Schuldenabbau mit realistischer Finanzplanung
- ShortId
-
02.3438
- Id
-
20023438
- Updated
-
10.04.2024 14:21
- Language
-
de
- Title
-
Schuldenabbau mit realistischer Finanzplanung
- AdditionalIndexing
-
24;Finanzplanung;Sparmassnahme;Schuldenbremse;Aufstellung des Haushaltsplans;Staatsverschuldung;öffentlicher Schuldendienst
- 1
-
- L03K110803, Staatsverschuldung
- L04K11080305, Schuldenbremse
- L04K11080303, öffentlicher Schuldendienst
- L04K11080104, Finanzplanung
- L04K11020103, Aufstellung des Haushaltsplans
- L04K11080108, Sparmassnahme
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Finanzplanung des Bundes wird im Sinne der rollenden Planung jährlich überarbeitet. Im Prozess der jährlichen Überarbeitung müssen Zahlenwerk und wirtschaftliche Eckwerte in einem gewissen Zeitpunkt fixiert werden, wenn der Finanzplan Ende September dem Parlament weitergeleitet werden soll. Eine umfassende Überarbeitung des Finanzplans bis zur Aufnahme der Beratungen in den Kommissionen war aus zeitlichen Gründen nicht möglich.</p><p>Der Finanzplan vom 30. September 2002 ist für die Diskussion der allermeisten finanzpolitischen Fragen immer noch eine hinreichende Grundlage, dies gilt namentlich für die Diskussion und Beurteilung der Ausgabenentwicklung.</p><p>2. Wie im Finanzplanbericht 2004-2006 angekündigt, nimmt der Bundesrat zurzeit eine finanzpolitische Standortbestimmung vor. Der Bundesrat befasst sich zurzeit aus mehreren Gründen mit einer finanzpolitischen Standortbestimmung. Erstens ist der Finanzplan 2004-2006 des Bundesrates aus den im Bericht vom 30. September 2002 dargelegten Gründen nicht schuldenbremsekonform. Der Bundesrat will einen schuldenbremsekonformen Finanzplan. Zweitens geht es in dieser finanzpolitischen Standortbestimmung nicht nur darum, mit einer Überprüfung der Aufgaben und Ausgaben nur die zahlenmässige Übereinstimmung mit den Kriterien der Schuldenbremse herzustellen. Der Bundesrat will darüber hinaus mit zusätzlichen Entlastungen Handlungsspielräume für prioritäre Aufgaben schaffen. Drittens drängt sie sich im Anschluss an die Revision der wirtschaftlichen Eckwerte und Einnahmenschätzungen auf. Der Bundesrat wird den eidgenössischen Räten vor der Sommersession 2003 einen Bericht über das Ergebnis der Standortbestimmung vorlegen und sie über das weitere Vorgehen orientieren.</p><p>3. Bei der Festlegung der volkswirtschaftlichen Eckwerte für das Voranschlagsjahr orientiert sich der Bundesrat an den Prognosen der Institute und Banken. Aus dem Spektrum der prognostizierten Werte wählt er durchschnittliche Werte aus. Realistisch heisst für den Bundesrat, dass er seiner eigenen Planung keine extremen Prognosen zugrunde legt. Was die Finanzplanjahre angeht, so liegen im Zeitpunkt, in dem in den Weisungen die Eckwerte festgelegt werden müssen, für die Finanzplanjahre jeweils keine Prognosen der Institute und Banken vor. Für die Finanzplanjahre orientiert sich der Bundesrat daher notgedrungen an den mittelfristigen Entwicklungsmöglichkeiten der Schweizer Wirtschaft und an einer anzustrebenden tiefen Teuerung. Das mittelfristige reale Wirtschaftswachstum veranschlagt er zurzeit mit 1,8 Prozent pro Jahr, was angesichts der erwarteten Wachstumsrate der Arbeitsproduktivität durchaus als realistischer Wert zu betrachten ist.</p><p>Der Finanzplan vom 30. September 2002 weist bereits einen Korrekturbedarf aus. Der Bundesrat möchte die Lücke u. a. mit der Beibehaltung des Bundesanteils am AHV-Mehrwertsteuerprozent schliessen. Die Interpellanten möchten demgegenüber an der Streichung des Bundesanteils festhalten und überdies auf der Einnahmenseite das Steuerpaket gemäss Version des Nationalrates umsetzen. Um die Bedingungen der Schuldenbremse unter diesen Voraussetzungen einzuhalten, müssten die übrigen Ausgaben entsprechend stärker gekürzt werden. Der Bundesrat erachtet dies als nicht zielführend und lehnt diese beiden Vorschläge ab.</p><p>4. Die Ausfinanzierung der Pensionskassen erfolgt gemäss den Bestimmungen des Finanzhaushaltsgesetzes und spezialgesetzlicher Erlasse (PKB-Gesetz; SBBG, Postorganisationsgesetz). Der Gesetzgeber hat darin auch Fristen bezeichnet. So müssen beispielsweise gemäss PKB-Gesetz vom 23. Juni 2000 die beim Bund angelegten Gelder bis spätestens Ende 2005 ausfinanziert und die Fehlbetragsschuld bis spätestens acht Jahre nach Errichtung der Pensionskasse abgetragen sein.</p><p>Die Ausfinanzierung erfolgt gemäss den genannten Bestimmungen zum Teil über die Bilanz, zum Teil über die Bilanz und Erfolgsrechnung sowie zum Teil über die Finanzrechnung. In den beiden erstgenannten Fällen wird die Finanzrechnung nicht tangiert (z. B. Ausfinanzierung des beim Bund angelegten Vermögens der Pensionskasse des Bundes, Ausfinanzierung des Fehlbetrages der Post). In anderen Fällen wie beispielsweise bei der Neuregelung der Vorsorge der ETH-Dozenten wird die Ausfinanzierung über die Finanzrechnung erfolgen. Mit der Einführung der Schuldenbremse werden in Zukunft spezialgesetzliche Lösungen, wie sie in der Vergangenheit im Fall der Post oder der SBB gewählt worden waren, nicht mehr möglich sein. Die Leistungen werden über die Finanzrechnung abzuwickeln sein. Nach Auffassung des Bundesrates kann in diesen Fällen jedoch ausserordentlicher Zahlungsbedarf geltend gemacht werden. Es handelt sich um buchungstechnische Anpassungen: latente Verpflichtungen werden neu offen ausgewiesen und beglichen. Stimmen die eidgenössischen Räte dieser Auffassung mit qualifiziertem Mehr zu, müssen diese Ausgaben nicht an den Ausgabenplafond angerechnet werden.</p><p>5. Zunächst ist grundsätzlich festzuhalten, dass Wertberichtigungen und Abschreibungen keinen Einfluss auf den Finanzplan der Finanzrechnung haben. Diese Positionen wirken sich ausschliesslich in der Erfolgsrechnung aus. Die Gewährung von Darlehen und der Erwerb von Beteiligungen werden, soweit sie dem Verwaltungsvermögen zuzurechnen sind, voll der Finanzrechnung belastet (Prinzip der Direktdeckung). Über die Erfolgsrechnung werden sie in der Bilanz aktiviert. Eine allfällig notwendige Wertberichtigung erfolgt gemäss Artikel 22 FHG nach kaufmännischen Grundsätzen. Bei Gefährdung der Rückzahlung sind vorsorgliche Wertberichtigungen vorzunehmen. Darlehen, die keinen oder nur einen sehr bescheidenen Ertrag abwerfen (unter 2 Prozent) sowie nur bedingt rückzahlbare Vorschüsse, werden nach der indirekten Methode voll abgeschrieben. Bei Darlehen mit befriedigendem Ertrag und solchen mit einer Laufzeit von unter zwei Jahren wird dem Verlustrisiko mittels globaler Wertberichtigungen Rechnung getragen (5 Prozent auf Darlehen im Inland, 50 Prozent auf Darlehen im Ausland). Keine Wertberichtigung erfolgt bei Beteiligungen mit befriedigendem Ertrag. Im konkreten Fall der Beteiligung des Bundes an der Swiss von 600 Millionen Franken sind 243 Millionen wertberichtigt, d. h., der Bilanzwert beträgt per saldo 357 Millionen Franken oder rund 33 Franken pro Aktie. Mit der Wertkorrektur ist dem Umstand Rechnung getragen worden, dass die Swiss in der Startphase defizitäre Abschlüsse aufweisen wird. Der Kurswert schwankt zurzeit zwischen 26 und 35 Franken liegt damit - trotz der schwachen Börsenlage - etwa im Rahmen des bilanzierten Buchwertes. Massgebend für die Bilanzierung der Swiss-Beteiligung in der Rechnung 2002 ist der Schlusskurs per 31. Dezember 2002. Da die Swiss bis anhin im laufenden Jahr gegenüber dem ursprünglichen Businessplan deutlich bessere Ergebnisse (kleinere Verluste) auswies, ist eine über den Börsenwert hinaus gehende vorsorgliche Wertberichtigung zurzeit nicht vorgesehen.</p><p>Aufgrund der beim Bund praktizierten Bewertungspraxis nach dem Vorsichtsprinzip ergibt sich in der heutigen Situation kein zusätzlicher, nicht budgetierter Abschreibungsbedarf auf Darlehen und Beteiligungen.</p><p>6. Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2002, gestützt auf die sich massiv verschlechterte Wirtschaftslage und die sich daraus ergebenden veranschlagten Auswirkungen auf die Einnahmenentwicklung, eine Lagebeurteilung vorgenommen. Er beantragt den eidgenössischen Räten Änderungen bei ausgewählten Einnahmen und Ausgaben. Unter Berücksichtigung dieser Änderungen entspricht der aktualisierte Voranschlag 2003 wieder den Anforderungen der Schuldenbremse.</p><p>Ein Herauslösen der steuerlichen Entlastungen für Ehepaare und Familien aus dem Steuerpaket 2001 mit dringlicher Inkraftsetzung per 2003 lehnt der Bundesrat ab. Wie die Interpellanten selber feststellen, ist die Finanzlage angespannt. Die vorzeitige Inkraftsetzung wäre nicht finanziert und würde zusätzlichen Spardruck erzeugen. In der heutigen Ausgangslage ist darauf zu achten, die bestehenden Finanzierungsprobleme nicht durch zusätzliche Ausgaben und Steuersenkungen zu erhöhen.</p><p>Mit Bezug auf die AHV- und IV-Finanzierungen hat der Bundesrat verschiedentlich darauf hingewiesen, dass sie für den Bundeshaushalt einen Schlüsselfaktor darstellen. Die Anteile des Bundes an den Mehrwertsteuerfinanzierungen dieser beiden wichtigen Sozialwerke sind dringend notwendig und sachlich gerechtfertigt.</p><p>Darlehen, wie solche an die Expo.02, gehen zulasten der laufenden Ausgaben und belasten somit immer die Finanzrechnung desjenigen Jahres, in dem sie ausbezahlt werden. Sie werden über die Erfolgsrechnung in der Bilanz aktiviert und umgehend voll abgeschrieben.</p><p>7. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des schuldenbremsekonformen Voranschlages 2003 hat der Bundesrat die Aufgaben und Ausgaben überprüft und hinterfragt. Es wurden nicht einfach die Zahlen des alten Finanzplans fortgeschrieben. So sind beispielsweise die Ausgaben für das nächste Jahr um rund 700 Millionen unter die Ausgabenplafonds des bisherigen Finanzplans gedrückt worden. Dass der Bundesrat nicht auf Wachstum gesetzt hat, zeigt auch ein Blick auf die Ausgabenentwicklung 2002-2006. Die Dynamik ist im wesentlichen auf folgende fünf Faktoren zurückzuführen: Mehrwertsteuerzuschlag für die IV, soziale Wohlfahrt, Bildung, Forschung, Technologie, leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe und Entwicklungshilfe. Ohne diese vom Parlament mit Vorstössen und Beschlüssen mitgetragenen Wachstumsschwerpunkte verbleibt für die restlichen Bundesausgaben noch ein jährliches Wachstum von 1,4 Prozent, was ungefähr der angenommenen Teuerung entspricht. Im Rahmen der erwähnten finanzpolitischen Standortbestimmung wird der Bundesrat selbstverständlich sämtliche Sparvorschläge - unabhängig von ihrer Herkunft - unvoreingenommen prüfen.</p><p>8. Wie bereits in Ziffer 2 dargelegt, wird der Bundesrat in seiner finanzpolitischen Standortbestimmung aufzeigen, wie im Finanzplan die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten und wie Handlungsspielraum für neue und prioritäre Aufgaben geschaffen werden kann. Die zeitliche Erstreckung von bereits beschlossenen Projekten und Vorhaben wird in diesem Zusammenhang ebenfalls zu prüfen sein.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Stimmvolk hat in Anbetracht von über 100 Milliarden Franken Schulden beim Bund im Dezember 2001 mit grosser Mehrheit die Schuldenbremse angenommen und wollte damit der verantwortungslosen Schuldenwirtschaft des Bundes einen klaren Riegel schieben.</p><p>Der von Bundespräsident Villiger vorgelegte Finanzplan ist nicht schuldenbremsekonform. Der Finanzplan geht gar von jährlichen Defiziten aus, die 2006 wiederum auf über 900 Millionen Franken anwachsen. Als Ursache dieser Defizite werden Einnahmeeinbussen der Bundesanteile beim Mehrwertsteuerprozent für AHV und IV genannt. Dies ist für die SVP absolut unverständlich. Das Volk hat mit der Schuldenbremse seinen Unmut über die Schulden des Bundes klar kundgetan. Der Bundesrat hat sich an den Volkswillen zu halten.</p><p>Wie in jedem privaten Haushalt gilt es auch bei den öffentlichen Haushalten, dass die Ausgaben den Einnahmen anzupassen sind und nicht umgekehrt. Ebenso bedenklich ist, dass in der heutigen Wirtschaftslage und Unsicherheit, der Bundesrat dem Finanzplan ein Wirtschaftswachstum von 3,3 Prozent (2003-2006) zugrunde legt. Sogar der Bundesrat spricht in seiner Medienmitteilung von einem optimistischen Szenario. Nach der unverantwortlichen Schuldenwirtschaft der Neunzigerjahre ist es jedoch absolut unverständlich, dass dem Finanzplan ein unrealistisches Szenario zugrunde gelegt wird. Es gilt es dem Finanzplan ein vorsichtiges, den wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasstes Szenario zugrunde zu legen.</p><p>Das vom Bundesrat vorgelegte Budget 2003 ist zwar schuldenbremsekonform, geht aber ebenfalls von einem unrealistischen Wirtschaftswachstum (2 Prozent) aus. Entsprechende Defizite bzw. tiefere Einnahmen sind daher absehbar. In der enorm angespannten Verschuldungslage des Bundes ist diese Art von unverantwortlicher Planung vonseiten des Bundesrates nicht annehmbar.</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass es in Anbetracht des Volksentscheides und im Sinne einer verantwortungsvollen Finanzpolitik zwingend ist, den Finanzplan zu überarbeiten und eine den realistischen wirtschaftlichen Annahmen angepasste Version noch vor Beginn der Beratungen in den Kommissionen vorzulegen, um eine seriöse Behandlung durch das Parlament sicherzustellen?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die Überarbeitung unverzüglich an die Hand zu nehmen mit dem Ziel, dem Plan realistische und glaubwürdige Annahmen zugrunde zu legen und gleichzeitig die Schuldenbremse einzuhalten?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass insbesondere folgende Aspekte in den neuen Finanzplan einbezogen werden müssten:</p><p>- Begrenzung des Ausgabenwachstums auf das realistischerweiser zu erwartende Wirtschaftswachstum;</p><p>- Schätzung des Wirtschaftswachstums gemäss neuesten Prognosen;</p><p>- volle Zuweisung des dafür erhobenen Mehrwertsteuerprozentes an die AHV;</p><p>- Umsetzung des Steuerpaketes gemäss Version des Nationalrates?</p><p>4. Wie gedenkt der Bundesrat die Ausfinanzierung der Pensionskassen im Rahmen der Schuldenbremse sicherzustellen? Hat er sich bereits Gedanken gemacht, in welchem Zeitraum dies zu realisieren ist?</p><p>5. Gibt es nach der Ansicht des Bundesrates weitere Aspekte, welche die Finanzen des Bundes wesentlich beeinflussen und eigentlich im Finanzplan enthalten sein müssten (z. B. Wertberichtigung auf der Swiss-Beteiligung, Entschuldungsfrage im Bereich der Entwicklungshilfe usw.)?</p><p>6. Ist der Bundesrat in Anbetracht der angespannten Finanzlage bereit, das Budget 2003, bevor er es den Finanzkommissionen vorlegt, so zu überarbeiten, dass:</p><p>- die Einnahmen an ein realistisches Wirtschaftswachstum angepasst sind;</p><p>- die steuerliche Entlastung der Familien aus dem Steuerpaket herausgelöst und mittels dringlichem Bundesbeschluss bereits per 2003 realisiert wird;</p><p>- das für die AHV erhobene Mehrwertsteuerprozent auch wirklich vollumfänglich der AHV gutgeschrieben wird;</p><p>- Darlehen wie solche, die der Expo.02 zugute kommen, realistischerweise abzuschreiben und bereits heute ins Budget einzubeziehen sind?</p><p>7. Gedenkt der Bundesrat weiterhin einseitig auf Wachstum zu setzen, statt auf der Aufgabenseite zu korrigieren? Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass es dringend notwendig ist, die Ausgabenkürzungen gemäss den Vorschlägen der SVP vom Herbst 2001 aufzunehmen, um den Bundeshaushalt endlich zu sanieren?</p><p>8. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, die Realisierung der vom Parlament bereits beschlossenen Ausgaben schrittweise zu vollziehen, um so den Finanzbedarf zu staffeln und die einzelnen Jahresrechungen zu entlasten, während gleichzeitig die Schuldenbremse eingehalten und auf neue Steuern verzichtet werden kann? Besteht die Möglichkeit, die Realisierung einzelner Projekte zu verschieben?</p>
- Schuldenabbau mit realistischer Finanzplanung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Finanzplanung des Bundes wird im Sinne der rollenden Planung jährlich überarbeitet. Im Prozess der jährlichen Überarbeitung müssen Zahlenwerk und wirtschaftliche Eckwerte in einem gewissen Zeitpunkt fixiert werden, wenn der Finanzplan Ende September dem Parlament weitergeleitet werden soll. Eine umfassende Überarbeitung des Finanzplans bis zur Aufnahme der Beratungen in den Kommissionen war aus zeitlichen Gründen nicht möglich.</p><p>Der Finanzplan vom 30. September 2002 ist für die Diskussion der allermeisten finanzpolitischen Fragen immer noch eine hinreichende Grundlage, dies gilt namentlich für die Diskussion und Beurteilung der Ausgabenentwicklung.</p><p>2. Wie im Finanzplanbericht 2004-2006 angekündigt, nimmt der Bundesrat zurzeit eine finanzpolitische Standortbestimmung vor. Der Bundesrat befasst sich zurzeit aus mehreren Gründen mit einer finanzpolitischen Standortbestimmung. Erstens ist der Finanzplan 2004-2006 des Bundesrates aus den im Bericht vom 30. September 2002 dargelegten Gründen nicht schuldenbremsekonform. Der Bundesrat will einen schuldenbremsekonformen Finanzplan. Zweitens geht es in dieser finanzpolitischen Standortbestimmung nicht nur darum, mit einer Überprüfung der Aufgaben und Ausgaben nur die zahlenmässige Übereinstimmung mit den Kriterien der Schuldenbremse herzustellen. Der Bundesrat will darüber hinaus mit zusätzlichen Entlastungen Handlungsspielräume für prioritäre Aufgaben schaffen. Drittens drängt sie sich im Anschluss an die Revision der wirtschaftlichen Eckwerte und Einnahmenschätzungen auf. Der Bundesrat wird den eidgenössischen Räten vor der Sommersession 2003 einen Bericht über das Ergebnis der Standortbestimmung vorlegen und sie über das weitere Vorgehen orientieren.</p><p>3. Bei der Festlegung der volkswirtschaftlichen Eckwerte für das Voranschlagsjahr orientiert sich der Bundesrat an den Prognosen der Institute und Banken. Aus dem Spektrum der prognostizierten Werte wählt er durchschnittliche Werte aus. Realistisch heisst für den Bundesrat, dass er seiner eigenen Planung keine extremen Prognosen zugrunde legt. Was die Finanzplanjahre angeht, so liegen im Zeitpunkt, in dem in den Weisungen die Eckwerte festgelegt werden müssen, für die Finanzplanjahre jeweils keine Prognosen der Institute und Banken vor. Für die Finanzplanjahre orientiert sich der Bundesrat daher notgedrungen an den mittelfristigen Entwicklungsmöglichkeiten der Schweizer Wirtschaft und an einer anzustrebenden tiefen Teuerung. Das mittelfristige reale Wirtschaftswachstum veranschlagt er zurzeit mit 1,8 Prozent pro Jahr, was angesichts der erwarteten Wachstumsrate der Arbeitsproduktivität durchaus als realistischer Wert zu betrachten ist.</p><p>Der Finanzplan vom 30. September 2002 weist bereits einen Korrekturbedarf aus. Der Bundesrat möchte die Lücke u. a. mit der Beibehaltung des Bundesanteils am AHV-Mehrwertsteuerprozent schliessen. Die Interpellanten möchten demgegenüber an der Streichung des Bundesanteils festhalten und überdies auf der Einnahmenseite das Steuerpaket gemäss Version des Nationalrates umsetzen. Um die Bedingungen der Schuldenbremse unter diesen Voraussetzungen einzuhalten, müssten die übrigen Ausgaben entsprechend stärker gekürzt werden. Der Bundesrat erachtet dies als nicht zielführend und lehnt diese beiden Vorschläge ab.</p><p>4. Die Ausfinanzierung der Pensionskassen erfolgt gemäss den Bestimmungen des Finanzhaushaltsgesetzes und spezialgesetzlicher Erlasse (PKB-Gesetz; SBBG, Postorganisationsgesetz). Der Gesetzgeber hat darin auch Fristen bezeichnet. So müssen beispielsweise gemäss PKB-Gesetz vom 23. Juni 2000 die beim Bund angelegten Gelder bis spätestens Ende 2005 ausfinanziert und die Fehlbetragsschuld bis spätestens acht Jahre nach Errichtung der Pensionskasse abgetragen sein.</p><p>Die Ausfinanzierung erfolgt gemäss den genannten Bestimmungen zum Teil über die Bilanz, zum Teil über die Bilanz und Erfolgsrechnung sowie zum Teil über die Finanzrechnung. In den beiden erstgenannten Fällen wird die Finanzrechnung nicht tangiert (z. B. Ausfinanzierung des beim Bund angelegten Vermögens der Pensionskasse des Bundes, Ausfinanzierung des Fehlbetrages der Post). In anderen Fällen wie beispielsweise bei der Neuregelung der Vorsorge der ETH-Dozenten wird die Ausfinanzierung über die Finanzrechnung erfolgen. Mit der Einführung der Schuldenbremse werden in Zukunft spezialgesetzliche Lösungen, wie sie in der Vergangenheit im Fall der Post oder der SBB gewählt worden waren, nicht mehr möglich sein. Die Leistungen werden über die Finanzrechnung abzuwickeln sein. Nach Auffassung des Bundesrates kann in diesen Fällen jedoch ausserordentlicher Zahlungsbedarf geltend gemacht werden. Es handelt sich um buchungstechnische Anpassungen: latente Verpflichtungen werden neu offen ausgewiesen und beglichen. Stimmen die eidgenössischen Räte dieser Auffassung mit qualifiziertem Mehr zu, müssen diese Ausgaben nicht an den Ausgabenplafond angerechnet werden.</p><p>5. Zunächst ist grundsätzlich festzuhalten, dass Wertberichtigungen und Abschreibungen keinen Einfluss auf den Finanzplan der Finanzrechnung haben. Diese Positionen wirken sich ausschliesslich in der Erfolgsrechnung aus. Die Gewährung von Darlehen und der Erwerb von Beteiligungen werden, soweit sie dem Verwaltungsvermögen zuzurechnen sind, voll der Finanzrechnung belastet (Prinzip der Direktdeckung). Über die Erfolgsrechnung werden sie in der Bilanz aktiviert. Eine allfällig notwendige Wertberichtigung erfolgt gemäss Artikel 22 FHG nach kaufmännischen Grundsätzen. Bei Gefährdung der Rückzahlung sind vorsorgliche Wertberichtigungen vorzunehmen. Darlehen, die keinen oder nur einen sehr bescheidenen Ertrag abwerfen (unter 2 Prozent) sowie nur bedingt rückzahlbare Vorschüsse, werden nach der indirekten Methode voll abgeschrieben. Bei Darlehen mit befriedigendem Ertrag und solchen mit einer Laufzeit von unter zwei Jahren wird dem Verlustrisiko mittels globaler Wertberichtigungen Rechnung getragen (5 Prozent auf Darlehen im Inland, 50 Prozent auf Darlehen im Ausland). Keine Wertberichtigung erfolgt bei Beteiligungen mit befriedigendem Ertrag. Im konkreten Fall der Beteiligung des Bundes an der Swiss von 600 Millionen Franken sind 243 Millionen wertberichtigt, d. h., der Bilanzwert beträgt per saldo 357 Millionen Franken oder rund 33 Franken pro Aktie. Mit der Wertkorrektur ist dem Umstand Rechnung getragen worden, dass die Swiss in der Startphase defizitäre Abschlüsse aufweisen wird. Der Kurswert schwankt zurzeit zwischen 26 und 35 Franken liegt damit - trotz der schwachen Börsenlage - etwa im Rahmen des bilanzierten Buchwertes. Massgebend für die Bilanzierung der Swiss-Beteiligung in der Rechnung 2002 ist der Schlusskurs per 31. Dezember 2002. Da die Swiss bis anhin im laufenden Jahr gegenüber dem ursprünglichen Businessplan deutlich bessere Ergebnisse (kleinere Verluste) auswies, ist eine über den Börsenwert hinaus gehende vorsorgliche Wertberichtigung zurzeit nicht vorgesehen.</p><p>Aufgrund der beim Bund praktizierten Bewertungspraxis nach dem Vorsichtsprinzip ergibt sich in der heutigen Situation kein zusätzlicher, nicht budgetierter Abschreibungsbedarf auf Darlehen und Beteiligungen.</p><p>6. Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2002, gestützt auf die sich massiv verschlechterte Wirtschaftslage und die sich daraus ergebenden veranschlagten Auswirkungen auf die Einnahmenentwicklung, eine Lagebeurteilung vorgenommen. Er beantragt den eidgenössischen Räten Änderungen bei ausgewählten Einnahmen und Ausgaben. Unter Berücksichtigung dieser Änderungen entspricht der aktualisierte Voranschlag 2003 wieder den Anforderungen der Schuldenbremse.</p><p>Ein Herauslösen der steuerlichen Entlastungen für Ehepaare und Familien aus dem Steuerpaket 2001 mit dringlicher Inkraftsetzung per 2003 lehnt der Bundesrat ab. Wie die Interpellanten selber feststellen, ist die Finanzlage angespannt. Die vorzeitige Inkraftsetzung wäre nicht finanziert und würde zusätzlichen Spardruck erzeugen. In der heutigen Ausgangslage ist darauf zu achten, die bestehenden Finanzierungsprobleme nicht durch zusätzliche Ausgaben und Steuersenkungen zu erhöhen.</p><p>Mit Bezug auf die AHV- und IV-Finanzierungen hat der Bundesrat verschiedentlich darauf hingewiesen, dass sie für den Bundeshaushalt einen Schlüsselfaktor darstellen. Die Anteile des Bundes an den Mehrwertsteuerfinanzierungen dieser beiden wichtigen Sozialwerke sind dringend notwendig und sachlich gerechtfertigt.</p><p>Darlehen, wie solche an die Expo.02, gehen zulasten der laufenden Ausgaben und belasten somit immer die Finanzrechnung desjenigen Jahres, in dem sie ausbezahlt werden. Sie werden über die Erfolgsrechnung in der Bilanz aktiviert und umgehend voll abgeschrieben.</p><p>7. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des schuldenbremsekonformen Voranschlages 2003 hat der Bundesrat die Aufgaben und Ausgaben überprüft und hinterfragt. Es wurden nicht einfach die Zahlen des alten Finanzplans fortgeschrieben. So sind beispielsweise die Ausgaben für das nächste Jahr um rund 700 Millionen unter die Ausgabenplafonds des bisherigen Finanzplans gedrückt worden. Dass der Bundesrat nicht auf Wachstum gesetzt hat, zeigt auch ein Blick auf die Ausgabenentwicklung 2002-2006. Die Dynamik ist im wesentlichen auf folgende fünf Faktoren zurückzuführen: Mehrwertsteuerzuschlag für die IV, soziale Wohlfahrt, Bildung, Forschung, Technologie, leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe und Entwicklungshilfe. Ohne diese vom Parlament mit Vorstössen und Beschlüssen mitgetragenen Wachstumsschwerpunkte verbleibt für die restlichen Bundesausgaben noch ein jährliches Wachstum von 1,4 Prozent, was ungefähr der angenommenen Teuerung entspricht. Im Rahmen der erwähnten finanzpolitischen Standortbestimmung wird der Bundesrat selbstverständlich sämtliche Sparvorschläge - unabhängig von ihrer Herkunft - unvoreingenommen prüfen.</p><p>8. Wie bereits in Ziffer 2 dargelegt, wird der Bundesrat in seiner finanzpolitischen Standortbestimmung aufzeigen, wie im Finanzplan die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten und wie Handlungsspielraum für neue und prioritäre Aufgaben geschaffen werden kann. Die zeitliche Erstreckung von bereits beschlossenen Projekten und Vorhaben wird in diesem Zusammenhang ebenfalls zu prüfen sein.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Stimmvolk hat in Anbetracht von über 100 Milliarden Franken Schulden beim Bund im Dezember 2001 mit grosser Mehrheit die Schuldenbremse angenommen und wollte damit der verantwortungslosen Schuldenwirtschaft des Bundes einen klaren Riegel schieben.</p><p>Der von Bundespräsident Villiger vorgelegte Finanzplan ist nicht schuldenbremsekonform. Der Finanzplan geht gar von jährlichen Defiziten aus, die 2006 wiederum auf über 900 Millionen Franken anwachsen. Als Ursache dieser Defizite werden Einnahmeeinbussen der Bundesanteile beim Mehrwertsteuerprozent für AHV und IV genannt. Dies ist für die SVP absolut unverständlich. Das Volk hat mit der Schuldenbremse seinen Unmut über die Schulden des Bundes klar kundgetan. Der Bundesrat hat sich an den Volkswillen zu halten.</p><p>Wie in jedem privaten Haushalt gilt es auch bei den öffentlichen Haushalten, dass die Ausgaben den Einnahmen anzupassen sind und nicht umgekehrt. Ebenso bedenklich ist, dass in der heutigen Wirtschaftslage und Unsicherheit, der Bundesrat dem Finanzplan ein Wirtschaftswachstum von 3,3 Prozent (2003-2006) zugrunde legt. Sogar der Bundesrat spricht in seiner Medienmitteilung von einem optimistischen Szenario. Nach der unverantwortlichen Schuldenwirtschaft der Neunzigerjahre ist es jedoch absolut unverständlich, dass dem Finanzplan ein unrealistisches Szenario zugrunde gelegt wird. Es gilt es dem Finanzplan ein vorsichtiges, den wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasstes Szenario zugrunde zu legen.</p><p>Das vom Bundesrat vorgelegte Budget 2003 ist zwar schuldenbremsekonform, geht aber ebenfalls von einem unrealistischen Wirtschaftswachstum (2 Prozent) aus. Entsprechende Defizite bzw. tiefere Einnahmen sind daher absehbar. In der enorm angespannten Verschuldungslage des Bundes ist diese Art von unverantwortlicher Planung vonseiten des Bundesrates nicht annehmbar.</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass es in Anbetracht des Volksentscheides und im Sinne einer verantwortungsvollen Finanzpolitik zwingend ist, den Finanzplan zu überarbeiten und eine den realistischen wirtschaftlichen Annahmen angepasste Version noch vor Beginn der Beratungen in den Kommissionen vorzulegen, um eine seriöse Behandlung durch das Parlament sicherzustellen?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die Überarbeitung unverzüglich an die Hand zu nehmen mit dem Ziel, dem Plan realistische und glaubwürdige Annahmen zugrunde zu legen und gleichzeitig die Schuldenbremse einzuhalten?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass insbesondere folgende Aspekte in den neuen Finanzplan einbezogen werden müssten:</p><p>- Begrenzung des Ausgabenwachstums auf das realistischerweiser zu erwartende Wirtschaftswachstum;</p><p>- Schätzung des Wirtschaftswachstums gemäss neuesten Prognosen;</p><p>- volle Zuweisung des dafür erhobenen Mehrwertsteuerprozentes an die AHV;</p><p>- Umsetzung des Steuerpaketes gemäss Version des Nationalrates?</p><p>4. Wie gedenkt der Bundesrat die Ausfinanzierung der Pensionskassen im Rahmen der Schuldenbremse sicherzustellen? Hat er sich bereits Gedanken gemacht, in welchem Zeitraum dies zu realisieren ist?</p><p>5. Gibt es nach der Ansicht des Bundesrates weitere Aspekte, welche die Finanzen des Bundes wesentlich beeinflussen und eigentlich im Finanzplan enthalten sein müssten (z. B. Wertberichtigung auf der Swiss-Beteiligung, Entschuldungsfrage im Bereich der Entwicklungshilfe usw.)?</p><p>6. Ist der Bundesrat in Anbetracht der angespannten Finanzlage bereit, das Budget 2003, bevor er es den Finanzkommissionen vorlegt, so zu überarbeiten, dass:</p><p>- die Einnahmen an ein realistisches Wirtschaftswachstum angepasst sind;</p><p>- die steuerliche Entlastung der Familien aus dem Steuerpaket herausgelöst und mittels dringlichem Bundesbeschluss bereits per 2003 realisiert wird;</p><p>- das für die AHV erhobene Mehrwertsteuerprozent auch wirklich vollumfänglich der AHV gutgeschrieben wird;</p><p>- Darlehen wie solche, die der Expo.02 zugute kommen, realistischerweise abzuschreiben und bereits heute ins Budget einzubeziehen sind?</p><p>7. Gedenkt der Bundesrat weiterhin einseitig auf Wachstum zu setzen, statt auf der Aufgabenseite zu korrigieren? Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass es dringend notwendig ist, die Ausgabenkürzungen gemäss den Vorschlägen der SVP vom Herbst 2001 aufzunehmen, um den Bundeshaushalt endlich zu sanieren?</p><p>8. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, die Realisierung der vom Parlament bereits beschlossenen Ausgaben schrittweise zu vollziehen, um so den Finanzbedarf zu staffeln und die einzelnen Jahresrechungen zu entlasten, während gleichzeitig die Schuldenbremse eingehalten und auf neue Steuern verzichtet werden kann? Besteht die Möglichkeit, die Realisierung einzelner Projekte zu verschieben?</p>
- Schuldenabbau mit realistischer Finanzplanung
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