Paraquat-Verbot
- ShortId
-
02.3477
- Id
-
20023477
- Updated
-
10.04.2024 09:21
- Language
-
de
- Title
-
Paraquat-Verbot
- AdditionalIndexing
-
52;Pestizid;Gesundheitsrisiko;Giftstoff;Pestizidindustrie;Herbizid;Umweltbelastung;Bodenverseuchung
- 1
-
- L06K140108020301, Herbizid
- L05K0602010402, Giftstoff
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L04K06020301, Bodenverseuchung
- L06K140108020303, Pestizid
- L03K060203, Umweltbelastung
- L06K070501030205, Pestizidindustrie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Pflanzenschutzmittel (PSM) dürfen in der Schweiz nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie zugelassen sind (Art. 2 Abs.1 der Verordnung über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenschutzmittel-Verordnung; SR 916.161). PSM, welche den Wirkstoff Paraquat enthalten, sind in der Schweiz seit dem 31. Dezember 1989 nicht mehr zugelassen, dürfen also seit diesem Datum nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die Schweiz hatte mit dieser restriktiven Massnahme schon damals auf die hohe akute Toxizität von Paraquat für den Menschen - insbesondere bei missbräuchlicher Verwendung - reagiert.</p><p>Der internationale Verkehr mit bestimmten gefährlichen Pestiziden wird im Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien und Pestizide im internationalen Handel (PIC-Konvention) geregelt. Die Schweiz hat die Konvention am 10. Januar 2002 ratifiziert. Obschon sie noch nicht in Kraft ist, wird sie bereits von zahlreichen Staaten freiwillig umgesetzt.</p><p>Die PIC-Konvention enthält in Anlage III einige namentlich genannte Industriechemikalien und Pestizide. Zu diesen Stoffen haben die Vertragsparteien dem PIC-Sekretariat mitzuteilen, ob oder unter welchen Bedingungen sie der Einfuhr dieser Chemikalien und Pestizide zustimmen. Exporteure sind verpflichtet, diese Einfuhrentscheide einzuhalten.</p><p>Das in der Konvention vorgesehene Verfahren ist geeignet, Mensch und Umwelt in den Einfuhrstaaten, insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern, vor den Auswirkungen gefährlicher Chemikalien und Pestizide zu schützen. Leider ist Paraquat zurzeit nicht in Anlage III der Konvention aufgeführt. Es existieren deshalb auch keine Einfuhrentscheide zu diesem Wirkstoff.</p><p>In der Schweiz ist Paraquat, wie oben erwähnt, aus toxikologischen Gründen seit einigen Jahren nicht mehr zugelassen. Diese Nichtzulassung kommt einem Verbot im Sinne der PIC-Konvention gleich. Ist ein Stoff in mindestens zwei Regionen aus Gesundheits- oder Umweltschutzgründen nicht zugelassen oder verboten, so sind die Voraussetzungen geschaffen, dass er in die Anlage III der PIC-Konvention aufgenommen werden kann. Die Schweiz wird sich für die Aufnahme von Paraquat in die Anlage III einsetzen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, Produktion und Einsatz von Paraquat, einem sowohl für Verwenderinnen und Verwender als auch für die Umwelt gefährlichen Herbizid, zu verbieten.</p><p>Paraquat ist ein hochgiftiges Pestizid. In Ländern, in denen beim Einsatz dieses Herbizids nur schwer alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden können, stellt es eine noch grössere Gefahr für die Gesundheit dar.</p><p>Darüber hinaus wird heute von breiten Kreisen bestätigt, dass Paraquat Risiken für die Umwelt birgt, insbesondere weil es lange im Boden bleibt.</p><p>Der Einsatz von Paraquat ist heute in Österreich, Dänemark, Finnland, Kuwait, Slowenien und Schweden verboten.</p><p>Unser Land muss die Verkaufsförderung und den Verkauf von Paraquat verbieten.</p>
- Paraquat-Verbot
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Pflanzenschutzmittel (PSM) dürfen in der Schweiz nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie zugelassen sind (Art. 2 Abs.1 der Verordnung über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenschutzmittel-Verordnung; SR 916.161). PSM, welche den Wirkstoff Paraquat enthalten, sind in der Schweiz seit dem 31. Dezember 1989 nicht mehr zugelassen, dürfen also seit diesem Datum nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die Schweiz hatte mit dieser restriktiven Massnahme schon damals auf die hohe akute Toxizität von Paraquat für den Menschen - insbesondere bei missbräuchlicher Verwendung - reagiert.</p><p>Der internationale Verkehr mit bestimmten gefährlichen Pestiziden wird im Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien und Pestizide im internationalen Handel (PIC-Konvention) geregelt. Die Schweiz hat die Konvention am 10. Januar 2002 ratifiziert. Obschon sie noch nicht in Kraft ist, wird sie bereits von zahlreichen Staaten freiwillig umgesetzt.</p><p>Die PIC-Konvention enthält in Anlage III einige namentlich genannte Industriechemikalien und Pestizide. Zu diesen Stoffen haben die Vertragsparteien dem PIC-Sekretariat mitzuteilen, ob oder unter welchen Bedingungen sie der Einfuhr dieser Chemikalien und Pestizide zustimmen. Exporteure sind verpflichtet, diese Einfuhrentscheide einzuhalten.</p><p>Das in der Konvention vorgesehene Verfahren ist geeignet, Mensch und Umwelt in den Einfuhrstaaten, insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern, vor den Auswirkungen gefährlicher Chemikalien und Pestizide zu schützen. Leider ist Paraquat zurzeit nicht in Anlage III der Konvention aufgeführt. Es existieren deshalb auch keine Einfuhrentscheide zu diesem Wirkstoff.</p><p>In der Schweiz ist Paraquat, wie oben erwähnt, aus toxikologischen Gründen seit einigen Jahren nicht mehr zugelassen. Diese Nichtzulassung kommt einem Verbot im Sinne der PIC-Konvention gleich. Ist ein Stoff in mindestens zwei Regionen aus Gesundheits- oder Umweltschutzgründen nicht zugelassen oder verboten, so sind die Voraussetzungen geschaffen, dass er in die Anlage III der PIC-Konvention aufgenommen werden kann. Die Schweiz wird sich für die Aufnahme von Paraquat in die Anlage III einsetzen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, Produktion und Einsatz von Paraquat, einem sowohl für Verwenderinnen und Verwender als auch für die Umwelt gefährlichen Herbizid, zu verbieten.</p><p>Paraquat ist ein hochgiftiges Pestizid. In Ländern, in denen beim Einsatz dieses Herbizids nur schwer alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden können, stellt es eine noch grössere Gefahr für die Gesundheit dar.</p><p>Darüber hinaus wird heute von breiten Kreisen bestätigt, dass Paraquat Risiken für die Umwelt birgt, insbesondere weil es lange im Boden bleibt.</p><p>Der Einsatz von Paraquat ist heute in Österreich, Dänemark, Finnland, Kuwait, Slowenien und Schweden verboten.</p><p>Unser Land muss die Verkaufsförderung und den Verkauf von Paraquat verbieten.</p>
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