Büro für Flugunfalluntersuchungen. Umsetzung von Empfehlungen
- ShortId
-
02.3486
- Id
-
20023486
- Updated
-
10.04.2024 09:25
- Language
-
de
- Title
-
Büro für Flugunfalluntersuchungen. Umsetzung von Empfehlungen
- AdditionalIndexing
-
48;Bundesamt für Zivilluftfahrt;Verkehrssicherheit;Luftverkehrskontrolle;Luftverkehr
- 1
-
- L05K1802040301, Luftverkehrskontrolle
- L04K18040104, Luftverkehr
- L04K18020203, Verkehrssicherheit
- L04K08040708, Bundesamt für Zivilluftfahrt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im September 2002 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bei ausländischen Experten einen Bericht in Auftrag gegeben, der Auskunft darüber geben soll, ob die heutigen Strukturen inner- und ausserhalb des Departementes für eine effiziente Aufsicht über die Luftfahrt geeignet sind. Dieser Bericht wird sich auch zur Stellung des BFU innerhalb des Departementes äussern.</p><p>Unter Vorbehalt der Ergebnisse dieses Berichtes werden die aufgeworfenen Fragen einstweilen folgendermassen beantwortet:</p><p>1. Ja. Gemäss Artikel 32 der Verordnung über die Untersuchung von Flugunfällen und schweren Vorfällen (VFU; SR 748.126.3) unterrichtet das Bazl das BFU innerhalb von 6 Monaten nach der Veröffentlichung des Schlussberichtes über die Massnahmen, die gestützt auf die Sicherheitsempfehlungen des Schlussberichtes getroffen werden, oder über die Gründe, weshalb auf Massnahmen verzichtet wird. </p><p>Für die Umsetzung der Vorgaben nach Artikel 32 VFU ist das Bazl verantwortlich. Die Koordinationsstelle für Flugunfalluntersuchungen und Unfallverhütung (KFU) nimmt die Sicherheitsempfehlungen entgegen und erarbeitet zusammen mit den betroffenen Stellen des Bazl allfällige Massnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen. Sie teilt anschliessend das Ergebnis der Abklärungen dem BFU mit. In dieser Stellungnahme wird ausgeführt, welche Massnahmen getroffen werden bzw. warum auf Massnahmen verzichtet wird. Die Stellungnahme wird vom BFU veröffentlicht. </p><p>2. Das BFU hat in diesem Jahr bisher insgesamt 34 Sicherheitsempfehlungen (SE) abgegeben. Davon bezogen sich 10 SE auf Fastzusammenstösse (Airprox), und 24 SE wurden im Zusammenhang mit Flugunfällen abgegeben. Das Bazl hat 19 SE geprüft und das BFU über die Umsetzung informiert. 14 SE aus dem Radarbericht des BFU und 1 SE aus einem Airprox sind noch bei Skyguide in Bearbeitung; die Frist gemäss Artikel 32 VFU läuft noch. </p><p>Der Bundesrat sieht keinen weiteren Handlungsbedarf. </p><p>3. Gemäss Artikel 3 Absatz 2 des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) hat das Bazl die unmittelbare Aufsicht über die Luftfahrt im gesamten Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Sicherheitsempfehlungen des BFU richten sich gemäss Artikel 32 VFU an das Bazl. Es ist für deren Umsetzung allein verantwortlich. Betreffen die Sicherheitsempfehlungen die Flugsicherung, erfolgt die Umsetzung in Zusammenarbeit mit der Skyguide. Diese untersteht ebenfalls der Aufsicht des Bazl. </p><p>Ein Beschluss des Departementsvorstehers ist für die Umsetzung von Empfehlungen des BFU nicht notwendig. </p><p>4. Artikel 32 VFU legt, wie unter Ziffer 1 bereits ausgeführt, das Verfahren zur Umsetzung von Sicherheitsempfehlungen fest. Die KFU stellt sicher, dass diese Vorgaben eingehalten werden. Nach Eingang eines Schlussberichtes des BFU im Bazl führt die KFU eine interne Konsultation bei den betroffenen Dienststellen im Amt durch und übermittelt dem BFU vor Ablauf der 6-monatigen Frist eine konsolidierte Stellungnahme. Unterbleibt eine solche Mitteilung, kann das BFU diese beim Bazl anmahnen und nötigenfalls das Generalsekretariat des UVEK um Intervention beim Bazl bitten. </p><p>Die KFU führt weiter eine Kontrolle über die durch das Bazl getroffenen Massnahmen und über die Antworten des Bazl an das BFU.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Es besteht der begründete Verdacht, dass Sicherheitsempfehlungen des Büros für Flugunfalluntersuchungen nicht oder zu wenig rigoros geprüft und umgesetzt werden. Darin könnte ein Grund für die beunruhigende Häufung von tragischen Flugunfällen liegen (Nassenwil, Bassersdorf, Überlingen, Werneuchen usw.). Deshalb möchte ich den Bundesrat bitten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gibt es im UVEK ein Standardvorgehen, wie mit Empfehlungen des BFU umgegangen wird?</p><p>2. Welche Empfehlungen hat das BFU in diesem Jahr abgegeben, wie sind sie bis jetzt umgesetzt worden, und was gedenkt der Bundesrat in dieser Hinsicht noch zu tun?</p><p>3. Wer ist für die Umsetzung der Empfehlungen des BFU verantwortlich? Handelt das Bazl selbstständig, oder ist ein Beschluss des Departementvorstehers notwendig?</p><p>4. Wie wird sichergestellt, dass Empfehlungen des BFU nicht einfach "schubladisiert" werden?</p>
- Büro für Flugunfalluntersuchungen. Umsetzung von Empfehlungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im September 2002 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bei ausländischen Experten einen Bericht in Auftrag gegeben, der Auskunft darüber geben soll, ob die heutigen Strukturen inner- und ausserhalb des Departementes für eine effiziente Aufsicht über die Luftfahrt geeignet sind. Dieser Bericht wird sich auch zur Stellung des BFU innerhalb des Departementes äussern.</p><p>Unter Vorbehalt der Ergebnisse dieses Berichtes werden die aufgeworfenen Fragen einstweilen folgendermassen beantwortet:</p><p>1. Ja. Gemäss Artikel 32 der Verordnung über die Untersuchung von Flugunfällen und schweren Vorfällen (VFU; SR 748.126.3) unterrichtet das Bazl das BFU innerhalb von 6 Monaten nach der Veröffentlichung des Schlussberichtes über die Massnahmen, die gestützt auf die Sicherheitsempfehlungen des Schlussberichtes getroffen werden, oder über die Gründe, weshalb auf Massnahmen verzichtet wird. </p><p>Für die Umsetzung der Vorgaben nach Artikel 32 VFU ist das Bazl verantwortlich. Die Koordinationsstelle für Flugunfalluntersuchungen und Unfallverhütung (KFU) nimmt die Sicherheitsempfehlungen entgegen und erarbeitet zusammen mit den betroffenen Stellen des Bazl allfällige Massnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen. Sie teilt anschliessend das Ergebnis der Abklärungen dem BFU mit. In dieser Stellungnahme wird ausgeführt, welche Massnahmen getroffen werden bzw. warum auf Massnahmen verzichtet wird. Die Stellungnahme wird vom BFU veröffentlicht. </p><p>2. Das BFU hat in diesem Jahr bisher insgesamt 34 Sicherheitsempfehlungen (SE) abgegeben. Davon bezogen sich 10 SE auf Fastzusammenstösse (Airprox), und 24 SE wurden im Zusammenhang mit Flugunfällen abgegeben. Das Bazl hat 19 SE geprüft und das BFU über die Umsetzung informiert. 14 SE aus dem Radarbericht des BFU und 1 SE aus einem Airprox sind noch bei Skyguide in Bearbeitung; die Frist gemäss Artikel 32 VFU läuft noch. </p><p>Der Bundesrat sieht keinen weiteren Handlungsbedarf. </p><p>3. Gemäss Artikel 3 Absatz 2 des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) hat das Bazl die unmittelbare Aufsicht über die Luftfahrt im gesamten Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Sicherheitsempfehlungen des BFU richten sich gemäss Artikel 32 VFU an das Bazl. Es ist für deren Umsetzung allein verantwortlich. Betreffen die Sicherheitsempfehlungen die Flugsicherung, erfolgt die Umsetzung in Zusammenarbeit mit der Skyguide. Diese untersteht ebenfalls der Aufsicht des Bazl. </p><p>Ein Beschluss des Departementsvorstehers ist für die Umsetzung von Empfehlungen des BFU nicht notwendig. </p><p>4. Artikel 32 VFU legt, wie unter Ziffer 1 bereits ausgeführt, das Verfahren zur Umsetzung von Sicherheitsempfehlungen fest. Die KFU stellt sicher, dass diese Vorgaben eingehalten werden. Nach Eingang eines Schlussberichtes des BFU im Bazl führt die KFU eine interne Konsultation bei den betroffenen Dienststellen im Amt durch und übermittelt dem BFU vor Ablauf der 6-monatigen Frist eine konsolidierte Stellungnahme. Unterbleibt eine solche Mitteilung, kann das BFU diese beim Bazl anmahnen und nötigenfalls das Generalsekretariat des UVEK um Intervention beim Bazl bitten. </p><p>Die KFU führt weiter eine Kontrolle über die durch das Bazl getroffenen Massnahmen und über die Antworten des Bazl an das BFU.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Es besteht der begründete Verdacht, dass Sicherheitsempfehlungen des Büros für Flugunfalluntersuchungen nicht oder zu wenig rigoros geprüft und umgesetzt werden. Darin könnte ein Grund für die beunruhigende Häufung von tragischen Flugunfällen liegen (Nassenwil, Bassersdorf, Überlingen, Werneuchen usw.). Deshalb möchte ich den Bundesrat bitten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gibt es im UVEK ein Standardvorgehen, wie mit Empfehlungen des BFU umgegangen wird?</p><p>2. Welche Empfehlungen hat das BFU in diesem Jahr abgegeben, wie sind sie bis jetzt umgesetzt worden, und was gedenkt der Bundesrat in dieser Hinsicht noch zu tun?</p><p>3. Wer ist für die Umsetzung der Empfehlungen des BFU verantwortlich? Handelt das Bazl selbstständig, oder ist ein Beschluss des Departementvorstehers notwendig?</p><p>4. Wie wird sichergestellt, dass Empfehlungen des BFU nicht einfach "schubladisiert" werden?</p>
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