Personalbestand des Bundes. Kostenfolge

ShortId
02.3536
Id
20023536
Updated
10.04.2024 15:36
Language
de
Title
Personalbestand des Bundes. Kostenfolge
AdditionalIndexing
04;Lohnkosten;Teilzeitarbeit;Personalentwicklung;parlamentarische Kontrolle;Personalabbau beim Bund;Bundespersonal
1
  • L05K0806010301, Bundespersonal
  • L06K080601030104, Personalentwicklung
  • L04K08030207, parlamentarische Kontrolle
  • L07K08060103010401, Personalabbau beim Bund
  • L06K070302020111, Lohnkosten
  • L05K0702030213, Teilzeitarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat stellt fest, dass die Interpellation hinsichtlich Personalbestand auf falschen Zahlen basiert. Wie bereits im abgelaufenen Budgetberatungsprozess erwähnt, stammen die in der Interpellation verwendeten Zahlen aus einem Aussprachepapier an den Bundesrat und sind über die Presse an die Öffentlichkeit gelangt. Es handelt sich bei diesen Zahlen um eine Auswertung von verschiedenen Personalkategorien, jedoch nicht um die Gesamtzahl der Beschäftigten der Bundesverwaltung. Wird nämlich die Gesamtzahl der Beschäftigten, welche den Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte jeweils mit der Zusatzdokumentation zur Staatsrechnung und den personalpolitischen Kennzahlen zur Kenntnis gebracht wird, zu Rate gezogen, so ergibt sich ein ganz anderes Bild. So hat die Anzahl Beschäftigte von 1996 (32 275 Personen) bis 2002 (33 791) um 1516 Personen oder um 4,7 Prozent zugenommen.</p><p>Das EFD hat den Finanzkommissionen im Budgetberatungsprozess die Gründe für die Zunahmen nachgewiesen. An dieser Stelle sei nochmals summarisch an die wichtigsten Gründe erinnert: EffVor 460 Stellen, "Armee XXI" 400 Stellen, Liberalisierung und damit verbundene Übernahme von hoheitlichen Aufgaben bei der Post, der SBB und Swisscom 370 Stellen, 230 Stellen in den Bereichen Bekämpfung der Geldwäscherei, Finanzaufsicht und verbesserte Steuerkontrolle. Rund die Hälfte dieses Zuwachses belastete jedoch den Bundeshaushalt nicht, weil die Stellen einerseits über andere Kredite kompensiert wurden und somit zu geringeren Sachausgaben führten oder Mehreinnahmen generierten.</p><p>Zu den konkreten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, wonach der Fixkostenanteil (Arbeitsplatzkosten) bei einem Teilzeitbeschäftigten verhältnismässig höher ist als bei einem Vollzeitbeschäftigten. Hingegen gilt es als weitgehend erwiesen, dass Teilzeitbeschäftigte in der Regel einen Leistungsgrad erzielen, der höher liegt als der eigentliche Beschäftigungsgrad. So gesehen dürfte zumindest ein Teil der vermeintlichen Mehrkosten aufgefangen werden.</p><p>Zum anderen sollte bei der Förderung der Teilzeitarbeit der volkswirtschaftliche Gesamtnutzen nicht ausser Acht gelassen werden. Durch entsprechende Arbeitszeitmodelle werden dem Erwerbsprozess zusätzliche Arbeitskräfte zugeführt, welche ohne derartige Massnahmen der Wirtschaft verloren gingen. An dieser Stelle sei angefügt, dass beim Bund der Anteil der Teilzeitbeschäftigten (2002: 16,5 Prozent) im gesamtwirtschaftlichen Vergleich (2002: 29,0 Prozent) unterdurchschnittlich ist. Selbst die mit der Bundesverwaltung vergleichbaren Branchen wie Banken (17,3 Prozent) und Versicherungen (18,0 Prozent) haben höhere Anteile an Teilzeitbeschäftigten, wie aus dem Beschäftigungsbarometer des Bundesamtes für Statistik hervor geht. </p><p>Der Bundesrat stellt dem Parlament seit einigen Jahren ein modernes Instrumentarium für die notwendige Kontrolle zur Verfügung. Die Entwicklung des Personalbestandes (= auf ganze Einheiten aufgerechnete Stellen) sowie der Teilzeitarbeit wird den Mitgliedern der Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen jährlich in der Zusatzdokumentation zur Staatsrechnung, mit den personalpolitischen Kennzahlen und dem HRM-Cockpit zur Kenntnis gebracht. Die entsprechenden Zahlenreihen werden seit 1991 geführt. Über die Arbeitsplatzkosten wurde den eidgenössischen Räten bisher nicht Bericht erstattet. Die EFD/EFV erstellt jedoch seit 1994 jährlich eine Liste mit den durchschnittlichen Kosten je Arbeitskraft mit und ohne Arbeitsplatzkosten, unterteilt nach Lohnklassen. Das EFD/EPA wird diese Liste künftig in die Zusatzdokumentation zum Personalvoranschlag bzw. zur Staatsrechnung aufnehmen und sie somit in die Berichterstattung integrieren.</p><p>Im Übrigen hat der Bundesrat mit Beschluss vom 16. August 2002 eine umfassende Überprüfung der Arbeitsplatzentwicklung in der Bundesverwaltung angeordnet. Die Ergebnisse dieser Überprüfung wird er in die Berichterstattung des EFD/EPA an die Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen einfliessen lassen.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich der angespannten Finanzlage des Bundes durchaus bewusst. Dies hat er in jüngster Vergangenheit nicht nur mit dem Stabilisierungsprogramm 98 bzw. dem Haushaltziel 2001 dokumentiert, sondern auch mit seiner seit Jahren sehr restriktiven Ressourcenpolitik. Er hat sich selber mit RVR Nove DUE ein mehrjähriges Verzichtplanungsvorhaben verordnet und konnte dank den dabei erzielten Einsparungen in den Departementen einen erheblichen Aufgabenzuwachs, welcher zumeist auf Beschlüsse der eidgenössischen Räte zurückgeht, auffangen.</p><p>Neue Personalbegehren der Departemente unterzieht der Bundesrat einer kritischen Prüfung im Rahmen einer periodischen Gesamtschau. Aufgrund dieser Beurteilung erfolgen Abtretungen aus der Bundesratsreserve - sie wurde seit Jahren haushaltneutral aus RVR-Grossprojekten gespeist -, welche jedoch sehr zurückhaltend gewährt werden. So sind die Departemente gezwungen, den Fehlbetrag über Kreditreste, RVR-Einsparungen, departements- und amtsinterne Umschichtungen aufzufangen. Eine Ausnahme bilden Projekte wie EffVor und die "Armee XXI".</p><p>Trotz dieser Anstrengungen der vergangenen Jahre geht der Bundesrat im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 noch weiter. Neben einer neuerlichen Verwaltungsreform, bei welcher Zusammenlegungen, Aufhebungen und Privatisierungen von Aufgaben und/oder Dienststellen geprüft werden sollen, umfasst das Programm auch die Schaffung eines Mechanismus für eine permanente Aufgabenkritik und Verzichtplanung, welcher namentlich bei der Wiederbesetzung oder eben Nichtbesetzung bzw. Umlagerung vakant werdender Stellen anzusetzen hat.</p><p>3. Die Aussage, dass die Personalkosten gegenüber den Gesamtausgaben des Bundes überproportional zunehmen, stimmt nicht. Vielmehr ist der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben seit 1996 tendenziell rückläufig. Dies deutet darauf hin, dass die übrigen Ausgaben in diesem Zeitraum schneller gewachsen sind als die Personalausgaben. Wir nehmen an, dass sich die Aussage des Interpellanten auf den Vergleich des Wachstums im Personalvoranschlag 2003 gegenüber dem Vorjahr stützt. Eine derartige Aussage ist jedoch nur bei einem Mehrjahresvergleich zulässig; auch in diesem Fall ist nur eine Trendaussage möglich, da die Zahlen auch zahlreiche ausserordentliche Faktoren beinhalten.</p><p>Zum Hinweis, ob die Personalausgaben die notwendigen Investitionen beim Bund gefährden, bleibt zu bemerken, dass die personellen Ressourcen letztlich mit den gestellten Aufgaben gekoppelt sind und somit nicht in Konkurrenz zu den Investitionsausgaben stehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das neue Bundespersonalgesetz gewährt den Departementen und den Bundesämtern eine wesentlich höhere Autonomie. Gleichzeitig werden der Verwaltung immer neue Aufgaben zugewiesen. Teilweise wird daher das Personal aufgestockt, leider aber nur wenig reduziert, wie z. B. beim VBS. Das Parlament nimmt - leider - seine Aufgaben als Oberaufsicht in der Personalpolitik des Bundes nicht wahr.</p><p>Als messbare Grösse sehe ich das Anwachsen des Personalbestandes von 18 243 Mitarbeitenden im Jahre 1996 auf 20 975 Personen bis zum Jahre 2002 , also plus 14,9 Prozent (Angaben des BBL).</p><p>Die Personalkkosten (Löhne und Sozialleistungen) sind das eine, die benötigten Infrastrukturen sind das andere. Die Investitionen für einen Arbeitsplatz belaufen sich beim Bund im Durchschnitt auf mindestens 150 000 Franken. Die Teilzeitarbeitenden erhöhen die Investitionskosten noch einmal um etwa ein Fünftel. Die kommenden Jahre werden für unser Land wirtschaftlich nicht einfacher, sondern härter. Aus diesen Gründen sind sowohl für die Wirtschaft als auch für die öffentliche Hand einschneidende Massnahmen notwendig.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Damit das Parlament die notwendige Kontrollfunktion wahrnehmen kann, muss es über genaue Stellenprozente sowie die Anzahl des Teilzeitpersonals informiert sein. Lohnsummen und Arbeitsplatzkosten müssen offen gelegt werden. Teilzeitangestellte kosten die Verwaltung normalerweise mehr (insbesondere Arbeitsplatzkosten). Stimmt der Bundesrat mit dieser Feststellung überein? Kann der Bundesrat die entsprechenden Zahlen (Kosten pro Arbeitsplatz, Anzahl Teilzeitangestellte, mit Jahresvergleichen in den letzten zwanzig Jahren) belegen?</p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass in Anbetracht der sich dramatisch verschlechternden Finanzlage des Bundes die Stellenprozente und die damit verbundenen Kosten überprüft werden müssen? Gibt es entsprechende Pläne des Bundesrates? Sieht er in gewissen Departementen und/oder Bundesämtern grösseren Spielraum für einen allfälligen Stellenabbau als in anderen? Falls ja, wo und in welchem Umfang?</p><p>Was für das VBS möglich ist, sollte in anderen Departementen realistischerweise auch möglich sein - eine schlanke Verwaltung muss keine schlechte Verwaltung sein.</p><p>3. Ist er nicht auch der Meinung, dass die überproportional zunehmenden Personalkosten die wirklich notwendigen Investitionen beim Bund gefährden?</p>
  • Personalbestand des Bundes. Kostenfolge
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat stellt fest, dass die Interpellation hinsichtlich Personalbestand auf falschen Zahlen basiert. Wie bereits im abgelaufenen Budgetberatungsprozess erwähnt, stammen die in der Interpellation verwendeten Zahlen aus einem Aussprachepapier an den Bundesrat und sind über die Presse an die Öffentlichkeit gelangt. Es handelt sich bei diesen Zahlen um eine Auswertung von verschiedenen Personalkategorien, jedoch nicht um die Gesamtzahl der Beschäftigten der Bundesverwaltung. Wird nämlich die Gesamtzahl der Beschäftigten, welche den Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte jeweils mit der Zusatzdokumentation zur Staatsrechnung und den personalpolitischen Kennzahlen zur Kenntnis gebracht wird, zu Rate gezogen, so ergibt sich ein ganz anderes Bild. So hat die Anzahl Beschäftigte von 1996 (32 275 Personen) bis 2002 (33 791) um 1516 Personen oder um 4,7 Prozent zugenommen.</p><p>Das EFD hat den Finanzkommissionen im Budgetberatungsprozess die Gründe für die Zunahmen nachgewiesen. An dieser Stelle sei nochmals summarisch an die wichtigsten Gründe erinnert: EffVor 460 Stellen, "Armee XXI" 400 Stellen, Liberalisierung und damit verbundene Übernahme von hoheitlichen Aufgaben bei der Post, der SBB und Swisscom 370 Stellen, 230 Stellen in den Bereichen Bekämpfung der Geldwäscherei, Finanzaufsicht und verbesserte Steuerkontrolle. Rund die Hälfte dieses Zuwachses belastete jedoch den Bundeshaushalt nicht, weil die Stellen einerseits über andere Kredite kompensiert wurden und somit zu geringeren Sachausgaben führten oder Mehreinnahmen generierten.</p><p>Zu den konkreten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, wonach der Fixkostenanteil (Arbeitsplatzkosten) bei einem Teilzeitbeschäftigten verhältnismässig höher ist als bei einem Vollzeitbeschäftigten. Hingegen gilt es als weitgehend erwiesen, dass Teilzeitbeschäftigte in der Regel einen Leistungsgrad erzielen, der höher liegt als der eigentliche Beschäftigungsgrad. So gesehen dürfte zumindest ein Teil der vermeintlichen Mehrkosten aufgefangen werden.</p><p>Zum anderen sollte bei der Förderung der Teilzeitarbeit der volkswirtschaftliche Gesamtnutzen nicht ausser Acht gelassen werden. Durch entsprechende Arbeitszeitmodelle werden dem Erwerbsprozess zusätzliche Arbeitskräfte zugeführt, welche ohne derartige Massnahmen der Wirtschaft verloren gingen. An dieser Stelle sei angefügt, dass beim Bund der Anteil der Teilzeitbeschäftigten (2002: 16,5 Prozent) im gesamtwirtschaftlichen Vergleich (2002: 29,0 Prozent) unterdurchschnittlich ist. Selbst die mit der Bundesverwaltung vergleichbaren Branchen wie Banken (17,3 Prozent) und Versicherungen (18,0 Prozent) haben höhere Anteile an Teilzeitbeschäftigten, wie aus dem Beschäftigungsbarometer des Bundesamtes für Statistik hervor geht. </p><p>Der Bundesrat stellt dem Parlament seit einigen Jahren ein modernes Instrumentarium für die notwendige Kontrolle zur Verfügung. Die Entwicklung des Personalbestandes (= auf ganze Einheiten aufgerechnete Stellen) sowie der Teilzeitarbeit wird den Mitgliedern der Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen jährlich in der Zusatzdokumentation zur Staatsrechnung, mit den personalpolitischen Kennzahlen und dem HRM-Cockpit zur Kenntnis gebracht. Die entsprechenden Zahlenreihen werden seit 1991 geführt. Über die Arbeitsplatzkosten wurde den eidgenössischen Räten bisher nicht Bericht erstattet. Die EFD/EFV erstellt jedoch seit 1994 jährlich eine Liste mit den durchschnittlichen Kosten je Arbeitskraft mit und ohne Arbeitsplatzkosten, unterteilt nach Lohnklassen. Das EFD/EPA wird diese Liste künftig in die Zusatzdokumentation zum Personalvoranschlag bzw. zur Staatsrechnung aufnehmen und sie somit in die Berichterstattung integrieren.</p><p>Im Übrigen hat der Bundesrat mit Beschluss vom 16. August 2002 eine umfassende Überprüfung der Arbeitsplatzentwicklung in der Bundesverwaltung angeordnet. Die Ergebnisse dieser Überprüfung wird er in die Berichterstattung des EFD/EPA an die Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen einfliessen lassen.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich der angespannten Finanzlage des Bundes durchaus bewusst. Dies hat er in jüngster Vergangenheit nicht nur mit dem Stabilisierungsprogramm 98 bzw. dem Haushaltziel 2001 dokumentiert, sondern auch mit seiner seit Jahren sehr restriktiven Ressourcenpolitik. Er hat sich selber mit RVR Nove DUE ein mehrjähriges Verzichtplanungsvorhaben verordnet und konnte dank den dabei erzielten Einsparungen in den Departementen einen erheblichen Aufgabenzuwachs, welcher zumeist auf Beschlüsse der eidgenössischen Räte zurückgeht, auffangen.</p><p>Neue Personalbegehren der Departemente unterzieht der Bundesrat einer kritischen Prüfung im Rahmen einer periodischen Gesamtschau. Aufgrund dieser Beurteilung erfolgen Abtretungen aus der Bundesratsreserve - sie wurde seit Jahren haushaltneutral aus RVR-Grossprojekten gespeist -, welche jedoch sehr zurückhaltend gewährt werden. So sind die Departemente gezwungen, den Fehlbetrag über Kreditreste, RVR-Einsparungen, departements- und amtsinterne Umschichtungen aufzufangen. Eine Ausnahme bilden Projekte wie EffVor und die "Armee XXI".</p><p>Trotz dieser Anstrengungen der vergangenen Jahre geht der Bundesrat im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 noch weiter. Neben einer neuerlichen Verwaltungsreform, bei welcher Zusammenlegungen, Aufhebungen und Privatisierungen von Aufgaben und/oder Dienststellen geprüft werden sollen, umfasst das Programm auch die Schaffung eines Mechanismus für eine permanente Aufgabenkritik und Verzichtplanung, welcher namentlich bei der Wiederbesetzung oder eben Nichtbesetzung bzw. Umlagerung vakant werdender Stellen anzusetzen hat.</p><p>3. Die Aussage, dass die Personalkosten gegenüber den Gesamtausgaben des Bundes überproportional zunehmen, stimmt nicht. Vielmehr ist der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben seit 1996 tendenziell rückläufig. Dies deutet darauf hin, dass die übrigen Ausgaben in diesem Zeitraum schneller gewachsen sind als die Personalausgaben. Wir nehmen an, dass sich die Aussage des Interpellanten auf den Vergleich des Wachstums im Personalvoranschlag 2003 gegenüber dem Vorjahr stützt. Eine derartige Aussage ist jedoch nur bei einem Mehrjahresvergleich zulässig; auch in diesem Fall ist nur eine Trendaussage möglich, da die Zahlen auch zahlreiche ausserordentliche Faktoren beinhalten.</p><p>Zum Hinweis, ob die Personalausgaben die notwendigen Investitionen beim Bund gefährden, bleibt zu bemerken, dass die personellen Ressourcen letztlich mit den gestellten Aufgaben gekoppelt sind und somit nicht in Konkurrenz zu den Investitionsausgaben stehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das neue Bundespersonalgesetz gewährt den Departementen und den Bundesämtern eine wesentlich höhere Autonomie. Gleichzeitig werden der Verwaltung immer neue Aufgaben zugewiesen. Teilweise wird daher das Personal aufgestockt, leider aber nur wenig reduziert, wie z. B. beim VBS. Das Parlament nimmt - leider - seine Aufgaben als Oberaufsicht in der Personalpolitik des Bundes nicht wahr.</p><p>Als messbare Grösse sehe ich das Anwachsen des Personalbestandes von 18 243 Mitarbeitenden im Jahre 1996 auf 20 975 Personen bis zum Jahre 2002 , also plus 14,9 Prozent (Angaben des BBL).</p><p>Die Personalkkosten (Löhne und Sozialleistungen) sind das eine, die benötigten Infrastrukturen sind das andere. Die Investitionen für einen Arbeitsplatz belaufen sich beim Bund im Durchschnitt auf mindestens 150 000 Franken. Die Teilzeitarbeitenden erhöhen die Investitionskosten noch einmal um etwa ein Fünftel. Die kommenden Jahre werden für unser Land wirtschaftlich nicht einfacher, sondern härter. Aus diesen Gründen sind sowohl für die Wirtschaft als auch für die öffentliche Hand einschneidende Massnahmen notwendig.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Damit das Parlament die notwendige Kontrollfunktion wahrnehmen kann, muss es über genaue Stellenprozente sowie die Anzahl des Teilzeitpersonals informiert sein. Lohnsummen und Arbeitsplatzkosten müssen offen gelegt werden. Teilzeitangestellte kosten die Verwaltung normalerweise mehr (insbesondere Arbeitsplatzkosten). Stimmt der Bundesrat mit dieser Feststellung überein? Kann der Bundesrat die entsprechenden Zahlen (Kosten pro Arbeitsplatz, Anzahl Teilzeitangestellte, mit Jahresvergleichen in den letzten zwanzig Jahren) belegen?</p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass in Anbetracht der sich dramatisch verschlechternden Finanzlage des Bundes die Stellenprozente und die damit verbundenen Kosten überprüft werden müssen? Gibt es entsprechende Pläne des Bundesrates? Sieht er in gewissen Departementen und/oder Bundesämtern grösseren Spielraum für einen allfälligen Stellenabbau als in anderen? Falls ja, wo und in welchem Umfang?</p><p>Was für das VBS möglich ist, sollte in anderen Departementen realistischerweise auch möglich sein - eine schlanke Verwaltung muss keine schlechte Verwaltung sein.</p><p>3. Ist er nicht auch der Meinung, dass die überproportional zunehmenden Personalkosten die wirklich notwendigen Investitionen beim Bund gefährden?</p>
    • Personalbestand des Bundes. Kostenfolge

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