Integrale Aufsicht über die beruflichen Vorsorgeeinrichtungen

ShortId
02.3453
Id
20023453
Updated
25.06.2025 01:49
Language
de
Title
Integrale Aufsicht über die beruflichen Vorsorgeeinrichtungen
AdditionalIndexing
28;Kontrolle;Anlagevorschrift;Sozialrecht;Pensionskasse;Berufliche Vorsorge;Kapitalanlage;Versicherungsaufsicht
1
  • L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
  • L04K11100116, Versicherungsaufsicht
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K01040212, Sozialrecht
  • L06K110602010101, Anlagevorschrift
  • L05K1106020101, Kapitalanlage
  • L06K010401010205, Pensionskasse
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Auch wenn das Schweizer System der zweiten Säule stabil ist und im internationalen Vergleich positiv beurteilt wird, ist eine Optimierung der Aufsicht in diesem Bereich möglich und anzustreben. Der Bundesrat anerkennt insbesondere, dass eine Analyse des heutigen Systems aus Gesamtsicht wünschbar ist, wodurch auch eine Verbesserung der Aufsichtsstrukturen und der Aufsichtskapazitäten auf Bundesebene erreicht werden soll. </p><p>Im Jahre 1998 setzte das EDI eine Arbeitsgruppe mit Bundes- und Kantonsvertretern zur Analyse von Aufsicht und Oberaufsicht in der beruflichen Vorsorge ein, welche eine Bestandesaufnahme des geltenden Systems vornahm und ihren Schlussbericht im März 2000 ablieferte. Eine zweite Arbeitsgruppe aus Bundes- und Kantonsvertretern vertiefte die Frage des Verhältnisses zwischen Oberaufsicht und direkter Aufsicht. Gestützt auf diese Vorarbeiten sind Vorschläge des EDI an den Bundesrat in Vorbereitung. Zurzeit sind auch Bestrebungen zur Optimierung der Finanzmarktaufsicht im Gange.</p><p>Der Bundesrat hat 1998 im Zusammenhang mit der Finanzmarktaufsicht einen umfassenden Bericht durch Professor Jean-Baptiste Zufferey erarbeiten lassen. Diese Kommission unterzog die bestehende Finanzmarktregulierung und -aufsicht einer kritischen Würdigung. Für die rechtliche Umsetzung ausgewählter Empfehlungen des Zufferey-Berichtes hat der Bundesrat im November 2001 eine Expertenkommission unter der Leitung von Professor Ulrich Zimmerli eingesetzt. Diese hat den Auftrag, einen Vorschlag zu einer integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde auszuarbeiten, welche die Aufgaben übernimmt, die bisher von der Eidgenössischen Bankenkommission und dem Bundesamt für Privatversicherungen erfüllt werden. Die Expertenkommission Zimmerli befasst sich jedoch nicht mit der Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass zu einem späteren Zeitpunkt noch weitere Bereiche dieser neuen Aufsichtsbehörde unterstellt werden könnten. Die Expertenkommission wird voraussichtlich Ende Jahr einen ersten Gesetzentwurf samt erläuterndem Bericht vorlegen.</p><p>Überlegungen zur Organisation der Aufsicht im Bereich der beruflichen Vorsorge sowie zu den gesetzgeberischen Grundlagen, welche keine Optionen präjudizieren, sind somit im Gang. Der Bundesrat wird eine Einschätzung auf der Basis der entsprechenden Resultate vornehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine übergeordnete Aufsichtsstelle für alle Einrichtungen der beruflichen Vorsorge zu schaffen, welche sowohl alle sozialversicherungsrechtlichen wie auch die anlage- und finanzpolitischen Aspekte umfasst. Als Vorbild kann die Eidgenössische Bankenkommission dienen.</p>
  • Integrale Aufsicht über die beruflichen Vorsorgeeinrichtungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auch wenn das Schweizer System der zweiten Säule stabil ist und im internationalen Vergleich positiv beurteilt wird, ist eine Optimierung der Aufsicht in diesem Bereich möglich und anzustreben. Der Bundesrat anerkennt insbesondere, dass eine Analyse des heutigen Systems aus Gesamtsicht wünschbar ist, wodurch auch eine Verbesserung der Aufsichtsstrukturen und der Aufsichtskapazitäten auf Bundesebene erreicht werden soll. </p><p>Im Jahre 1998 setzte das EDI eine Arbeitsgruppe mit Bundes- und Kantonsvertretern zur Analyse von Aufsicht und Oberaufsicht in der beruflichen Vorsorge ein, welche eine Bestandesaufnahme des geltenden Systems vornahm und ihren Schlussbericht im März 2000 ablieferte. Eine zweite Arbeitsgruppe aus Bundes- und Kantonsvertretern vertiefte die Frage des Verhältnisses zwischen Oberaufsicht und direkter Aufsicht. Gestützt auf diese Vorarbeiten sind Vorschläge des EDI an den Bundesrat in Vorbereitung. Zurzeit sind auch Bestrebungen zur Optimierung der Finanzmarktaufsicht im Gange.</p><p>Der Bundesrat hat 1998 im Zusammenhang mit der Finanzmarktaufsicht einen umfassenden Bericht durch Professor Jean-Baptiste Zufferey erarbeiten lassen. Diese Kommission unterzog die bestehende Finanzmarktregulierung und -aufsicht einer kritischen Würdigung. Für die rechtliche Umsetzung ausgewählter Empfehlungen des Zufferey-Berichtes hat der Bundesrat im November 2001 eine Expertenkommission unter der Leitung von Professor Ulrich Zimmerli eingesetzt. Diese hat den Auftrag, einen Vorschlag zu einer integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde auszuarbeiten, welche die Aufgaben übernimmt, die bisher von der Eidgenössischen Bankenkommission und dem Bundesamt für Privatversicherungen erfüllt werden. Die Expertenkommission Zimmerli befasst sich jedoch nicht mit der Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass zu einem späteren Zeitpunkt noch weitere Bereiche dieser neuen Aufsichtsbehörde unterstellt werden könnten. Die Expertenkommission wird voraussichtlich Ende Jahr einen ersten Gesetzentwurf samt erläuterndem Bericht vorlegen.</p><p>Überlegungen zur Organisation der Aufsicht im Bereich der beruflichen Vorsorge sowie zu den gesetzgeberischen Grundlagen, welche keine Optionen präjudizieren, sind somit im Gang. Der Bundesrat wird eine Einschätzung auf der Basis der entsprechenden Resultate vornehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine übergeordnete Aufsichtsstelle für alle Einrichtungen der beruflichen Vorsorge zu schaffen, welche sowohl alle sozialversicherungsrechtlichen wie auch die anlage- und finanzpolitischen Aspekte umfasst. Als Vorbild kann die Eidgenössische Bankenkommission dienen.</p>
    • Integrale Aufsicht über die beruflichen Vorsorgeeinrichtungen

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