Ärztestopp. Wissenschaftliche Begleitung des Experiments

ShortId
02.3446
Id
20023446
Updated
25.06.2025 01:55
Language
de
Title
Ärztestopp. Wissenschaftliche Begleitung des Experiments
AdditionalIndexing
2841;Interventionspolitik;Wettbewerbsbeschränkung;Wirtschaftsfreiheit;Arzt/Ärztin;Berufsaussichten;selbstständig Erwerbstätige/r;Kosten des Gesundheitswesens;Zulassungsbeschränkung;Gesetzesevaluation;ärztlicher Beruf
1
  • L04K01050402, Arzt/Ärztin
  • L05K0702020402, selbstständig Erwerbstätige/r
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
  • L05K0702020306, Berufsaussichten
  • L04K13030118, Zulassungsbeschränkung
  • L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
  • L03K010504, ärztlicher Beruf
  • L04K05020601, Wirtschaftsfreiheit
  • L05K0704010208, Interventionspolitik
  • L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Trotz massivem Widerstand hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2002 eine Verordnung zum Zulassungsstopp für neue Leistungserbringer gestützt auf Artikel 55a KVG erlassen. Der Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit ist unverhältnismässig, der Beitrag des Instrumentes zur Dämpfung der Kosten im Gesundheitswesen äusserst umstritten. Deshalb drängt sich aus der Sicht der FDP-Fraktion eine wissenschaftliche, verwaltungsexterne Begleitung der Einführung dieses Instrumentes auf.</p><p>Die FDP-Fraktion fordert im Zusammenhang mit dem Ärztestopp zusätzlich, dass die Vorbereitungen zur Aufhebung des Kontrahierungszwangs im Rahmen der 2. KVG-Teilrevision beschleunigt werden: Die Vertragsfreiheit ist das adäquate Instrument, um seitens der Leistungserbringer "schwarze Schafe" auszugrenzen, ohne jedoch eine gewisse Sparte der Medizinalpersonen zu diskrimieren.</p>
  • <p>Der Bundesrat erklärt sich bereit, im Rahmen des Möglichen die ersten vier Themen prüfen zu lassen. Es handelt sich um die Umsetzung der Massnahme durch die Kantone, die Auswirkungen auf die medizinische Versorgung in den Regionen und nach Spezialisierungen und auf den Ärzteberuf (die Auswirkungen dieser Massnahme auf Hochschul- und Berufsausbildung, vor allem in den Spitälern). Die effektiven Kosten sollen ebenfalls analysiert werden, einschliesslich jener eines möglichen "Ankündigungseffektes".</p><p>Im Rahmen der zweiten Etappe der Wirkungsanalyse des KVG (gemäss Art. 32 KVV) ist eine Prüfung der Anwendung der vom Bundesrat am 3. Juli 2002 beschlossenen Massnahme zum Zulassungsstopp bereits vorgesehen. Der Auftrag zu dieser Untersuchung wird zurzeit erarbeitet, so dass diese vier Themen integriert werden können.</p><p>Die drei letztgenannten Themen der Motion haben nach Ansicht des Bundesrates nichts mit den Auswirkungen der Massnahme zu tun. Sie betreffen vielmehr Fragen, die anlässlich der Änderung von Artikel 55a KVG bereits aufgeworfen und diskutiert worden sind. Der Bundesrat hält deshalb eine erneute Behandlung dieser Themen im Rahmen der erwähnten Untersuchung nicht für angezeigt. </p><p>Der Bundesrat kann die Motion nicht entgegennehmen, weil er nicht alle genannten Themen prüfen lassen will. Deshalb beantragt er, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die verwaltungsexterne wissenschaftliche Begleitung des am 3. Juli 2002 vom Bundesrat beschlossenen Zulassungsstopps für neue ambulante Leistungserbringer im Gesundheitswesen sicherzustellen. Er hat darüber zuhanden des Parlamentes noch vor Ablauf des Zulassungsstopps Bericht zu erstatten. </p><p>Im Rahmen dieser Beurteilung sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:</p><p>- die Umsetzung der Massnahme in den einzelnen Kantonen;</p><p>- die Auswirkungen der Massnahme auf die quantitative und qualitative medizinische Versorgung in den Regionen (Anzahl Praxis-Neueröffnungen insgesamt und nach einzelnen Bereichen, Betroffenheit Schweizer Bürger/EU-Bürger, Auswirkungen auf weitere Leistungserbringer wie Chiropraktiker, Physiotherapeuten, Hebammen, Spitex-Pflegerinnen usw.);</p><p>- die Auswirkungen des Ärztestopps auf den Ärzteberuf (Zahl und Qualifikation der Studienanfänger und -abgänger, zyklische Schwankungen, Berufswechsel, Anzahl ärztlicher Weiterbildungs- und Dauerstellen, Salärentwicklung, Situation Spitalärzte usw.) sowie auf die längerfristigen Perspektiven für die Ärztedichte;</p><p>- die Wirtschaftlichkeit der Massnahme: Beitrag zur Dämpfung der Gesundheitskosten insgesamt und auf die Kostenstruktur, Kosten der Umgehungsmassnahmen wie die Zulassungsgesuchschwemme vor Einführung des Ärztestopps, Umsetzungskosten des Bundes und der Kantone sowie ausgelöste volkswirtschaftliche Kosten, u. a. durch Rechtsunsicherheit und Beschreitung der Rekurswege gegen Verfügungen der Kantone usw.;</p><p>- die Auswirkungen auf die in der Bundesverfassung in Artikel 27 garantierte Wirtschafts- und insbesondere die privatwirtschaftliche Berufsausübungsfreiheit;</p><p>- die Verträglichkeit der Verordnung sowie der Verordnungsumsetzung in den Kantonen mit Artikel 55a KVG und der Materialien;</p><p>- das der Verordnung zugrunde gelegte Zahlenmaterial.</p>
  • Ärztestopp. Wissenschaftliche Begleitung des Experiments
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Trotz massivem Widerstand hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2002 eine Verordnung zum Zulassungsstopp für neue Leistungserbringer gestützt auf Artikel 55a KVG erlassen. Der Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit ist unverhältnismässig, der Beitrag des Instrumentes zur Dämpfung der Kosten im Gesundheitswesen äusserst umstritten. Deshalb drängt sich aus der Sicht der FDP-Fraktion eine wissenschaftliche, verwaltungsexterne Begleitung der Einführung dieses Instrumentes auf.</p><p>Die FDP-Fraktion fordert im Zusammenhang mit dem Ärztestopp zusätzlich, dass die Vorbereitungen zur Aufhebung des Kontrahierungszwangs im Rahmen der 2. KVG-Teilrevision beschleunigt werden: Die Vertragsfreiheit ist das adäquate Instrument, um seitens der Leistungserbringer "schwarze Schafe" auszugrenzen, ohne jedoch eine gewisse Sparte der Medizinalpersonen zu diskrimieren.</p>
    • <p>Der Bundesrat erklärt sich bereit, im Rahmen des Möglichen die ersten vier Themen prüfen zu lassen. Es handelt sich um die Umsetzung der Massnahme durch die Kantone, die Auswirkungen auf die medizinische Versorgung in den Regionen und nach Spezialisierungen und auf den Ärzteberuf (die Auswirkungen dieser Massnahme auf Hochschul- und Berufsausbildung, vor allem in den Spitälern). Die effektiven Kosten sollen ebenfalls analysiert werden, einschliesslich jener eines möglichen "Ankündigungseffektes".</p><p>Im Rahmen der zweiten Etappe der Wirkungsanalyse des KVG (gemäss Art. 32 KVV) ist eine Prüfung der Anwendung der vom Bundesrat am 3. Juli 2002 beschlossenen Massnahme zum Zulassungsstopp bereits vorgesehen. Der Auftrag zu dieser Untersuchung wird zurzeit erarbeitet, so dass diese vier Themen integriert werden können.</p><p>Die drei letztgenannten Themen der Motion haben nach Ansicht des Bundesrates nichts mit den Auswirkungen der Massnahme zu tun. Sie betreffen vielmehr Fragen, die anlässlich der Änderung von Artikel 55a KVG bereits aufgeworfen und diskutiert worden sind. Der Bundesrat hält deshalb eine erneute Behandlung dieser Themen im Rahmen der erwähnten Untersuchung nicht für angezeigt. </p><p>Der Bundesrat kann die Motion nicht entgegennehmen, weil er nicht alle genannten Themen prüfen lassen will. Deshalb beantragt er, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die verwaltungsexterne wissenschaftliche Begleitung des am 3. Juli 2002 vom Bundesrat beschlossenen Zulassungsstopps für neue ambulante Leistungserbringer im Gesundheitswesen sicherzustellen. Er hat darüber zuhanden des Parlamentes noch vor Ablauf des Zulassungsstopps Bericht zu erstatten. </p><p>Im Rahmen dieser Beurteilung sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:</p><p>- die Umsetzung der Massnahme in den einzelnen Kantonen;</p><p>- die Auswirkungen der Massnahme auf die quantitative und qualitative medizinische Versorgung in den Regionen (Anzahl Praxis-Neueröffnungen insgesamt und nach einzelnen Bereichen, Betroffenheit Schweizer Bürger/EU-Bürger, Auswirkungen auf weitere Leistungserbringer wie Chiropraktiker, Physiotherapeuten, Hebammen, Spitex-Pflegerinnen usw.);</p><p>- die Auswirkungen des Ärztestopps auf den Ärzteberuf (Zahl und Qualifikation der Studienanfänger und -abgänger, zyklische Schwankungen, Berufswechsel, Anzahl ärztlicher Weiterbildungs- und Dauerstellen, Salärentwicklung, Situation Spitalärzte usw.) sowie auf die längerfristigen Perspektiven für die Ärztedichte;</p><p>- die Wirtschaftlichkeit der Massnahme: Beitrag zur Dämpfung der Gesundheitskosten insgesamt und auf die Kostenstruktur, Kosten der Umgehungsmassnahmen wie die Zulassungsgesuchschwemme vor Einführung des Ärztestopps, Umsetzungskosten des Bundes und der Kantone sowie ausgelöste volkswirtschaftliche Kosten, u. a. durch Rechtsunsicherheit und Beschreitung der Rekurswege gegen Verfügungen der Kantone usw.;</p><p>- die Auswirkungen auf die in der Bundesverfassung in Artikel 27 garantierte Wirtschafts- und insbesondere die privatwirtschaftliche Berufsausübungsfreiheit;</p><p>- die Verträglichkeit der Verordnung sowie der Verordnungsumsetzung in den Kantonen mit Artikel 55a KVG und der Materialien;</p><p>- das der Verordnung zugrunde gelegte Zahlenmaterial.</p>
    • Ärztestopp. Wissenschaftliche Begleitung des Experiments

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