Gemeinsame Terminologie für die Förder- und Unterstützungssysteme im Bildungsbereich
- ShortId
-
02.3530
- Id
-
20023530
- Updated
-
10.04.2024 09:44
- Language
-
de
- Title
-
Gemeinsame Terminologie für die Förder- und Unterstützungssysteme im Bildungsbereich
- AdditionalIndexing
-
32;Bildungspolitik;Schulsystem;Terminologie;Bildungsplanung;Unterrichtswesen (speziell);Schulkoordination;Monitoring;Schulgesetzgebung
- 1
-
- L03K130301, Bildungspolitik
- L04K13030115, Schulgesetzgebung
- L04K13030107, Bildungsplanung
- L04K13010308, Schulsystem
- L04K13030116, Schulkoordination
- L03K130206, Unterrichtswesen (speziell)
- L05K0802030209, Monitoring
- L04K12010304, Terminologie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Angebot, die Nutzung und die Organisation der Förder- und Unterstützungssysteme im Bildungsbereich variieren von Kanton zu Kanton wie auch innerhalb der Kantone stark. Weitgehend unbekannt ist, inwiefern die unterschiedliche Ausgestaltung die Wirksamkeit der jeweiligen Bildungssysteme beeinflusst. Die Untersuchung der Wirksamkeit der Förder- und Unterstützungssysteme setzt die Verfügbarkeit zuverlässiger statistischer Indikatoren voraus.</p><p>Die Kantone werden - insbesondere auch im Hinblick auf die im Rahmen der NFA (Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen) in Betracht gezogenen Veränderungen im Sonderschulbereich - zunehmend Steuerungsinformationen für ihre Förderung- und Unterstützsysteme benötigen. Hinsichtlich der Planung, der Führung und der Ausgestaltung dieser Systeme sind die Kantone auf statistische Indikatoren angewiesen, welche ihnen als Entscheidungshilfen dienen können. </p><p>Damit die 26 Bildungssysteme der Schweiz bezüglich ihrer Förder- und Unterstützungssysteme vergleichbar gemacht werden, ist der Harmonisierung der statistischen Erhebung in den Kantonen hohe Priorität einzuräumen. Dazu ist eine gemeinsame Terminologie erforderlich, die sich auf eine einheitliche Konzeption der Förder- und Unterstützungssysteme abstützt. </p><p>Es soll nicht um eine Harmonisierung der Systeme gehen, sondern um die Schaffung eines Beschreibungssystems, welches auf alle kantonalen Systeme angewendet werden kann. Ohne eine solche Basis können weder statistische Daten gesamtschweizerisch konsolidiert noch bedeutsame Bildungsindikatoren bestimmt werden.</p><p>Auf Bundesebene sind das Recht auf Bildung und auf Gleichstellung verankert. Zur Wahrung dieser Rechte muss der Bund über geeignete Monitoring-Instrumente verfügen.</p>
- <p>Das Anliegen der Motionärin ist grundsätzlich unterstützenswert. Eine verständliche und effiziente Bildungspolitik ist auf einen möglichst einheitlichen Sprachgebrauch, mithin also auf eine gemeinsame Terminologie angewiesen. Dies gilt im Prinzip für die in der Motion speziell angesprochenen kantonalen Förder- und Unterstützungssysteme genauso wie für die übrigen Bereiche der Bildung.</p><p>Da das Bildungswesen primär eine Angelegenheit der Kantone ist, kann der Bund nicht generell eine bestimmte Terminologie vorgeben, auch nicht "im Sinne eines Beschreibungssystems". Dies gilt nicht zuletzt für die erwähnten kantonalen Bereiche.</p><p>Andererseits kann sich der Bund natürlich zusammen mit den Kantonen um eine einheitliche Terminologie bemühen und zusammen mit ihnen sicherstellen, dass diese in den je eigenen oder gemeinsamen Zuständigkeitsbereichen auch verwendet wird.</p><p>Anstrengungen im Sinne der Motion gibt es bereits seit längerer Zeit. Hier sind vor allem die Bemühungen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zu erwähnen, die über ihre vielfältigen Instrumente interkantonal koordinierend und harmonisierend wirkt. Weiter sind die Terminologiedienste der mehrsprachigen Kantone und des Bundes zurzeit daran, die Terminologie der schweizerischen Bildungsgesetzgebung zu erfassen und zu beschreiben. Die Ergebnisse dieses Projektes, an dem auch Fachleute der EDK beratend mitwirken, werden eine unentbehrliche Grundlage für die in der Motion geforderte gemeinsame Terminologie abgeben.</p><p>Es ist aber auch auf den bildungsstatistischen Auftrag des Bundes hinzuweisen. Das federführende Bundesamt für Statistik (BFS) übernimmt die in den Kantonen generierten Daten und veröffentlicht sie nach einer gesamtschweizerisch einheitlichen Terminologie, die mit der EDK abgesprochen ist und die so weit als möglich auch dem internationalen statistischen Standard entspricht.</p><p>Die Motionärin weist auf die Wichtigkeit zuverlässiger statistischer Indikatoren hin, um die Wirksamkeit der Förder- und Unterstützungssysteme untersuchen zu können. Indikatoren sind dazu in der Tat ein nützliches Instrument. Die Schweiz beteiligt sich im Rahmen der OECD seit 1987 an der Erarbeitung und Publikation von Bildungsindikatoren, und seit mehreren Jahren veröffentlicht das BFS periodisch die "Bildungsindikatoren Schweiz". Die Kantone und der Bund beabsichtigen zudem, in den nächsten Jahren ein nationales Bildungsmonitoring zu etablieren, was auch dazu dienen sollte, das Instrument der Bildungsindikatoren zu einem kontinuierlich gewarteten Steuerungswissen auszubauen. Dies zeigt auf, dass Kantone und Bund bereits bisher im Rahmen ihrer Möglichkeiten den von der Motionärin verlangten Weg eingeschlagen haben. </p><p>Dem Bund selber sind indessen klare rechtliche Grenzen gesetzt. Dies gilt gerade auch im Bereich der Förder- und Unterstützungssysteme im kantonalen Zuständigkeitsbereich. Die Motion kann somit nicht entgegengenommen werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, eine gemeinsame Terminologie im Sinne eines Beschreibungssystems festzusetzen, das auf alle Förderungs- und Unterstützungssysteme der kantonalen Bildungswesen angewendet werden kann.</p>
- Gemeinsame Terminologie für die Förder- und Unterstützungssysteme im Bildungsbereich
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Angebot, die Nutzung und die Organisation der Förder- und Unterstützungssysteme im Bildungsbereich variieren von Kanton zu Kanton wie auch innerhalb der Kantone stark. Weitgehend unbekannt ist, inwiefern die unterschiedliche Ausgestaltung die Wirksamkeit der jeweiligen Bildungssysteme beeinflusst. Die Untersuchung der Wirksamkeit der Förder- und Unterstützungssysteme setzt die Verfügbarkeit zuverlässiger statistischer Indikatoren voraus.</p><p>Die Kantone werden - insbesondere auch im Hinblick auf die im Rahmen der NFA (Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen) in Betracht gezogenen Veränderungen im Sonderschulbereich - zunehmend Steuerungsinformationen für ihre Förderung- und Unterstützsysteme benötigen. Hinsichtlich der Planung, der Führung und der Ausgestaltung dieser Systeme sind die Kantone auf statistische Indikatoren angewiesen, welche ihnen als Entscheidungshilfen dienen können. </p><p>Damit die 26 Bildungssysteme der Schweiz bezüglich ihrer Förder- und Unterstützungssysteme vergleichbar gemacht werden, ist der Harmonisierung der statistischen Erhebung in den Kantonen hohe Priorität einzuräumen. Dazu ist eine gemeinsame Terminologie erforderlich, die sich auf eine einheitliche Konzeption der Förder- und Unterstützungssysteme abstützt. </p><p>Es soll nicht um eine Harmonisierung der Systeme gehen, sondern um die Schaffung eines Beschreibungssystems, welches auf alle kantonalen Systeme angewendet werden kann. Ohne eine solche Basis können weder statistische Daten gesamtschweizerisch konsolidiert noch bedeutsame Bildungsindikatoren bestimmt werden.</p><p>Auf Bundesebene sind das Recht auf Bildung und auf Gleichstellung verankert. Zur Wahrung dieser Rechte muss der Bund über geeignete Monitoring-Instrumente verfügen.</p>
- <p>Das Anliegen der Motionärin ist grundsätzlich unterstützenswert. Eine verständliche und effiziente Bildungspolitik ist auf einen möglichst einheitlichen Sprachgebrauch, mithin also auf eine gemeinsame Terminologie angewiesen. Dies gilt im Prinzip für die in der Motion speziell angesprochenen kantonalen Förder- und Unterstützungssysteme genauso wie für die übrigen Bereiche der Bildung.</p><p>Da das Bildungswesen primär eine Angelegenheit der Kantone ist, kann der Bund nicht generell eine bestimmte Terminologie vorgeben, auch nicht "im Sinne eines Beschreibungssystems". Dies gilt nicht zuletzt für die erwähnten kantonalen Bereiche.</p><p>Andererseits kann sich der Bund natürlich zusammen mit den Kantonen um eine einheitliche Terminologie bemühen und zusammen mit ihnen sicherstellen, dass diese in den je eigenen oder gemeinsamen Zuständigkeitsbereichen auch verwendet wird.</p><p>Anstrengungen im Sinne der Motion gibt es bereits seit längerer Zeit. Hier sind vor allem die Bemühungen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zu erwähnen, die über ihre vielfältigen Instrumente interkantonal koordinierend und harmonisierend wirkt. Weiter sind die Terminologiedienste der mehrsprachigen Kantone und des Bundes zurzeit daran, die Terminologie der schweizerischen Bildungsgesetzgebung zu erfassen und zu beschreiben. Die Ergebnisse dieses Projektes, an dem auch Fachleute der EDK beratend mitwirken, werden eine unentbehrliche Grundlage für die in der Motion geforderte gemeinsame Terminologie abgeben.</p><p>Es ist aber auch auf den bildungsstatistischen Auftrag des Bundes hinzuweisen. Das federführende Bundesamt für Statistik (BFS) übernimmt die in den Kantonen generierten Daten und veröffentlicht sie nach einer gesamtschweizerisch einheitlichen Terminologie, die mit der EDK abgesprochen ist und die so weit als möglich auch dem internationalen statistischen Standard entspricht.</p><p>Die Motionärin weist auf die Wichtigkeit zuverlässiger statistischer Indikatoren hin, um die Wirksamkeit der Förder- und Unterstützungssysteme untersuchen zu können. Indikatoren sind dazu in der Tat ein nützliches Instrument. Die Schweiz beteiligt sich im Rahmen der OECD seit 1987 an der Erarbeitung und Publikation von Bildungsindikatoren, und seit mehreren Jahren veröffentlicht das BFS periodisch die "Bildungsindikatoren Schweiz". Die Kantone und der Bund beabsichtigen zudem, in den nächsten Jahren ein nationales Bildungsmonitoring zu etablieren, was auch dazu dienen sollte, das Instrument der Bildungsindikatoren zu einem kontinuierlich gewarteten Steuerungswissen auszubauen. Dies zeigt auf, dass Kantone und Bund bereits bisher im Rahmen ihrer Möglichkeiten den von der Motionärin verlangten Weg eingeschlagen haben. </p><p>Dem Bund selber sind indessen klare rechtliche Grenzen gesetzt. Dies gilt gerade auch im Bereich der Förder- und Unterstützungssysteme im kantonalen Zuständigkeitsbereich. Die Motion kann somit nicht entgegengenommen werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, eine gemeinsame Terminologie im Sinne eines Beschreibungssystems festzusetzen, das auf alle Förderungs- und Unterstützungssysteme der kantonalen Bildungswesen angewendet werden kann.</p>
- Gemeinsame Terminologie für die Förder- und Unterstützungssysteme im Bildungsbereich
Back to List