Regelmässige Überprüfung möglicher Interessenkonflikte durch das UVEK

ShortId
02.3462
Id
20023462
Updated
24.06.2025 23:27
Language
de
Title
Regelmässige Überprüfung möglicher Interessenkonflikte durch das UVEK
AdditionalIndexing
48;Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat;Bundesamt für Zivilluftfahrt;Interessenvertretung;Kontrolle;UVEK;Luftverkehrskontrolle
1
  • L03K080407, UVEK
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K08040708, Bundesamt für Zivilluftfahrt
  • L05K1802040301, Luftverkehrskontrolle
  • L06K080602010201, Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat
  • L04K08020311, Interessenvertretung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Kommission verweist auf den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 19. September 2002 über die Rolle von Bundesrat und Bundesverwaltung im Zusammenhang mit der Swissair-Krise.</p>
  • <p>Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates fand auch im Rahmen dieser erneuten Untersuchung der geltenden Regelung über die Nebenbeschäftigung von Mitarbeitenden des BAZL und des BFU in Luftfahrtunternehmungen und Flugschulen keinen Anhaltspunkt für einen Interessenkonflikt. Der Bundesrat teilt jedoch die Einschätzung der Kommission, dass es sich hier um einen "sensiblen Bereich" handelt, der vom UVEK periodisch überprüft werden muss. Die nächste Prüfung erfolgt im Rahmen eines Expertenauftrages über die Sicherheit der Zivilluftfahrt in der Schweiz, welchen das UVEK im September 2002 vergeben hat und der im Mai 2003 abgeschlossen wird.</p> Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.
  • <p>Das UVEK überprüft im Rahmen seiner Führungsverantwortung in regelmässigen Abständen, ob das BAZL bzw. das BFU ihre Aufgaben frei von Interessenkonflikten gegenüber den beaufsichtigten Fluggesellschaften und Luftfahrtbetrieben wahrgenommen haben.</p>
  • Regelmässige Überprüfung möglicher Interessenkonflikte durch das UVEK
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kommission verweist auf den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 19. September 2002 über die Rolle von Bundesrat und Bundesverwaltung im Zusammenhang mit der Swissair-Krise.</p>
    • <p>Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates fand auch im Rahmen dieser erneuten Untersuchung der geltenden Regelung über die Nebenbeschäftigung von Mitarbeitenden des BAZL und des BFU in Luftfahrtunternehmungen und Flugschulen keinen Anhaltspunkt für einen Interessenkonflikt. Der Bundesrat teilt jedoch die Einschätzung der Kommission, dass es sich hier um einen "sensiblen Bereich" handelt, der vom UVEK periodisch überprüft werden muss. Die nächste Prüfung erfolgt im Rahmen eines Expertenauftrages über die Sicherheit der Zivilluftfahrt in der Schweiz, welchen das UVEK im September 2002 vergeben hat und der im Mai 2003 abgeschlossen wird.</p> Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.
    • <p>Das UVEK überprüft im Rahmen seiner Führungsverantwortung in regelmässigen Abständen, ob das BAZL bzw. das BFU ihre Aufgaben frei von Interessenkonflikten gegenüber den beaufsichtigten Fluggesellschaften und Luftfahrtbetrieben wahrgenommen haben.</p>
    • Regelmässige Überprüfung möglicher Interessenkonflikte durch das UVEK

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