Strommarkt. Wie weiter?
- ShortId
-
02.3542
- Id
-
20023542
- Updated
-
10.04.2024 09:48
- Language
-
de
- Title
-
Strommarkt. Wie weiter?
- AdditionalIndexing
-
66;Elektrizitätsmarkt;Rechtssicherheit;Volksabstimmung;politische Planung
- 1
-
- L04K17030302, Elektrizitätsmarkt
- L05K0807010501, politische Planung
- L04K05030207, Rechtssicherheit
- L03K080102, Volksabstimmung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die gesamthaft eher knappe Ablehnung des EMG weist erhebliche regionale Unterschiede auf, auch wenn bei den Neinstimmen überall die aktuelle Wirtschaftslage erhebliche Auswirkungen gehabt und zur Verunsicherung beigetragen haben dürfte.</p><p>Bezüglich weiterem Vorgehen klaffen Meinungen von Befürwortern und Gegnern weit auseinander. Die Branche ist sicherlich weiterhin bestrebt, ihren Versorgungsauftrag einwandfrei wahrzunehmen. Sie ist aber in der Interpretation der Rechtslage verunsichert, was sich hemmend auf die Gestaltung ihrer Zukunft und insbesondere auf ihr Verhalten gegenüber Kunden im Einzelnen, der Wirtschaft im Allgemeinen niederschlägt.</p><p>Diese Unsicherheit ist gefährlich, könnte sie doch in unerwünschter Richtung ausgenützt werden, insbesondere zum Nachteil der kleineren Marktteilnehmer.</p>
- <p>Die durch das Nein zum Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) entstandene neue Ausgangslage ist zu erfassen und zu analysieren. Bei der Suche nach neuen Lösungen sind die Bedürfnisse des Stimmvolkes zu berücksichtigen. Das Abstimmungsergebnis kann bedeuten, dass die Bevölkerung mehrheitlich mit der bestehenden Elektrizitätsversorgung zufrieden ist und für die Zukunft keine Risiken eingehen möchte. Wichtig dürfte der Wunsch nach einer sicheren und flächendeckenden Versorgung zu angemessenen Preisen und einer entsprechend starken Rolle des Staates als Marktregulator sein.</p><p>Im Rahmen der bestehenden Rechtsgrundlagen ist zu klären, ob und wie das Kartellgesetz auf die Verweigerung von Elektrizitätsdurchleitungen anwendbar ist. Die Elektrizitätspreise bleiben dem Preisüberwachungsgesetz unterstellt; die Preisüberwachung beabsichtigt, nach der Ablehnung des EMG ihre Aufgabe im Elektrizitätsbereich aktiv und systematisch wahrzunehmen.</p><p>Um den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden, setzt sich der Bundesrat weiterhin für die Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Elektrizitätsversorgung ein. Er wird je nach Ergebnis der laufenden Abklärungen zuhanden der eidgenössischen Räte neue Vorschläge zur Marktordnung ausarbeiten.</p><p>1./2. In der Wirtschaft besteht der Bedarf nach klaren und fairen Marktregeln sowie im Vergleich zum Ausland wettbewerbsfähigen Elektrizitätspreisen. Das Strompreisniveau für die Wirtschaft ist im Vergleich mit Europa deutlich höher. Einige Grosskunden haben Verträge mit Elektrizitätsversorgungsunternehmen oder Handelsunternehmen abgeschlossen. Diese Verträge können zum Teil nur umgesetzt werden, wenn der nicht diskriminierende Netzzugang gewährleistet ist. Aufgrund der bestehenden Gesetzesgrundlage (Kartellgesetz) hat die Weko bereits einen Entscheid gefällt. Die Rekursinstanz (Rekurskommission WEF) hat diesen gestützt. Gegen den Entscheid hat die betroffene Elektrizitätsunternehmung (Freiburger Elektrizitätswerke) rekurriert. Das Verfahren dürfte noch längere Zeit dauern, da nach dem Bundesgericht auch noch der Bundesrat angerufen werden kann.</p><p>Die Gegnerschaft des EMG hat vor Risiken im Bereich der Versorgungssicherheit und beim Service public gewarnt. In Zusammenarbeit mit den Kantonen sollen die Möglichkeiten untersucht werden, wie diese Anliegen in Zukunft erfüllt werden können. Der Service public ist heute durch 26 unterschiedliche kantonale Regelungen geprägt. Massnahmen zur Gewährleistung des Service public auf gesamtschweizerischer Ebene fehlen. Die Versorgungssicherheit zu angemessenen Preisen ist - sofern entsprechende Regelungen bestehen - kantonal geregelt. Nationale Fragen der Versorgungssicherheit, wie der Ausbau der Netz- und Erzeugungskapazitäten, obliegen der regional oder kantonal organisierten Stromwirtschaft.</p><p>Da die Reform der Stromwirtschaftsordnung in Europa weiter geht, sind im Interesse der international orientierten Elektrizitätsunternehmen die Fragen der Stromtransite und der Gewährleistung von Gegenrecht im Stromhandel zu klären. Falls dies nicht zufriedenstellend gelingt, dürften einzelne EU-Staaten erwägen, die Belieferung von Endkunden durch schweizerische Lieferanten einzuschränken oder zu untersagen. Das Fehlen einer Netzgesellschaft, der fehlende Zugang zum Übertragungsnetz für Transite und Exporte sowie das Fehlen eines Regulators können die Stellung der Stromdrehscheibe Schweiz schwächen.</p><p>Die schweizerische Elektrizitätswirtschaft sollte sich auch ohne ausgeprägten Marktdruck dafür einsetzen, dass der innovative Schwung beibehalten wird, beispielsweise mit der Einführung moderner Kostenrechnungen, verbesserter Informations- und Messtechnik sowie verstärkter Kundenorientierung.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates besteht in den genannten Bereichen Handlungsbedarf. Ob die Herausforderungen mit den bestehenden oder mit neuen Rechtsgrundlagen bewältigt werden können, ist Gegenstand der laufenden Abklärungen.</p><p>3. Das Bundesamt für Energie führt im November und Dezember 2002 mit den interessierten Kreisen eine Lageanalyse durch und diskutiert die Vor- und Nachteile verschiedener Lösungen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen und Gespräche sind eine Grundlage für Entscheide des UVEK und des Bundesrates über das weitere Vorgehen. Der Bundesrat beabsichtigt, im Frühjahr 2003 die wesentlichen Fragen zum weiteren - nötigenfalls legislatorischen - Vorgehen zu klären.</p><p>4. Wegen der langen Planungshorizonte und Investitionszyklen ist die Rechtssicherheit eine zentrale Voraussetzung für eine gedeihliche Elektrizitätswirtschaft. Schon vor der Referendumsabstimmung zum EMG war wegen der herrschenden Rechtsunsicherheit eine Zurückhaltung insbesondere bei Investitionen in die Elektrizitätsnetze festzustellen.</p><p>Viele Elektrizitätsunternehmen haben sich strategisch neu ausgerichtet, sind im Hinblick auf das EMG neue vertragliche Bindungen eingegangen oder haben ihren Grosskunden Rabatte gewährt, was sich in der neuen Ausgangslage als ungünstig herausstellen könnte. Weitere Unsicherheiten ergeben sich aus der Frage der Anwendbarkeit des Kartellgesetzes, der Diskussion über eine Branchenvereinbarung oder aus dem Verhalten der Europäischen Union (Transitfrage) und der europäischen Handelspartner (Reziprozität). Erst wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen ausreichend geklärt sind, werden die Elektrizitätsunternehmen eine zielgerichtete Unternehmens- und Investitionspolitik betreiben können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Wie beurteilt er nach der Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) den legislatorischen Handlungsbedarf?</p><p>2. Teilt er die Auffassung von Gegnern des EMG, es bestünde keinerlei Handlungsbedarf?</p><p>3. Was gedenkt er in absehbarer Zeit zu unternehmen?</p><p>4. Wie beurteilt er die aktuelle Rechtssicherheit im Strommarkt?</p>
- Strommarkt. Wie weiter?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die gesamthaft eher knappe Ablehnung des EMG weist erhebliche regionale Unterschiede auf, auch wenn bei den Neinstimmen überall die aktuelle Wirtschaftslage erhebliche Auswirkungen gehabt und zur Verunsicherung beigetragen haben dürfte.</p><p>Bezüglich weiterem Vorgehen klaffen Meinungen von Befürwortern und Gegnern weit auseinander. Die Branche ist sicherlich weiterhin bestrebt, ihren Versorgungsauftrag einwandfrei wahrzunehmen. Sie ist aber in der Interpretation der Rechtslage verunsichert, was sich hemmend auf die Gestaltung ihrer Zukunft und insbesondere auf ihr Verhalten gegenüber Kunden im Einzelnen, der Wirtschaft im Allgemeinen niederschlägt.</p><p>Diese Unsicherheit ist gefährlich, könnte sie doch in unerwünschter Richtung ausgenützt werden, insbesondere zum Nachteil der kleineren Marktteilnehmer.</p>
- <p>Die durch das Nein zum Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) entstandene neue Ausgangslage ist zu erfassen und zu analysieren. Bei der Suche nach neuen Lösungen sind die Bedürfnisse des Stimmvolkes zu berücksichtigen. Das Abstimmungsergebnis kann bedeuten, dass die Bevölkerung mehrheitlich mit der bestehenden Elektrizitätsversorgung zufrieden ist und für die Zukunft keine Risiken eingehen möchte. Wichtig dürfte der Wunsch nach einer sicheren und flächendeckenden Versorgung zu angemessenen Preisen und einer entsprechend starken Rolle des Staates als Marktregulator sein.</p><p>Im Rahmen der bestehenden Rechtsgrundlagen ist zu klären, ob und wie das Kartellgesetz auf die Verweigerung von Elektrizitätsdurchleitungen anwendbar ist. Die Elektrizitätspreise bleiben dem Preisüberwachungsgesetz unterstellt; die Preisüberwachung beabsichtigt, nach der Ablehnung des EMG ihre Aufgabe im Elektrizitätsbereich aktiv und systematisch wahrzunehmen.</p><p>Um den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden, setzt sich der Bundesrat weiterhin für die Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Elektrizitätsversorgung ein. Er wird je nach Ergebnis der laufenden Abklärungen zuhanden der eidgenössischen Räte neue Vorschläge zur Marktordnung ausarbeiten.</p><p>1./2. In der Wirtschaft besteht der Bedarf nach klaren und fairen Marktregeln sowie im Vergleich zum Ausland wettbewerbsfähigen Elektrizitätspreisen. Das Strompreisniveau für die Wirtschaft ist im Vergleich mit Europa deutlich höher. Einige Grosskunden haben Verträge mit Elektrizitätsversorgungsunternehmen oder Handelsunternehmen abgeschlossen. Diese Verträge können zum Teil nur umgesetzt werden, wenn der nicht diskriminierende Netzzugang gewährleistet ist. Aufgrund der bestehenden Gesetzesgrundlage (Kartellgesetz) hat die Weko bereits einen Entscheid gefällt. Die Rekursinstanz (Rekurskommission WEF) hat diesen gestützt. Gegen den Entscheid hat die betroffene Elektrizitätsunternehmung (Freiburger Elektrizitätswerke) rekurriert. Das Verfahren dürfte noch längere Zeit dauern, da nach dem Bundesgericht auch noch der Bundesrat angerufen werden kann.</p><p>Die Gegnerschaft des EMG hat vor Risiken im Bereich der Versorgungssicherheit und beim Service public gewarnt. In Zusammenarbeit mit den Kantonen sollen die Möglichkeiten untersucht werden, wie diese Anliegen in Zukunft erfüllt werden können. Der Service public ist heute durch 26 unterschiedliche kantonale Regelungen geprägt. Massnahmen zur Gewährleistung des Service public auf gesamtschweizerischer Ebene fehlen. Die Versorgungssicherheit zu angemessenen Preisen ist - sofern entsprechende Regelungen bestehen - kantonal geregelt. Nationale Fragen der Versorgungssicherheit, wie der Ausbau der Netz- und Erzeugungskapazitäten, obliegen der regional oder kantonal organisierten Stromwirtschaft.</p><p>Da die Reform der Stromwirtschaftsordnung in Europa weiter geht, sind im Interesse der international orientierten Elektrizitätsunternehmen die Fragen der Stromtransite und der Gewährleistung von Gegenrecht im Stromhandel zu klären. Falls dies nicht zufriedenstellend gelingt, dürften einzelne EU-Staaten erwägen, die Belieferung von Endkunden durch schweizerische Lieferanten einzuschränken oder zu untersagen. Das Fehlen einer Netzgesellschaft, der fehlende Zugang zum Übertragungsnetz für Transite und Exporte sowie das Fehlen eines Regulators können die Stellung der Stromdrehscheibe Schweiz schwächen.</p><p>Die schweizerische Elektrizitätswirtschaft sollte sich auch ohne ausgeprägten Marktdruck dafür einsetzen, dass der innovative Schwung beibehalten wird, beispielsweise mit der Einführung moderner Kostenrechnungen, verbesserter Informations- und Messtechnik sowie verstärkter Kundenorientierung.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates besteht in den genannten Bereichen Handlungsbedarf. Ob die Herausforderungen mit den bestehenden oder mit neuen Rechtsgrundlagen bewältigt werden können, ist Gegenstand der laufenden Abklärungen.</p><p>3. Das Bundesamt für Energie führt im November und Dezember 2002 mit den interessierten Kreisen eine Lageanalyse durch und diskutiert die Vor- und Nachteile verschiedener Lösungen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen und Gespräche sind eine Grundlage für Entscheide des UVEK und des Bundesrates über das weitere Vorgehen. Der Bundesrat beabsichtigt, im Frühjahr 2003 die wesentlichen Fragen zum weiteren - nötigenfalls legislatorischen - Vorgehen zu klären.</p><p>4. Wegen der langen Planungshorizonte und Investitionszyklen ist die Rechtssicherheit eine zentrale Voraussetzung für eine gedeihliche Elektrizitätswirtschaft. Schon vor der Referendumsabstimmung zum EMG war wegen der herrschenden Rechtsunsicherheit eine Zurückhaltung insbesondere bei Investitionen in die Elektrizitätsnetze festzustellen.</p><p>Viele Elektrizitätsunternehmen haben sich strategisch neu ausgerichtet, sind im Hinblick auf das EMG neue vertragliche Bindungen eingegangen oder haben ihren Grosskunden Rabatte gewährt, was sich in der neuen Ausgangslage als ungünstig herausstellen könnte. Weitere Unsicherheiten ergeben sich aus der Frage der Anwendbarkeit des Kartellgesetzes, der Diskussion über eine Branchenvereinbarung oder aus dem Verhalten der Europäischen Union (Transitfrage) und der europäischen Handelspartner (Reziprozität). Erst wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen ausreichend geklärt sind, werden die Elektrizitätsunternehmen eine zielgerichtete Unternehmens- und Investitionspolitik betreiben können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Wie beurteilt er nach der Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) den legislatorischen Handlungsbedarf?</p><p>2. Teilt er die Auffassung von Gegnern des EMG, es bestünde keinerlei Handlungsbedarf?</p><p>3. Was gedenkt er in absehbarer Zeit zu unternehmen?</p><p>4. Wie beurteilt er die aktuelle Rechtssicherheit im Strommarkt?</p>
- Strommarkt. Wie weiter?
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