Überprüfung der Aufsichtstätigkeit durch die GPK
- ShortId
-
02.3456
- Id
-
20023456
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
Überprüfung der Aufsichtstätigkeit durch die GPK
- AdditionalIndexing
-
28
- 1
-
- L04K08030207, parlamentarische Kontrolle
- L06K080303010103, GPK
- L04K08020313, Kontrolle
- L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L04K11100116, Versicherungsaufsicht
- L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hat zwischen 1992 und 1994 eine Inspektion über "Die ausserparlamentarische Gesetzgebung im Rahmen der beruflichen Vorsorge" durchgeführt und am 7. April 1995 ihren Schlussbericht veröffentlicht (BBl 1995 IV 1239). Darin nahm die Kommission u. a. auch zur Frage des Mindestzinssatzes für Altersguthaben Stellung und unterbreitete dem Bundesrat eine Reihe von Empfehlungen. Die Kommission befasste sich weiterhin im Rahmen ihrer bei Inspektionen üblichen Nachkontrollen mit diesem Fragenkomplex.</p><p>Die Geschäftsprüfungskommissionen bestimmen jährlich die Schwerpunkte ihrer Kontrolltätigkeiten und die Instrumente, die sie dazu benötigen. Nach dem Willen des Parlamentes soll die Kontrolle langfristig flächendeckend ausgeübt werden. Aus diesem Grund ist das Büro der Meinung, dass die Frage, ob eine weitere Inspektion in diesem Bereich durchzuführen sei, daher primär von der Kommission selber zu beantworten ist. Es sollte ebenfalls den Geschäftsprüfungskommissionen überlassen werden, wie das Thema angegangen werden soll. Dies auch im Lichte der Debatten der eidgenössischen Räte während der ausserordentlichen Session vom 26. September und vom 3. Oktober 2002 zur Frage des BVG-Mindestzinssatzes und der Antworten des Bundesrates auf zahlreiche parlamentarische Vorstösse zu diesem Themenbereich.</p>
- <p>Die Geschäftsprüfungskommission wird eingeladen, die Aufsichtstätigkeit der zuständigen Bundesämter für den Zeitraum seit Inkrafttreten des BVG zu überprüfen und abzuklären, inwieweit die Ämter ihrem gesetzlichen Auftrag nachgekommen sind.</p>
- Überprüfung der Aufsichtstätigkeit durch die GPK
- State
-
Überwiesen an das Ratsbüro
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hat zwischen 1992 und 1994 eine Inspektion über "Die ausserparlamentarische Gesetzgebung im Rahmen der beruflichen Vorsorge" durchgeführt und am 7. April 1995 ihren Schlussbericht veröffentlicht (BBl 1995 IV 1239). Darin nahm die Kommission u. a. auch zur Frage des Mindestzinssatzes für Altersguthaben Stellung und unterbreitete dem Bundesrat eine Reihe von Empfehlungen. Die Kommission befasste sich weiterhin im Rahmen ihrer bei Inspektionen üblichen Nachkontrollen mit diesem Fragenkomplex.</p><p>Die Geschäftsprüfungskommissionen bestimmen jährlich die Schwerpunkte ihrer Kontrolltätigkeiten und die Instrumente, die sie dazu benötigen. Nach dem Willen des Parlamentes soll die Kontrolle langfristig flächendeckend ausgeübt werden. Aus diesem Grund ist das Büro der Meinung, dass die Frage, ob eine weitere Inspektion in diesem Bereich durchzuführen sei, daher primär von der Kommission selber zu beantworten ist. Es sollte ebenfalls den Geschäftsprüfungskommissionen überlassen werden, wie das Thema angegangen werden soll. Dies auch im Lichte der Debatten der eidgenössischen Räte während der ausserordentlichen Session vom 26. September und vom 3. Oktober 2002 zur Frage des BVG-Mindestzinssatzes und der Antworten des Bundesrates auf zahlreiche parlamentarische Vorstösse zu diesem Themenbereich.</p>
- <p>Die Geschäftsprüfungskommission wird eingeladen, die Aufsichtstätigkeit der zuständigen Bundesämter für den Zeitraum seit Inkrafttreten des BVG zu überprüfen und abzuklären, inwieweit die Ämter ihrem gesetzlichen Auftrag nachgekommen sind.</p>
- Überprüfung der Aufsichtstätigkeit durch die GPK
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