Verstärkung der Aufsicht des UVEK über das BAZL
- ShortId
-
02.3459
- Id
-
20023459
- Updated
-
24.06.2025 22:34
- Language
-
de
- Title
-
Verstärkung der Aufsicht des UVEK über das BAZL
- AdditionalIndexing
-
04;48;Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat;Bundesamt für Zivilluftfahrt;Kontrolle;UVEK;Swissair
- 1
-
- L05K1801021104, Swissair
- L06K080602010201, Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat
- L03K080407, UVEK
- L04K08040708, Bundesamt für Zivilluftfahrt
- L04K08020313, Kontrolle
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Kommission verweist auf den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 19. September 2002 über die Rolle von Bundesrat und Bundesverwaltung im Zusammenhang mit der Swissair-Krise</p>
- <p>Das UVEK beabsichtigt, die Sicherheitsaufsicht des BAZL periodisch durch ein externes Audit überprüfen zu lassen; vorbehalten bleiben die Resultate der vom UVEK im September 2002 in Auftrag gegebenen Expertise über die Sicherheit der Zivilluftfahrt in der Schweiz.</p><p>Eine Verstärkung der Aufsicht bedingt zusätzliche Ressourcen; wir gehen davon aus, dass die eidgenössischen Räte die benötigten Mittel bewilligen werden.</p> Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.
- <p>Das UVEK hat die Tätigkeit des BAZL enger zu begleiten und für eine regelmässige Überprüfung der Aufsichtspraxis des BAZL zu sorgen. Es schafft vermehrt Transparenz über die Aufsichtstätigkeit des BAZL.</p>
- Verstärkung der Aufsicht des UVEK über das BAZL
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Kommission verweist auf den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 19. September 2002 über die Rolle von Bundesrat und Bundesverwaltung im Zusammenhang mit der Swissair-Krise</p>
- <p>Das UVEK beabsichtigt, die Sicherheitsaufsicht des BAZL periodisch durch ein externes Audit überprüfen zu lassen; vorbehalten bleiben die Resultate der vom UVEK im September 2002 in Auftrag gegebenen Expertise über die Sicherheit der Zivilluftfahrt in der Schweiz.</p><p>Eine Verstärkung der Aufsicht bedingt zusätzliche Ressourcen; wir gehen davon aus, dass die eidgenössischen Räte die benötigten Mittel bewilligen werden.</p> Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.
- <p>Das UVEK hat die Tätigkeit des BAZL enger zu begleiten und für eine regelmässige Überprüfung der Aufsichtspraxis des BAZL zu sorgen. Es schafft vermehrt Transparenz über die Aufsichtstätigkeit des BAZL.</p>
- Verstärkung der Aufsicht des UVEK über das BAZL
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