Hochwasser. Folgerungen für die Schweiz
- ShortId
-
02.3497
- Id
-
20023497
- Updated
-
10.04.2024 13:17
- Language
-
de
- Title
-
Hochwasser. Folgerungen für die Schweiz
- AdditionalIndexing
-
52;Bevölkerungsschutz;Katastrophenalarm;Seismik;Raumplanung;Katastrophe;Naturgefahren;Überschwemmung
- 1
-
- L05K0602020603, Überschwemmung
- L05K0601030202, Naturgefahren
- L04K06020206, Katastrophe
- L03K040302, Bevölkerungsschutz
- L04K06010303, Katastrophenalarm
- L03K010204, Raumplanung
- L05K1601040206, Seismik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die extremen Hochwasser des Sommers 2002 in Nachbarländern der Schweiz haben enorme Schäden in Milliardenhöhe verursacht und viele Todesopfer gefordert. Im Gegensatz zu den Ereignissen der Jahre 1999 und 2000 ist die Schweiz für einmal relativ glimpflich davongekommen. Dennoch stellen sich auch bei uns Fragen in Bezug auf den Schutz vor Hochwasser, Erdrutschen und anderen Naturgefahren. Für die Bevölkerung ist vor allem beunruhigend, dass sich in den letzten Jahrzehnten extreme Naturereignisse häufen und dass das Ausmass der Schäden immer grösser wird. Es besteht auch der Eindruck, dass die Richtpläne der Kantone dieser bedrohlichen Entwicklung zu wenig Rechnung tragen.</p>
- <p>Die extremen Hochwasser des Sommers 2002 haben in Nachbarländern der Schweiz mehrere Dutzend Todesopfer gefordert und Schäden in Rekordhöhe verursacht. Nach ersten Schätzungen belaufen sich die Schäden in Deutschland auf 30 bis 35 Milliarden Franken, in Österreich auf 4 bis 5 Milliarden Franken und in Tschechien auf 2 bis 3 Milliarden Franken. Zum Vergleich: Der Schaden in Österreich bei diesem einzelnen Ereignis entspricht etwa der Summe aller Schäden der letzten fünfzehn Jahre in der Schweiz.</p><p>Erste Beurteilungen von Meteorologen bestätigen, dass vergleichbare Ereignisse auch die Schweiz treffen könnten. Wäre die Regenfront ein wenig südlicher verlaufen, hätte man auch hierzulande mit grossen Schäden rechnen müssen.</p><p>1. Über die Wahrscheinlichkeit derart extremer Ereignisse lassen sich weder unter den heutigen geschweige denn unter zukünftigen Klimabedingungen zuverlässige Angaben machen. Festhalten lässt sich jedoch eine Häufung von grossen Schadenhochwassern in der Schweiz (1987, 1993, 1999, 2000) und in ganz Europa (1993 und 1995 am Rhein; 1997 an der Oder und 2002 an der Elbe). Aus naturwissenschaftlicher Sicht sind keine Gründe ersichtlich, die darauf schliessen lassen, die Schweiz könnte nicht von einem Hochwasser betroffen sein, das deutlich über den bisherigen Erfahrungen liegt.</p><p>2. Mit der Verabschiedung der neuen Wald- und Wasserbaugesetze zu Beginn der Neunzigerjahre wurde ein wichtiger Schritt in Richtung ganzheitliche Problemanalyse und Vorbeugung gemacht. Auch die Konzepte wurden überprüft und im Sinne der Nachhaltigkeit ausgestaltet.</p><p>a. Für den Wasserbau wurden die Lehren aus den Hochwasserereignissen von 1987 und 1993 gezogen. Danach sollte für die Gewässer genügend Raum zur Verfügung gestellt werden, einerseits für die Ableitung grosser Hochwasser, andererseits auch zur Sicherstellung der ökologischen Funktionen der Gewässer. Der Notfallplanung, namentlich der Warnung und Alarmierung, ist besondere Beachtung zu schenken. In der Wegleitung 2001 betreffend den Hochwasserschutz an Fliessgewässern sind diese Grundsätze zusammengefasst worden.</p><p>Die Wirksamkeit dieser Politik hat sich bei den Hochwasserereignissen vom Oktober 2000 im Wallis bestätigt. Obwohl die Unwetter 2000 bedeutend grösser als 1993 waren, war die Schadensumme deutlich niedriger.</p><p>Die Umsetzung des neuen Konzeptes erfolgte erst bei neueren Projekten. Es ist eine dringliche Aufgabe der Kantone, sämtliche bestehenden Schutzkonzepte zu überprüfen und die Schwachstellen zu beseitigen sowie gegebenenfalls die Schutzbauten den neuen Grundsätzen anzupassen und zu ergänzen. Verstärkte Anstrengungen beim Bund sind insbesondere bei der Analyse und Beurteilung von extremen Ereignissen erforderlich.</p><p>b. Bei den Lawinen wird bereits seit längerer Zeit eine ähnliche Schutzstrategie verfolgt, die auf dem Erkennen der Gefahr (Gefahrenkarten), auf Schutzbauten und Schutzwald, deren Unterhalt und Pflege sowie auf Notfallmassnahmen wie Warnung, Strassensperrung und Evakuierung beruht. Im Lawinenwinter 1999 hat diese Strategie ihre Bewährungsprobe bestanden, waren doch 1999 sowohl die Zahl der Todesopfer als auch die Zahl der betroffenen Häuser geringer als im vergleichbaren Lawinenwinter 1951. Dass die Schäden trotzdem sehr hoch waren, hängt mit dem Wirtschaftswachstum und der immer grösseren Besiedlungsdichte zusammen.</p><p>Bei den anderen Naturgefahren wie Massenbewegungen, Sturm und Erdbeben sollen beim Bund ähnliche Konzepte entwickelt werden. So erarbeitet die Nationale Plattform für Naturgefahren (Planat) im Auftrag des Bundesrates und in Erfüllung der Motion Danioth/Inderkum 99.3483 zurzeit eine gesamtschweizerische Strategie "Sicherheit vor Naturgefahren". Für einen gesamtschweizerisch ausgerichteten Schutz vor allen Naturgefahren fehlen derzeit die Verfassungsgrundlagen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat einen Vorschlag für einen Verfassungsartikel Naturgefahren erarbeitet. Zurzeit bildet dieser Vorschlag Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens.</p><p>3. Die Überprüfung der vorhandenen Schutzbauten und Gefahrensituationen ist Sache der Kantone. Der Bund wird seine Unterstützung auf die innerhalb der nächsten zwanzig Jahre zu realisierenden Grossprojekte, z. B. an Rhône, Linth, Alpenrhein, Thur, Inn/Flaz, Reuss, konzentrieren.</p><p>Vom Bund wird eine Verbesserung der Grundlagen, eine angemessene Unterstützung der Kantone, eine verstärkte Koordination der anspruchsvollen integralen Schutzprojekte sowie eine entsprechende finanzielle Beteiligung erwartet. Dieser Mehraufwand ist mit dem bestehenden Personalbestand im gewünschten Ausmass kaum zu bewältigen. Die konkreten finanziellen und personellen Bedürfnisse werden auf die Mitfinanzierungsmöglichkeiten der Kantone sowie die Projektfortschritte einerseits und auf die Möglichkeiten des Bundeshaushaltes andererseits abgestimmt werden müssen.</p><p>4. Das Wald- und das Wasserbaugesetz verlangen von den Kantonen, dass sie Gefahrenkarten erarbeiten und diese in der Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigen.</p><p>a. Alle Kantone sind im Bereich Gefahrenkartierung an der Arbeit, wobei der Stand dieser Arbeiten je nach Naturgefahr und Kanton unterschiedlich ist.</p><p>Stand in den Kantonen bezüglich Wasserrisiken:</p><p>Konzeptstufe: SZ, ZG, BS, SH, AR, AI, TG, VD, NE.</p><p>Konzept vorhanden: ZH, LU, UR, SO, BL, AG, GE, JU.</p><p>Systematische Erfassung und raumplanerische Umsetzung: BE, OW, NW, FR, GR, GL, SG, TI, VS.</p><p>b. Gefahrengrundlagen werden bis zu maximal 70 Prozent durch den Bund subventioniert, was Anreize schafft. Auch hat der Bund die notwendigen technischen Rahmenbedingungen festgelegt und bekannt gemacht. Die Verantwortung für den Vollzug liegt jedoch bei den Kantonen.</p><p>Es kann davon ausgegangen werden, dass in fünf bis zehn Jahren zwei Drittel aller benötigten Gefahrengrundlagen vorliegen werden und dass in weiteren zehn Jahren die gesamte Schweiz abgedeckt sein wird.</p><p>Im internationalen Vergleich steht die Schweiz zeitlich und qualitätsmässig gut da, was auch das Interesse des Auslandes am schweizerischen Vorgehen beweist.</p><p>5. Die Kantone werden mit Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe c des Raumplanungsgesetzes verpflichtet, für die Richtplanung Grundlagen zu erarbeiten, die zeigen, welche Gebiete durch Naturgefahren erheblich bedroht sind. Die Ausscheidung von Gefahrenzonen erfolgt - sofern der Kanton diese Zone in seiner Gesetzgebung vorsieht - in der Nutzungsplanung; der Richtplan zeigt die Grundsätze auf und gibt entsprechende Anweisungen an die Nutzungsplanung.</p><p>Für alle Naturgefahren werden Ereignisse bis zu einer Wiederkehrperiode von 300 Jahren untersucht und raumplanerisch umgesetzt. Technische Massnahmen sind meist auf 100- bis 300-jährliche Ereignisse ausgelegt. Damit wird bereits eine angemessene und finanzierbare Grundsicherheit gewährleistet. Beim Hochwasser wird darüber hinaus ein sehr seltenes Extremereignis zur Erkennung der Restrisiken untersucht.</p><p>Anfang der Neunzigerjahre haben die ersten Kantone mit der Überarbeitung ihrer Richtpläne der ersten Generation begonnen. Bis heute sind acht Richtpläne der zweiten Generation vom Bundesrat genehmigt worden, vier Richtpläne befinden sich derzeit in der Prüfung, die übrigen sind in Erarbeitung oder Planung. Im Gegensatz zu den Richtplänen der ersten Generation werden in den Richtplänen der zweiten Generation die Naturgefahren thematisiert. Im Rahmen der Richtplanprüfung sind die für Naturgefahren zuständigen Bundesämter einbezogen.</p><p>Die den Richt- und Nutzungsplänen zugrunde liegenden Gefahrenkarten müssen periodisch überprüft und allenfalls den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Eine unmittelbare Überprüfung der bereits erarbeiteten Gefahrenkarten aufgrund der Ereignisse in den Nachbarstaaten ist nicht nötig.</p><p>6. Der Bundesrat hat am 17. Mai 2000 das Postulat Föhn "Koordinierte Sturm- und Unwetterwarnung" entgegengenommen. Die Anliegen betreffend Vorhersage, Warnung und Alarmierung werden in diesem Zusammenhang geprüft. Seitdem hat die MeteoSchweiz diese Warnungen stark verbessert. Zudem sind mehrere Projekte von MeteoSchweiz in den Bereichen Beobachtungen und Messungen, numerische Vorhersagen sowie Warnmethodik geplant, um weitere Fortschritte bei den Kurzfrist- bis Langfristvorhersagen zu erzielen (vgl. auch die Stellungnahme des Bundesrates auf die Motion Wyss 02.3544).</p><p>Geplant ist schliesslich ein gemeinsames elektronisches Portal zur Darstellung von hydrologischen, Lawinen- und Unwetterereignissen und die Herausgabe aller Warnmeldungen durch eine einzige Stelle. Die zurzeit noch in verschiedenen Rechtsgrundlagen enthaltenen Regelungen im Zusammenhang mit der Alarmierung der Bevölkerung sollen in einer neuen Verordnung über die Alarmierung und die Verbreitung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung zusammengefasst werden.</p><p>Die Abflussvorhersagen und -warnungen der Landeshydrologie wurden in den letzten Jahren ebenfalls stark verbessert. Durch die Automatisierung der Messstationen und den Einsatz der Internet-Technologie können die für die Notfallmassnahmen zuständigen kantonalen Stellen und die Bevölkerung wesentlich schneller und effizienter informiert werden.</p><p>Das Leitbild Bevölkerungsschutz vom 17. Oktober 2001 sowie das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, das vom Parlament am 4. Oktober 2002 verabschiedet wurde und am 1. Januar 2004 in Kraft treten soll, richten sich im Besonderen auf Katastrophen und Notlagen aus. Die darin enthaltenen, teilweise neuen Zuständigkeiten und Strukturen im Bevölkerungsschutz erfordern Anpassungen der Notfallschutzpläne. Die Kantone sind bereits heute daran, ihre Einsatzplanungen anzupassen.</p><p>7. Die Schweiz ist noch ungenügend auf die seltene, aber gravierende Naturgefahr Erdbeben vorbereitet, weil sich die Vorbeugung auf Ereignisse, die häufig oder sehr häufig eintreten, konzentriert. Risikostudien zeigen jedoch, dass die Sicherheit der Gesellschaft in erster Linie durch seltene, sehr seltene und extreme Ereignisse gefährdet ist. In ihrer Funktion als Koordinationsstelle im Bereich der Vorbeugung überprüft die Planat die Grundsätze der Aufgabenverteilung und Zuständigkeit bei allen Naturgefahren.</p><p>Auf Initiative der Planat hat der Bundesrat eine Koordinationsstelle für die Erdbebenvorsorge im Bundesamt für Wasser und Geologie geschaffen und für den Zeitraum von 2001 bis 2004 ein Massnahmenprogramm beschlossen. Im Zentrum dieses Programms steht die bauliche Erdbebenvorsorge. Vor kurzem wurden Grundsätze für die erdbebengerechte Planung und Erstellung von Hochbauten zuhanden der Baufachleute veröffentlicht. Für weitergehende Massnahmen des Bundes fehlt zurzeit aber die verfassungsrechtliche Grundlage (vgl. Ziff. 2).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit den extremen Hochwassern in Nachbarländern der Schweiz wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Wie häufig muss in der Schweiz mit vergleichbar extremen Naturereignissen gerechnet werden?</p><p>2. Drängen sich in der Schweiz aufgrund dieser Ereignisse konzeptionelle Anpassungen in Bezug auf den Schutz vor Naturgefahren auf:</p><p>a. beim Hochwasserschutz?</p><p>b. bei anderen Naturgefahren?</p><p>3. Reichen die finanziellen Mittel und die personellen Kapazitäten des Bundes aus, um innert nützlicher Frist die erforderlichen Schutzmassnahmen zu realisieren?</p><p>4. Gefahrenkarten pro Gemeinden sind eine wichtige Grundlage für nachhaltige Schutzmassnahmen:</p><p>a. In welchen Kantonen bestehen Lücken?</p><p>b. Was gedenkt der Bundesrat vorzukehren, um gegebenenfalls die Erarbeitung dieser Grundlagen durch die Kantone zu beschleunigen?</p><p>5. Das Raumplanungsgesetz verpflichtet die Kantone in Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe c, Gefahrenzonen auszuscheiden. Inwieweit tragen diese extremen Ereignissen Rechnung? Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass die Richtpläne der Kantone im Lichte der neuen Erkenntnisse überprüft werden?</p><p>6. Was für Massnahmen gedenkt der Bundesrat vorzukehren, um die Vorhersage, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung vor extremen Naturereignissen zu verbessern?</p><p>7. Was unternimmt der Bundesrat, um die Bevölkerung vor seltenen, aber nicht minder gefährlichen Ereignissen wie Erdbeben zu schützen?</p>
- Hochwasser. Folgerungen für die Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die extremen Hochwasser des Sommers 2002 in Nachbarländern der Schweiz haben enorme Schäden in Milliardenhöhe verursacht und viele Todesopfer gefordert. Im Gegensatz zu den Ereignissen der Jahre 1999 und 2000 ist die Schweiz für einmal relativ glimpflich davongekommen. Dennoch stellen sich auch bei uns Fragen in Bezug auf den Schutz vor Hochwasser, Erdrutschen und anderen Naturgefahren. Für die Bevölkerung ist vor allem beunruhigend, dass sich in den letzten Jahrzehnten extreme Naturereignisse häufen und dass das Ausmass der Schäden immer grösser wird. Es besteht auch der Eindruck, dass die Richtpläne der Kantone dieser bedrohlichen Entwicklung zu wenig Rechnung tragen.</p>
- <p>Die extremen Hochwasser des Sommers 2002 haben in Nachbarländern der Schweiz mehrere Dutzend Todesopfer gefordert und Schäden in Rekordhöhe verursacht. Nach ersten Schätzungen belaufen sich die Schäden in Deutschland auf 30 bis 35 Milliarden Franken, in Österreich auf 4 bis 5 Milliarden Franken und in Tschechien auf 2 bis 3 Milliarden Franken. Zum Vergleich: Der Schaden in Österreich bei diesem einzelnen Ereignis entspricht etwa der Summe aller Schäden der letzten fünfzehn Jahre in der Schweiz.</p><p>Erste Beurteilungen von Meteorologen bestätigen, dass vergleichbare Ereignisse auch die Schweiz treffen könnten. Wäre die Regenfront ein wenig südlicher verlaufen, hätte man auch hierzulande mit grossen Schäden rechnen müssen.</p><p>1. Über die Wahrscheinlichkeit derart extremer Ereignisse lassen sich weder unter den heutigen geschweige denn unter zukünftigen Klimabedingungen zuverlässige Angaben machen. Festhalten lässt sich jedoch eine Häufung von grossen Schadenhochwassern in der Schweiz (1987, 1993, 1999, 2000) und in ganz Europa (1993 und 1995 am Rhein; 1997 an der Oder und 2002 an der Elbe). Aus naturwissenschaftlicher Sicht sind keine Gründe ersichtlich, die darauf schliessen lassen, die Schweiz könnte nicht von einem Hochwasser betroffen sein, das deutlich über den bisherigen Erfahrungen liegt.</p><p>2. Mit der Verabschiedung der neuen Wald- und Wasserbaugesetze zu Beginn der Neunzigerjahre wurde ein wichtiger Schritt in Richtung ganzheitliche Problemanalyse und Vorbeugung gemacht. Auch die Konzepte wurden überprüft und im Sinne der Nachhaltigkeit ausgestaltet.</p><p>a. Für den Wasserbau wurden die Lehren aus den Hochwasserereignissen von 1987 und 1993 gezogen. Danach sollte für die Gewässer genügend Raum zur Verfügung gestellt werden, einerseits für die Ableitung grosser Hochwasser, andererseits auch zur Sicherstellung der ökologischen Funktionen der Gewässer. Der Notfallplanung, namentlich der Warnung und Alarmierung, ist besondere Beachtung zu schenken. In der Wegleitung 2001 betreffend den Hochwasserschutz an Fliessgewässern sind diese Grundsätze zusammengefasst worden.</p><p>Die Wirksamkeit dieser Politik hat sich bei den Hochwasserereignissen vom Oktober 2000 im Wallis bestätigt. Obwohl die Unwetter 2000 bedeutend grösser als 1993 waren, war die Schadensumme deutlich niedriger.</p><p>Die Umsetzung des neuen Konzeptes erfolgte erst bei neueren Projekten. Es ist eine dringliche Aufgabe der Kantone, sämtliche bestehenden Schutzkonzepte zu überprüfen und die Schwachstellen zu beseitigen sowie gegebenenfalls die Schutzbauten den neuen Grundsätzen anzupassen und zu ergänzen. Verstärkte Anstrengungen beim Bund sind insbesondere bei der Analyse und Beurteilung von extremen Ereignissen erforderlich.</p><p>b. Bei den Lawinen wird bereits seit längerer Zeit eine ähnliche Schutzstrategie verfolgt, die auf dem Erkennen der Gefahr (Gefahrenkarten), auf Schutzbauten und Schutzwald, deren Unterhalt und Pflege sowie auf Notfallmassnahmen wie Warnung, Strassensperrung und Evakuierung beruht. Im Lawinenwinter 1999 hat diese Strategie ihre Bewährungsprobe bestanden, waren doch 1999 sowohl die Zahl der Todesopfer als auch die Zahl der betroffenen Häuser geringer als im vergleichbaren Lawinenwinter 1951. Dass die Schäden trotzdem sehr hoch waren, hängt mit dem Wirtschaftswachstum und der immer grösseren Besiedlungsdichte zusammen.</p><p>Bei den anderen Naturgefahren wie Massenbewegungen, Sturm und Erdbeben sollen beim Bund ähnliche Konzepte entwickelt werden. So erarbeitet die Nationale Plattform für Naturgefahren (Planat) im Auftrag des Bundesrates und in Erfüllung der Motion Danioth/Inderkum 99.3483 zurzeit eine gesamtschweizerische Strategie "Sicherheit vor Naturgefahren". Für einen gesamtschweizerisch ausgerichteten Schutz vor allen Naturgefahren fehlen derzeit die Verfassungsgrundlagen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat einen Vorschlag für einen Verfassungsartikel Naturgefahren erarbeitet. Zurzeit bildet dieser Vorschlag Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens.</p><p>3. Die Überprüfung der vorhandenen Schutzbauten und Gefahrensituationen ist Sache der Kantone. Der Bund wird seine Unterstützung auf die innerhalb der nächsten zwanzig Jahre zu realisierenden Grossprojekte, z. B. an Rhône, Linth, Alpenrhein, Thur, Inn/Flaz, Reuss, konzentrieren.</p><p>Vom Bund wird eine Verbesserung der Grundlagen, eine angemessene Unterstützung der Kantone, eine verstärkte Koordination der anspruchsvollen integralen Schutzprojekte sowie eine entsprechende finanzielle Beteiligung erwartet. Dieser Mehraufwand ist mit dem bestehenden Personalbestand im gewünschten Ausmass kaum zu bewältigen. Die konkreten finanziellen und personellen Bedürfnisse werden auf die Mitfinanzierungsmöglichkeiten der Kantone sowie die Projektfortschritte einerseits und auf die Möglichkeiten des Bundeshaushaltes andererseits abgestimmt werden müssen.</p><p>4. Das Wald- und das Wasserbaugesetz verlangen von den Kantonen, dass sie Gefahrenkarten erarbeiten und diese in der Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigen.</p><p>a. Alle Kantone sind im Bereich Gefahrenkartierung an der Arbeit, wobei der Stand dieser Arbeiten je nach Naturgefahr und Kanton unterschiedlich ist.</p><p>Stand in den Kantonen bezüglich Wasserrisiken:</p><p>Konzeptstufe: SZ, ZG, BS, SH, AR, AI, TG, VD, NE.</p><p>Konzept vorhanden: ZH, LU, UR, SO, BL, AG, GE, JU.</p><p>Systematische Erfassung und raumplanerische Umsetzung: BE, OW, NW, FR, GR, GL, SG, TI, VS.</p><p>b. Gefahrengrundlagen werden bis zu maximal 70 Prozent durch den Bund subventioniert, was Anreize schafft. Auch hat der Bund die notwendigen technischen Rahmenbedingungen festgelegt und bekannt gemacht. Die Verantwortung für den Vollzug liegt jedoch bei den Kantonen.</p><p>Es kann davon ausgegangen werden, dass in fünf bis zehn Jahren zwei Drittel aller benötigten Gefahrengrundlagen vorliegen werden und dass in weiteren zehn Jahren die gesamte Schweiz abgedeckt sein wird.</p><p>Im internationalen Vergleich steht die Schweiz zeitlich und qualitätsmässig gut da, was auch das Interesse des Auslandes am schweizerischen Vorgehen beweist.</p><p>5. Die Kantone werden mit Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe c des Raumplanungsgesetzes verpflichtet, für die Richtplanung Grundlagen zu erarbeiten, die zeigen, welche Gebiete durch Naturgefahren erheblich bedroht sind. Die Ausscheidung von Gefahrenzonen erfolgt - sofern der Kanton diese Zone in seiner Gesetzgebung vorsieht - in der Nutzungsplanung; der Richtplan zeigt die Grundsätze auf und gibt entsprechende Anweisungen an die Nutzungsplanung.</p><p>Für alle Naturgefahren werden Ereignisse bis zu einer Wiederkehrperiode von 300 Jahren untersucht und raumplanerisch umgesetzt. Technische Massnahmen sind meist auf 100- bis 300-jährliche Ereignisse ausgelegt. Damit wird bereits eine angemessene und finanzierbare Grundsicherheit gewährleistet. Beim Hochwasser wird darüber hinaus ein sehr seltenes Extremereignis zur Erkennung der Restrisiken untersucht.</p><p>Anfang der Neunzigerjahre haben die ersten Kantone mit der Überarbeitung ihrer Richtpläne der ersten Generation begonnen. Bis heute sind acht Richtpläne der zweiten Generation vom Bundesrat genehmigt worden, vier Richtpläne befinden sich derzeit in der Prüfung, die übrigen sind in Erarbeitung oder Planung. Im Gegensatz zu den Richtplänen der ersten Generation werden in den Richtplänen der zweiten Generation die Naturgefahren thematisiert. Im Rahmen der Richtplanprüfung sind die für Naturgefahren zuständigen Bundesämter einbezogen.</p><p>Die den Richt- und Nutzungsplänen zugrunde liegenden Gefahrenkarten müssen periodisch überprüft und allenfalls den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Eine unmittelbare Überprüfung der bereits erarbeiteten Gefahrenkarten aufgrund der Ereignisse in den Nachbarstaaten ist nicht nötig.</p><p>6. Der Bundesrat hat am 17. Mai 2000 das Postulat Föhn "Koordinierte Sturm- und Unwetterwarnung" entgegengenommen. Die Anliegen betreffend Vorhersage, Warnung und Alarmierung werden in diesem Zusammenhang geprüft. Seitdem hat die MeteoSchweiz diese Warnungen stark verbessert. Zudem sind mehrere Projekte von MeteoSchweiz in den Bereichen Beobachtungen und Messungen, numerische Vorhersagen sowie Warnmethodik geplant, um weitere Fortschritte bei den Kurzfrist- bis Langfristvorhersagen zu erzielen (vgl. auch die Stellungnahme des Bundesrates auf die Motion Wyss 02.3544).</p><p>Geplant ist schliesslich ein gemeinsames elektronisches Portal zur Darstellung von hydrologischen, Lawinen- und Unwetterereignissen und die Herausgabe aller Warnmeldungen durch eine einzige Stelle. Die zurzeit noch in verschiedenen Rechtsgrundlagen enthaltenen Regelungen im Zusammenhang mit der Alarmierung der Bevölkerung sollen in einer neuen Verordnung über die Alarmierung und die Verbreitung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung zusammengefasst werden.</p><p>Die Abflussvorhersagen und -warnungen der Landeshydrologie wurden in den letzten Jahren ebenfalls stark verbessert. Durch die Automatisierung der Messstationen und den Einsatz der Internet-Technologie können die für die Notfallmassnahmen zuständigen kantonalen Stellen und die Bevölkerung wesentlich schneller und effizienter informiert werden.</p><p>Das Leitbild Bevölkerungsschutz vom 17. Oktober 2001 sowie das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, das vom Parlament am 4. Oktober 2002 verabschiedet wurde und am 1. Januar 2004 in Kraft treten soll, richten sich im Besonderen auf Katastrophen und Notlagen aus. Die darin enthaltenen, teilweise neuen Zuständigkeiten und Strukturen im Bevölkerungsschutz erfordern Anpassungen der Notfallschutzpläne. Die Kantone sind bereits heute daran, ihre Einsatzplanungen anzupassen.</p><p>7. Die Schweiz ist noch ungenügend auf die seltene, aber gravierende Naturgefahr Erdbeben vorbereitet, weil sich die Vorbeugung auf Ereignisse, die häufig oder sehr häufig eintreten, konzentriert. Risikostudien zeigen jedoch, dass die Sicherheit der Gesellschaft in erster Linie durch seltene, sehr seltene und extreme Ereignisse gefährdet ist. In ihrer Funktion als Koordinationsstelle im Bereich der Vorbeugung überprüft die Planat die Grundsätze der Aufgabenverteilung und Zuständigkeit bei allen Naturgefahren.</p><p>Auf Initiative der Planat hat der Bundesrat eine Koordinationsstelle für die Erdbebenvorsorge im Bundesamt für Wasser und Geologie geschaffen und für den Zeitraum von 2001 bis 2004 ein Massnahmenprogramm beschlossen. Im Zentrum dieses Programms steht die bauliche Erdbebenvorsorge. Vor kurzem wurden Grundsätze für die erdbebengerechte Planung und Erstellung von Hochbauten zuhanden der Baufachleute veröffentlicht. Für weitergehende Massnahmen des Bundes fehlt zurzeit aber die verfassungsrechtliche Grundlage (vgl. Ziff. 2).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit den extremen Hochwassern in Nachbarländern der Schweiz wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Wie häufig muss in der Schweiz mit vergleichbar extremen Naturereignissen gerechnet werden?</p><p>2. Drängen sich in der Schweiz aufgrund dieser Ereignisse konzeptionelle Anpassungen in Bezug auf den Schutz vor Naturgefahren auf:</p><p>a. beim Hochwasserschutz?</p><p>b. bei anderen Naturgefahren?</p><p>3. Reichen die finanziellen Mittel und die personellen Kapazitäten des Bundes aus, um innert nützlicher Frist die erforderlichen Schutzmassnahmen zu realisieren?</p><p>4. Gefahrenkarten pro Gemeinden sind eine wichtige Grundlage für nachhaltige Schutzmassnahmen:</p><p>a. In welchen Kantonen bestehen Lücken?</p><p>b. Was gedenkt der Bundesrat vorzukehren, um gegebenenfalls die Erarbeitung dieser Grundlagen durch die Kantone zu beschleunigen?</p><p>5. Das Raumplanungsgesetz verpflichtet die Kantone in Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe c, Gefahrenzonen auszuscheiden. Inwieweit tragen diese extremen Ereignissen Rechnung? Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass die Richtpläne der Kantone im Lichte der neuen Erkenntnisse überprüft werden?</p><p>6. Was für Massnahmen gedenkt der Bundesrat vorzukehren, um die Vorhersage, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung vor extremen Naturereignissen zu verbessern?</p><p>7. Was unternimmt der Bundesrat, um die Bevölkerung vor seltenen, aber nicht minder gefährlichen Ereignissen wie Erdbeben zu schützen?</p>
- Hochwasser. Folgerungen für die Schweiz
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