Konjunkturpaket. Berufsqualifikationsprogramm zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit
- ShortId
-
02.3512
- Id
-
20023512
- Updated
-
10.04.2024 14:22
- Language
-
de
- Title
-
Konjunkturpaket. Berufsqualifikationsprogramm zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit
- AdditionalIndexing
-
15;berufliche Umschulung;Erwerbsleben;Konjunkturpolitik;Wiedereinstieg ins Berufsleben;Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;Lehre;Weiterbildung;berufliche Eignung
- 1
-
- L05K0704010202, Konjunkturpolitik
- L05K0702020106, berufliche Eignung
- L05K0702030305, Wiedereinstieg ins Berufsleben
- L04K13020204, Lehre
- L06K070202010402, Erwerbsleben
- L04K13030203, Weiterbildung
- L05K0702030304, berufliche Umschulung
- L05K0702030303, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Konjunktureinbruch seit Ende 2001 hat die Arbeitslosenzahlen hinaufschnellen lassen. Ein weiterer Anstieg der Erwerbslosigkeit ist zu erwarten.</p><p>In erster Linie sind von der Erwerbslosigkeit die beruflich wenig Qualifizierten betroffen. Die überproportionale Arbeitslosenquote fällt vor allem in den Wirtschaftszweigen Gastgewerbe, persönliche Dienstleistungen (Reinigungsdienste) und übrige Dienstleistungen auf, abgesehen den Berufsopfern der Shareholder-orientierten Branchen (Beratung, Planung, Informatik). Die Entlassung erfolgt meist nach dem Prinzip Last-in-first-out , d. h., wer zuletzt angestellt worden und am wenigsten qualifiziert ist, wird zuerst entlassen.</p><p>Diese Anatomie der Arbeitslosigkeit zwingt zu einem präventiven und konjunkturpolitischen Handeln des Bundes. Nachholbildung und berufliche Nachqualifikation sind die lohnendste Investition für die Vermeidung von Arbeitslosigkeit und Verminderung von Sozialkosten. Bei beruflich Ausgebildeten ist das Risiko, arbeitslos zu werden, dreimal tiefer als bei Unqualifizierten.</p><p>Im Lehrstellenbereich kennen wir das strukturelle Dauerproblem, dass fremdsprachige und schulisch schwächere Jugendliche den Eintritt in eine Berufslehre oder berufspraktische Ausbildung (zweijährige Grundbildung nach neuem Berufsbildungsgesetz) nicht schaffen. Im Sinne einer Sonderanstrengung sollte der Bund die Programme mit positiven Resultaten, die mit dem Lehrstellenbeschluss II initiiert worden sind, weiterführen bzw. die Kantone beim Ausbau unterstützen. Es geht hier um jene Förderbereiche, die nicht durch das neue Berufsbildungsgesetz und mit dem BFT-Kredit abgedeckt sein werden.</p>
- <p>Ein hohes und auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes ausgerichtetes Bildungsniveau verringert die Gefahr der Arbeitslosigkeit. Daher sieht das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Avig) arbeitsmarktliche Massnahmen vor. Ziel dieser Massnahmen ist es, die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung zu fördern, indem gezielt individuelle Defizite (Bildung, Erfahrung) behoben und somit die Chancen im Arbeitsmarkt erhöht werden. Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen stehen folgende arbeitsmarktliche Massnahmen zur Verfügung: Kurse, Übungsfirmen, Ausbildungspraktika, Programme zur vorübergehenden Beschäftigung, Berufspraktika, Motivationssemester für Jugendliche, Einarbeitungs-, Ausbildungszuschüsse, die Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit sowie Pendler- und Wochenaufenthaltsbeiträge.</p><p>Im Jahre 2001 wurden von der Arbeitslosenversicherung insgesamt 334,7 Millionen Franken für arbeitsmarktliche Massnahmen eingesetzt. Die Bildungsmassnahmen (Kurse, Übungsfirmen und Ausbildungspraktika) nahmen mit 152 Millionen Franken einen Anteil von 45,4 Prozent ein. Rund 71,9 Prozent aller Personen, welche arbeitsmarktliche Massnahmen beanspruchten, besuchten solche Bildungsmassnahmen.</p><p>Aufgrund der ansteigenden Arbeitslosenzahlen nahmen im Jahre 2002 sowohl die Ausgaben als auch die Teilnehmer arbeitsmarktlicher Massnahmen kontinuierlich zu. Im November 2002 lagen die Ausgaben 28 Prozent höher als im Vorjahresmonat, die Teilnehmerzahlen nahmen sogar um 37 Prozent zu.</p><p>Wie diese Entwicklung zeigt, ist das System der arbeitsmarktlichen Massnahmen flexibel und reagiert rasch auf steigende Arbeitslosenzahlen. Es gibt keinen Plafond, sodass arbeitsmarktliche Massnahmen je nach Arbeitsmarktsituation durch die Kantone weiter ausgebaut und angepasst werden können. Daher sind keine zusätzlichen Massnahmen des Bundes nötig.</p><p>Die vom Stimmvolk im November 2002 angenommene Revision des Avig erlaubt nach deren Einführung eine verstärkte interinstitutionelle und interkantonale Zusammenarbeit. Dies ermöglicht einen gezielten Auf- bzw. Ausbau bestehender und zusätzlicher Massnahmen (z. B. den Ausbau der Motivationssemester).</p><p>Im Jahresbericht 2002 Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung wird das Seco, Direktion für Arbeit, speziell auf die arbeitsmarktlichen Massnahmen mit präventivem Charakter eingehen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, ein Programm zur beruflichen Qualifikation und Arbeitsmarktintegration für stellenlose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmende einzuleiten. Namentlich sind über die heutigen aktiven Arbeitsmarktmassnahmen nach Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Avig) hinaus zusätzlich folgende Förderprogramme zu prüfen:</p><p>- Fördermassnahmen zur beruflichen Weiterbildung, Umschulung, Nachholbildung oder Integration;</p><p>- Förderung von Zwischenlösungen (zehntes Schuljahr, Betriebspraktika, Motivationskurse, Vermittlung usw.) für schulisch Schwächere mit dem Ziel, ihnen den Eintritt in eine Berufslehre oder eine berufspraktische Ausbildung (neu: zweijährige Grundbildung) zu ermöglichen.</p><p>Diese Massnahmen sollen entweder mit zusätzlichen Aufwendungen nach Avig (Pilotartikel) oder mit Sonderleistungen des Bundes in der Grössenordnung von 50 bis 100 Millionen Franken für vorläufig zwei bis drei Jahre finanziert oder mitfinanziert werden.</p>
- Konjunkturpaket. Berufsqualifikationsprogramm zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Konjunktureinbruch seit Ende 2001 hat die Arbeitslosenzahlen hinaufschnellen lassen. Ein weiterer Anstieg der Erwerbslosigkeit ist zu erwarten.</p><p>In erster Linie sind von der Erwerbslosigkeit die beruflich wenig Qualifizierten betroffen. Die überproportionale Arbeitslosenquote fällt vor allem in den Wirtschaftszweigen Gastgewerbe, persönliche Dienstleistungen (Reinigungsdienste) und übrige Dienstleistungen auf, abgesehen den Berufsopfern der Shareholder-orientierten Branchen (Beratung, Planung, Informatik). Die Entlassung erfolgt meist nach dem Prinzip Last-in-first-out , d. h., wer zuletzt angestellt worden und am wenigsten qualifiziert ist, wird zuerst entlassen.</p><p>Diese Anatomie der Arbeitslosigkeit zwingt zu einem präventiven und konjunkturpolitischen Handeln des Bundes. Nachholbildung und berufliche Nachqualifikation sind die lohnendste Investition für die Vermeidung von Arbeitslosigkeit und Verminderung von Sozialkosten. Bei beruflich Ausgebildeten ist das Risiko, arbeitslos zu werden, dreimal tiefer als bei Unqualifizierten.</p><p>Im Lehrstellenbereich kennen wir das strukturelle Dauerproblem, dass fremdsprachige und schulisch schwächere Jugendliche den Eintritt in eine Berufslehre oder berufspraktische Ausbildung (zweijährige Grundbildung nach neuem Berufsbildungsgesetz) nicht schaffen. Im Sinne einer Sonderanstrengung sollte der Bund die Programme mit positiven Resultaten, die mit dem Lehrstellenbeschluss II initiiert worden sind, weiterführen bzw. die Kantone beim Ausbau unterstützen. Es geht hier um jene Förderbereiche, die nicht durch das neue Berufsbildungsgesetz und mit dem BFT-Kredit abgedeckt sein werden.</p>
- <p>Ein hohes und auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes ausgerichtetes Bildungsniveau verringert die Gefahr der Arbeitslosigkeit. Daher sieht das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Avig) arbeitsmarktliche Massnahmen vor. Ziel dieser Massnahmen ist es, die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung zu fördern, indem gezielt individuelle Defizite (Bildung, Erfahrung) behoben und somit die Chancen im Arbeitsmarkt erhöht werden. Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen stehen folgende arbeitsmarktliche Massnahmen zur Verfügung: Kurse, Übungsfirmen, Ausbildungspraktika, Programme zur vorübergehenden Beschäftigung, Berufspraktika, Motivationssemester für Jugendliche, Einarbeitungs-, Ausbildungszuschüsse, die Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit sowie Pendler- und Wochenaufenthaltsbeiträge.</p><p>Im Jahre 2001 wurden von der Arbeitslosenversicherung insgesamt 334,7 Millionen Franken für arbeitsmarktliche Massnahmen eingesetzt. Die Bildungsmassnahmen (Kurse, Übungsfirmen und Ausbildungspraktika) nahmen mit 152 Millionen Franken einen Anteil von 45,4 Prozent ein. Rund 71,9 Prozent aller Personen, welche arbeitsmarktliche Massnahmen beanspruchten, besuchten solche Bildungsmassnahmen.</p><p>Aufgrund der ansteigenden Arbeitslosenzahlen nahmen im Jahre 2002 sowohl die Ausgaben als auch die Teilnehmer arbeitsmarktlicher Massnahmen kontinuierlich zu. Im November 2002 lagen die Ausgaben 28 Prozent höher als im Vorjahresmonat, die Teilnehmerzahlen nahmen sogar um 37 Prozent zu.</p><p>Wie diese Entwicklung zeigt, ist das System der arbeitsmarktlichen Massnahmen flexibel und reagiert rasch auf steigende Arbeitslosenzahlen. Es gibt keinen Plafond, sodass arbeitsmarktliche Massnahmen je nach Arbeitsmarktsituation durch die Kantone weiter ausgebaut und angepasst werden können. Daher sind keine zusätzlichen Massnahmen des Bundes nötig.</p><p>Die vom Stimmvolk im November 2002 angenommene Revision des Avig erlaubt nach deren Einführung eine verstärkte interinstitutionelle und interkantonale Zusammenarbeit. Dies ermöglicht einen gezielten Auf- bzw. Ausbau bestehender und zusätzlicher Massnahmen (z. B. den Ausbau der Motivationssemester).</p><p>Im Jahresbericht 2002 Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung wird das Seco, Direktion für Arbeit, speziell auf die arbeitsmarktlichen Massnahmen mit präventivem Charakter eingehen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, ein Programm zur beruflichen Qualifikation und Arbeitsmarktintegration für stellenlose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmende einzuleiten. Namentlich sind über die heutigen aktiven Arbeitsmarktmassnahmen nach Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Avig) hinaus zusätzlich folgende Förderprogramme zu prüfen:</p><p>- Fördermassnahmen zur beruflichen Weiterbildung, Umschulung, Nachholbildung oder Integration;</p><p>- Förderung von Zwischenlösungen (zehntes Schuljahr, Betriebspraktika, Motivationskurse, Vermittlung usw.) für schulisch Schwächere mit dem Ziel, ihnen den Eintritt in eine Berufslehre oder eine berufspraktische Ausbildung (neu: zweijährige Grundbildung) zu ermöglichen.</p><p>Diese Massnahmen sollen entweder mit zusätzlichen Aufwendungen nach Avig (Pilotartikel) oder mit Sonderleistungen des Bundes in der Grössenordnung von 50 bis 100 Millionen Franken für vorläufig zwei bis drei Jahre finanziert oder mitfinanziert werden.</p>
- Konjunkturpaket. Berufsqualifikationsprogramm zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit
Back to List