Verstärkung der Aufsicht des UVEK über das BAZL

ShortId
02.3459
Id
20023459
Updated
24.06.2025 22:34
Language
de
Title
Verstärkung der Aufsicht des UVEK über das BAZL
AdditionalIndexing
04;48;Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat;Bundesamt für Zivilluftfahrt;Kontrolle;UVEK;Swissair
1
  • L05K1801021104, Swissair
  • L06K080602010201, Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat
  • L03K080407, UVEK
  • L04K08040708, Bundesamt für Zivilluftfahrt
  • L04K08020313, Kontrolle
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Kommission verweist auf den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 19. September 2002 über die Rolle von Bundesrat und Bundesverwaltung im Zusammenhang mit der Swissair-Krise</p>
  • <p>Das UVEK beabsichtigt, die Sicherheitsaufsicht des BAZL periodisch durch ein externes Audit überprüfen zu lassen; vorbehalten bleiben die Resultate der vom UVEK im September 2002 in Auftrag gegebenen Expertise über die Sicherheit der Zivilluftfahrt in der Schweiz.</p><p>Eine Verstärkung der Aufsicht bedingt zusätzliche Ressourcen; wir gehen davon aus, dass die eidgenössischen Räte die benötigten Mittel bewilligen werden.</p> Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.
  • <p>Das UVEK hat die Tätigkeit des BAZL enger zu begleiten und für eine regelmässige Überprüfung der Aufsichtspraxis des BAZL zu sorgen. Es schafft vermehrt Transparenz über die Aufsichtstätigkeit des BAZL.</p>
  • Verstärkung der Aufsicht des UVEK über das BAZL
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kommission verweist auf den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 19. September 2002 über die Rolle von Bundesrat und Bundesverwaltung im Zusammenhang mit der Swissair-Krise</p>
    • <p>Das UVEK beabsichtigt, die Sicherheitsaufsicht des BAZL periodisch durch ein externes Audit überprüfen zu lassen; vorbehalten bleiben die Resultate der vom UVEK im September 2002 in Auftrag gegebenen Expertise über die Sicherheit der Zivilluftfahrt in der Schweiz.</p><p>Eine Verstärkung der Aufsicht bedingt zusätzliche Ressourcen; wir gehen davon aus, dass die eidgenössischen Räte die benötigten Mittel bewilligen werden.</p> Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.
    • <p>Das UVEK hat die Tätigkeit des BAZL enger zu begleiten und für eine regelmässige Überprüfung der Aufsichtspraxis des BAZL zu sorgen. Es schafft vermehrt Transparenz über die Aufsichtstätigkeit des BAZL.</p>
    • Verstärkung der Aufsicht des UVEK über das BAZL

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