AHV-Ausgleichsfonds. Investitionen in Aktien

ShortId
02.3493
Id
20023493
Updated
10.04.2024 13:17
Language
de
Title
AHV-Ausgleichsfonds. Investitionen in Aktien
AdditionalIndexing
28;Anlagevorschrift;Aktie;AHV;Fonds;Kapitalanlage
1
  • L05K0104010101, AHV
  • L04K11090203, Fonds
  • L05K1106020101, Kapitalanlage
  • L05K1106010101, Aktie
  • L06K110602010101, Anlagevorschrift
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen der 10. AHV-Revision wurden die Anlagemöglichkeiten des Ausgleichsfonds im Jahre 1997 auf Schweizer Aktien ausgedehnt. Aus Diversifikationsgründen wurde eine Erweiterung der Anlagemöglichkeit in internationale Aktien von den Geschäftsprüfungskommissionen in ihrem Bericht vom 9. Juli 1998 dem Bundesrat empfohlen. In Erfüllung einer Motion der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates wurde die erforderliche Anpassung von Artikel 108 des AHV-Gesetzes aus dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmenpaket der 11. AHV-Revision herausgelöst und von den eidgenössischen Räten beschlossen. Die entsprechende Änderung des AHV-Gesetzes wurde am 1. Februar 2001 in Kraft gesetzt.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Der Verwaltungsrat hat aufgrund der mit der 10. AHV-Revision erweiterten Anlagemöglichkeiten eine Anlagestrategie beschlossen, die u. a. auch Anlagen in Aktien vorsieht. Über die Jahre 2001 und 2002 schwankte der Aktienanteil zwischen 19 und 30 Prozent mit einem Durchschnitt von 24 Prozent. Ende September 2002 liegt er bei 19 Prozent.</p><p>Die aktuelle Strategie sieht vor, 40 Prozent des Anlagevermögens in Aktien zu investieren. Zurzeit ist der Ausgleichsfonds in dieser Kategorie deutlich untergewichtet. Ein Ausbau müsste mit Vorsicht an die Hand genommen werden.</p><p>Die Risikofähigkeit des Ausgleichsfonds, und somit der langfristig optimale Anteil an Aktien, hängt von vielen Faktoren ab. Neben den Erwartungen bezüglich Rendite und Risiko der einzelnen Anlagekategorien spielen die erwarteten Rechnungsergebnisse der Sozialversicherungen AHV, IV und EO über die nächsten zehn Jahre eine besondere Rolle.</p><p>Mit der sich abzeichnenden konjunkturellen Abkühlung der Wirtschaft dürfte das Lohnwachstum tiefer liegen als bis anhin angenommen. Dadurch könnte sich der Zustand der Sozialversicherungen leicht verschlechtern und die Risikofähigkeit des Fonds sich reduzieren. Der Verwaltungsrat behandelt im Rahmen der Festlegung der Anlagestrategie 2003 verschiedene Allokationen, wobei die Aktienquote auf 25 bis 30 Prozent reduziert werden dürfte. Ein Entscheid ist diesbezüglich erst gegen Ende Jahr zu erwarten.</p><p>Der Bundesrat ist sich der höheren Volatilität von Investitionen auf den Kapitalmärkten bewusst. Er ist aber der Auffassung, dass der AHV-Ausgleichsfonds mit einer langfristig ausgerichteten Anlagepolitik für die daraus resultierenden Risiken mit einer höheren Rendite adäquat entschädigt wird. Langfristig wird mit einer Rendite der Aktien von 7 Prozent gerechnet, währenddem die Schweizerfranken-Obligationen eine Rendite auf Verfall von lediglich 2,5 Prozent aufweisen.</p><p>2. Der Verwaltungsrat des Ausgleichsfonds legt die Anlagestrategie in eigener Kompetenz fest. Dabei spielen Risikoüberlegungen eine besondere Rolle. Der Schweizer Aktienmarkt ist durch eine ausgeprägte Konzentration der Kapitalisierung auf wenige Unternehmen gekennzeichnet. Die fünf grössten Titel stellen 70 Prozent der Marktkapitalisierung dar.</p><p>Aus Diversifikationsgründen ist eine Verteilung der Anlagen über viele Unternehmen zu empfehlen. Vermehrte Investitionen in ausländische Aktien ist die logische Konsequenz davon. Zudem ist die Unterscheidung zwischen Schweizer und ausländischen Aktien bei international tätigen Firmen wie Novartis und Nestlé nicht mehr sehr relevant.</p><p>3. Der Verwaltungsrat ist sich seiner Verantwortung bewusst. Er setzt alle erforderlichen Ressourcen ein, um eine auf die langfristigen Interessen der Versicherten optimal ausgerichtete Strategie festzulegen und umzusetzen. Unter Beizug von externen Experten wurde eine Risikofähigeitsstudie erarbeitet, die als Grundlage für die Festsetzung der Anlagestrategie diente, die jährlich überprüft wird. Unter Berücksichtigung der personellen und technischen Ressourcen hat der Verwaltungsrat eine den Anforderungen gerechte Organisationsstruktur gewählt. Die Auswahl der externen Portfolio-Manager erfolgt mit Unterstützung externer Berater, die bei der laufenden Überwachung massgeblich mitwirken. Gleichzeitig hat er eine Verstärkung der Geschäftsstelle mit Fachleuten beschlossen. Zur Begrenzung der Risiken legt der Verwaltungsrat grossen Wert auf die Diversifikation der Anlagen. Mit einer vorsichtigen Umsetzung der Anlagestrategie trägt der Verwaltungsrat des Ausgleichsfonds den Marktrisiken soweit als möglich Rechnung. Er ist sich der Tatsache bewusst, dass kurzfristig mit zum Teil erheblichen Wertschwankungen gerechnet werden muss. Langfristig darf aber eine angemessene Entschädigung der Risiken erwartet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit der Inkraftsetzung der Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Neuausrichtung der Anlagevorschriften des AHV-Ausgleichsfonds) im Jahre 2000 wurde das Anlegen des Vermögens des Ausgleichsfonds in neue Anlageformen, wie z. B. in ausländische Aktien, ermöglicht.</p><p>Die Anlagestrategie vom Verwaltungsrat des AHV-Ausgleichsfonds, welche im Herbst 2001 festgelegt wurde, sieht eine sukzessive Erhöhung des Aktienanteils auf 40 Prozent vor.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Bringt die Erhöhung des Aktienanteils am Vermögen des Ausgleichsfonds auf 40 Prozent die nötige langfristige Sicherheit, welche beim Anlegen des Vermögens von Sozialversicherungen gewährt sein muss? Ist ein Aktienanteil von 20 bis 25 Prozent nicht situationsgerechter in Anbetracht des volatilen Verlaufes der Aktienkurse?</p><p>2. Der Verwaltungsrat will längerfristig vermehrt in ausländische Aktien investieren. Wie stellt sich der Bundesrat zu diesem Entscheid?</p><p>3. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Anlagepolitik des Ausgleichsfonds. Wie kann der Verwaltungsrat im Falle eines grossen Verlustes diese Verantwortung wahrnehmen?</p>
  • AHV-Ausgleichsfonds. Investitionen in Aktien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der 10. AHV-Revision wurden die Anlagemöglichkeiten des Ausgleichsfonds im Jahre 1997 auf Schweizer Aktien ausgedehnt. Aus Diversifikationsgründen wurde eine Erweiterung der Anlagemöglichkeit in internationale Aktien von den Geschäftsprüfungskommissionen in ihrem Bericht vom 9. Juli 1998 dem Bundesrat empfohlen. In Erfüllung einer Motion der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates wurde die erforderliche Anpassung von Artikel 108 des AHV-Gesetzes aus dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmenpaket der 11. AHV-Revision herausgelöst und von den eidgenössischen Räten beschlossen. Die entsprechende Änderung des AHV-Gesetzes wurde am 1. Februar 2001 in Kraft gesetzt.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Der Verwaltungsrat hat aufgrund der mit der 10. AHV-Revision erweiterten Anlagemöglichkeiten eine Anlagestrategie beschlossen, die u. a. auch Anlagen in Aktien vorsieht. Über die Jahre 2001 und 2002 schwankte der Aktienanteil zwischen 19 und 30 Prozent mit einem Durchschnitt von 24 Prozent. Ende September 2002 liegt er bei 19 Prozent.</p><p>Die aktuelle Strategie sieht vor, 40 Prozent des Anlagevermögens in Aktien zu investieren. Zurzeit ist der Ausgleichsfonds in dieser Kategorie deutlich untergewichtet. Ein Ausbau müsste mit Vorsicht an die Hand genommen werden.</p><p>Die Risikofähigkeit des Ausgleichsfonds, und somit der langfristig optimale Anteil an Aktien, hängt von vielen Faktoren ab. Neben den Erwartungen bezüglich Rendite und Risiko der einzelnen Anlagekategorien spielen die erwarteten Rechnungsergebnisse der Sozialversicherungen AHV, IV und EO über die nächsten zehn Jahre eine besondere Rolle.</p><p>Mit der sich abzeichnenden konjunkturellen Abkühlung der Wirtschaft dürfte das Lohnwachstum tiefer liegen als bis anhin angenommen. Dadurch könnte sich der Zustand der Sozialversicherungen leicht verschlechtern und die Risikofähigkeit des Fonds sich reduzieren. Der Verwaltungsrat behandelt im Rahmen der Festlegung der Anlagestrategie 2003 verschiedene Allokationen, wobei die Aktienquote auf 25 bis 30 Prozent reduziert werden dürfte. Ein Entscheid ist diesbezüglich erst gegen Ende Jahr zu erwarten.</p><p>Der Bundesrat ist sich der höheren Volatilität von Investitionen auf den Kapitalmärkten bewusst. Er ist aber der Auffassung, dass der AHV-Ausgleichsfonds mit einer langfristig ausgerichteten Anlagepolitik für die daraus resultierenden Risiken mit einer höheren Rendite adäquat entschädigt wird. Langfristig wird mit einer Rendite der Aktien von 7 Prozent gerechnet, währenddem die Schweizerfranken-Obligationen eine Rendite auf Verfall von lediglich 2,5 Prozent aufweisen.</p><p>2. Der Verwaltungsrat des Ausgleichsfonds legt die Anlagestrategie in eigener Kompetenz fest. Dabei spielen Risikoüberlegungen eine besondere Rolle. Der Schweizer Aktienmarkt ist durch eine ausgeprägte Konzentration der Kapitalisierung auf wenige Unternehmen gekennzeichnet. Die fünf grössten Titel stellen 70 Prozent der Marktkapitalisierung dar.</p><p>Aus Diversifikationsgründen ist eine Verteilung der Anlagen über viele Unternehmen zu empfehlen. Vermehrte Investitionen in ausländische Aktien ist die logische Konsequenz davon. Zudem ist die Unterscheidung zwischen Schweizer und ausländischen Aktien bei international tätigen Firmen wie Novartis und Nestlé nicht mehr sehr relevant.</p><p>3. Der Verwaltungsrat ist sich seiner Verantwortung bewusst. Er setzt alle erforderlichen Ressourcen ein, um eine auf die langfristigen Interessen der Versicherten optimal ausgerichtete Strategie festzulegen und umzusetzen. Unter Beizug von externen Experten wurde eine Risikofähigeitsstudie erarbeitet, die als Grundlage für die Festsetzung der Anlagestrategie diente, die jährlich überprüft wird. Unter Berücksichtigung der personellen und technischen Ressourcen hat der Verwaltungsrat eine den Anforderungen gerechte Organisationsstruktur gewählt. Die Auswahl der externen Portfolio-Manager erfolgt mit Unterstützung externer Berater, die bei der laufenden Überwachung massgeblich mitwirken. Gleichzeitig hat er eine Verstärkung der Geschäftsstelle mit Fachleuten beschlossen. Zur Begrenzung der Risiken legt der Verwaltungsrat grossen Wert auf die Diversifikation der Anlagen. Mit einer vorsichtigen Umsetzung der Anlagestrategie trägt der Verwaltungsrat des Ausgleichsfonds den Marktrisiken soweit als möglich Rechnung. Er ist sich der Tatsache bewusst, dass kurzfristig mit zum Teil erheblichen Wertschwankungen gerechnet werden muss. Langfristig darf aber eine angemessene Entschädigung der Risiken erwartet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit der Inkraftsetzung der Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Neuausrichtung der Anlagevorschriften des AHV-Ausgleichsfonds) im Jahre 2000 wurde das Anlegen des Vermögens des Ausgleichsfonds in neue Anlageformen, wie z. B. in ausländische Aktien, ermöglicht.</p><p>Die Anlagestrategie vom Verwaltungsrat des AHV-Ausgleichsfonds, welche im Herbst 2001 festgelegt wurde, sieht eine sukzessive Erhöhung des Aktienanteils auf 40 Prozent vor.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Bringt die Erhöhung des Aktienanteils am Vermögen des Ausgleichsfonds auf 40 Prozent die nötige langfristige Sicherheit, welche beim Anlegen des Vermögens von Sozialversicherungen gewährt sein muss? Ist ein Aktienanteil von 20 bis 25 Prozent nicht situationsgerechter in Anbetracht des volatilen Verlaufes der Aktienkurse?</p><p>2. Der Verwaltungsrat will längerfristig vermehrt in ausländische Aktien investieren. Wie stellt sich der Bundesrat zu diesem Entscheid?</p><p>3. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Anlagepolitik des Ausgleichsfonds. Wie kann der Verwaltungsrat im Falle eines grossen Verlustes diese Verantwortung wahrnehmen?</p>
    • AHV-Ausgleichsfonds. Investitionen in Aktien

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