Verstärkung der Aufsicht über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Fluggesellschaften

ShortId
02.3460
Id
20023460
Updated
24.06.2025 23:11
Language
de
Title
Verstärkung der Aufsicht über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Fluggesellschaften
AdditionalIndexing
48;Bundesamt für Zivilluftfahrt;Kontrolle;Bilanz;Luftverkehr;Verkehrsunternehmen
1
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L04K18010211, Verkehrsunternehmen
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K08040708, Bundesamt für Zivilluftfahrt
  • L06K070302010103, Bilanz
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Kommission verweist auf den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 19. September 2002 über die Rolle von Bundesrat und Bundesverwaltung im Zusammenhang mit der Swissair-Krise</p>
  • <p>Soweit die GPK-S verlangt, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Fluggesellschaft gemäss der EG-Verordnung 2407/92 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmungen geprüft wird, ist das Anliegen bereits erfüllt. Ob die beim BAZL für den Vollzug verfügbaren Ressourcen ausreichen, wird im Rahmen der Umsetzung der Empfehlung 02.3463 der GPK-S (Überprüfung der personellen Ressourcen des BAZL) untersucht.</p> Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.
  • <p>Die GPK-S fordert den Bundesrat auf, die Voraussetzungen für eine vertiefte Aufsicht über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Fluggesellschaften zu schaffen. Das BAZL ist anzuweisen, seine bisherige Praxis zu ändern. Die fachlichen Kompetenzen des BAZL müssen verstärkt werden, damit es die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Fluggesellschaften beurteilen kann. Gegenüber der Aufsichtsbehörde sind spezifische Meldepflichten der Fluggesellschaften bei finanziellen Schwierigkeiten vorzusehen.</p>
  • Verstärkung der Aufsicht über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Fluggesellschaften
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kommission verweist auf den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 19. September 2002 über die Rolle von Bundesrat und Bundesverwaltung im Zusammenhang mit der Swissair-Krise</p>
    • <p>Soweit die GPK-S verlangt, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Fluggesellschaft gemäss der EG-Verordnung 2407/92 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmungen geprüft wird, ist das Anliegen bereits erfüllt. Ob die beim BAZL für den Vollzug verfügbaren Ressourcen ausreichen, wird im Rahmen der Umsetzung der Empfehlung 02.3463 der GPK-S (Überprüfung der personellen Ressourcen des BAZL) untersucht.</p> Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.
    • <p>Die GPK-S fordert den Bundesrat auf, die Voraussetzungen für eine vertiefte Aufsicht über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Fluggesellschaften zu schaffen. Das BAZL ist anzuweisen, seine bisherige Praxis zu ändern. Die fachlichen Kompetenzen des BAZL müssen verstärkt werden, damit es die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Fluggesellschaften beurteilen kann. Gegenüber der Aufsichtsbehörde sind spezifische Meldepflichten der Fluggesellschaften bei finanziellen Schwierigkeiten vorzusehen.</p>
    • Verstärkung der Aufsicht über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Fluggesellschaften

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