Überprüfung der personellen Ressourcen des BAZL

ShortId
02.3463
Id
20023463
Updated
24.06.2025 23:19
Language
de
Title
Überprüfung der personellen Ressourcen des BAZL
AdditionalIndexing
48;04;Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat;Bundesamt für Zivilluftfahrt;Verkehrssicherheit;Qualitätskontrolle;Qualitätssicherung;Zivilluftfahrt;Luftverkehrskontrolle
1
  • L04K08040708, Bundesamt für Zivilluftfahrt
  • L04K18040105, Zivilluftfahrt
  • L04K18020203, Verkehrssicherheit
  • L06K080602010201, Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat
  • L05K1802040301, Luftverkehrskontrolle
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L05K0706010309, Qualitätskontrolle
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Kommission verweist auf den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 19. September 2002 über die Rolle von Bundesrat und Bundesverwaltung im Zusammenhang mit der Swissair-Krise.</p>
  • <p>Er weist jedoch darauf hin, dass er je nach dem Ergebnis der Überprüfung dem Parlament Antrag auf Erhöhung der Personalkredite stellen wird.</p> Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.
  • <p>Die GPK-S fordert den Bundesrat auf, die personellen Ressourcen des BAZL in quantitativer und qualitativer Hinsicht zu überprüfen, um ein hohes Sicherheitsniveau der Zivilluftfahrt zu gewährleisten. Er trifft die allenfalls notwendigen Massnahmen zur Gewährleistung einer qualifizierten Sicherheitsaufsicht.</p>
  • Überprüfung der personellen Ressourcen des BAZL
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kommission verweist auf den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 19. September 2002 über die Rolle von Bundesrat und Bundesverwaltung im Zusammenhang mit der Swissair-Krise.</p>
    • <p>Er weist jedoch darauf hin, dass er je nach dem Ergebnis der Überprüfung dem Parlament Antrag auf Erhöhung der Personalkredite stellen wird.</p> Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.
    • <p>Die GPK-S fordert den Bundesrat auf, die personellen Ressourcen des BAZL in quantitativer und qualitativer Hinsicht zu überprüfen, um ein hohes Sicherheitsniveau der Zivilluftfahrt zu gewährleisten. Er trifft die allenfalls notwendigen Massnahmen zur Gewährleistung einer qualifizierten Sicherheitsaufsicht.</p>
    • Überprüfung der personellen Ressourcen des BAZL

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