätzlich einverstanden erklärt mit dieser Empfehlung. Im Rahmen einer Schlussbilanz sind die Leistungen der Vereinsleitung, der Expo-Leitung, des Bundes, der Wirtschaft und weiterer beteiligter Kreise festzuhalten und im Gesamtzusammenhang zu beurteilen. Allfällige straf- oder zivilrechtliche Verantwortlichkeiten wären dabei ebenfalls aufzuzeigen. Das Bundesamt für Justiz wurde im Übrigen beauftragt, Fragen mit Blick auf einen Ausschluss der Verjährung oder Verwirkung von allfälligen Haftungsansprüchen zu klären.</p><p>Bisher liegen von keiner Seite substanziierte Feststellungen vor, welche tatsächlich straf- oder zivilrechtliche Haftungsansprüche begründen würden.</p><p>6. Nach Abschluss der Expo zeigt sich nun, dass infolge der beträchtlichen Einnahmenausfälle (Sponsoring, Eintritte, Events, Parkings usw.) eine Finanzlücke entsteht. Zu deren Deckung ab Januar 2003 ist ein Zusatzkredit in der Höhe von 90 Millionen Franken notwendig. Der Bundesrat hat deshalb einen weiteren Zusatzkredit im Umfang des gesamten noch benötigten Kreditbedarfes der Landesausstellung für die Jahre 2003/04 von 90 Millionen Franken beantragt. Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit in Form von Beiträgen, die ratenweise nach Massgabe des Bedarfes ausbezahlt werden. 80 Millionen Franken werden als Zahlungskredit mit dem Budget 2003, 10 Millionen Franken mit dem Budget 2004 beantragt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die finanziellen Forderungen der Expo haben ein unglaubliches Mass angenommen. In der Planungsphase sprach man von 130 Millionen Franken, dann folgte eine Forderung nach der anderen, immer mit der Beteuerung, es sei der letzte Nachtragskredit. Jetzt sind wir bei einem Bedarf von 1 Milliarde Franken angelangt.</p><p>Die Expo vergrössert das bestehende Loch in der Bundeskasse heute schon und wird auch noch die Rechnung 2003 negativ beeinflussen. Es zeichnet sich ab, dass der Rückbau weitere Millionen verschlingen wird. Bis heute ist ungeklärt, wo genau die Gelder versickert sind und wer die Verantwortung für das Finanzdebakel trägt.</p><p>Diese Verantwortlichkeiten sind vom Bundesrat zu klären, bevor weitere Forderungen gestellt werden. Ansonsten wird eine PUK nötig. Es geht nicht an, dass der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird, während die Schuldigen nicht zur Verantwortung gezogen werden. </p><p>Nicht nur der immense Finanzbedarf, d. h. die überbordenden Ausgaben, sondern auch die Einnahmenpolitik zeugt von einem unüberlegten und intransparenten Management. Einerseits wurden Vergünstigungen bzw. Tickets für Helfer (z. B. AdAs) versprochen, dann aber nicht verteilt, andererseits wurde allen Rekruten ein Besuch an der Expo verordnet, wobei unklar ist, wer in diesem Fall die Eintritte bezahlt hat.</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er das Management der Expo? Teilt er die Auffassung, dass katastrophale Führungsmängel vorliegen?</p><p>2. Welche Fehler hat er gemacht, und welche Konsequenzen zieht er daraus?</p><p>3. An wen wurden vergünstigte Tickets abgegeben, und wie viele? Wie hoch sind die daraus entstehenden Einnahmenausfälle?</p><p>4. Welche Versprechungen wurden der Armee gegeben? Wer hat die Tickets der Rekruten bezahlt? Der halbe Preis der Tickets soll gemäss Presse aus einem Fonds für bedürftige Familien bezahlt worden sein. Trifft dies zu? Wie hoch sind die Gesamtleistungen der Armee, des Zivilschutzes und der Bundesämter zugunsten der Expo in Stunden bzw. Manntagen?</p><p>5. Welche Möglichkeiten sieht er, die Verantwortlichkeiten endlich zu klären? Welche konkreten Schritte hat er bereits in die Wege geleitet, um diesbezüglich Klarheit zu schaffen?</p><p>6. Wie hoch schätzt er den allfälligen weiteren Finanzbedarf der Expo für die Zeit bis zum Ende und für den Abbau/Rückabbau sowie deren Liquidation? Wie gedenkt der Bundesrat, den zusätzlichen Finanzbedarf in seiner Budgetplanung zu berücksichtigen? Beabsichtigt er, die jetzigen und allfällige weitere Kredite an die Expo wiederum als Darlehen aufzuführen? Wenn ja, ist er nicht auch der Auffassung, dass dies zu korrigieren und der Betrag abzuschreiben ist?</p>
- Expo.02. Verantwortung für das Finanzdebakel
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Zu den sechs Fragen wird - teils in Zusammenarbeit mit der Expo-Leitung - wie folgt Stellung genommen:</p><p>1. Nach der Krise vom Sommer 1999 wurde auf Wunsch des Bundesrates und der Generalversammlung des Vereins Landesausstellung ein strategischer Steuerungsausschuss (fünf Personen) geschaffen, mit dessen Leitung Herr Nationalrat Franz Steinegger betraut wurde. Damit wurde die Expo unter eine neue organisatorische wie personelle Führung und Verantwortung gestellt. Die operationellen Bereiche wurden klar in einzelne Direktionen aufgeteilt, welche ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnahmen. </p><p>Die gelungene Realisation der Expo.02, der reibungslose Betriebsablauf vom 15. Mai bis zum 20. Oktober sowie das erfreuliche Interesse der Schweizer Bevölkerung zeigen deutlich, dass die neue Expo-Leitung ihre Aufgabe bestmöglich gelöst hat.</p><p>Es ist allerdings festzuhalten, dass das Grundkonzept der Expo (Parlamentsbeschluss vom 10. Dezember 1996) aus heutiger Sicht von zu optimistischen Annahmen bezüglich der externen Finanzierung ausging. Trotz verschiedener späterer Korrekturen der Einnahmenschätzungen ist es nicht gelungen, die nach wie vor hohen Erwartungen, die unter Beizug von Experten erarbeitet wurden, zu realisieren. Nicht erreicht wurden insbesondere die geschätzten Einnahmen aus Sponsoring, Eintritten, Events, Parkings und Merchandising.</p><p>Bereits im Vorfeld der Eröffnung der Expo.02 haben sich zudem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verändert und ungünstig auf die Landesausstellung ausgewirkt. In diesem Zusammenhang ist einerseits der Rückgang der Konsumbereitschaft, andererseits die Zurückhaltung der Wirtschaft beim Sponsoring sowie das teilweise Ausbleiben der ausländischen Gäste zu sehen. Auch wurde das Besucherpotenzial in der Drei-Seen-Region selbst überschätzt.</p><p>Demgegenüber kann der Expo-Leitung attestiert werden, dass sie Redimensionierungen gegenüber dem ursprünglichen Konzept sowie strenge Ausgabenkontrollen vorgenommen hat. Die Gesamtkosten konnten somit weitgehend unter Kontrolle gehalten werden. Weitere drastische Kostenreduktionen wären nur mit einer grundsätzlichen Änderung des beschlossenen Expo-Konzeptes mit vier festen und einer mobilen Arteplage möglich gewesen.</p><p>Die Expo.02 stand unter einem professionellen Finanzmanagement mit einer ordnungsgemässen Buchhaltung, welche durch eine externe Revisionsstelle sowie die Eidgenössischen Finanzkontrolle laufend überprüft wurde.</p><p>2. Der Bundesrat und das Parlament haben mit Beschluss vom 10. Dezember 1996 das Expo-Konzept genehmigt und die Organisation und Durchführung an den "Verein Expo 2001" delegiert. Die Eidgenossenschaft ist Mitglied dieses Vereins und partizipierte in der ersten Phase mit einem limitierten finanziellen Beitrag sowie einer Defizitgarantie. Durch die strukturelle und konzeptionelle Bereinigung sowie den Beschluss über einen Zusatzkredit im Dezember 1999 ist für die Landesausstellung 2002 eine neue Grundlage geschaffen worden.</p><p>Die Einzelheiten dazu und die Konsequenzen werden in der Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Juni 2001 zum Bericht der GPK-S "Probleme bei der Vorbereitung und Organisation der Landesausstellung 2001 (Expo.01) - Eine Aufarbeitung im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht" sowie dessen Postulat und Empfehlungen aufgezeigt.</p><p>Der Grundsatz der partnerschaftlichen Finanzierung durch die öffentliche Hand und die Wirtschaft blieb aber nach wie vor - wenn auch in abgeschwächter Form - bestehen, was schliesslich mit ein Grund war, dass es zu den finanziellen Engpässen kam, für welche der Bund letztendlich aufkommen musste.</p><p>3. Vergünstigte Billette wurden im Vorverkauf sowohl der Öffentlichkeit (Vorverkaufsrabatt) als auch Grosskunden wie Partnern und Firmen angeboten (Mengenrabatt). Diese Ermässigungen waren budgetiert in der Annahme, dass im Vorverkauf 1 Million Billette verkauft würden.</p><p>Die Nachfrage nach Expo-Billetten im Vorverkauf hat alle Erwartungen übertroffen. Bis zum 14. Mai 2002 wurden 1,96 Millionen Billette zu günstigeren Vorverkaufspreisen verkauft. Dieser Mengeneffekt hat zu Einnahmenminderungen von rund 20 Millionen Franken geführt. Zwei Drittel davon sind dem Ergebnis des öffentlichen Vorverkaufs zuzuordnen, ein Drittel dem indirekten Verkauf an Grosskunden.</p><p>Um diese Mindereinnahmen zu vermeiden, hätte man den Vorverkauf mit dem Erreichen von 1 Million verkaufter Billette im Februar 2002 stoppen müssen - ein Entscheid, den wohl niemand verstanden hätte. </p><p>4. Den Offizieren und Soldaten, welche während der Konstruktionsphase auf den vier Arteplages arbeiteten, wurde ein Gratiseintritt geschenkt (insgesamt 6045 Billette). Zudem erhielten alle Armeeangehörigen in Uniform eine 10-prozentige Reduktion auf den Eintrittsbilletten.</p><p>Auf Befehl des Chefs Heer haben alle 44 Rekrutenschulen eine Arteplage besucht; die Expo-Generaldirektion hat dafür einen Spezialtarif bewilligt (halber Eintrittspreis); die Kosten wurden von der Stiftung "Schweizerische Nationalspende für unsere Soldaten und ihre Familien" getragen.</p><p>Die Armee hat bis Ende 2002 im Rahmen ihrer ordentlichen Truppendienste rund 82 000 Diensttage für die Expo.02 geleistet. Bei einem Verrechnungssatz von 40 Franken pro Diensttag ergibt dieser Sondereinsatz, der auch ohne Landesausstellung erbracht worden wäre, einen Aufwand von rund 3,3 Millionen Franken. Die Berechnung der definitiven Kosten des Armeeeinsatzes kann erst nach Abschluss der Abbauarbeiten vorgenommen werden.</p><p>Das Bundesamt für Zivilschutz hat für die Entschädigungen für kantonale Einsätze im Rahmen der Ausbildung 2,5 Millionen Franken zu zahlen. Ferner hat das VBS-Personal für die Abwicklung der Bundesprojekte und ihrer Teilprojekte und Events Kosten von rund 5,2 Millionen Franken verursacht. Ebenso nicht berücksichtigt sind Einsätze von Armeeangehörigen im Rahmen von Events (z. B. Patrouille Suisse, Militärmusik). Einzelne Bundesämter, einschliesslich solche des VBS, haben im Rahmen ihrer bewilligten Budgetkredite insgesamt 17,5 Millionen Franken an Ausstellungsprojekte und Events beigesteuert.</p><p>Der Bund hat demnach nebst den ordentlichen Beiträgen von bisher 838 Millionen Franken bewilligten Krediten rund 29 Millionen Franken zusätzliche Leistungen erbracht. Nicht erfasst ist der Verwaltungsaufwand verschiedener Bundesstellen, deren Angestellte punktuell Leistungen zugunsten der Expo.02 erbracht haben.</p><p>5. Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hat in ihrem oben erwähnten Bericht vom 27. März 2001 in der Empfehlung zur Aufarbeitung der Erfahrungen betreffend die Vorbereitung und Organisation der Expo.01 und der Expo.02 den Bundesrat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass sämtliche diesbezüglichen Probleme festgehalten und die Erfahrungen gesichert werden. Dabei sollen auch allfällige straf- oder zivilrechtliche Verantwortlichkeiten aufgezeigt werden.</p><p>Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme grundsätzlich einverstanden erklärt mit dieser Empfehlung. Im Rahmen einer Schlussbilanz sind die Leistungen der Vereinsleitung, der Expo-Leitung, des Bundes, der Wirtschaft und weiterer beteiligter Kreise festzuhalten und im Gesamtzusammenhang zu beurteilen. Allfällige straf- oder zivilrechtliche Verantwortlichkeiten wären dabei ebenfalls aufzuzeigen. Das Bundesamt für Justiz wurde im Übrigen beauftragt, Fragen mit Blick auf einen Ausschluss der Verjährung oder Verwirkung von allfälligen Haftungsansprüchen zu klären.</p><p>Bisher liegen von keiner Seite substanziierte Feststellungen vor, welche tatsächlich straf- oder zivilrechtliche Haftungsansprüche begründen würden.</p><p>6. Nach Abschluss der Expo zeigt sich nun, dass infolge der beträchtlichen Einnahmenausfälle (Sponsoring, Eintritte, Events, Parkings usw.) eine Finanzlücke entsteht. Zu deren Deckung ab Januar 2003 ist ein Zusatzkredit in der Höhe von 90 Millionen Franken notwendig. Der Bundesrat hat deshalb einen weiteren Zusatzkredit im Umfang des gesamten noch benötigten Kreditbedarfes der Landesausstellung für die Jahre 2003/04 von 90 Millionen Franken beantragt. Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit in Form von Beiträgen, die ratenweise nach Massgabe des Bedarfes ausbezahlt werden. 80 Millionen Franken werden als Zahlungskredit mit dem Budget 2003, 10 Millionen Franken mit dem Budget 2004 beantragt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die finanziellen Forderungen der Expo haben ein unglaubliches Mass angenommen. In der Planungsphase sprach man von 130 Millionen Franken, dann folgte eine Forderung nach der anderen, immer mit der Beteuerung, es sei der letzte Nachtragskredit. Jetzt sind wir bei einem Bedarf von 1 Milliarde Franken angelangt.</p><p>Die Expo vergrössert das bestehende Loch in der Bundeskasse heute schon und wird auch noch die Rechnung 2003 negativ beeinflussen. Es zeichnet sich ab, dass der Rückbau weitere Millionen verschlingen wird. Bis heute ist ungeklärt, wo genau die Gelder versickert sind und wer die Verantwortung für das Finanzdebakel trägt.</p><p>Diese Verantwortlichkeiten sind vom Bundesrat zu klären, bevor weitere Forderungen gestellt werden. Ansonsten wird eine PUK nötig. Es geht nicht an, dass der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird, während die Schuldigen nicht zur Verantwortung gezogen werden. </p><p>Nicht nur der immense Finanzbedarf, d. h. die überbordenden Ausgaben, sondern auch die Einnahmenpolitik zeugt von einem unüberlegten und intransparenten Management. Einerseits wurden Vergünstigungen bzw. Tickets für Helfer (z. B. AdAs) versprochen, dann aber nicht verteilt, andererseits wurde allen Rekruten ein Besuch an der Expo verordnet, wobei unklar ist, wer in diesem Fall die Eintritte bezahlt hat.</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er das Management der Expo? Teilt er die Auffassung, dass katastrophale Führungsmängel vorliegen?</p><p>2. Welche Fehler hat er gemacht, und welche Konsequenzen zieht er daraus?</p><p>3. An wen wurden vergünstigte Tickets abgegeben, und wie viele? Wie hoch sind die daraus entstehenden Einnahmenausfälle?</p><p>4. Welche Versprechungen wurden der Armee gegeben? Wer hat die Tickets der Rekruten bezahlt? Der halbe Preis der Tickets soll gemäss Presse aus einem Fonds für bedürftige Familien bezahlt worden sein. Trifft dies zu? Wie hoch sind die Gesamtleistungen der Armee, des Zivilschutzes und der Bundesämter zugunsten der Expo in Stunden bzw. Manntagen?</p><p>5. Welche Möglichkeiten sieht er, die Verantwortlichkeiten endlich zu klären? Welche konkreten Schritte hat er bereits in die Wege geleitet, um diesbezüglich Klarheit zu schaffen?</p><p>6. Wie hoch schätzt er den allfälligen weiteren Finanzbedarf der Expo für die Zeit bis zum Ende und für den Abbau/Rückabbau sowie deren Liquidation? Wie gedenkt der Bundesrat, den zusätzlichen Finanzbedarf in seiner Budgetplanung zu berücksichtigen? Beabsichtigt er, die jetzigen und allfällige weitere Kredite an die Expo wiederum als Darlehen aufzuführen? Wenn ja, ist er nicht auch der Auffassung, dass dies zu korrigieren und der Betrag abzuschreiben ist?</p>
- Expo.02. Verantwortung für das Finanzdebakel
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